Mieterverein Dortmund - Nr. 83

Mieterforum I/2026 15 ::: Stadt im Wandel stanz funktionieren.“ Die LEG wiederum hält sich bedeckt und entscheidet nach Einzelfallprüfung, liefert aber nicht einmal Zahlen dazu, wie viele Anträge überhaupt bewilligt werden. Das fünfte Unternehmen, die gws, beantwortete die schriftlichen Fragen unserer Redaktion gar nicht. Bemerkenswert: Keines der Unternehmen lehnt Balkonkraftwerke grundsätzlich ab, alle zeigen sich offen, sind positiv, zustimmungsorientiert und befürwortend. Gleichzeitig bleibt die Umsetzung stark von optischen Gestaltungsfaktoren abhängig – mit entsprechendem Spielraum für Verzögerungen. Fazit Balkonkraftwerke sind rechtlich gestärkt, technisch erprobt und politisch gewollt. Dennoch zeigt sich im Alltag: Wer Solarstrom vom eigenen Balkon beziehen möchte, braucht mitunter Geduld, Durchhaltevermögen und klare Informationen. Der Mieterverein Dortmund empfiehlt, Anträge schriftlich zu stellen und sich bei Verzögerungen beraten zu lassen. Denn eines ist klar: Die Energiewende findet nicht nur auf Dächern großer Solarparks statt, sondern auch auf den Balkonen und Terrassen. (mik) Was sagen die Unternehmen? Wir haben fünf Wohnungsunternehmen im Raum Dortmund unter anderem gefragt, wie sie mit Anfragen zu Balkonsolaranlagen umgehen, wie viele Anfragen es generell gibt und wie der Bearbeitungsablauf aussieht. Das Bild, das die Antworten zeichnen, ist gespalten – denn oft steckt der Teufel im Detail. So betont Vonovia zwar, Anträge „fast immer“ zu genehmigen, verweist aber auf Windlasten und Denkmalschutz. Bei DOGEWO21 hingegen sorgt man sich um das „ansprechende Erscheinungsbild“, will „keine unzumutbare Verschattung“ von Nachbarbalkonen und ist davon überzeugt, dass „in einer Stadt wie Dortmund auch städtebauliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen.“ Der Spar- und Bauverein verweist auf seine bestehende Praxis, die „grundsätzlich zustimmungsorientiert“ sei, untersagt jedoch das Bohren in Balkonbrüstungen und schreibt für die Solarpanels einen Neigungswinkel von maximal 10 Grad vor. Aber immerhin wünscht man sich „klare gesetzliche Standards, die bauliche Anforderungen transparenter definieren“ sowie „standardisierte Befestigungssysteme, die ohne Eingriff in die Gebäudesubsignalisierte, das Vorhaben sei „eigentlich kein Problem“, und verabschiedete sich. Danach: Funkstille. Der zuständige Techniker verließ das Unternehmen, es folgte ein neuer Ansprechpartner – und mit ihm neue Anforderungen. Plötzlich war von elektrischen Gutachten, zusätzlichen Versicherungsnachweisen und Fragen des Blitzschutzes die Rede. Der Mieter ließ sich schließlich bei der Verbraucherzentrale beraten. Sein Fazit: zu viele Unklarheiten, zu viel Aufwand. Das Projekt Balkonkraftwerk liegt seitdem auf Eis. Ein anderer Mieter aus Dortmund, wohnhaft bei Vonovia, plante eine Balkonsolaranlage auf seiner Terrasse. Auch hier zog sich das Verfahren hin. Strittig war vor allem der Stromanschluss: Der Mieter wollte die Anlage mittels Flachkabel an eine Steckdose in der Wohnung anschließen. Vonovia bestand jedoch darauf, dass der Anschluss über eine Außensteckdose zu erfolgen habe. Da eine solche nicht vorhanden war, ließ der Mieter auf eigene Kosten eine Steckdose installieren – zusätzliche 166 Euro. Vom ersten Antrag bis zur Inbetriebnahme vergingen rund acht Monate. Ein Urteil als Lichtblick Bereits das Landgericht Hamburg hatte entschieden, dass die Hürden nicht zu hoch sein dürfen (s. Mieterforum II/2025). Auf dieser Grundlage klagte ein Mieter aus Aachen mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Immobilienriesen Vonovia und setzte erfolgreich durch, dass überzogene Forderungen wie spezielle Einspeisesteckdosen oder teure Gutachten nicht zulässig sind. Vonovia zog die ursprünglichen Forderungen zurück. Der Erfolg zeigt, dass überzogene Forderungen anfechtbar sind – und gibt Mieter:innen eine klare Argumentationslinie an die Hand. Das bedeutet: Wer eigenen Strom erzeugen will, sollte hartnäckig bleiben und im Zweifelsfall die Unterstützung des Mietervereins suchen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDcxMjk=