Titelbild: mik Peach Property Dunkle Wolken über Westerfilde Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. 22. JG. Nr. 84, II/2026 Nachruf: Abschied von Rita Maria Jünnemann Digitale Belegeinsicht: Bildschirmfotografie mal anders www.mieterverein-dortmund.de
Mieterforum II/2026 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Aktuell Meldungen ............................... S. 3 Intern Abschied von Rita Maria Jünnemann ............... S. 4 Aktuell Symbolpolitik ............................ S. 5 Mietrecht Digitale Belegeinsicht ................ S. 6 Titel Kalt. Feucht. Allein gelassen. ..... S. 8 Mietrecht BGH stärkt Mieter:innenrechte .... S. 10 Stadt im Wandel Was kostet Wohnen eigentlich?.... S. 12 Stadt im Wandel Wenn das Netz Löcher hat .......... S. 14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Mirko Kussin (mik), Martin Grebe (mag), Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Planerladen Servicestelle für Antidiskriminierungsberatung (pl), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 5.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg In der letzten Ausgabe des Mieterforum haben wir angekündigt, unsere interne EDV umzustellen. Uns war bereits damals bewusst, dass dies im Nachgang Zeit benötigen wird. Auch wenn die meisten Abläufe inzwischen angepasst sind, konnten wir einige größere Probleme trotz intensiver Vorbereitung nicht verhindern und arbeiten weiter an dem neuen System. So gab es zu Beginn Probleme mit dem Übertrag von Maileingängen in die elektronische Akte. Dies hat zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten in der Rechtsberatung geführt. Wir bitten weiterhin um Ihr Verständnis und arbeiten daran, die Rückstände zügig abzubauen. Hinzu kommt die nächste Mieterhöh‑ ungswelle, die uns beim Schreiben dieser Zeilen gerade erreicht. Trotz zahlreicher verlorener Gerichtsverfahren versucht es Vonovia wieder mit Fantasiezuschlägen, die es im Mietspiegel nicht gibt. Und auch die LEG überschreitet wie gewohnt die im Mietspiegel aufgeführten Werte – gänzlich ohne Begründung. Für die reine Bewirtschaftung ihrer Bestände bräuchten beide Konzerne diese überzogenen Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgeht Impressum Foto: Martina Hengesbach MVDO in den Sozialen Medien Facebook: @mieterverein Instagram: mietervereindortmund Unser Newsletter Einmal im Monat können Sie unseren E-Mail-Newsletter erhalten. Neben tagesaktuellen Infos finden Sie dort auch zahlreiche weiterführende Links zu spannenden Wohnthemen und eine umfangreiche Presseschau. Anmeldung unter www.mieterverein- dortmund.de/ssl_newsletter.html Unsere Online-Angebote Mieterhöhungen nicht. Sie sind aber notwendig, um die Dividendenausschüttungen und Bewertungen der Immobilien hochzuhalten. Mut machen wie immer die vielen Menschen, die sich vor Ort für Alternativen einsetzen und sich wehren. In dieser Ausgabe stellen wir wieder ein paar Beispiele von Personen, Initiativen und Institutionen vor, die sich für ein bezahlbares, gutes Wohnen sowie ein soziales Miteinander einsetzen. Foto: mik In Westerfilde wehren sich Mieter:innen gegen Peach – Seite 8
Mieterforum II/2026 3 ::: Aktuell Mietrechtsreform Die Bundesregierung hat einen Gesetzesvorschlag zu weiteren Schutzregelungen für Mieter:innen vorgelegt. Gerne hätten wir darüber auch schon in dieser Ausgabe berichtet, allerdings gehen wir davon aus, dass der Vorschlag noch massiv überarbeitet wird. Deshalb stellen wir ihn in einer der nächsten Ausgaben vor. Soziale Erhaltungssatzung In Dortmund soll es zukünftig sogenannte Milieuschutzsatzungen geben. Der Rat der Stadt hat auf Grundlage einer ersten Auswertung die Verwaltung beauftragt, in zehn Gebieten die Um- setzbarkeit zu prüfen. Eine Milieuschutz- satzung kann Mieter:innen vor Luxusmodernisierungen oder Abriss schützen und Vorkaufsrechte der Stadt stärken. Fotos: Judith Turner Protest zur LEG Aktionärsversammlung Mitgliederportal Korruptionsskandal Vonovia Anlässlich der Aktionärsversammlung der LEG demonstrierten am 27. Mai Mietervereine und Mieterinitiativen aus mehreren Städten am Tagungsort in Düsseldorf. Mieter:innen berichteten von Mängeln, fragwürdigen Mieterhöhungen Wie angekündigt, verfügt der Mieterverein nun über ein Mitgliederportal auf der Homepage. Hier können jetzt schon die Stammdaten wie Ihre Anschrift geändert und der Lastschrifteinzug aktualisiert werden. Im Laufe des Jahres wird das Mitgliederportal zur zentralen Austauschplattform für Anliegen zur Rechtsberatung werden. Bis diese Funktionen allerdings reibungslos funktionieren werden, brauchen wir noch etwas Zeit. Wer möchte, kann Anfang des Jahres verurteilte das Landgericht Bochum zwei ehemalige Mitarbeiter von Vonovia aufgrund von Bestechung zu Haftstrafen. Nach Aussage auf der Aktionärsversammlung betraf dies Maßnahmen sich schon jetzt für den Online-Zugang anmelden. Nutzen Sie unseren QR-Code oder die Registrierungsseite auf unserer Homepage unter Verein & Mitgliedschaft/ Mitgliederportal. Dafür benötigen Sie die E-Mail-Adresse, die wir von Ihnen in unserer EDV erfasst haben. Selbstverständlich wird es weiterhin möglich sein den Verein persönlich in der Geschäftsstelle zu kontaktieren und Unterlagen in Kopie abzugeben. und hohen Nachforderungen aus den Betriebskostenabrechnungen. Für Dortmund stellte Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins, die Situation in der Siedlung Clarenberg in Hörde vor (vgl. Mieterforum 83). Auch in der Aktionärsver- sammlung brachten sich Mieter:innen und Vereine ein und stellten kritische Fragen. Erwartbar: Anträge gegen die Ausschüttung der Dividende von 220 Mio. € blieben leider erfolglos. in Hamburg. Das Gericht sah korruptionsanfällige Strukturen bei Vonovia. In weiteren Fällen soll noch ermittelt werden. Der Deutsche Mieterbund fordert weiter eine lückenlose Aufklärung durch Vonovia.
