Mieterverein Dortmund - Nr. 85

Mieten deckeln: Jetzt we can! Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. 22. JG. Nr. 85, III/2026 SCHUFA-Score: -Score: Was dürfen Vermieter:innen fragen? Wohnprojekt MOSAIK: Ganz normal anders www.mieterverein-dortmund.de Grafik: KI-generiert

Mieterforum III/2026 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Aktuell Meldungen ............................... S. 3 Intern Beitragsanpassungen, Online-Portal ........................... S. 4 Stadt im Wandel Inklusives Wohnprojekt MOSAIK .................................... S. 6 Vermieter:innen Gemeinsam kämpfen am Clarenberg .......................... S. 8 Verbraucher:innen SCHUFA-Score .......................... S. 10 Mietrecht Was dürfen Vermietende fragen? .............. S. 12 Stadt im Wandel Was gilt beim Heizungsaustausch ........ S. 13 Titel Mietendeckel jetzt ................. S. 14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Deutscher Mieterbund (DMB), Mirko Kussin (mik), Tobias Scholz (ts) Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 5.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg Viele Mitglieder mussten im Sommer hohe bis unerträgliche Temperaturen in der Wohnung aushalten. Gerade die sehr warmen Nächte in den Hitzephasen sorgten dafür, dass es sich auch nicht mehr abkühlte, sondern von Tag zu Tag unangenehmer wurde. Während eine kalte Wohnung bei Heizungsausfall als Mangel gilt, werten Gerichte eine überhitzte Wohnung häufig nicht so. Eine Mietminderung ist dann oft nicht möglich. Ich erinnere mich noch selbst an meinen ersten Jahrhundertsommer im Jahr 2003. Seitdem sind weitere Jahrhundertsommer hinzugekommen. In diesem Jahr wurde bundesweit mehrfach eine Temperatur von 40°C gemessen. Selbst wenn man die Auffassung vertritt, dass der Klimawandel nicht menschengemacht ist, muss man doch diese Entwicklung anerkennen. Die Bundesregierung prüft nun, ob Mieter:innen künftig vereinfacht Klimaanlagen einbauen dürfen. Auch die zunehmend eingebauten Wärmepumpen können zum Teil kühlen. Aber der Einbau von Klimaanlagen allein wird nicht reichen. Wir brauchen Ideen für die Gestaltung von Wohnungen und Siedlungen. Wir Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgeht Impressum Foto: Martina Hengesbach MVDO in den Sozialen Medien Facebook: @mieterverein Instagram: mietervereindortmund Unser Newsletter Einmal im Monat können Sie unseren E-Mail-Newsletter erhalten. Neben tagesaktuellen Infos finden Sie dort auch zahlreiche weiterführende Links zu spannenden Wohnthemen und eine umfangreiche Presseschau. Anmeldung unter www.mieterverein- dortmund.de/ssl_newsletter.html Unsere Online-Angebote brauchen kühle Räume in der Nachbarschaft. Wir brauchen mehr Grün. Dafür brauchen wir aber vor allen Dingen: politische Mehrheiten, den Willen zur Veränderung und Akteure, die Häuser langfristig halten möchten. Das ist in unserer Region leider nicht immer der Fall. Umso unverständlicher, dass die Bundesregierung die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen erschweren möchte. Man kann über die Ausgestaltung sicherlich diskutieren. Ein Verbot ist jedoch nicht zielführend. Foto: mik 2025 bezog das inklusive Wohnprojekt MOSAIK die eigenen Gebäude (Seite 6)

