Mieterverein Dortmund - Nr. 83

Titelbild: Tobias Scholz Heizungsausfälle & hohe Nachforderungen: Schock am Clarenberg Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. 22. JG. Nr. 83, I/2026 Tipps & Tricks: Wenn der Strom ausfällt EDV-Umstellung: Neue Abläufe, neue Angebote www.mieterverein-dortmund.de

Mieterforum I/2026 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Intern Neue Abläufe ........................... S. 3 Aktuell Vertreterwahlen ......................... S. 4 Aktuell Meldungen ................................ S. 5 Wohnungspolitik Neuer Heizungshammer? .......... S. 6 Wohnungspolitik Abhängigkeit kostet ................... S. 7 Verbraucher:innen Wenn der Strom ausfällt ........... S. 8 Titel Schock am Clarenberg ............... S. 10 Mietrecht Neues vom BGH ......................... S. 11 Titel CO2-Steuererhöhung ................. S. 12 Stadt im Wandel Balkonsolaranlagen ................... S. 14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Mirko Kussin (mik), Tobias Scholz (ts), Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 5.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg Das neue Jahr bringt viele Veränderungen. So hat Justizministerin Hubig eine erste konkrete Reform des Mietrechts angekündigt. Und die Expert:innenkommission der Bundesregierung wird ebenfalls ihre Empfehlungen vorstellen. Sobald im Laufe des Jahres absehbar ist, welche Gesetzesänderungen konkret beschlossen werden und welche weiteren Änderungen im Mietrecht kommen könnten, werden wir darüber berichten. Auch im Mieterverein gibt es ab Frühjahr eine große Umstellung, die viel Kapazitäten benötigt. Ende März stellen wir auf eine neue Verwaltungs- und Beratungssoftware um. Die Umstellungen sind nach Außen vielleicht nicht immer sichtbar. Die genauen Hintergründe erläutern wir im Artikel auf der folgenden Seite. Wie alle Umstellungen, wird auch diese am Anfang etwas ruckeln. Ich bitte an dieser Stelle schon jetzt um Ihr Verständnis, auch wir müssen den Umgang damit lernen. Unverändert hoch sind seit dem vergangenen Jahr die Beratungsanfragen. Insbesondere die hohen Nachforderungen aus Betriebs- und vor allem Heizkostenabrechnungen sorgen bei uns für extrem volle Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgeht Impressum Foto: Martina Hengesbach MVDO in den Sozialen Medien Facebook: @mieterverein Instagram: mietervereindortmund Unser Newsletter Einmal im Monat können Sie unseren E-Mail-Newsletter erhalten. Neben tagesaktuellen Infos finden Sie dort auch zahlreiche weiterführende Links zu spannenden Wohnthemen und eine umfangreiche Presseschau. Anmeldung unter www.mieterverein- dortmund.de/ssl_newsletter.html Unsere Online-Angebote (digitale) Briefkästen. Es ist aktuell fast nicht mehr möglich, hinterherzukommen. Hintergrund des erhöhten Beratungsaufkommens sind auch auslaufende Schutzregelungen bei den Heizkosten, die in den Heizkostenabrechnungen mit Verzug auftreten. Hier müssen unsere Rechtsberater:innen eine Zahlung empfehlen, auch wenn es wehtut. Für die Zukunft ist es daher umso wichtiger, dass eine soziale Wärmewende vorangetrieben und die Mietpreissteigerung begrenzt wird. Dafür setzen wir uns als Verein selbstverständlich auch im neuen Jahr ein. Foto: ts Viel Unruhe bei LEG-Mieter:innen am Clarenberg - Seite 10.

Mieterforum I/2026 3 ::: Intern Das neue EDV-System vereint verschiedene Programme von der Mitgliederverwaltung bis zur elektronischen Akte in der Rechtsberatung. Entsprechend groß ist der Aufwand der Datenübernahme, Vorbereitung und Einarbeitung unseres Teams in der Geschäftsstelle. Die Umstellung wurde notwendig, weil zukünftig einige Programme keine Wartung mehr bekommen werden. Gleichzeitig bietet sich so die Chance, Abläufe besser zu organisieren. Online-Mitgliederportal So beinhaltet die neue Software beispielsweise das Online-Portal „MeinMieterverein“. Wer gerne digital unterwegs ist, kann hier Änderungen zur Mitgliedschaft und Beratungsanfragen einstellen. Auch Durchschriften von Schreiben an Ihre:n Vermieter:in erhalten Sie hier. Wir arbeiten daran, Ihnen das Mitgliederportal zeitnah zur Verfügung stellen zu können. Selbstverständlich können Sie uns auch weiterhin Unterlagen in Kopie per Post schicken oder in der Geschäftsstelle abgeben. Terminvereinbarung mit Reservierungsnummer Eine wichtige Änderung wird die Terminvereinbarung betreffen. Hierfür wird künftig eine Reservierungsnummer notwendig sein. Häufig liegen die Unterlagen beim Termin nicht oder nur unvollständig vor. Die Beratung kann dann nicht oder nicht abschließend stattfinden. In nicht wenigen Fällen werden auch Beratungstermine vereinbart, bei denen die Anfrage ebenso gut mit einem kurzen Anruf geklärt werden könnte. Das ist ärgerlich, wenn zeitgleich Vereinsmitglieder auf einen Beratungstermin warten. Wir bitten Sie daher künftig Ihre Unterlagen und Anfragen immer erst einzureichen, entweder per Mail oder in Kopie per Post. Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch in der Geschäftsstelle in Kopie abgeben. Wie bisher auch, wird geprüft, ob die Anfrage schriftlich bearbeitet werden kann, ob ein Anruf in der Kurzberatung sinnvoll ist oder ein Beratungstermin. Im letzten Fall erhalten Mitglieder nun eine Reservierungsnummer. Geben Sie diese bitte an, wenn Sie einen Termin vereinbaren. Oder nutzen Sie im neuen Onlineportal die Möglichkeit, selbst einen zu vereinbaren. Bis zum Redaktionsschluss waren die Vorbereitungen noch nicht abgeschlossen. Mit der Umstellung werden wir auch unseren Beratungskompass aktualisieren. Hier erfahren Sie dann mehr zu unserem neuen Beratungsangebot. Er ist dann auf der Homepage und in der Geschäftsstelle verfügbar. Hotline und Kurzberatung unverändert Unser Rechtsberatungsteam erreichen Sie für allgemeine Kurzanfragen weiterhin telefonisch montags bis freitags von 11 bis 12 Uhr unter der Durchwahl 0231/557656-56. Für laufende Fälle und dringende Anliegen stehen Ihnen unsere Rechtsberater:innen weiterhin zu den Kurzberatungszeiten zur Verfügung. Die einzelnen Durchwahlnummern finden Sie auf der letzten Seite des Mieterforums. Wir setzen alles daran diese Umstellung bestmöglich zu gestalten. Wir bitten Sie trotzdem um Verständnis, falls Sie in den kommenden Wochen vielleicht gelegentlich „einen Moment bitte, wir hatten eine EDV-Umstellung“ hören. Vielen Dank! Ihr Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Nach der tageweisen Schließung der Geschäftsstelle im März beginnt beim Mieterverein eine neue Zeit, was die EDV-Systeme angeht. Vieles betrifft die Abläufe im Tagesgeschäft und ist nach außen nicht sichtbar. Gleichzeitig kommen auch neue Angebote hinzu. Etwa das Mitgliederportal „Mein Mieterverein“. EDV-Umstellung Neue Abläufe, neue Angebote Foto: pixabay