Mieterforum II/2026 ::: Intern Einladung zur Mitgliederversammlung des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V. Liebe Mitglieder, wir laden Sie hiermit herzlich zur außerordentlichen Mitglieder- versammlung ein. Ort: Geschäftsstelle, Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Zeit: Dienstag, 14.07.2026 Ab 17.30 Uhr Anmeldung Ab 18.00 Uhr: Außerordentliche Mitgliederversammlung Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Gedenken an Rita Maria Jünnemann 3. Wahl Versammlungsleiter:in und Protokollant:in 4. Wahl eines Vorstandsmitglieds, eine:r Kassenprüfer:in sowie eine:r stellvertretenden Kassenprüfer:in 5. Verschiedenes Bitte bringen Sie Ihren Mitgliedsausweis mit zur Versammlung. Wir bitten für die Planung um Voranmeldung. Mit freundlichen Grüßen, der Vorstand In Erinnerung an Rita Maria Jünnemann (1960 – 2026) Unser langjähriges Vorstandsmitglied Rita Maria Jünnemann ist Ende Mai im Alter von 66 Jahren zu früh nach schwerer Krankheit verstorben. Ihr Tod kam dennoch für viele überraschend. Schon immer wohnungspolitisch aktiv, trat sie 1999 dem Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. bei und brachte sich in die politische Arbeit ein. Ab 2015 engagierte sie sich ehrenamtlich im Vorstand des Vereins. Die Architektin und Energieberaterin war für die Verbraucherzentrale NRW e.V. in deren Geschäftsstelle in Düsseldorf tätig. Als Referentin für den Wohnungsmarkt gründete und koordinierte sie das Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW. Sie hielt zahlreiche Vorträge rund ums Wohnen und Energiesparen. Auch zu energetisch relevanten Gebäudeschäden und der Schimmel- bzw. Feuchteproblematik beim sparsamen Heizen konnte sie informieren und aufklären. Ihr berufliches Fachwissen brachte sie auch immer wieder in die Vereinsarbeit ein, so zum Beispiel in der weitsichtigen Beratung des Teams der Geschäftsstelle, in Beiträgen für das Mieterforum und vor allem in der wohnungspolitischen Arbeit und bei Aspekten der öffentlichen Förderung im Wohnungsmarkt. Sie begleitete die Arbeit des Vereins immer wohlwollend, aber im besten Sinne kritisch. Ein engagierter und professioneller Mieterverein als starke Stimme der Mieterinnen und Mieter war ihr wichtig. Trotz schwerer Krankheit führte sie die Tätigkeit im Vorstand des Mietervereins bewusst weiter. Bis zuletzt brachte sie sich aktiv ein, blieb lebensfroh und optimistisch. Ihre Einschätzungen und Ratschläge werden fehlen. Vor allem aber hinter- lässt sie eine bleibende menschliche Lücke. Unsere Gedanken sind bei ihr und ihren Angehörigen. 4 Die außerordentliche Mitgliederversammlung haben wir aufgrund des plötzlichen Todes von Rita Maria Jünnemann einberufen. Zwar ist die Handlungsfähigkeit des Mietervereins durch die beiden verbliebenen Vorstände Hans-Ulrich Dönhoff und Martin Steinestel vollumfänglich gegeben, trotzdem möchten wir schnell wieder zum bewährten Modell des dreiköpfigen Vorstands zurückkehren. Damit haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch, da der Verein so jederzeit handlungsfähig bleibt.
