Mieterverein Dortmund - Nr. 83

Mieterforum I/2026 9 ::: Verbraucher:innen oder im gesamten Block liegt die Ursache meist beim Netzbetreiber. Tritt der Ausfall hingegen nur im Gebäude oder in einzelnen Wohnungen auf, kann ein technischer Defekt der Hausinstallation vorliegen. In solchen Fällen liegt die Verantwortlichkeit meist beim Vermietenden. Praktisch ist es, wichtige Kontaktdaten griffbereit zu haben: Hausverwaltung, Vermieter:in, gegebenenfalls vorhandene Notfallnummern sowie den regionalen Netzbetreiber. Verlassen Sie sich dabei nicht ausschließlich auf Ihr Smartphone. Bei leerem Akku stehen Sie sonst vor einem Problem. Eine einfache Liste in Papierform kann sehr hilfreich sein. Licht und Kommunikation sichern Ohne Strom geht schnell die Orientierung verloren. Taschenlampen, batteriebetriebene LED-Leuchten oder Stirnlampen sollten daher leicht auffindbar sein. Kerzen können ergänzend genutzt werden, sollten aber aus Sicherheitsgründen vorsichtig eingesetzt werden. Auch die Informationslage ist entscheidend. Fällt das Internet aus, bleiben Radios oft die einzigen Info-Kanäle. Batterie- oder kurbelbetriebene Radiogeräte sind dann Gold wert. Ein paar Powerbanks als Reserve sind ebenfalls hilfreich. Achten Sie aber darauf, diese kleinen Speicher regelmäßig aufzuladen, um im Ernstfall Hilfe anzufordern oder Angehörige informieren zu können. Wer eine Balkonsolaranlage installiert hat (s. Seite 14), hat zumindest während der Sonnenstunden die Möglichkeit sich in einem größeren Umfang mit Strom zu versorgen oder größere Akkus zu laden. Zumindest eingeschränkt wäre so auch möglich, einen Radiator in Betrieb zu nehmen. Stromausfall und Mietrecht: Was gilt? Mietrechtlich kommt es entscheidend auf Ursache, Dauer und Auswirkungen des Stromausfalls an. Ein kurzfristiger Ausfall stellt in der Regel keinen Mietmangel dar. Anders kann die Lage aussehen, wenn der Stromausfall über einen längeren Zeitraum anhält. Auch wenn der Ausfall nicht durch die Vermietenden verursacht wurde, sondern etwa durch eine Baustelle, Sabotage oder technische Fehler entstand, bleibt der Anspruch auf Mietminderung bestehen, wenn der Wohnkomfort erheblich beeinträchtigt wird. Fallen zentrale Funktionen wie Heizung, Warmwasser oder Aufzug dauerhaft aus, kann die Wohnung unter Umständen nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden. In solchen Fällen kann eine Mietminderung grundsätzlich in Betracht kommen. Die Höhe hängt stets vom Einzelfall ab und sollte nicht ohne vorherige Beratung festgelegt werden. Ein länger andauernder oder hausinterner Stromausfall muss unverzüglich bei Hausverwaltung, bzw. Vermieter:in angezeigt werden und eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt werden. Denn auch wenn Vermieter:innen die Ursache eines Stromausfalls nicht beheben können, können sie verpflichtet sein, die daraus entstehenden Mängel zu beseitigen. Der Eingang der Mängelmeldung sollte in jedem Fall dokumentiert werden. Dies kann über einen Posteinwurf mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben geschehen. Ein Nachweis ist auch eine Antwort auf eine E-Mail. In der ersten Mängelanzeige sollten Mieter:innen auch erwähnen, dass sie sich eine Mietminderung vorbehalten und ab sofort unter Vorbehalt die Miete zahlen. Unterbleibt diese Anzeige, können spätere Ansprüche gefährdet sein. Sind Hausverwaltung oder Vermieter:in nicht erreichbar, sollten Mieter:innen nachweisbare Kontaktversuche unternehmen. Bei akuten Gefahren, etwa bei steckengebliebenen Aufzügen, dürfen auch Feuerwehr oder Notdienste verständigt werden. Eigenmächtige Reparaturen sind hingegen nur in echten Notfällen zulässig und rechtlich heikel. Fazit Ein Stromausfall ist nicht automatisch ein Mietmangel, kann aber einer werden. Für Mieter:innen ist entscheidend, ruhig zu bleiben, den Ausfall richtig einzuordnen und frühzeitig zu reagieren. Wer vorbereitet ist, Zuständigkeiten kennt und seine Rechte realistisch einschätzt, behält auch dann Handlungsspielraum, wenn im Haus plötzlich das Licht ausgeht. (mik/DMB) Checkliste Daran sollten Sie denken • Taschenlampen oder LED-Leuchten, Ersatzbatterien • Powerbank für das Mobiltelefon, ggf. batteriebetriebenes Radio • Wichtige Telefonnummern (Hausverwaltung, Vermieter:in, Notruf) in Papierform • Kenntnis der Zuständigkeiten: Netzbetreiber oder Hausinstallation? • Stromausfall frühzeitig melden und Kontaktversuche dokumentieren

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