Mieterforum III/2026 3 ::: Aktuell Sammelklage Eon Der Verbraucherzentrale Bundesverband legte Klage gegen die Fernwärmepreise von Eon ein. In Dortmund sind Mieter:innen aus Westerfilde und Kirchlinde betroffen. Im August fand der erste und vermutlich letzte Verhandlungstag beim Oberlandesgericht Hamm statt. Ein Urteil wurde für Oktober angekündigt. Das Gericht sah zwar Verstöße gegen die Preisklauseln, unklar ist aber, ob es für alle Städte pauschal entscheiden wird. Foto: Martina Hengesbach Ulla Greiwe in den Vorstand gewählt Hannibal II bald wieder bewohnt? Neues Mieterlexikon Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat am 14. Juli Ulla Greiwe als neues Mitglied in den Vorstand des Mietervereins gewählt. Sie ist Raumplanerin und seit 1987 Mitglied im Mieterverein. In den letzten Jahren war sie Kassenprüferin beim Mieterverein. In ihrer Tätigkeit an der Fakultät Raumplanung beschäftigte sie sich jahrelang unter anderem mit dem Thema Wohnen. Über (studentische) Forschungsprojekte besteht seit langer Zeit ein guter Kontakt zum Mieterverein. Wir gratulieren ihr zur Wahl und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit. Der Hannibal in Dorstfeld soll nach Presseberichten im ersten Quartal 2027 wieder bezogen werden können. Damit wären knapp zehn Jahre Leerstand nach der Räumung 2017 vorüber. Die Klärung, ob die Räumung rechtlich vertretbar war, Der Klassiker des DMB in vollständig überarbeiteter Neuausgabe und neuem Layout! Das Nachschlagewerk für Fachleute und Laien berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen und die neu ergangene Rechtsprechung seit der letzten Ausgabe. Auch derzeit geplante Gesetzesänderungen (Mietrecht II, Gebäudemodernisierungsgesetz) sind, soweit möglich, bereits berücksichtigt. ISBN 978-3-944608-26-6 (18,00 €) Erhältlich im Buchhandel und in unserer Geschäftsstelle. steht jedoch weiterhin aus. Die Stadt Dortmund hat gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem letzten Jahr Widerspruch eingelegt. Hat sie Erfolg, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht erneut. Bund gegen Vergesellschaftung 2021 stimmte eine Mehrheit der Berliner:- innen für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Der Senat ist dem Auftrag, ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten, bisher nicht gefolgt. Stattdessen möchte die Bundesregierung nun ein Bundesgesetz auf den Weg bringen, das die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auf Länderebene ausschließt. Mietervereine und Initiativen kritisieren diesen Vorstoß. Auch der Mieterverein Dortmund setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Möglichkeit einer Vergesellschaftung bestehen bleibt. Online-Petition gegen das Vergesellschaftungsverbot: https://bit.ly/4zYWKKA Foto: MVDO

