Mieterverein Dortmund - Nr. 85

Mieterforum III/2026 3 ::: Aktuell Sammelklage Eon Der Verbraucherzentrale Bundesverband legte Klage gegen die Fernwärmepreise von Eon ein. In Dortmund sind Mieter:innen aus Westerfilde und Kirchlinde betroffen. Im August fand der erste und vermutlich letzte Verhandlungstag beim Oberlandesgericht Hamm statt. Ein Urteil wurde für Oktober angekündigt. Das Gericht sah zwar Verstöße gegen die Preisklauseln, unklar ist aber, ob es für alle Städte pauschal entscheiden wird. Foto: Martina Hengesbach Ulla Greiwe in den Vorstand gewählt Hannibal II bald wieder bewohnt? Neues Mieterlexikon Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat am 14. Juli Ulla Greiwe als neues Mitglied in den Vorstand des Mietervereins gewählt. Sie ist Raumplanerin und seit 1987 Mitglied im Mieterverein. In den letzten Jahren war sie Kassenprüferin beim Mieterverein. In ihrer Tätigkeit an der Fakultät Raumplanung beschäftigte sie sich jahrelang unter anderem mit dem Thema Wohnen. Über (studentische) Forschungsprojekte besteht seit langer Zeit ein guter Kontakt zum Mieterverein. Wir gratulieren ihr zur Wahl und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit. Der Hannibal in Dorstfeld soll nach Presseberichten im ersten Quartal 2027 wieder bezogen werden können. Damit wären knapp zehn Jahre Leerstand nach der Räumung 2017 vorüber. Die Klärung, ob die Räumung rechtlich vertretbar war, Der Klassiker des DMB in vollständig überarbeiteter Neuausgabe und neuem Layout! Das Nachschlagewerk für Fachleute und Laien berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen und die neu ergangene Rechtsprechung seit der letzten Ausgabe. Auch derzeit geplante Gesetzesänderungen (Mietrecht II, Gebäudemodernisierungsgesetz) sind, soweit möglich, bereits berücksichtigt. ISBN 978-3-944608-26-6 (18,00 €) Erhältlich im Buchhandel und in unserer Geschäftsstelle. steht jedoch weiterhin aus. Die Stadt Dortmund hat gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem letzten Jahr Widerspruch eingelegt. Hat sie Erfolg, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht erneut. Bund gegen Vergesellschaftung 2021 stimmte eine Mehrheit der Berliner:- innen für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Der Senat ist dem Auftrag, ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten, bisher nicht gefolgt. Stattdessen möchte die Bundesregierung nun ein Bundesgesetz auf den Weg bringen, das die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auf Länderebene ausschließt. Mietervereine und Initiativen kritisieren diesen Vorstoß. Auch der Mieterverein Dortmund setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Möglichkeit einer Vergesellschaftung bestehen bleibt. Online-Petition gegen das Vergesellschaftungsverbot: https://bit.ly/4zYWKKA Foto: MVDO

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