Mieterforum II/2026 6 ::: Mietrecht Wer eine hohe Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung erhält, möchte natürlich wissen, ob diese überhaupt gerechtfertigt ist und ob die angeführten und abgerechneten Kosten im Mietvertrag vereinbart wurden. Sofern dies der Fall ist, hilft nur ein Blick in die Rechnungsbelege. Unstrittig haben Mieter:innen das Recht, alle notwendigen Unterlagen einzusehen, die sie benötigen, um die Abrechnung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Das können zum Beispiel Rechnungen sein, Verträge, aber auch Tätigkeits- und Zahlungsnachweise. Viele Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen übersenden solche Belege bei Widersprüchen auch per Mail oder als Kopie per Post. Das Belegprüfungsrecht ist grundsätzlich in den Wohn- bzw. Geschäftsräumen Vermietender oder der Hausverwaltung auszuüben. Nur wenn die Anreise von der eigenen Wohnung wegen zu großer Entfernung oder aus Krankheitsgründen unzumutbar ist, besteht ein Anspruch auf Übersendung von Kopien gegen Erstattung von Kopierkosten. Bei Sozialwohnungen schreibt das Gesetz vor, dass Mieter:innen unab- hängig von der Entfernung immer einen Anspruch auf Übersendung von Kopien haben. Näheres findet sich in unserem Ratgeber zur Belegeinsicht. Im Rahmen der Belegeinsicht können Fotos der relevanten Dokumente angefertigt werden, um diese später in der Beratung vorzulegen. Für ein einzelnes Haus sind die Belege in der Regel übersichtlich. Werden aber beispielsweise hundert Wohnungen und mehrere Häuser zusammen abgerechnet, können die Rechnungen und anderen Dokumente auch mehrere Ordner füllen. Belege digital Seit 2025 sind Vermieter:innen nicht mehr verpflichtet, Originalbelege aufzubewahren. Sie können ein papierloses Büro führen und digitalisierte Belege, Bereits gescannte Dateien am Laptop abzufotografieren, statt sie einfach digital geschickt zu bekommen, klingt nach Schikane und verschwendeter Lebenszeit. Vollkommen unnötig und doch leider Realität für viele Mieter:innen, die ihre Betriebs- oder Heizkostenabrechnung prüfen wollen. Digitales Neuland Belegeinsicht ad absurdum beispielsweise in Form von PDF-Dateien, verwenden. Dann befinden sich die Unterlagen nicht mehr in dem Ordner im Regal, sondern auf dem Computer. An dem Recht auf Einsichtnahme durch Mieter:innen hat sich dadurch jedoch nichts geändert. Sie müssen im Zweifel weiterhin die Geschäftsräume der Hausverwaltung aufsuchen, um die entsprechenden Belege einzusehen. Um die Belege später in Ruhe überprüfen zu können, müssen sie dann allerdings vom Bildschirm abfotografiert werden. Je nach Bildschirmgröße und Lichtverhältnissen gestaltet sich dies meist schwieriger als bei ausgedruckten Papieren. Eine zusätzliche Hürde für viele Mieter:innen, die nicht selten bereits mit der Einsichtnahme von zahllosen Originalbelegen überfordert sind. Eine wirksame Prüfung wird so noch schwieriger. Der Mieterverein geht davon aus, dass manche Vermieter:innen dies bewusst einsetzen, um Grafiken: KI-generiert Früher musste man sich durch Belegstapel kämpfen. Heute gibt es alles praktisch als Datei. Wenn allerdings der Bildschirm abfotografiert werden muss, wird es schnell umständlich.
RkJQdWJsaXNoZXIy NDcxMjk=