Mieterforum I/2026 4 ::: Aktuell Bei kleineren Genossenschaften gibt es jährlich eine Mitgliederversammlung. Bei Genossenschaften ab 1.500 Mitgliedern kann allerdings auch eine Vertreter:- innenversammlung eingeführt werden. In Dortmund ist dies beim Spar- und Bauverein und der GWS-Dortmund Süd der Fall. Dafür wählen die Mitglieder Vertreter:innen, meist für fünf Jahre. Diese nehmen dann, wie ein Parlament, die Aufgaben der Mitgliederversammlung wahr. Beim Spar- & Bauverein werden in diesem Jahr die etwa 21.000 Mitglieder zur Wahl gebeten. Die Vertreter:innenversammlung bestimmt zwar nicht über das operative Tagesgeschäft, sie kann aber wichtige Grundsatzfragen entscheiden. Das bedeutet: Auf die Erhöhung von Nutzungsentgelten, Modernisierungen oder die Einführung von Treppenhausreinigungen haben die Vertreter:innen keinen Einfluss, sie können allerdings über den Weg der Satzungsänderung Mitspracherechte bei grundsätzlichen Entscheidungen der Genossenschaft einführen. Außerdem entscheiden sie final über die Verwendung des Bilanzgewinns und damit über die Höhe der ausgeschütteten Dividende im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Sprachrohr der Mitglieder Daneben fühlen sich viele Vertreter:innen auch als Sprachrohr für ihre Nachbarschaft. Sie können Richtung Vorstand oder Geschäftsstelle vermitteln, wenn es grundsätzliche Fragestellungen in einer Siedlung gibt. Dies ist zwar keine satzungs- oder gesetzesmäßige Aufgabe, aber Teil des Selbstverständnisses der Ehrenamtler:innen. Gleichzeitig können die Vertreter:innen auch Entscheidungen aus der Vertreter:- innenversammlung in die eigene Nachbarschaft kommunizieren oder sich vorher ein Stimmungsbild einholen. Im Althoffblock gibt es beispielsweise monatliche Treffen, bei denen ein solcher Austausch möglich ist. Vernetzung nötig Für einzelne Vertreter:innen ist es schwierig Initiativen anzustoßen. Das Genossenschaftsgesetz und die meisten Satzungen räumen ihnen zwar viele Rechte ein. Um einen Antrag auf der Versammlung einzubringen, braucht es aber viele Gleichgesinnte. Beim Spar- und Bauverein müssen beispielsweise ein Drittel der Gewählten einen Antrag mitunterschreiben. Gut, wenn es daher im Vorfeld bereits einen Austausch gibt, um inhaltliche Differenzen klären zu können. Wahlrecht nutzen Mitglieder einer Genossenschaft sollten die Wahl nutzen! Das unterstützt das gesellschaftlich so wertvolle Ehrenamt und ermöglicht eine starke und legitime Mitbestimmung. Für die Wahl selbst gibt es regelmäßig mehrere Wochen Zeit. Die Zeit sollte genutzt werden, um sich schlau zu machen, wie die einzelnen Kandidierenden das Amt ausüben möchten. (mar) Wohnungsgenossenschaften bieten nicht nur Wohnungen, sondern auch die Möglichkeit von (indirekter) Beteiligung an den Entscheidungen der Genossenschaft. Bei Dortmunds größter Genossenschaft stehen in diesem Jahr Vertreter:innenwahlen an. Mitglieder sollten ihr Wahlrecht wahrnehmen. Mitbestimmung Vertreter:innenwahl bei Sparbau – mitmachen! Foto: MVDO

