Mieterforum II/2026 9 ::: Titel „Die Sprachbarriere ist ein großes Hindernis für Betroffene“, sagt der 42-jährige Kommunalpolitiker der Linken. „Wer sein Recht auf eine funktionierende Heizung nicht kennt, wird nicht versuchen, es zu erstreiten. Wer nicht weiß, dass es eine städtische Wohnungsaufsicht gibt, wird sie dabei nicht einschalten.“ Meier klingelte mit Mitstreiter:innen an viele Wohnungstüren, informierte über Rechte und hörte zu. Viele Bewohner:innen seien anfangs zurückhaltend gewesen, hätten Ärger gefürchtet oder sich geschämt. Gemeinsam mit dem Mieterverein wurde zu Mieterversammlungen eingeladen. Aber anfangs war die Resonanz gering. Erst mit der Berichterstattung in den Ruhr Nachrichten kam Bewegung in die Sache. Noch am Tag der Veröffentlichung meldete sich das Amt für Wohnen bei Meier. Langsame Wohnungsaufsicht Im Februar 2026 dann fand ein Ortstermin mit der Wohnungsaufsicht statt, bei dem ca. 30 Wohnungen begangen wurden. Ein Großteil davon wies diverse relevante Mängel auf. In der Folge wurde ein formelles Verfahren nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW (WohnStG) eingeleitet. Doch solch ein Vorgang kostet Zeit: Zunächst wird die Eigentümerfirma angehört und erhält die Gelegenheit, die Mängel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Stadt eine verbindliche Anordnung mit Frist erlassen und ein Zwangsgeld androhen. Passiert weiterhin nichts, kann das Zwangsgeld festgesetzt werden. So vergehen Wochen und Monate, ohne dass den Bewohner:innen geholfen ist. Selbst ein am Ende verhängtes Zwangsgeld würde für die Menschen im Haus zunächst nichts ändern, denn Bußgelder allein sanieren keine maroden Heizungsanlagen. Und es gibt einen weiteren Grund, der den Handlungsspielraum des Amtes einschränkt. Bei seinen Forderungen muss sich das Amt immer auf bereits entstandene Schäden berufen. Das bedeutet: Ein augenscheinlich marodes Leitungssystem reicht allein nicht aus, es braucht Defekte, Schäden und Zerstörung. Oder etwas bildlicher beschrieben: Das Kind kann noch so arg stolpern, taumeln oder schwanken. Amtshilfe darf es erst bekommen, wenn es wirklich in den Brunnen gefallen ist. Reich und arm Peach ist kein unbekannter Akteur auf dem Wohnungsmarkt in NRW, allein in Dortmund besitzt das börsennotierte Unternehmen knapp 2.000 Wohneinheiten, etwa genauso viele sind es jeweils in Gelsenkirchen und Marl, in Bochum hält Peach gut 1.400 Wohnungen. Bemerkenswert: Fast jeder Wohnungsbestand sitzt in einer eigenen GmbH. Dieses Geflecht aus über 60 Gesellschaften in der Schweiz, in Deutschland und auf Zypern verteilt Verantwortung auf viele Schultern und macht es Mieter:innen schwer, überhaupt zu erkennen, an wen sie sich wenden müssen. Das alles ist rechtlich zulässig und betriebswirtschaftlich vielleicht sogar folgerichtig, schließlich geht es um viele Wohnungen und sehr viel Geld. Aber wo bleibt eigentlich so etwas wie Moral? Kann man Wohnraum wie ein beliebiges Konsumgut behandeln? Sind die Interessen der Aktionäre wichtiger als die der Mieter:innen? Da erwirtschaftet ein Unternehmen Rendite mit Wohnungen, in denen es seit Monaten kalt ist. Es hält vernachlässigte Bestände, deren Instandhaltung augenscheinlich keine Priorität hat. Und es setzt dabei in besonderem Maße auf Mieter:innen, deren Miete über Bürgergeld und Grundsicherung von der Allgemeinheit getragen wird. Die Mühlen mahlen, aber … Inzwischen haben die Mieter:innen mit Unterstützung des Mietervereins Unterschriften gesammelt, Mängellisten erstellt und sind enger zusammengerückt. Auch die Wohnungsaufsicht ist aktiv: hat besichtigt, Mängel festgestellt und ein Verfahren eröffnet. Aber das gemächliche Tempo und die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten helfen nur bedingt, wenn Bewohner:innen kurzfristige, schnelle Unterstützung benötigen. Hier braucht es dringend eine Nachbesserung durch die Landesregierung. (mik) Sie sind selbst betroffen? Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V. berät seine Mitglieder bei Heizungsausfall, Schimmel, Mietminderung und der Durchsetzung ihrer Rechte.
RkJQdWJsaXNoZXIy NDcxMjk=