Mieterforum II/2026 ::: Aktuell Foto: pixabay 5 Im März beschloss der Bundestag die Abschaffung des bisherigen Bürgergeldes und benannte die staatlichen Leistungen im Falle von Arbeitslosigkeit in Grundsicherung um. Die Presse berichtete ausführlich – vor allem über die geplanten massiven Streichungen staatlicher Leistungen für sogenannte „Komplettverweigerer“. Das Problem dabei: Durch die Kürzungen würde es direkt zu einem Mietrückstand kommen, der zum Wohnungsverlust führen könnte. Eine mögliche Klärung der Sanktionen oder die Prüfung, ob vielleicht trotzdem ein Anspruch auf Leistungen besteht, würde zu lange dauern. „Wer Menschen die Existenzgrundlage entzieht, schafft keine Anreize, sondern neue soziale Probleme. Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht als Sanktionsinstrument missbraucht werden“, stellte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz klar. Schonfrist fällt weg Kritisch bewertet der DMB auch die faktische Abschaffung der erst 2023 eingeführten einjährigen Karenzzeit. Bislang werden in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs die tatsächlichen Kosten der Unterkunft vollständig übernommen, unabhängig davon, ob die Miete „angemessen“ ist. So können Betroffene ihre Lebenssituation stabilisieren und sich auf die Arbeitssuche konzentrieren, ohne sofort umziehen zu müssen oder Mietkürzungen zu befürchten. Mit der Reform sollen schon zu Beginn des Leistungsbezugs strenge Mietobergrenzen greifen. Überschreitet die Miete die festgelegte Grenze, drohen sofortige Kürzungen – ohne Übergangsfrist, ohne Kostensenkungsverfahren. „Wer unverschuldet arbeitslos wird, braucht Sicherheit statt Druck und Angst vor drohendem Wohnungsverlust“, forderte deshalb Melanie Weber-Moritz. Symbolpolitik Nach Ansicht des DMB sind die Änderungen Symbolpolitik. Die Ursache hoher Mieten sind strukturelle Probleme wie fehlender bezahlbarer Wohnraum und unzureichender Mieterschutz. „Hohe Mieten sind kein persönliches Versagen der Mieterinnen und Mieter, sondern die Folge eines akuten Mangels an bezahlbarem Wohnraum, vieler Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse und fehlender Erst Hartz IV, dann Bürgergeld, jetzt Grundsicherung. Für Empfänger:innen von staatlichen Leistungen gelten ab dem 01. Juli 2026 wieder einmal neue Regelungen, die vor allem auch das Mietverhältnis betreffen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt, dass dadurch der Wohnungslosigkeit Vorschub geleistet wird, während die eigentlichen Ursachen nicht bekämpft werden. Grundsicherung Mieterbund fordert Lösungen statt Sanktionen Konsequenzen für Vermieterinnen und Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen“, betonte die DMB-Präsidentin. „Statt Hilfsbedürftige zu bestrafen, muss die Regierung endlich den sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau deutlich voranbringen und ausreichende Mietpreisregelungen durchsetzen.“ Dieser Einschätzung schließt sich der Mieterverein Dortmund an. „Im populistischen Feuerwerk, dem Bürgergeldempfänger:innen und Menschen in Armut ausgesetzt sind, scheint der Blick aufs Wesentliche zu fehlen“, so Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins. „Wenn die Bundesregierung ernsthaft Armut und Obdachlosigkeit bekämpfen will, dann darf sie nicht neue Ursachen dafür schaffen. Die Menschen brauchen Sicherheit, dass sie in ihren Wohnungen bleiben können“. (mar/dmb)
Mieterforum II/2026 6 ::: Mietrecht Wer eine hohe Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung erhält, möchte natürlich wissen, ob diese überhaupt gerechtfertigt ist und ob die angeführten und abgerechneten Kosten im Mietvertrag vereinbart wurden. Sofern dies der Fall ist, hilft nur ein Blick in die Rechnungsbelege. Unstrittig haben Mieter:innen das Recht, alle notwendigen Unterlagen einzusehen, die sie benötigen, um die Abrechnung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Das können zum Beispiel Rechnungen sein, Verträge, aber auch Tätigkeits- und Zahlungsnachweise. Viele Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen übersenden solche Belege bei Widersprüchen auch per Mail oder als Kopie per Post. Das Belegprüfungsrecht ist grundsätzlich in den Wohn- bzw. Geschäftsräumen Vermietender oder der Hausverwaltung auszuüben. Nur wenn die Anreise von der eigenen Wohnung wegen zu großer Entfernung oder aus Krankheitsgründen unzumutbar ist, besteht ein Anspruch auf Übersendung von Kopien gegen Erstattung von Kopierkosten. Bei Sozialwohnungen schreibt das Gesetz vor, dass Mieter:innen unab- hängig von der Entfernung immer einen Anspruch auf Übersendung von Kopien haben. Näheres findet sich in unserem Ratgeber zur Belegeinsicht. Im Rahmen der Belegeinsicht können Fotos der relevanten Dokumente angefertigt werden, um diese später in der Beratung vorzulegen. Für ein einzelnes Haus sind die Belege in der Regel übersichtlich. Werden aber beispielsweise hundert Wohnungen und mehrere Häuser zusammen abgerechnet, können die Rechnungen und anderen Dokumente auch mehrere Ordner füllen. Belege digital Seit 2025 sind Vermieter:innen nicht mehr verpflichtet, Originalbelege aufzubewahren. Sie können ein papierloses Büro führen und digitalisierte Belege, Bereits gescannte Dateien am Laptop abzufotografieren, statt sie einfach digital geschickt zu bekommen, klingt nach Schikane und verschwendeter Lebenszeit. Vollkommen unnötig und doch leider Realität für viele Mieter:innen, die ihre Betriebs- oder Heizkostenabrechnung prüfen wollen. Digitales Neuland Belegeinsicht ad absurdum beispielsweise in Form von PDF-Dateien, verwenden. Dann befinden sich die Unterlagen nicht mehr in dem Ordner im Regal, sondern auf dem Computer. An dem Recht auf Einsichtnahme durch Mieter:innen hat sich dadurch jedoch nichts geändert. Sie müssen im Zweifel weiterhin die Geschäftsräume der Hausverwaltung aufsuchen, um die entsprechenden Belege einzusehen. Um die Belege später in Ruhe überprüfen zu können, müssen sie dann allerdings vom Bildschirm abfotografiert werden. Je nach Bildschirmgröße und Lichtverhältnissen gestaltet sich dies meist schwieriger als bei ausgedruckten Papieren. Eine zusätzliche Hürde für viele Mieter:innen, die nicht selten bereits mit der Einsichtnahme von zahllosen Originalbelegen überfordert sind. Eine wirksame Prüfung wird so noch schwieriger. Der Mieterverein geht davon aus, dass manche Vermieter:innen dies bewusst einsetzen, um Grafiken: KI-generiert Früher musste man sich durch Belegstapel kämpfen. Heute gibt es alles praktisch als Datei. Wenn allerdings der Bildschirm abfotografiert werden muss, wird es schnell umständlich.