Mieterforum I/2026 5 ::: Aktuell Privatinvestoren treiben Mieten Wer zur Miete wohnt, zahlt oft drauf, andere machen Kasse und die Schere zwischen Arm und Reich wird immer größer. Das belegt eine aktuelle Untersuchung vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung: Hedgefonds, PrivateEquity-Gesellschaften und börsennotierte Immobilienkonzerne kaufen Wohnhäuser, modernisieren sie und reichen die Kosten prompt per Mieterhöhung weiter. Gleichzeitig zeigt eine andere Studie der FU Berlin, wie groß die Schere inzwischen ist: Hauseigentümer:innen wurden zwischen 2011 und 2018 allein durch Preissteigerungen um 2,8 Billionen Euro reicher, während Mieter:innen durch überproportionale Mieterhöhungen real draufzahlten. Ein klarer Nachteil, da die Mieterhöhungen meist stärker ausfielen als die Lohnentwicklung, (mik) Grand City zieht sich aus Dortmund zurück Wer ist eigentlich noch mein Vermieter? Diese Frage stellen sich aktuell Mieter:innen in Aplerbeck, Dorstfeld und Brackel. Zum Jahreswechsel tauchten in ehemaligen Beständen des Luxemburger Immobilienkonzerns Grand City Property plötzlich Aushänge auf, in denen das Essener Unternehmen Capera als neue Hausverwaltung vorgestellt wird. Im Grundbuch findet sich hingegen kein Eigentümerwechsel, stattdessen wurden offenbar die einzelnen Objektgesellschaften mitsamt der Immobilien verkauft. Recherchen des Mietervereins deuten darauf hin, dass rund 400 Grand-CityWohnungen in Dortmund an den internationalen Investmentfonds „Greykite“ gegangen sind. Bei akuten Problemen können sich betroffene Mieter:innen an den Mieterverein wenden. (mik) Foto: MVDO Bild aus vergangenen Zeiten - jetzt hat GCP 400 schöne Wohnungen verkauft, statt sie zu vermieten.

Mieterforum I/2026 6 ::: Wohnungspolitik Um die Klimaziele und Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erreichen, trieb der damalige Wirtschafts- und Energieminister Robert Habeck (Grüne) die Änderung des GEG voran. Neu eingebaute Heiz‑ ungen sollten demnach zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mittel- bis langfristig hätte dies ein Verschwinden von Öl- und Gasheizungen bedeutet. Anders als häufig dargestellt, gab es allerdings keine Pflicht funktionierende Heizungen kurzfristig stillzulegen. Rolle rückwärts Union und SPD wollen diese Regelung nun rückgängig machen. Stattdessen soll es nun Vorgaben zu den verwendeten Brennstoffen geben. Wer eine Gas- oder Ölheizung betreibt, muss im Laufe der Zeit einen höheren Anteil an Grüngas oder Grünöl verwenden. Dazu müssten dem Erdgas ab 2029 mindestens zehn Prozent erneuerbarer Brennstoffe beigemischt werden, beispielsweise Biomethan oder Bioerdgas. Diese Quote soll bis 2040 steigen. Entsprechende Tarife können schon jetzt abgeschlossen werden, sie liegen allerdings preislich deutlich über den sonstigen Gaspreisen. Fachleute bezweifeln zudem, ob überhaupt ausreichend Grüngas und Grünöl zur Verfügung stehen, um die anvisierte Quote einhalten zu können. Die Preise dürften weiter steigen. Im Ergebnis bedeutet das: Mieter:innen bleiben möglicherweise von einer Modernisierungsumlage verschont und die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern so verhasste Wärmepumpe muss nicht installiert werden. Ein Pyrrhussieg für Mieter:innen, denn dafür müssen sie mittelfristig mit hohen Heizkosten rechnen. Und eine vernichtende Niederlage für die Einhaltung der Klimaschutzziele. Kritik vom Mieterbund Laut Eckpunktepapier soll es auch Regelungen zum Schutz für Mieter:innen geben, worüber es noch Streit geben dürfte, denn seitens der CDU scheint es wenig Ideen zu geben, wie eine solche Regelung aussehen könnte. Laut Deutscher Presseagentur deutete sie an, dass Mieter:innen mit alten, weniger effizienten Heizungen häufig auch eine niedrige Hoch schlugen die Wellen um das als „Heizungshammer“ bezeichnete Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024). Insbesondere die CDU drängte bereits im Wahlkampf nach dem Ampel-Aus lautstark auf Änderungen. Jetzt liegt ein erstes Eckpunktepapier vor, das das GEG entschärfen soll – aber günstiger wird es für Mieter:innen deswegen nicht unbedingt. Klimaschutz gekippt Neuer Heizungshammer? Kaltmiete hätten. „Eine solche Einschätzung verkennt völlig die Realität auf dem Wohnungsmarkt. Selbst energetisch ineffiziente Wohnungen werden zwischenzeitlich teuer vermietet, weil die Menschen keine Alternativen finden“, kommentiert Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund. Auch der Deutsche Mieterbund kritisiert die Pläne der großen Koalition: „Im Gesetzesentwurf muss zwingend sichergestellt werden, dass von Vermietern wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen getroffen werden und das Kostenrisiko der Technologieoffenheit nicht auf Mieterinnen und Mieter abgewälzt wird“, so Dr. Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbunds. (mar) Die Waage droht zu kippen - wieder mal zulasten der Mieter:innen. Foto: KI-generiert

Mieterforum I/2026 7 ::: Wohnungspolitik Im Zuge des Ukrainekrieges stiegen die Preise für Gas- und Strom in ungeahnte Höhen. Die damalige Bundesregierung reagierte mit einer Preisbremse, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor zu hohen Heizkosten zu schützen. Diese Regelungen liefen 2024 aus. Bei Mieter:- innen mit Zentralheizungen kamen die hohen Heizkosten für das Jahr 2024 aber teilweise erst Ende 2025 mit der Heizkostenabrechnung an. Zum Zeitpunkt des Eckpunktepapiers zur Überarbeitung des sogenannten Heizungsgesetzes schienen sich die Energiepreise wieder etwas zu normalisieren. Trotzdem gingen viele Fachleute davon aus, dass die nun angeforderten Anteile an Grüngas zu deutlichen Kostensteigerungen bei Mieter:innen führen könnten. Angesichts des Krieges am Persischen Golf, stellt sich die Frage, ob die seinerzeit befürchteten hohen Preise, heute nicht schon fast als günstig bezeichnet werden könnten. Ist es schon wieder Zeit für eine neue Preisbremse? Beide Entwicklungen zeigen, wie abhängig unsere Energieversorgung immer noch von der Weltlage ist. Entscheidend ist daher, dass wir endlich einen Weg finden unsere Häuser unabhängiger warm zu bekommen. Hier spielt der Energieträger eine entscheidende Rolle. Mindestens genauso wichtig ist es aber auch, dass die Gebäude weniger Energie verbrauchen. Wir brauchen nachhaltige Strategien dafür, wie das bezahlbar gelingen kann. Sonst wird die warme Wohnung irgendwann zum Luxusgut. Aus der Perspektive von Mieter:innen betrachtet glänzt das bisher vorgelegte Eckpunktepapier mit großen Lücken. (mar) Kommentar Abhängigkeit kostet

