Mieterverein Dortmund - Nr. 83

Mieterforum I/2026 13 ::: Mietrecht tatsächlichen Verbrauch ab. Der Mieterverein Dortmund hat stichprobenartig die Daten für Gaszentralheizungen ausgewertet. Die meisten Werte für 2024 lagen zwischen 30 und 60 € im Jahr. Bei hohen Verbräuchen waren allerdings auch Kosten von 120 € im Jahr möglich, die unsere Vereinsmitglieder zu zahlen hatten. Wie geht es weiter? Bisher wurde die CO2-Steuer jedes Jahr um einen vorgegebenen Betrag erhöht. Für 2025 um knapp 22 % gegenüber 2024, in 2026 und 2027 kann sie erneut um weitere 22 % steigen. Hier gilt allerdings ein Preiskorridor, der Preis kann am Ende auch niedriger ausfallen. Die Mehrkosten bis 2027 liegen in Beispielrechnungen bei 1-2 € pro Monat. Ein Kostenhammer bleibt somit aus. Ab 2028 sollen diese starren Vorgaben vollständig entfallen. Ab dann müssen nach dem Willen der Europäischen Union Zertifikate für den Verbrauch von CO2 gehandelt werden. Die Kostenentwicklung für diese Zertifikate kann aktuell nicht seriös abgeschätzt werden. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) hält einen Anstieg auf 400 € pro Tonne CO2 bis 2040 für möglich. Das wären siebenmal so hohe Kosten wie 2025. Dieser Anstieg hängt allerdings auch davon ab, wie viel bis dahin in CO2-Einsparungen investiert werden wird. Je höher die Einsparungen, desto niedriger liegen dann auch die Abgaben für CO2. Soziale Wärmewende notwendig Insbesondere für Mieter:innen in großen, nicht sanierten Wohnungen wäre ein hoher Zertifikate-Preis problematisch. Wie bereits beschrieben, können diese schon für 2024 bei 10 € pro Monat liegen. In der Kalkulation des PIK lägen diese dann bis 2040 bei über 80 € im Monat, nur für die CO2-Abgabe. Hinzukämen dann noch die sonstigen Heizkostenvorauszahlungen. Wird die Heizung umgestellt oder das Gebäude saniert, sinken diese Kosten massiv oder fallen sogar weg. Aber Mieter:innen haben keine Möglichkeit dies zu beeinflussen. Sie können nur entscheiden, wie stark und ob sie die Heizung aufdrehen. Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts dürfte Umziehen für viele keine Option sein. Notwendig ist es daher die aktuellen Regelungen anzupassen. Damit die CO2-Umlage vollständig wirken kann und einen Anreiz zur Modernisierung darstellt, sollte sie vollständig von den Vermieter:innen getragen werden. Darüber hinaus braucht es weitere Regelungen und Fördermittel, um den Umbau der Gebäude voranzutreiben. (mar) CO2-Steuer bei Gasthermen Die Aufteilung der CO2-Steuer erfolgt in einem Stufenmodell. Je nachdem wie hoch der CO2-Ausstoß auf den Quadratmeter ausfällt, werden die Kosten aufgeteilt. Die Rechnung selbst durchzuführen ist möglich, aber nicht immer einfach. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet daher eine Berechnungshilfe an. Damit können in wenigen Schritten die Aufteilung und der genaue Betrag ermittelt werden. Für die Berechnung werden benötigt: • die letzte Energierechnung (Gas, Fernwärme, Strom bei Nachtspeichergeräten) • die Wohnungsgröße • ggf. Informationen, ob für das Gebäude denkmalschutzrechtliche Vorgaben bestehen Die Berechnungshilfe endet mit einer Übersicht über die verbrauchte Menge CO2, die gesamten Kosten sowie deren Aufteilung. Mit diesen Angaben kann das Musterschreiben des Mieterverein Dortmund genutzt werden. Weitere Infos unter: www.mieterverein-dortmund.de/ gastherme.html

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