Mieterverein Dortmund - Nr. 71

Mieterforum I/2023 12 ::: Wohnungspolitik Mit „Einkommen“ ist dabei das Haushaltseinkommen gemeint, also alles Geld, was allen zum Haushalt gehörenden Personen zusammen monatlich zur Verfügung steht, unabhängig davon, ob es durch Löhne und Gehälter, Arbeitslosen- oder Krankengeld, Renten oder Ruhegelder zustande kommt. Nur das Kindergeld zählt nicht mit. Von diesem Brutto-Einkommen können jeweils 10 % Wohngeld nur auf Antrag Wohngeld gibt es nur auf Antrag und auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung – genau gesagt: rückwirkend zum 1. des Monats, in dem der Antrag beim Amt eingeht. Wer kein Geld verschenken will, stellt den Antrag frühzeitig und reicht gegebenenfalls geforderte Bescheinigungen nach. Zuständig für den Wohngeldantrag ist die Stadtverwaltung, früher das Wohnungsamt. Im Zweifelsfalle also im Rathaus nachfragen, zu welchem Amt die „Wohngeldstelle“ gehört. Wohngeld wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Mit der aktuellen Erhöhung werden viele Haushalte erstmals oder wieder in den Genuss von Wohngeld kommen. Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, profitieren sogar automatisch von der Erhöhung. Es muss kein neuer Wohngeldantrag gestellt werden. Wohngeld nur bei wenig Einkommen Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Gezahlt wird er Haushalten, die zwar ein Einkommen erzielen, das aber nicht ausreicht, um ihre Wohnkosten in voller Höhe selbst zu bestreiten. Wohngeld ist umso höher, je niedriger das Einkommen ist. Ab einem bestimmten Einkommen bekommt man – abhängig von der Haushaltsgröße – kein Wohngeld mehr. Diese sogenannten „Einkommensgrenzen“ wurden zum 1. Januar angehoben, sodass wieder mehr Haushalte als in den letzten Jahren Wohngeld beziehen können. Ob Sie zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, verrät Ihnen Tabelle 1. pauschal für gezahlte Steuern sowie Renten- und Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden. Wer Steuern und beide Sozialversicherungsbeiträge zahlt, kann also 30 % abziehen, unabhängig davon, ob seine tatsächliche Belastung höher oder niedriger ist. Und dann gibt es noch individuelle Freibeträge, zum Beispiel • 1.800 € für jedes zu 100 % schwerbehinderte Haushaltsmitglied • 1.320 € für Alleinerziehende • bis zu 3.000 €, wenn man Unterhalt für ein auswärts wohnendes Kind zahlt • bis zu 6.000 €, wenn man Unterhalt für einen getrennten Partner zahlt Natürlich will die Wohngeldstelle für alles Belege sehen – es winkt also einiges an Papierkram. Hier gilt das eingangs Gesagte: Erst Antrag stellen, dann Unterlagen zusammensuchen! Kein Wohngeld bei weniger Einkommen Kein Wohngeld bekommen dagegen all diejenigen, die ihren gesamten LebensunWie im letzten Mieterforum berichtet, haben sich die Voraussetzungen für das Wohngeld zum Jahresbeginn deutlich verbessert. Geschätzt sollen dreimal so viele Menschen Anspruch auf Wohngeld haben. Wir sagen Ihnen, ob Sie dazu gehören und was Sie tun können. Veränderte Voraussetzungen Tipps zum neuen Wohngeld 2023 Plus Ab diesem Jahr sind deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt. HAUSHALTSGRÖSSE (PERSONEN) EINKOMMENSGRENZEN (NETTO-ÄHNLICH) BRUTTO-EINKOMMEN (OHNE KINDERGELD) VOR EINEM PAUSCHALEN ABZUG VON 10% 20% 30% 1 1.435 € 1.579 € 1.722 € 1.866 € 2 1.936 € 2.130 € 2.323 € 2.517 € 3 2.411 € 2.652 € 2.893 € 3.134 € 4 3.256 € 3.582 € 3.907 € 4.233 € 5 3.733 € 4.106 € 4.480 € 4.853 € TABELLE 1: EINKOMMENSGRENZEN MIETENSTUFE III

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