Mieterforum I/2026 8 ::: Verbraucher:innen Fällt der Strom aus, betrifft das in Mietshäusern meist mehr als nur die Beleuchtung. Aufzüge bleiben stehen, Gegensprechanlagen fallen aus, elektrische Türöffner funktionieren nicht mehr. Häufig sind auch Heizung, Warmwasserbereitung oder Kochfelder stromabhängig. Internetrouter, Telefonanlagen und Ladegeräte sind ebenfalls schnell außer Gefecht gesetzt. Dauert der Ausfall nur wenige Minuten, ist das meist unproblematisch. Kommt aber auch nach Stunden kein Strom aus der Steckdose, kann die Situation, insbesondere für Familien, ältere Menschen oder Menschen mit Einschränkungen, spürbar belastend werden. Gleichzeitig gilt: Panik ist kein guter Ratgeber. Sie müssen keine umfassende Krisenvorsorge betreiben, eine realistische Vorbereitung auf einen vorübergehenden Ausnahmezustand reicht völlig aus. Denn wer weiß, was im eigenen Haus funktioniert, und welche Stellen zuständig sind, kann einen Stromausfall deutlich ruhiger bewältigen. Was Mieter:innen vorab bedenken sollten Ein wichtiger erster Schritt ist, die eigene Wohnsituation realistisch einzuschätzen. Wohnen Sie in einem Haus mit Aufzug? Gibt es elektrisch betriebene Haustüren, Gegensprechanlagen oder Tiefgaragenzufahrten? Ist die Heizungsanlage stromabhängig? Solche Punkte entscheiden darüber, wie stark ein Stromausfall den Alltag tatsächlich einschränkt. Ebenso wichtig ist die Frage der Zuständigkeit. Bei einem großflächigen Stromausfall im Viertel Gut vorbereitet Wenn der Strom ausfällt – Was Mieter:innen tun können Foto: pixabay Ein mehrtägiger Stromausfall wie zuletzt in Berlin wirkt zunächst wie ein Ausnahmefall. Doch durch Bauarbeiten, Unwetter oder technische Defekte kann es theoretisch jederzeit und überall zu kurzen oder längeren Unterbrechungen der Stromversorgung kommen. Für Mieter:innen stellen sich dann ganz konkrete Fragen: Was funktioniert noch im Haus? Wer ist zuständig? Welche Rechte habe ich? Und wie bleibe ich im Ernstfall handlungsfähig? Grafik: pixabay

Mieterforum I/2026 9 ::: Verbraucher:innen oder im gesamten Block liegt die Ursache meist beim Netzbetreiber. Tritt der Ausfall hingegen nur im Gebäude oder in einzelnen Wohnungen auf, kann ein technischer Defekt der Hausinstallation vorliegen. In solchen Fällen liegt die Verantwortlichkeit meist beim Vermietenden. Praktisch ist es, wichtige Kontaktdaten griffbereit zu haben: Hausverwaltung, Vermieter:in, gegebenenfalls vorhandene Notfallnummern sowie den regionalen Netzbetreiber. Verlassen Sie sich dabei nicht ausschließlich auf Ihr Smartphone. Bei leerem Akku stehen Sie sonst vor einem Problem. Eine einfache Liste in Papierform kann sehr hilfreich sein. Licht und Kommunikation sichern Ohne Strom geht schnell die Orientierung verloren. Taschenlampen, batteriebetriebene LED-Leuchten oder Stirnlampen sollten daher leicht auffindbar sein. Kerzen können ergänzend genutzt werden, sollten aber aus Sicherheitsgründen vorsichtig eingesetzt werden. Auch die Informationslage ist entscheidend. Fällt das Internet aus, bleiben Radios oft die einzigen Info-Kanäle. Batterie- oder kurbelbetriebene Radiogeräte sind dann Gold wert. Ein paar Powerbanks als Reserve sind ebenfalls hilfreich. Achten Sie aber darauf, diese kleinen Speicher regelmäßig aufzuladen, um im Ernstfall Hilfe anzufordern oder Angehörige informieren zu können. Wer eine Balkonsolaranlage installiert hat (s. Seite 14), hat zumindest während der Sonnenstunden die Möglichkeit sich in einem größeren Umfang mit Strom zu versorgen oder größere Akkus zu laden. Zumindest eingeschränkt wäre so auch möglich, einen Radiator in Betrieb zu nehmen. Stromausfall und Mietrecht: Was gilt? Mietrechtlich kommt es entscheidend auf Ursache, Dauer und Auswirkungen des Stromausfalls an. Ein kurzfristiger Ausfall stellt in der Regel keinen Mietmangel dar. Anders kann die Lage aussehen, wenn der Stromausfall über einen längeren Zeitraum anhält. Auch wenn der Ausfall nicht durch die Vermietenden verursacht wurde, sondern etwa durch eine Baustelle, Sabotage oder technische Fehler entstand, bleibt der Anspruch auf Mietminderung bestehen, wenn der Wohnkomfort erheblich beeinträchtigt wird. Fallen zentrale Funktionen wie Heizung, Warmwasser oder Aufzug dauerhaft aus, kann die Wohnung unter Umständen nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden. In solchen Fällen kann eine Mietminderung grundsätzlich in Betracht kommen. Die Höhe hängt stets vom Einzelfall ab und sollte nicht ohne vorherige Beratung festgelegt werden. Ein länger andauernder oder hausinterner Stromausfall muss unverzüglich bei Hausverwaltung, bzw. Vermieter:in angezeigt werden und eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt werden. Denn auch wenn Vermieter:innen die Ursache eines Stromausfalls nicht beheben können, können sie verpflichtet sein, die daraus entstehenden Mängel zu beseitigen. Der Eingang der Mängelmeldung sollte in jedem Fall dokumentiert werden. Dies kann über einen Posteinwurf mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben geschehen. Ein Nachweis ist auch eine Antwort auf eine E-Mail. In der ersten Mängelanzeige sollten Mieter:innen auch erwähnen, dass sie sich eine Mietminderung vorbehalten und ab sofort unter Vorbehalt die Miete zahlen. Unterbleibt diese Anzeige, können spätere Ansprüche gefährdet sein. Sind Hausverwaltung oder Vermieter:in nicht erreichbar, sollten Mieter:innen nachweisbare Kontaktversuche unternehmen. Bei akuten Gefahren, etwa bei steckengebliebenen Aufzügen, dürfen auch Feuerwehr oder Notdienste verständigt werden. Eigenmächtige Reparaturen sind hingegen nur in echten Notfällen zulässig und rechtlich heikel. Fazit Ein Stromausfall ist nicht automatisch ein Mietmangel, kann aber einer werden. Für Mieter:innen ist entscheidend, ruhig zu bleiben, den Ausfall richtig einzuordnen und frühzeitig zu reagieren. Wer vorbereitet ist, Zuständigkeiten kennt und seine Rechte realistisch einschätzt, behält auch dann Handlungsspielraum, wenn im Haus plötzlich das Licht ausgeht. (mik/DMB) Checkliste Daran sollten Sie denken • Taschenlampen oder LED-Leuchten, Ersatzbatterien • Powerbank für das Mobiltelefon, ggf. batteriebetriebenes Radio • Wichtige Telefonnummern (Hausverwaltung, Vermieter:in, Notruf) in Papierform • Kenntnis der Zuständigkeiten: Netzbetreiber oder Hausinstallation? • Stromausfall frühzeitig melden und Kontaktversuche dokumentieren