Mieterforum II/2026 7 ::: Mietrecht es Betroffenen zu erschweren, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. In einem beispielhaften Fall stellte eine Hausverwaltung Belege zur Verfügung, die sie offenbar erst kurz zuvor selbst von der Zentrale digital erhalten hatte. „Derselbe Downloadlink hätte auch den Mieter:innen schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden können. Aber an einer schnellen Klärung ist man offenbar nicht interessiert, sodass wir vermuten, dass den Mieter:innen eine Prüfung bewusst erschwert werden soll“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher beim Mieterverein Dortmund. Von der Politik fordert der Verein eine Änderung der Gesetzesgrundlage: „Leider hat es die Politik versäumt, das Recht auf Übersendung der Unterlagen einzuführen. Solange dicke Papierordner in den Büros stehen, mag es unverhältnismäßig erscheinen, gescannte Unterlagen von Vermieter:innen zu verlangen. Wenn sie allerdings sowieso digital vorliegen, ist der Mehraufwand überschaubar“, so Roeser. Belegeinsicht – Worauf muss ich achten? Mieter:innen haben das Recht auf Einsichtnahme der Belege. Das sollte man auch wahrnehmen, bzw. sich darum bemühen, wenn man sich gegen eine Nachforderung wehren möchte. Eine nicht erfolgte Belegeinsicht kann andernfalls im Zweifel vor Gericht als fehlender Klärungswille ausgelegt werden. Für weitere Infos haben wir einen Ratgeber zu den wichtigsten Fragen der Belegeinsicht zusammengestellt. Dieser ist auf unserer Webseite und in der Geschäftsstelle verfügbar. Besonderheiten der digitalen Belegeinsicht Für die digitale Belegeinsicht gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei der analogen Variante. Die digitalen Belege müssen geordnet bzw. sortiert präsentiert werden, beispielsweise durch klare Dateinamen oder entsprechend benannte Unterordner. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Vermieter:innen auf Nachfrage die entsprechenden Dateien selbst heraussuchen und zur Verfügung stellen. Sie müssen auf dem Bildschirm gut lesbar sein. Auch das Fotografieren des Bildschirms darf nicht durch Lichteinfall, Beleuchtung, etc. behindert werden. Sollte beispielsweise die Beleuchtung des Bildschirms zu schwach sein oder der Bildschirm so stark reflektieren, dass keine lesbaren Bilder gemacht werden können, ist eine Belegeinsicht nicht ordnungsgemäß erfolgt. Da ein zweiter Termin als nicht zumutbar angesehen wird, ergibt sich bei nicht ordnungsgemäßer Belegeinsicht ein Recht auf Übersendung der Belege. Die Fehler sollten vor Ort aus Beweisgründen dokumentiert und gesichert sowie die Mitarbeiter:innen des Wohnungsunternehmens darüber informiert werden. Die Belegeinsicht sollte dann abgebrochen und darauf hingewiesen werden, dass diese nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. (mar) ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht
Mieterforum II/2026 8 ::: Titel Auslöser der Heizausfälle war nach Unternehmensangaben ein Rohr- bruch im Ein-Strang-Heizsystem, worauf es bei mehreren Mietparteien zu Störungen kam. Im Januar 2026 berichteten die Ruhr Nachrichten über Schimmelbefall in Schlaf- und Kinderzimmern und kalte Wohnungen trotz voll aufgedrehter Thermostate. Ein Unternehmenssprecher verwies auf zahlreiche Maßnahmen, die durchgeführt wurden. Veraltete Absperrventile seien ausgetauscht, eine automatische Füllstation gegen Druckverluste installiert und seit 2024 mehr als 25.000 Euro investiert worden. Eine überschaubare Summe für einen Gebäudekomplex mit mehr als 100 Wohnungen. Ob und wann die augenscheinlich störanfällige Heizungsanlage komplett modernisiert wird, steht in den Sternen. In den Wohnungen leben zahlreiche Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Ein erheblicher Teil spricht kaum oder kein Deutsch. Aus Sicht renditeorientierter Wohnungsunternehmen sind Bestände mit diesem sozialen Profil wirtschaftlich interessant: stabile Nachfrage aus dem unteren Einkommenssegment und Mietzahlungen, die in vielen Fällen verlässlich vom Amt überwiesen werden. Hinzu kommt, dass Bewohner:innen in solchen Lagen ihre Rechte oft schwerer durchsetzen können, Widerspruch bleibt dann leichter aus. Hindernis Sprachbarriere Jan Meier, Mitglied der Bezirksvertretung Mengede, verdeutlicht, warum Mieter:innen mit wenig oder keinen Deutschkenntnissen es besonders schwer haben, sich gegen Missstände zu wehren. Vernachlässigte Wohnungsbestände Kalt. Feucht. Allein gelassen. Fotos: mik Der Winter war für zahlreiche Mieter:innen in der Speckestraße und am Gerlachweg in Westerfilde geprägt von Kälte und dem Gefühl, allein gelassen zu werden. Die in die Jahre gekommenen Leitungsstränge der Heizungsanlage sorgten für kalte Wohnungen. Die Reparatur dauerte. Das vermietende Unternehmen Peach Property beschwichtigte. Als die kommunale Wohnungsaufsicht schließlich eingriff, mahlten die Mühlen langsam. Umso wichtiger, dass Mieter:innen wehrhaft bleiben.
