Mieterforum II/2026 11 ::: Mietrecht einem eigenen sowie einem weiteren, von uns durchgeführten Testing“, berichtet Regina Hermanns, Mitarbeiterin der Beratungsstelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH. Bereits damals erkannte das Amtsgericht entgegen der früheren Rechtsprechung die sogenannte Passivlegitimation der Hausverwaltung an. Das bedeutet, dass von Vermietenden beauftragte Makler oder Hausverwaltungen für diskriminierendes Verhalten verantwortlich gemacht werden können, auch wenn sie selbst nicht Vertragspartner des Mietverhältnisses sind. Da sich die Diskriminierung in einem sehr frühen Stadium des Anmietungsprozesses ereignete, in dem der Eigentümer noch gar nicht im Spiel gewesen ist, hat die Hausverwaltung die Vermietung im Wesentlichen beeinflusst, indem sie die Vermittlung vorgenommen hat. Auch die Ergebnisse der Testingverfahren wurden als Indizien eingestuft, die eine Benachteiligung durch die Hausverwaltung nahelegten. Mehr Rechtssicherheit, weiterhin Reformbedarf Dass diese Einschätzung nun im aktuell behandelten Fall vom BGH bestätigt wurde, gibt Anlaufstellen wie dem Mieterverein Dortmund oder dem Planerladen mehr Rechtssicherheit in der Beratungsarbeit. Testings werden als Indiz einer Diskriminierung anerkannt und der Diskriminierungsschutz für Betroffene wird durch das AGG gestärkt. Doch trotz dieses wegweisenden Urteils besteht weiterhin Handlungsbedarf, da das AGG im Bereich Wohnen zu lückenhaft ist und dringend reformiert werden muss. Die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wie in Berlin wäre zudem ein weiterer Baustein, um Schutzlücken zu schließen. Ziel muss es sein, rechtssichere und praktikable Gesetze zu schaffen, die Betroffene schützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. „Eine Wohnung ist existenziell für die eigene Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe. Umso wichtiger, dass der BGH diejenigen stärkt, denen der Zugang aufgrund von Diskriminierung verschlossen bleibt“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund. Das Urteil schafft Klarheit, beseitigt das Problem aber nicht. Solange das AGG im Bereich Wohnen lückenhaft bleibt, hängt vieles davon ab, dass Betroffene ihren Verdacht überhaupt überprüfen lassen – etwa durch ein begleitetes Testing. Anlaufstellen wie der Planerladen beraten dabei. Der wichtigste Schritt ist und bleibt, eine mutmaßliche Diskriminierung nicht stillschweigend hinzunehmen. (mar/pl)
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