Mieterforum I/2026 10 ::: Titel Der Schock saß tief bei den Menschen am Clarenberg, als die Nebenkostenabrechnungen für 2024 Ende des Jahres eintra- fen. Über 1.000 € Nachforderungen waren die Regel, in einigen Fällen stiegen die Forderungen sogar auf bis zu 4.000 € und mehr. Kostentreiber war vor allem der Wärmepreis von knapp 33 cent/kWh - der Verbrauch war häufig unverändert. Für alle, die die Kosten selbst zahlen müssen, fast eine Unmöglichkeit. Doch auch für den städtischen Haushalt eine Herausforderung, denn viele Haushalte am Clarenberg beziehen Bürgergeld oder Grundsicherung. Trotz allgemein deutlich gestiegener Heizkosten sticht die Situation in Hörde dennoch heraus. Sowohl von der Höhe der Nachforderungen als auch von der Anzahl der Neueintritte in den Mieterverein. Korrektur angekündigt Der Mieterverein Dortmund legte für seine Mitglieder Widerspruch ein und forderte Einblick in die zu Grunde liegenden Verträge und Rechnungen. Solange diese Belege nicht vollständig vorliegen, können sich die Mitglieder auf das Zurückbehaltungsrecht berufen und müssen die Nachforderungen nicht zahlen. Nachdem sich SPD-Landtagsabgeordnete Anja Butschkau in einem öffentlichen Brief an das Unternehmen gewandt hatte, stellte die LEG eine Korrektur der Abrechnungen in Aussicht, die von 10 % - 15 % niedrigeren Heizkosten ausgehen solle. Das verringert zwar die Kosten, doch die insgesamt hohen Nachforderungen dürften trotzdem bleiben. Bis zum Versand der Korrekturabrechnung hat die LEG gegenüber dem Mieterverein eine Mahnsperre angekündigt. Heizkosten weiterhin zu hoch? Brisant sind die hohen Heizkosten auch deshalb, weil die LEG nicht die tatsächlichen entstandenen Gaskosten in Rechnung stellt, sondern über ein sogenanntes Contracting abrechnet. Das bedeutet: Die Heizungsanlage gehört der LEG Tochterfirma ESP. Diese schließt mit einem weiteren LEG Tochterunternehmen einen Vertrag über die Wärmelieferung ab. Wenn jedoch auf beiden Seiten der Verträge Tochterunternehmen der LEG stehen, stellt sich die Frage, ob beide Seiten ein Interesse an möglichst niedrigen Heizkosten haben. Der Mieterinnenverein Witten wirft der LEG deshalb vor, dass die vertraglichen Grundlagen für die Wittener Bestände unwirksam seien. Ob dies in Dortmund auch der Fall ist, muss die Belegprüfung zeigen. Dann wäre die angekündigte Korrektur deutlich zu gering. Wir werden über den weiteren Fortgang berichten. (mar) Der Mieterverein erlebte in den vergangenen Wochen einen regelrechten Ansturm von Neumitgliedern aus der Großsiedlung am Clarenberg in Hörde. Hintergrund sind Heizungsausfälle, Mietanpassungen und vor allem Abrechnungen mit horrenden Nachforderungen, die die LEG verschickt hatte. Der Wohnungskonzern kündigte inzwischen zwar Korrekturen an, viele Fragezeichen bleiben jedoch offen. Schock für LEG-Mieter:innen Heizkostenhammer am Clarenberg Riesige Zahlen vor den Gebäuden, riesige Zahlen in den Nebenkostenabrechnungen - am Clarenberg herrscht Unruhe unter den Mieter:innen. Foto: ts