Mieterforum II/2026 9 ::: Titel „Die Sprachbarriere ist ein großes Hindernis für Betroffene“, sagt der 42-jährige Kommunalpolitiker der Linken. „Wer sein Recht auf eine funktionierende Heizung nicht kennt, wird nicht versuchen, es zu erstreiten. Wer nicht weiß, dass es eine städtische Wohnungsaufsicht gibt, wird sie dabei nicht einschalten.“ Meier klingelte mit Mitstreiter:innen an viele Wohnungstüren, informierte über Rechte und hörte zu. Viele Bewohner:innen seien anfangs zurückhaltend gewesen, hätten Ärger gefürchtet oder sich geschämt. Gemeinsam mit dem Mieterverein wurde zu Mieterversammlungen eingeladen. Aber anfangs war die Resonanz gering. Erst mit der Berichterstattung in den Ruhr Nachrichten kam Bewegung in die Sache. Noch am Tag der Veröffentlichung meldete sich das Amt für Wohnen bei Meier. Langsame Wohnungsaufsicht Im Februar 2026 dann fand ein Ortstermin mit der Wohnungsaufsicht statt, bei dem ca. 30 Wohnungen begangen wurden. Ein Großteil davon wies diverse relevante Mängel auf. In der Folge wurde ein formelles Verfahren nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW (WohnStG) eingeleitet. Doch solch ein Vorgang kostet Zeit: Zunächst wird die Eigentümerfirma angehört und erhält die Gelegenheit, die Mängel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Stadt eine verbindliche Anordnung mit Frist erlassen und ein Zwangsgeld androhen. Passiert weiterhin nichts, kann das Zwangsgeld festgesetzt werden. So vergehen Wochen und Monate, ohne dass den Bewohner:innen geholfen ist. Selbst ein am Ende verhängtes Zwangsgeld würde für die Menschen im Haus zunächst nichts ändern, denn Bußgelder allein sanieren keine maroden Heizungsanlagen. Und es gibt einen weiteren Grund, der den Handlungsspielraum des Amtes einschränkt. Bei seinen Forderungen muss sich das Amt immer auf bereits entstandene Schäden berufen. Das bedeutet: Ein augenscheinlich marodes Leitungssystem reicht allein nicht aus, es braucht Defekte, Schäden und Zerstörung. Oder etwas bildlicher beschrieben: Das Kind kann noch so arg stolpern, taumeln oder schwanken. Amtshilfe darf es erst bekommen, wenn es wirklich in den Brunnen gefallen ist. Reich und arm Peach ist kein unbekannter Akteur auf dem Wohnungsmarkt in NRW, allein in Dortmund besitzt das börsennotierte Unternehmen knapp 2.000 Wohneinheiten, etwa genauso viele sind es jeweils in Gelsenkirchen und Marl, in Bochum hält Peach gut 1.400 Wohnungen. Bemerkenswert: Fast jeder Wohnungsbestand sitzt in einer eigenen GmbH. Dieses Geflecht aus über 60 Gesellschaften in der Schweiz, in Deutschland und auf Zypern verteilt Verantwortung auf viele Schultern und macht es Mieter:innen schwer, überhaupt zu erkennen, an wen sie sich wenden müssen. Das alles ist rechtlich zulässig und betriebswirtschaftlich vielleicht sogar folgerichtig, schließlich geht es um viele Wohnungen und sehr viel Geld. Aber wo bleibt eigentlich so etwas wie Moral? Kann man Wohnraum wie ein beliebiges Konsumgut behandeln? Sind die Interessen der Aktionäre wichtiger als die der Mieter:innen? Da erwirtschaftet ein Unternehmen Rendite mit Wohnungen, in denen es seit Monaten kalt ist. Es hält vernachlässigte Bestände, deren Instandhaltung augenscheinlich keine Priorität hat. Und es setzt dabei in besonderem Maße auf Mieter:innen, deren Miete über Bürgergeld und Grundsicherung von der Allgemeinheit getragen wird. Die Mühlen mahlen, aber … Inzwischen haben die Mieter:innen mit Unterstützung des Mietervereins Unterschriften gesammelt, Mängellisten erstellt und sind enger zusammengerückt. Auch die Wohnungsaufsicht ist aktiv: hat besichtigt, Mängel festgestellt und ein Verfahren eröffnet. Aber das gemächliche Tempo und die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten helfen nur bedingt, wenn Bewohner:innen kurzfristige, schnelle Unterstützung benötigen. Hier braucht es dringend eine Nachbesserung durch die Landesregierung. (mik) Sie sind selbst betroffen? Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V. berät seine Mitglieder bei Heizungsausfall, Schimmel, Mietminderung und der Durchsetzung ihrer Rechte.
Mieterforum II/2026 10 ::: Mietrecht Dieses frustrierende, demütigende Gefühl, einen „falschen“ Namen zu tragen, kennen viele Menschen. Der BGH hat dieser Diskriminierung nun in einem Urteil den Kampf angesagt, einer betroffenen Mieterin Schadensersatz zugesprochen und Testanrufe unter Angabe eines falschen Namens als Beweismittel gestärkt. Im konkreten Fall bewarb sich eine Frau mit pakistanisch klingendem Namen auf eine Wohnung. Sie erhielt eine Absage. Um ihren Verdacht zu überprüfen, dass sie aufgrund ihres Namens diskriminiert wurde, führte sie mehrere Testanrufe durch. Sie bewarb sich mehrfach sowohl mit verschiedenen pakistanisch klingenden Familiennamen als auch mit „Schneider“, „Schmidt“ und „Spieß“. Ihre Angaben zu Einkommen, Haushaltsgröße und der Berufstätigkeit waren in allen Fällen identisch. Wenig überraschend für von Diskriminierung Betroffene: Die Anfragen mit Schneider, Schmidt