Mieterverein Dortmund - Nr. 83

Mieterforum I/2026 4 ::: Aktuell Bei kleineren Genossenschaften gibt es jährlich eine Mitgliederversammlung. Bei Genossenschaften ab 1.500 Mitgliedern kann allerdings auch eine Vertreter:- innenversammlung eingeführt werden. In Dortmund ist dies beim Spar- und Bauverein und der GWS-Dortmund Süd der Fall. Dafür wählen die Mitglieder Vertreter:innen, meist für fünf Jahre. Diese nehmen dann, wie ein Parlament, die Aufgaben der Mitgliederversammlung wahr. Beim Spar- & Bauverein werden in diesem Jahr die etwa 21.000 Mitglieder zur Wahl gebeten. Die Vertreter:innenversammlung bestimmt zwar nicht über das operative Tagesgeschäft, sie kann aber wichtige Grundsatzfragen entscheiden. Das bedeutet: Auf die Erhöhung von Nutzungsentgelten, Modernisierungen oder die Einführung von Treppenhausreinigungen haben die Vertreter:innen keinen Einfluss, sie können allerdings über den Weg der Satzungsänderung Mitspracherechte bei grundsätzlichen Entscheidungen der Genossenschaft einführen. Außerdem entscheiden sie final über die Verwendung des Bilanzgewinns und damit über die Höhe der ausgeschütteten Dividende im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Sprachrohr der Mitglieder Daneben fühlen sich viele Vertreter:innen auch als Sprachrohr für ihre Nachbarschaft. Sie können Richtung Vorstand oder Geschäftsstelle vermitteln, wenn es grundsätzliche Fragestellungen in einer Siedlung gibt. Dies ist zwar keine satzungs- oder gesetzesmäßige Aufgabe, aber Teil des Selbstverständnisses der Ehrenamtler:innen. Gleichzeitig können die Vertreter:innen auch Entscheidungen aus der Vertreter:- innenversammlung in die eigene Nachbarschaft kommunizieren oder sich vorher ein Stimmungsbild einholen. Im Althoffblock gibt es beispielsweise monatliche Treffen, bei denen ein solcher Austausch möglich ist. Vernetzung nötig Für einzelne Vertreter:innen ist es schwierig Initiativen anzustoßen. Das Genossenschaftsgesetz und die meisten Satzungen räumen ihnen zwar viele Rechte ein. Um einen Antrag auf der Versammlung einzubringen, braucht es aber viele Gleichgesinnte. Beim Spar- und Bauverein müssen beispielsweise ein Drittel der Gewählten einen Antrag mitunterschreiben. Gut, wenn es daher im Vorfeld bereits einen Austausch gibt, um inhaltliche Differenzen klären zu können. Wahlrecht nutzen Mitglieder einer Genossenschaft sollten die Wahl nutzen! Das unterstützt das gesellschaftlich so wertvolle Ehrenamt und ermöglicht eine starke und legitime Mitbestimmung. Für die Wahl selbst gibt es regelmäßig mehrere Wochen Zeit. Die Zeit sollte genutzt werden, um sich schlau zu machen, wie die einzelnen Kandidierenden das Amt ausüben möchten. (mar) Wohnungsgenossenschaften bieten nicht nur Wohnungen, sondern auch die Möglichkeit von (indirekter) Beteiligung an den Entscheidungen der Genossenschaft. Bei Dortmunds größter Genossenschaft stehen in diesem Jahr Vertreter:innenwahlen an. Mitglieder sollten ihr Wahlrecht wahrnehmen. Mitbestimmung Vertreter:innenwahl bei Sparbau – mitmachen! Foto: MVDO

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