Mieterforum I/2026 11 Foto: pixabay ::: Mietrecht Vermieter haften für schlechten Winterdienst Der Fall An einem Januarmorgen verlässt eine Mieterin früh ihr Haus – und stürzt auf dem Grundstücksweg. Der Weg ist glatt, obwohl der Wetterdienst Glatteis angekündigt hatte. Geräumt und gestreut wurde nicht. Den Winterdienst hatte die Wohnungseigentümergemeinschaft an eine Hausmeisterfirma übertragen. Die Mieterin zieht sich bei dem Sturz erhebliche Verletzungen zu und verklagt ihren Vermieter auf 12.000 Euro Schmerzensgeld. Das Urteil Der Bundesgerichtshof stellte klar: Vermietende sind grundsätzlich zum Winterdienst verpflichtet. Sie müssen Wege auf dem Grundstück während der Wintermonate räumen und streuen – und zwar unabhängig davon, ob ihnen das Grundstück allein gehört oder ob es sich um Eigentumswohnungen handelt. Mieter:innen in einem Mietshaus und Mieter:innen einer Eigentumswohnung sind gleich schutzbedürftig, so die Bundesrichter. Der Vermieter hatte argumentiert, durch die Beauftragung der Hausmeisterfirma nur noch dann zu haften, wenn er deren Arbeit nicht ordnungsgemäß überwacht hätte – und genau das war in den Vorinstanzen nicht festgestellt worden. Dem erteilte der BGH eine klare Absage. Solange der Winterdienst nicht vertraglich auf die Mieter:innen übertragen wurde, bleibt er eine vertragliche Pflicht der Vermietenden. Wer einen Winterdienst beauftragt, erfüllt diese Pflicht zwar durch Dritte – haftet aber für deren Versagen wie für eigenes Verschulden. Im vorliegenden Fall hatte die Hausmeisterfirma trotz Glatteis-Warnung nicht gehandelt. Das geht auf Kosten des Vermieters. Das Fazit Die Entscheidung ist eine wichtige Klarstellung: Vermietende können sich nicht durch die Beauftragung eines Winterdienstes aus der Verantwortung stehlen. Wer für die Verkehrssicherheit auf dem Grundstück zuständig ist, bleibt es auch dann – egal, wen er damit betraut. Für Mieter:innen bedeutet das: Wer auf schlecht geräumten Wegen stürzt und sich verletzt, hat gute Karten, Schmerzensgeld zu bekommen. Im Zweifel lohnt sich eine Beratung beim Mieterverein. BGH, Urt. v. 6.8.2025, VIII ZR 250/23 Praktische Tipps bei Sturz auf dem Grundstück Wer auf einem nicht geräumten Weg stürzt, sollte den Vorfall dokumentieren: Fotos von der Unfallstelle, Datum und Uhrzeit notieren und Zeugen ansprechen. Auch eine ärztliche Dokumentation der Verletzungen ist wichtig. Den Sturz sollte man der Vermieter:in oder der Hausverwaltung schriftlich melden. Wer Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen möchte, sollte sich zeitnah beim Mieterverein beraten lassen. (mag) Aktuelle Entscheidungen des BGH Neues aus Karlsruhe ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht

Mieterforum I/2026 12 ::: Mietrecht Foto: pixabay Seit 2021 fällt für Gas und Öl eine CO2-Steuer an. Grundsätzlich gilt: Je höher der CO2-Verbrauch, desto höher die Kosten. Wer also seine Heizung mit diesen Energiequellen betreibt, muss entsprechend mehr zahlen. Das gilt auch, wenn Nah- oder Fernwärme nicht ausschließlich durch erneuerbare Energien gewonnen werden. Damit soll der Umstieg auf CO2-neutrale Heizungen vorangetrieben werden. Die Steuer fließt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der unter anderem auch den Umbau von Heizungen fördern soll. Wer zahlt die Steuer? Mieter:innen stehen hier vor einem Dilemma. Sie haben in der Regel keinen Einfluss auf die Heizart, müssen aber die anfallende CO2-Steuer zahlen, weil sie auf die Heizkostenabrechnung umgelegt wird. Seit 2023 gibt es immerhin ein Stufenmodell, das diese Mehrkosten in vielen Fällen aufteilt. Der Grundgedanke: Je energieeffizienter das Haus ist, desto mehr wird der CO2-Ausstoß durch Mieter:innen verursacht. Umgekehrt: Je schlechter der Zustand ist, desto höher ist der Anteil, den Vermieter:innen zahlen müssen. Die tatsächliche Aufteilung orientiert sich allerdings an dem CO2-Verbrauch pro Quadratmeter. Das bedeutet: Bei geringen Verbräuchen werden eher Mieter:innen die CO2-Abgabe komplett zahlen, bei hohen Verbräuchen werden die Kosten aufgeteilt – unabhängig vom Gebäudezustand. Diese Aufteilung der CO2-Steuer muss in der Heizkostenabrechnung erfolgen. Geschieht dies nicht, oder nicht ausreichend, kann gegen die Abrechnung Widerspruch eingelegt werden. Wichtig: Auch Mieter:innen mit Gasetagenheizung oder Nachtspeicheröfen können sich Geld von ihren Vermieter:innen zurückholen. Der Weg ist allerdings etwas komplizierter (s. Infokasten). Wie hoch sind die Kosten? Wie viel CO2-Steuer für eine Wohnung anfällt, hängt von der verbauten Heizung, der Wohnungsgröße und natürlich dem Zum Jahreswechsel wurde die CO2-Steuer erneut erhöht. Planmäßig zum letzten Mal nach festen Vorgaben. Ab 2027 soll sich dies grundsätzlich ändern. Doch wie stark sind die Auswirkungen in den Heizkostenabrechnungen? Droht ein weiterer Preishammer? Und wie können sich Mieter:innen das Geld – zumindest anteilig – zurückholen? Mieterforum gibt einen Überblick. CO2-Steuererhöhung Unklare Kostenentwicklung