und Spieß bekamen Zusagen für eine Besichtigung, während alle weiteren Anfragen vom Maklerbüro abgelehnt wurden. Wer diskriminiert? Laut BGH deuten diese Indizien darauf hin, dass die Betroffene aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert wurde. Nun müsse das Maklerbüro beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Der BGH sprach der Klägerin 3.000 € Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu (BGH Urteil vom 29.01.2026 - 1 ZR 129/25). Zuvor war umstritten, ob das AGG anwendbar ist, da die Diskriminierung von dem beauftragten Maklerbüro ausging und nicht vom späteren Vertragspartner, de:r Vermieter:in. Hausverwaltungen können haftbar gemacht werden Die Beratungsstelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH kennt solche Fälle. „Vor vier Jahren haben wir zum Beispiel eine Person bei einer Klage in einem ganz ähnlichen Fall begleitet. Der Wohnungssuchende erhielt, nachdem er zuerst telefonisch mit einer Mitarbeiterin der Hausverwaltung gesprochen hatte, auf seine Anfrage per E-Mail keine Einladung zu einem Besichtigungstermin. Sein Verdacht auf rassistische Diskriminierung bestätigte sich nach BGH Urteil Kein Platz für Diskriminierung Heißen Sie zufällig Hansen, Meier, Huber oder Schmidt? Dann werden Sie bei der Wohnungssuche deutlich weniger Probleme haben, als wenn Sie auf die Frage nach Ihrem Namen mit Hammadi, Mthembu, Dumitru oder Huang antworten. Klingt der Familienname nicht typisch deutsch, heißt es schnell, dass die Wohnung bereits vergeben sei. Wer sich jedoch erneut unter anderem Namen bewirbt, erfährt nicht selten, dass die Wohnung doch noch verfügbar ist. Grafik: KI-generiert
Mieterforum II/2026 11 ::: Mietrecht einem eigenen sowie einem weiteren, von uns durchgeführten Testing“, berichtet Regina Hermanns, Mitarbeiterin der Beratungsstelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH. Bereits damals erkannte das Amtsgericht entgegen der früheren Rechtsprechung die sogenannte Passivlegitimation der Hausverwaltung an. Das bedeutet, dass von Vermietenden beauftragte Makler oder Hausverwaltungen für diskriminierendes Verhalten verantwortlich gemacht werden können, auch wenn sie selbst nicht Vertragspartner des Mietverhältnisses sind. Da sich die Diskriminierung in einem sehr frühen Stadium des Anmietungsprozesses ereignete, in dem der Eigentümer noch gar nicht im Spiel gewesen ist, hat die Hausverwaltung die Vermietung im Wesentlichen beeinflusst, indem sie die Vermittlung vorgenommen hat. Auch die Ergebnisse der Testingverfahren wurden als Indizien eingestuft, die eine Benachteiligung durch die Hausverwaltung nahelegten. Mehr Rechtssicherheit, weiterhin Reformbedarf Dass diese Einschätzung nun im aktuell behandelten Fall vom BGH bestätigt wurde, gibt Anlaufstellen wie dem Mieterverein Dortmund oder dem Planerladen mehr Rechtssicherheit in der Beratungsarbeit. Testings werden als Indiz einer Diskriminierung anerkannt und der Diskriminierungsschutz für Betroffene wird durch das AGG gestärkt. Doch trotz dieses wegweisenden Urteils besteht weiterhin Handlungsbedarf, da das AGG im Bereich Wohnen zu lückenhaft ist und dringend reformiert werden muss. Die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wie in Berlin wäre zudem ein weiterer Baustein, um Schutzlücken zu schließen. Ziel muss es sein, rechtssichere und praktikable Gesetze zu schaffen, die Betroffene schützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. „Eine Wohnung ist existenziell für die eigene Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe. Umso wichtiger, dass der BGH diejenigen stärkt, denen der Zugang aufgrund von Diskriminierung verschlossen bleibt“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund. Das Urteil schafft Klarheit, beseitigt das Problem aber nicht. Solange das AGG im Bereich Wohnen lückenhaft bleibt, hängt vieles davon ab, dass Betroffene ihren Verdacht überhaupt überprüfen lassen – etwa durch ein begleitetes Testing. Anlaufstellen wie der Planerladen beraten dabei. Der wichtigste Schritt ist und bleibt, eine mutmaßliche Diskriminierung nicht stillschweigend hinzunehmen. (mar/pl)
12 Grafik: KI-generiert Wer einer Wohnungsgenossenschaft beitritt, zahlt eine Einlage und wird damit Mitglied und Miteigentümer:in des gemeinschaftlichen Wohnungsbestands. Anders als bei privaten Vermieter:innen müssen mit Genossenschaftswohnungen nicht zwingend Gewinne gemacht werden. Das Nutzungsentgelt muss lediglich die Kosten decken, die das Wohnen tatsächlich verursacht. Viele Genossenschaften schütten jedoch freiwillig auf die Einlage der Mitglieder eine Dividende aus und orientieren sich in der Praxis am Mietspiegel oder anderen Vergleichswerten. So sorgen sie dafür, dass sich die eigentlich günstigen Entgelte der üblichen Marktmiete angleichen. Zwei Arten zu wirtschaften Im vergangenen Jahr stellten Kamphausen und Giebel auf dem zweiten alternativen Genossenschaftskongress in Hamburg einen anderen Weg vor, wie Genossenschaften die