Mieterverein Dortmund - Nr. 74

Mieterforum IV/2023 ::: Verbraucher 14 Veränderte Technik Inzwischen haben sich sowohl Technik als auch Sehgewohnheiten drastisch verändert. Verbraucher:innen konsumieren TV-Inhalte zunehmend über das Internet; häufig zeitversetzt über Mediatheken und Streaminganbieter. Durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs erhalten sie nun eine echte Wahlfreiheit und können sich den TV-Anbieter selbst aussuchen. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten sieht den Wegfall des Nebenkostenprivilegs positiv für „all diejenigen Mieter:innen, die längst von der klassischen Kabelversorgung weg sind und Das Nebenkostenprivileg ist ein Relikt aus den Anfangszeiten des Kabelfernsehens. Wohl auch, um den Ausbau eines Kabelnetzes anzukurbeln, gestattete der Gesetzgeber in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) Hausverwaltungen bzw. -eigentümern, alle Wohneinheiten eines Hauses mit Kabel-TV auszustatten und die Kosten dafür über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter:innen umzulegen. Der Kabelanschluss gehörte sozusagen zu Ausstattung der Wohnung. Mieter:innen mussten dafür zahlen, egal ob sie ihn nutzten oder nicht. beispielsweise über Internet fernsehen. Für sie bedeuten die Kabelgebühren nämlich unnötige Mehrkosten“. Vermietende müssen handeln! In der Regel haben die Vermietenden mit den Kabelunternehmen langfristige Verträge abgeschlossen und dadurch günstige Konditionen bekommen. Durch die Gesetzesänderung haben sie ein Sonderkündigungsrecht und müssen sich selbst um die Kündigung des Sammelvertrages kümmern. Geschieht dies nicht, dürfen sie ab dem 1. Juli 2024 die Kosten nicht mehr auf die Mieter:innen umlegen. Nach mehrjähriger Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024 das sogenannte Nebenkostenprivileg. Die bisher übliche Praxis vieler Vermietenden, TV-Kabelanschlüsse über die Nebenkosten der angemieteten Wohnung abzurechnen, ist dann nicht mehr erlaubt. Soll der Bildschirm ab dem Juli kommenden Jahres nicht schwarz bleiben, müssen Mieter:innen nun ein paar Punkte beachten. Ab dem kommenden Sommer haben alle Mieter:innen die freie Wahl beim Fernsehempfang. Kabelprivileg fällt weg Wahlfreiheit beim TV-Anschluss Fotos: pixabay

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