Mieterverein Dortmund - Nr. 85

Mieterforum III/2026 13 ::: Mietrecht pumpen eingebaut werden und auch der Anteil an Fernwärme steigt, ist damit zu rechnen, dass die Netzentgelte für die Nutzung des Gasnetzes steigen werden. Welchen Schutz gibt es bei den steigenden Heizkosten? Nach der Kritik am ersten Eckpunktepapier hat die Regierungskoalition nachgebessert. Vermieter:innen müssen künftig die Gasnetzentgelte, die anteiligen Kosten für klimaneutrale Brennstoffanteile und CO2-Steuer zur Hälfte tragen. So soll eine drohende Kostenexplosion eingefangen werden. Die Regelungen gelten ab 2028 und 2029. Für aktuelle Heizkostenabrechnungen spielen sie also noch keine Rolle. Darf die Miete beim Heizungsaustausch erhöht werden? Der Austausch einer Heizung stellt regelmäßig eine Modernisierung dar, für die die Miete entsprechend erhöht werden darf. Wie bei allen Modernisierungen sind es 8 % der Modernisierungskosten, die auf die Jahresmiete umgelegt werden können. Nehmen Vermieter:innen Fördermittel in Anspruch, dürfen sogar 10 % der Kosten (abzüglich der Fördersumme) umgelegt werden. Die Mieterhöhung darf dabei 0,50 €/m² in sechs Jahren nicht übersteigen. Von den Kosten für die neue Heizung müssen allerdings Instandsetzungen abgezogen werden. Wird beispielsweise ein 30 Jahre alter Gaskessel durch einen vergleichbaren neuen Gaskessel ausgetauscht, könnte auch eine reine Instandsetzung vorliegen, für die keine Mieterhöhung ver langt werden darf. Diese Ansicht vertrat das Amtsgericht Dortmund in einigen Fällen. (mar)

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