Höhe des Nutzungsentgelts ganz im Sinne ihrer Mitglieder festlegen könnten. Dazu unterschieden die beiden Referenten grundlegend zwischen erwerbswirtschaftlichen Unternehmen, deren Ziel es sei, den Gewinn zu maximieren und bedarfswirtschaftlichen Unternehmen – wie etwa Genossenschaften – deren Ziel es sein müsse, den Nutzen der Mitglieder zu maximieren. Zwei völlig verschiedene Ziele, die auch unterschiedliche betriebswirtschaftliche Werkzeuge verlangen. Wohnungsgenossenschaften funktionieren grundlegend anders als gewinnorientierte Immobilienunternehmen. Wer in einer Genossenschaftswohnung wohnt, ist in der Regel auch Mitglied der Genossenschaft und damit Miteigentümer:in und nicht nur Mieter:in. Somit zahlen Genoss:innen auch keine Miete, sondern ein Nutzungsentgelt, das sich jedoch nicht automatisch an der üblichen Marktmiete orientieren sollte. Die Hamburger Michael Kamphausen und Frank Giebel zeigten auf dem 2. alternativen Genossenschaftskongress, dass es auch anders geht. Genossenschaftliches Modell Was kostet Wohnen eigentlich? Mieterforum II/2026 ::: Stadt im Wandel
Mieterforum II/2026 13 ::: Stadt im Wandel „Eine Genossenschaft soll nicht Gewinn maximieren, sondern den Nutzen ihrer Mitglieder. Dafür braucht sie andere Methoden als ein gewöhnliches Wohnungsunternehmen – und genau dieses Bewusstsein fehlt in vielen Genossenschaften“, erklärt Frank Giebel. Wer eine Genossenschaft wie ein renditeorientiertes Unternehmen rechne, lande zwangsläufig bei marktnahen Entgelten. Drei Wege, ein Entgelt zu berechnen Kamphausen und Giebel stellten drei Verfahren gegenüber, mit denen Genossenschaften die Höhe ihrer Nutzungsentgelte festlegen. Erstens: Die Orientierung am Mietspiegel, bei der schlicht auf die durchschnittlichen Marktpreise in der näheren Umgebung geschaut wird. Zweitens: das System der Wohnwertmiete, das zwar zusätzlich Kriterien wie Ausstattung, Umfeld oder Verkehrsanbindung anwendet, in der Praxis aber dennoch an den Mietspiegel gekoppelt ist. Und drittens: das kostendeckende Nutzungsentgelt, auch Kostenmiete genannt. Es errechnet das Nutzungsentgelt allein aus den Bau- und Unterhaltskosten der einzelnen Wohnung. Nur über diesen Weg lassen sich Wohnungen so günstig wie möglich anbieten. Die verborgenen Stellschrauben Die Referenten zeigten anhand von zwei Beispielen, wie sehr das Ergebnis von einzelnen Annahmen abhängt. Erstens die Eigenkapitalverzinsung: Oft wird argumentiert, das eingesetzte Eigenkapital müsse – wie am Kapitalmarkt – verzinst werden. Doch eine Genossenschaft darf ihr Kapital gar nicht frei anlegen. „Einen hohen Eigenkapitalzins anzusetzen, treibt vor allem die Entgelte in die Höhe“, sagt Kamphausen. Aus Mitgliedersicht hingegen müsse dieser Zins so niedrig wie möglich sein. Zweitens die Abschreibungsdauer: Je kürzer sie angesetzt wird, desto höher das Entgelt. Eine realistische Nutzungsdauer – bei Neubauten heute etwa 100 Jahre – würde die Kosten deutlich senken. Jedes Ziel bekommt ein Preisschild Aus dieser Analyse leiteten Kamphausen und Giebel ihren eigentlichen Vorschlag ab: volle Transparenz. Statt Expansion oder Modernisierungs-Vorsorge über hohe Zinsen oder kurze Abschreibung mitzufinanzieren, solle jede Position offen in der Kalkulation auftauchen. „Jedes Ziel sollte ein Preisschild bekommen. Dann können die Mitglieder entscheiden, was sie sich leisten wollen – und was nicht“, so Kamphausen. Wollen die Mitglieder eine umfangreiche Umgestaltung des Wohnumfelds oder einen Neubau quersubventionieren, dann eben sichtbar und transparent, mit eigenem Preis. Die Referenten schlugen ein Verfahren nach dem Vorbild von Bürgerräten vor: Eine per Los bestimmte Arbeitsgruppe von Mitgliedern erarbeitet Ziele und Berechnungsmethode, die danach von der Mitglieder- oder Vertreterversammlung diskutiert und zur Abstimmung gestellt werden. Kein Selbstläufer Dass ihr Modell herausfordernd und keinesfalls ein Selbstläufer sei, verschwiegen Giebel und Kamphausen nicht. Kostendeckende Entgelte sind anspruchsvoller zu ermitteln, der Erklärungsbedarf steigt und der rechtliche Rahmen für die Erhöhung von Nutzungsentgelten muss weiterhin beachtet werden. Der Gewinn dafür: Kostensenkungspotenziale werden sichtbar, die Nutzungskosten bleiben unabhängig von den Bewegungen am Wohnungsmarkt und die Mitglieder beginnen, den Kurs ihrer Genossenschaft mitzubestimmen. Für Genossenschaftsmitglieder liegt darin die eigentliche Kernbotschaft. Sie sind keine Kund:innen oder Mieter:innen. Sie sind Miteigentümer:innen, die sich einbringen und mitgestalten dürfen. Der Weg ist herausfordernd, aber der Mieterverein Dortmund und die Initiative „Genossenschaft von unten“ unterstützen Interessierte. Denn eine Genossenschaft lebt, anders als ein Wohnungskonzern, von der Beteiligung ihrer Mitglieder. (mik) Die Dokumentation des 2. Alternativen Genossenschaftskongresses, inklusive der detaillierteren Ausarbeitung zum kostendeckenden Nutzungsentgelt kann unter www.gvu-dortmund.de eingesehen werden.