Mieterforum I/2026 13 ::: Mietrecht tatsächlichen Verbrauch ab. Der Mieterverein Dortmund hat stichprobenartig die Daten für Gaszentralheizungen ausgewertet. Die meisten Werte für 2024 lagen zwischen 30 und 60 € im Jahr. Bei hohen Verbräuchen waren allerdings auch Kosten von 120 € im Jahr möglich, die unsere Vereinsmitglieder zu zahlen hatten. Wie geht es weiter? Bisher wurde die CO2-Steuer jedes Jahr um einen vorgegebenen Betrag erhöht. Für 2025 um knapp 22 % gegenüber 2024, in 2026 und 2027 kann sie erneut um weitere 22 % steigen. Hier gilt allerdings ein Preiskorridor, der Preis kann am Ende auch niedriger ausfallen. Die Mehrkosten bis 2027 liegen in Beispielrechnungen bei 1-2 € pro Monat. Ein Kostenhammer bleibt somit aus. Ab 2028 sollen diese starren Vorgaben vollständig entfallen. Ab dann müssen nach dem Willen der Europäischen Union Zertifikate für den Verbrauch von CO2 gehandelt werden. Die Kostenentwicklung für diese Zertifikate kann aktuell nicht seriös abgeschätzt werden. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) hält einen Anstieg auf 400 € pro Tonne CO2 bis 2040 für möglich. Das wären siebenmal so hohe Kosten wie 2025. Dieser Anstieg hängt allerdings auch davon ab, wie viel bis dahin in CO2-Einsparungen investiert werden wird. Je höher die Einsparungen, desto niedriger liegen dann auch die Abgaben für CO2. Soziale Wärmewende notwendig Insbesondere für Mieter:innen in großen, nicht sanierten Wohnungen wäre ein hoher Zertifikate-Preis problematisch. Wie bereits beschrieben, können diese schon für 2024 bei 10 € pro Monat liegen. In der Kalkulation des PIK lägen diese dann bis 2040 bei über 80 € im Monat, nur für die CO2-Abgabe. Hinzukämen dann noch die sonstigen Heizkostenvorauszahlungen. Wird die Heizung umgestellt oder das Gebäude saniert, sinken diese Kosten massiv oder fallen sogar weg. Aber Mieter:innen haben keine Möglichkeit dies zu beeinflussen. Sie können nur entscheiden, wie stark und ob sie die Heizung aufdrehen. Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts dürfte Umziehen für viele keine Option sein. Notwendig ist es daher die aktuellen Regelungen anzupassen. Damit die CO2-Umlage vollständig wirken kann und einen Anreiz zur Modernisierung darstellt, sollte sie vollständig von den Vermieter:innen getragen werden. Darüber hinaus braucht es weitere Regelungen und Fördermittel, um den Umbau der Gebäude voranzutreiben. (mar) CO2-Steuer bei Gasthermen Die Aufteilung der CO2-Steuer erfolgt in einem Stufenmodell. Je nachdem wie hoch der CO2-Ausstoß auf den Quadratmeter ausfällt, werden die Kosten aufgeteilt. Die Rechnung selbst durchzuführen ist möglich, aber nicht immer einfach. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet daher eine Berechnungshilfe an. Damit können in wenigen Schritten die Aufteilung und der genaue Betrag ermittelt werden. Für die Berechnung werden benötigt: • die letzte Energierechnung (Gas, Fernwärme, Strom bei Nachtspeichergeräten) • die Wohnungsgröße • ggf. Informationen, ob für das Gebäude denkmalschutzrechtliche Vorgaben bestehen Die Berechnungshilfe endet mit einer Übersicht über die verbrauchte Menge CO2, die gesamten Kosten sowie deren Aufteilung. Mit diesen Angaben kann das Musterschreiben des Mieterverein Dortmund genutzt werden. Weitere Infos unter: www.mieterverein-dortmund.de/ gastherme.html

Mieterforum I/2026 14 Mieter:innen, die den Vorteil der Balkonkraftwerke – preisgünstig, schnell zu installieren, kein aufwendiger Papierkram – ad absurdum führen. Anspruch nur auf dem Papier Nach aktueller Rechtslage dürfen Vermieter:innen die Installation eines Balkonkraftwerks nicht pauschal verweigern. Sie können jedoch Vorgaben zur fachgerechten Montage, zur Optik oder zur Verkehrssicherheit machen. Doch genau hier liegt der Hund begraben: Manche Sicherheitsvorgabe entpuppt sich in der Seit 2024 sind Balkonkraftwerke mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung privilegiert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden deutlich erleichtert, die Anmeldung beim Netzbetreiber vereinfacht und im Mietrecht wurde klargestellt, dass Mieter:innen grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung haben, wenn keine gewichtigen Gründe dagegensprechen. Doch zwischen gesetzlicher Privilegierung und der Praxis im Alltag klafft eine Lücke. Denn Vermieter:innen stellen nicht selten zusätzliche Anforderungen an die Praxis als unüberwindbare Hürde. Auch aus den Reihen unserer Mitglieder hörten wir von frustrierten Mieter:innen, die eine Balkonsolaranlage installieren wollten, aber durch lange Bearbeitungszeiten, umfangreiche Auflagen und faktische Hürden ausgebremst wurden. Zwei Beispiele Ein technikaffiner Mieter der gws in Dortmund-Hörde wollte sich Anfang 2025 ein Balkonkraftwerk installieren. Ein Mitarbeiter der Genossenschaft schaute sich die geplante Montage vor Ort an, Foto: KI-generiert Balkonkraftwerke, oft auch als Stecker-Solaranlagen bezeichnet, sind der einfachste Einstieg in die Energiewende. Für ein paar hundert Euro bekommt man sie inzwischen sogar beim Discounter oder im schwedischen Möbelhaus. Auspacken, aufbauen, einstöpseln. So einfach klingt es in der Werbung – und auch der Gesetzgeber hat die Hürden zuletzt deutlich gesenkt. Doch die Mühlen der großen Wohnungsunternehmen mahlen langsamer. Ein neues Urteil könnte jetzt für Beschleunigung sorgen. ::: Stadt im Wandel Balkonsolaranlagen Viele Steine auf dem Weg

