Mieterverein Dortmund - Nr. 71

Mieterforum I/2023 13 ::: Wohnungspolitik terhalt durch staatliche Hilfen bestreiten. Im Bürgergeld/Arbeitslosengeld II, in der Sozialhilfe, der Grundsicherung oder beim BAföG sind die „Kosten der Unterkunft“ bereits enthalten, Wohngeld ist also nicht möglich. Beim Thema BAföG muss leider gesagt werden, dass es nicht darauf ankommt, ob man es tatsächlich erhält, sondern darauf, ob man „dem Grunde nach“ BAföG-berechtigt ist. Das sind in der Regel alle, die nach dem Abitur erstmals studieren. Wenn diese deshalb kein BAföG bekommen, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist, gibt es auch kein Wohngeld. Wer die Regelstudienzeit überschreitet und so seinen grundsätzlichen BAföGAnspruch verliert, kann allerdings wieder einen Wohngeldanspruch haben, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Wohngeld nicht für jede Miete Beim Wohngeld wird die tatsächlich gezahlte Miete nicht in beliebiger Höhe anerkannt. Es gibt Obergrenzen, die ebenfalls zum 1. Januar angehoben wurden. Liegt die tatsächlich gezahlte Miete darüber, wird sie nur teilweise, wird sie nur teilweise angerechnet. Das heißt konkret: Man bekommt zwar auch Wohngeld, aber maximal bis zur Höhe der Obergrenze. Was darüber hinausgeht, bleibt unberücksichtigt. Die Höhe dieser Mietobergrenze ist nicht überall in Deutschland gleich. Die Republik ist vielmehr unterteilt in früher sechs, jetzt sieben „Mietenstufen“. Das soll der Tatsache Rechnung tragen, dass das Mietniveau in Düsseldorf zum Beispiel ein ganz anderes ist als in Höxter. Für das Vereinsgebiet, außer Waltrop (Mietenstufe II), gilt die Mietenstufe III. Welche Mietobergrenzen hier – gestaffelt nach Haushaltsgröße – gelten, verrät Ihnen Tabelle 2. Mit „Miete“ ist die Brutto-Kaltmiete gemeint, ohne Heizkosten und ebenso ohne Untermiet- oder Möblierungszuschläge, Zuschläge für gewerbliche Nutzung oder Kosten des Wärme-Contractings. Heizkosten- und Klimakomponente Auch wenn die tatsächlichen Heizkosten nicht in die Berechnung des Wohngeldes einfließen, finden sie seit Januar über die dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente doch Berücksichtigung. Das Wohngeldgesetzt definiert eine pauschale Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente, die die Zusatzbelastung durch die CO2-Bepreisung abpuffern soll. Beide Komponenten erhöhen die jeweilige Höchstmiete zum Teil deutlich (s. Tabelle 2). Fazit Für die Höhe des Wohngelds kommt es also auf drei Faktoren an: • die Haushaltsgröße • das Einkommen • die Miethöhe (max. Obergrenze) Wieviel Wohngeld es dann tatsächlich gibt, wird nach einer komplizierten Formel berechnet, die hier keine Rolle spielen soll. Die Rechnerei kann man sich durch Wohngeldrechner im Internet abnehmen lassen, beispielsweise hier: www.wohngeldrechner.nrw.de Auf dieser Seite können Sie Ihren Wohngeldantrag auch direkt online stellen. HAUSHALTSGRÖSSE (PERSONEN) MIETENOBERGRENZE INKLUSIVE HEIZKOSTEN- UND KLIMAKOMPONENTE 1 438 € 567,60 € 2 530 € 697,40 € 3 631 € 830, 80 € 4 736 € 968,20 € 5 841 € 1.105,60 € TABELLE 2: MIETOBERGRENZEN IN DER MIETENSTUFE III

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