Mieterforum II/2026 14 Entscheidungen und der klaren Haltung. Diese Kultur führt seit Herbst ein neues Führungsduo weiter: Rosa Becker und Frank Plaß übernehmen die Geschäftsführung – als Doppelspitze, eingebettet in ein breites Leitungsteam. Klare Kante Auch wenn GrünBau Wert auf parteipolitische Unabhängigkeit legt, ist politische Einmischung explizit erwünscht. Für das Unternehmen bedeutet soziale Gerechtigkeit ganz konkret: das Recht jedes Menschen auf faire Chancen. Egal ob jung oder alt, mit Papieren oder ohne, arbeitsuchend oder im Job. Das sind keine abgedroschenen Phrasen, sondern gelebter Anspruch in der Nordstadt. Und so begleitet das Unternehmen seit Jahren junge Menschen, die auf dem Weg in ein selbstständiges Leben ins Stolpern Drei ABM-Stellen, ein kleines Büro und eine Schublade mit Briefmarken und Bargeld als Verwaltung. So arbeitete die Initiative in ihren Anfangstagen. Und sie wuchs schnell: 1994 kamen Jugendhilfeprojekte hinzu, später Arbeitsmarktintegration, Bildung, Qualifizierung, Wohnen und Quartiersarbeit. Seit 2010 ist die Stiftung Soziale Stadt alleinige Gesellschafterin des gemeinnützigen Unternehmens, in dem heute rund 300 Mitarbeitende in sechs Betriebsteilen mehr als 50 Projekte betreuen. Im Herbst 2025 endete nach mehr als drei Jahrzehnten eine Ära: Andreas Koch, Angelika Wirth und Ute Lohde – drei der prägenden Köpfe der GrünBau-Geschichte – verabschiedeten sich in den Ruhestand. Was sie hinterließen, ist weit mehr als ein gewachsenes Unternehmen: eine Kultur der kurzen Wege, der gemeinsamen geraten sind. „Ein ausstehender Bescheid, eine ausgefallene Zahlung, ein dringend benötigter Pass – das klingt nach Kleinigkeiten, kann für Betroffene aber verheerende Folgen haben. Das Regelsystem arbeitet nicht immer schnell genug“, sagt Julian Tschierschke, der als GrünBauSozialarbeiter genau weiß, an welchen Stellen das soziale Auffangnetz zuerst Risse bekommt. Unbürokratische Hilfe Ein 2022 ins Leben gerufener NotfallFonds springt genau dort ein, wo andere Leistungen fehlen oder schlicht zu langsam anlaufen: schnell, unbürokratisch und alltagstauglich. „Albis Fall ist ein gutes Beispiel“, erklärt Tschierschke. „Er stand kurz vor dem Abschluss seiner Bäckerlehre, als eine unverschuldete finanzielle Notlage alles infrage stellte. Ohne die unbürokratische Hilfe aus dem Notfallfonds hätte er Fotos: GrünBau Als im Jahr 1990 ein paar arbeitslose Akademiker:innen damit begannen, Hinterhöfe in der Nordstadt zu begrünen, legten sie den Grundstein für eines der bedeutendsten sozialen Unternehmen Dortmunds: die GrünBau gGmbH. Heute wie damals steht das Unternehmen für Haltung, Solidarität und den Willen, Menschen aufzufangen, bevor sie durchs Netz fallen. ::: Stadt im Wandel Soziales Engagement Wenn das Netz Löcher hat Dank des GrünBau Notfall-Fonds konnte Albi seine Ausbildung zum Bäcker abschließen und arbeitet heute als Geselle.
Mieterforum II/2026 15 ::: Stadt im Wandel Strukturlücken im System überdecken. Er soll kurzfristig immer genau dann helfen, wenn alles von einer schnellen, konkreten Unterstützung abhängt und die regulären Wege schlicht zu langsam sind. Seit der Gründung 2022 wurden 43 Anträge gestellt, 37 davon bewilligt. Spenden macht den Unterschied Da der Fonds ausschließlich von Spenden lebt, hilft jeder finanzielle Beitrag dabei, Betroffene im Ernstfall schnell und unkompliziert zu unterstützen. Wer weiß, wie es ist, wenn plötzlich alles an einem kleinen Betrag hängt, weiß auch, was eine Spende in diesem Moment bedeutet. (mik) Sparkasse Dortmund IBAN: DE54 4405 0199 0201 0107 99 Online spenden: gruenbau-dortmund.de/ gruenbau-spenden Hilfe, die ankommt Der GrünBau-Notfall-Fonds versteht sich ausdrücklich nicht als Ersatz für reguläre Sozialleistungen. Er soll keine dauerhaften die Ausbildung vermutlich abbrechen müssen. Heute ist er ausgebildeter Geselle.“ Der Notfall-Fonds richtet sich an Teilnehmende der GrünBau-Projekte. Anträge werden über das Sachbearbeitungsteam des Fonds gestellt und von der zuständigen Fachkraft bei GrünBau begleitet. Ein unabhängiges Gremium aus fünf Personen – zusammengesetzt aus Mitarbeiter:innen verschiedener Projekte – entscheidet nach dem Mehrheitsprinzip über die Bewilligung. Evi Austermann-Fasselt ist Teil dieses Gremiums und gibt einen Einblick in die Arbeit: „Wir versuchen, so schnell wie möglich zu entscheiden. Das ist uns wichtig, weil Notlagen keine Zeit lassen. Gleichzeitig schauen wir genau hin: Ist das wirklich eine Situation, die kein anderes Hilfsangebot auffangen kann? Wenn das passt, ist die Entscheidung meistens schnell gefallen.“
Mieterforum II/2026 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Versand Mieterforum Ich möchte die Vereinszeitung Mieterforum erhalten Per E-Mail Per Post Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Datum Unterschrift Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo – Do 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 14.00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo – Fr 11.00 – 12.00 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Frank Beitz -51 Di + Do + Fr 11.00 - 12.00 Uhr Mo + Mi 15.00 - 16.00 Uhr Sebastian Belgardt -55 Mo + Mi + Do 11.00 - 11.50 Uhr Fr 12.00 - 12.50 Uhr Di 13.00 - 13.50 Uhr Carsten Feldmann -58 Mo + Mi + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Do 16.00 – 17.00 Uhr Detlef Frittgen -50 Mo + Fr 10.00 – 11.00 Uhr Di + Do 13.00 – 14.00 Uhr Mi 15.00 – 16.00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16.00 – 16.40 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10.00 – 11.00 Uhr Di 15.30 – 16.30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Do 10.00 – 10.50 Uhr Di 15.30 Uhr – 16.20 Uhr Silke Schwarz -59 Di 11.00 – 11.50 Uhr Mo + Do + Fr 13.00 – 13.50 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Mi + Do 15.00 – 16.00 Uhr Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 9,00 Euro.
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