Mieterforum I/2026 15 ::: Stadt im Wandel stanz funktionieren.“ Die LEG wiederum hält sich bedeckt und entscheidet nach Einzelfallprüfung, liefert aber nicht einmal Zahlen dazu, wie viele Anträge überhaupt bewilligt werden. Das fünfte Unternehmen, die gws, beantwortete die schriftlichen Fragen unserer Redaktion gar nicht. Bemerkenswert: Keines der Unternehmen lehnt Balkonkraftwerke grundsätzlich ab, alle zeigen sich offen, sind positiv, zustimmungsorientiert und befürwortend. Gleichzeitig bleibt die Umsetzung stark von optischen Gestaltungsfaktoren abhängig – mit entsprechendem Spielraum für Verzögerungen. Fazit Balkonkraftwerke sind rechtlich gestärkt, technisch erprobt und politisch gewollt. Dennoch zeigt sich im Alltag: Wer Solarstrom vom eigenen Balkon beziehen möchte, braucht mitunter Geduld, Durchhaltevermögen und klare Informationen. Der Mieterverein Dortmund empfiehlt, Anträge schriftlich zu stellen und sich bei Verzögerungen beraten zu lassen. Denn eines ist klar: Die Energiewende findet nicht nur auf Dächern großer Solarparks statt, sondern auch auf den Balkonen und Terrassen. (mik) Was sagen die Unternehmen? Wir haben fünf Wohnungsunternehmen im Raum Dortmund unter anderem gefragt, wie sie mit Anfragen zu Balkonsolaranlagen umgehen, wie viele Anfragen es generell gibt und wie der Bearbeitungsablauf aussieht. Das Bild, das die Antworten zeichnen, ist gespalten – denn oft steckt der Teufel im Detail. So betont Vonovia zwar, Anträge „fast immer“ zu genehmigen, verweist aber auf Windlasten und Denkmalschutz. Bei DOGEWO21 hingegen sorgt man sich um das „ansprechende Erscheinungsbild“, will „keine unzumutbare Verschattung“ von Nachbarbalkonen und ist davon überzeugt, dass „in einer Stadt wie Dortmund auch städtebauliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen.“ Der Spar- und Bauverein verweist auf seine bestehende Praxis, die „grundsätzlich zustimmungsorientiert“ sei, untersagt jedoch das Bohren in Balkonbrüstungen und schreibt für die Solarpanels einen Neigungswinkel von maximal 10 Grad vor. Aber immerhin wünscht man sich „klare gesetzliche Standards, die bauliche Anforderungen transparenter definieren“ sowie „standardisierte Befestigungssysteme, die ohne Eingriff in die Gebäudesubsignalisierte, das Vorhaben sei „eigentlich kein Problem“, und verabschiedete sich. Danach: Funkstille. Der zuständige Techniker verließ das Unternehmen, es folgte ein neuer Ansprechpartner – und mit ihm neue Anforderungen. Plötzlich war von elektrischen Gutachten, zusätzlichen Versicherungsnachweisen und Fragen des Blitzschutzes die Rede. Der Mieter ließ sich schließlich bei der Verbraucherzentrale beraten. Sein Fazit: zu viele Unklarheiten, zu viel Aufwand. Das Projekt Balkonkraftwerk liegt seitdem auf Eis. Ein anderer Mieter aus Dortmund, wohnhaft bei Vonovia, plante eine Balkonsolaranlage auf seiner Terrasse. Auch hier zog sich das Verfahren hin. Strittig war vor allem der Stromanschluss: Der Mieter wollte die Anlage mittels Flachkabel an eine Steckdose in der Wohnung anschließen. Vonovia bestand jedoch darauf, dass der Anschluss über eine Außensteckdose zu erfolgen habe. Da eine solche nicht vorhanden war, ließ der Mieter auf eigene Kosten eine Steckdose installieren – zusätzliche 166 Euro. Vom ersten Antrag bis zur Inbetriebnahme vergingen rund acht Monate. Ein Urteil als Lichtblick Bereits das Landgericht Hamburg hatte entschieden, dass die Hürden nicht zu hoch sein dürfen (s. Mieterforum II/2025). Auf dieser Grundlage klagte ein Mieter aus Aachen mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Immobilienriesen Vonovia und setzte erfolgreich durch, dass überzogene Forderungen wie spezielle Einspeisesteckdosen oder teure Gutachten nicht zulässig sind. Vonovia zog die ursprünglichen Forderungen zurück. Der Erfolg zeigt, dass überzogene Forderungen anfechtbar sind – und gibt Mieter:innen eine klare Argumentationslinie an die Hand. Das bedeutet: Wer eigenen Strom erzeugen will, sollte hartnäckig bleiben und im Zweifelsfall die Unterstützung des Mietervereins suchen.

Mieterforum I/2026 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Versand Mieterforum Ich möchte die Vereinszeitung Mieterforum erhalten Per E-Mail Per Post Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Datum Unterschrift Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo – Do 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 14.00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo – Fr 11.00 – 12.00 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Sebastian Belgardt -55 Mo + Mi + Do 11.00 - 12.00 Uhr Fr 12.00 - 13.00 Uhr Di 13.00 - 14.00 Uhr Carsten Feldmann -58 Mo + Mi + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Do 16.00 – 17.00 Uhr Detlef Frittgen -50 Mo + Fr 10.00 – 11.00 Uhr Di + Do 13.00 – 14.00 Uhr Mi 15.00 – 16.00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16.00 – 16.40 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10.00 – 11.00 Uhr Di + Do 15.30 – 16.30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Do 10.00 – 10.50 Uhr Di 15.30 Uhr – 16.20 Uhr Silke Schwarz -59 Di 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Do + Fr 13.00 – 14.00 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Mi + Do 15.00 – 16.00 Uhr Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 9,00 Euro.

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