Mieterverein Dortmund - Nr. 74

Mieterforum IV/2023 ::: Verbraucher 15 Der Satellitenempfang hat den Vorteil, dass keine laufenden Kosten anfallen, die Programmauswahl riesig ist und unzählige Sender aus dem Ausland empfangen werden können. Die benötigte Satellitenschüssel muss allerdings an der Hausfassade oder auf dem Balkon installiert werden. Dazu wird die Genehmigung des Vermietenden benötigt. Für den Fernsehempfang über DVBT-2 reicht in den meisten Fällen bereits eine kleine Zimmerantenne. Die öffentlichrechtlichen Sender lassen sich damit kostenlos empfangen. Für den Empfang von Privatsendern fallen zusätzliche Kosten an. Änderungen für Leistungsempfänger:innen Bei Wohnungen, in denen der Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet wurde, übernahmen bisher die Jobcenter die Kosten. Schlossen Mieter:innen Mieter:innen auch! Um nicht im kommenden Sommer vor einem schwarzen Bildschirm zu sitzen, müssen auch Verbraucher:innen aktiv werden. Sie haben die Möglichkeit weiterhin den vorhandenen Kabelanschluss des bisherigen Anbieters zu nutzen. Dann müssen sie allerdings eigeninitiativ einen Einzelvertrag abschließen. Die Verbraucherzentrale erwartet einen leichten Preisanstieg von zwei bis drei Euro pro Monat im Vergleich zum inkludierten Kabelanschluss, der über die Nebenkosten abgerechnet wird. Alternativen zum Kabelanschluss Alternativ können sich Mieter:innen das Fernsehen über Internet (IPTV), Satellit oder DVBT-2 in die Wohnung holen. Am komfortabelsten ist dabei IPTV über den vorhandenen Internet- bzw. DSL-Anschluss. Einige VDSL-Anbieter bieten Paketangebote, in denen der Anschluss gleich mit der TV-Option gebucht werden kann. einen einzelnen Kabelvertrag ab, mussten sie diese Kosten hingegen aus dem Regelsatz bezahlen. Dieser Vorteil der Betriebskostenumlage fällt nun weg, die gesellschaftliche Teilhabe im Leistungsbezug wird dadurch eingeschränkt. Unser Dachverband, der Deutsche Mieterbund, fordert deshalb seitens der Politik eine Lösung, die allen Menschen den freien Zugang zu Medien und eine Grundversorgung mit Informationen ermöglicht. Fazit Durch die Gesetzesänderung bekommen nun alle Mieter:innen die Wahlfreiheit, wie und ob sie TV-Sender empfangen möchten. Eine feste Kopplung des Kabelanschlusses an eine Wohnung bzw. an den Mietvertrag, wird es ab dem Sommer nicht mehr geben. Um nicht am 1. Juli ins Schwarze zu schauen, müssen sie allerdings aktiv werden und sich darum kümmern, wie sie zukünftig fernsehen möchten. (mik)

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