Mieterforum III/2026 4 ::: Intern Viele Mitglieder unterstützen die Vereinsarbeit über jahre- oder jahrzehntelange Mitgliedschaft, ohne die Rechtsberatung oder die außergerichtliche Vertretung regelmäßig in Anspruch zu nehmen. Zugleich sind auch alle Vereinsmitglieder von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen. Mitgliedsbeiträge in 2027 bis auf eine Ausnahme unverändert Um auch diesen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, bleiben die Mitgliedsbeiträge im Jahr 2027 bis auf eine Ausnahme unverändert. Die ermäßigten Sozialbeiträge werden zusammengeführt. Für Mitglieder im Sozialbeitrag mit Beitritt bis zum 30.09.2019 erhöhen sich die Beiträge um 0,50 €/Monat auf dann 6 €/Monat. Neue Schreibpauschale je Fall Um die Beiträge in der Breite im Jahr 2027 stabil halten zu können, wird neu eine Schreibpauschale je Fall in Höhe von 15 Euro je Kalenderjahr eingeführt. Im Gegenzug entfallen die bisherigen Gebühren für Porto- und Kopierpauschalen und Einschreiben. Ein Fall ist beispielsweise eine Mieterhöhung, eine Nebenkostenabrechnung, eine Kündigung des Vermieters oder ein Heizungsausfall. Sollten wir im Rahmen der Rechtsberatung hier ein Schreiben für ein Vereinsmitglied erstellen, fällt die Schreibpauschale für den jeweiligen Fall an. Weitere erforderliche Schreiben für den gleichen Fall sind dann im laufenden Kalenderjahr bereits abgedeckt. Sollten wir für ein weiteres Beratungsanliegen (Fall) ein Schreiben erstellen, wird für diesen Fall ebenfalls eine Schreibpauschale für das laufende Kalenderjahr berechnet. Wichtig: Die Inanspruchnahme der Rechtsberatung über die telefonische Kurzberatung, eine schriftliche Auskunft oder einen Beratungstermin ist satzungsgemäß im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vielen Vereinsmitgliedern genügen die Auch der Mieterverein muss steigende laufende Kosten für die Vereinsarbeit abbilden und Herausforderungen wie notwendige Investitionen in die neu eingeführte Vereinssoftware und Digitalisierung bewältigen. Öffentliche Zuschüsse erhält der Mieterverein bekanntlich nicht. Daher werden durch den Vorstand und Geschäftsleitung einerseits die Senkung von Ausgaben und andererseits notwendige Anpassungen von Mitgliedsbeiträgen und Gebühren geprüft. Beitrags- und Gebührenordnung Was ändert sich ab Dezember 2026? Auskünfte aus der Beratung bereits. Unsere Ratgeber und Musterschreiben für typische Fälle unterstützen hierbei in der Kommunikation mit dem Vermieter. Die neue Schreibpauschale je Fall wird ab dem 01.12.2026 berechnet, deckt dann aber bereits den Schriftverkehr für das Jahr 2027 in dem betreffenden Fall mit ab. Die Zahlung erfolgt über den Lastschrifteinzug, falls ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, in der Regel zum Monatsanfang des Folgemonats oder per Überweisung bei Rechnungszahlern. Prämie Rechtsschutzversicherung unverändert Die Prämie für die Rechtsschutzversicherung liegt im Jahr 2027 unverändert bei sehr günstigen zwei Euro im Monat. Die am 02.09.2026 durch den Vorstand beschlossene aktualisierte Beitrags- und Gebührenordnung erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Sie ist außerdem auf unserer Internetseite abrufbar. (ts) Grafik: KI-generiert Keine Erhöhung der Beiträge (Angleichung Sozialbeitrag) Berücksichtigung steigender Vereinskosten, SoftwareInvestitionen und Digitalisierung Keine öffentlichen Zuschüsse Beiträge und Gebühren gültig für das Jahr 2027 Prämie Rechtsschutzversicherung stabil Pauschalgebühr von 15 € pro Fall und Kalenderjahr Inanspruchnahme ab 01.12.2026 deckt Schriftverkehr für 2027 ab

Mieterforum III/2026 ::: Intern 5 In den letzten Monaten haben sich bereits viele Mitglieder für das Mitgliederportal registriert. Dort können jetzt schon die Stammdaten wie Ihre Anschrift geändert und der Lastschrifteinzug aktualisiert werden. Zeitnah werden auch weitere Funktionen freigeschaltet. Das Mitgliederportal wird dann zur zentralen Austauschplattform für Anliegen zur Rechtsberatung. Ein Großteil unserer Mitglieder schickt uns aktuell Anfragen und Unterlagen per E-Mail. Diese müssen aktuell zunächst in Bereits in der letzten Ausgabe des Mieterforum haben wir das neue digitale Mitgliederportal vorgestellt. Bisher konnten dort bereits Angaben zur Mitgliedschaft geändert werden. Zeitnah können dort auch die Unterlagen zur Rechtsberatung hochgeladen und eingesehen werden. Digitalisierung Mitgliederportal unserer Verwaltung der digitalen Akte hinzugefügt werden. Künftig können Mitglieder dann direkt Dokumente in die passende Fallakte hochladen und Schreiben des Mietervereins einsehen. Die Unterlagen sind dann direkt in der Rechtsberatung einsehbar. Die Zeit für die Postverarbeitung fällt weg. Im Portal erfahren Sie dann für die häufigsten Beratungsthemen, welche Unterlagen benötigt werden. Nutzen Sie unseren QR-Code oder die Registrierungsseite auf unserer Homepage unter Verein & Mitgliedschaft/ Mitgliederportal. Dafür benötigen Sie Vor- und Nachnamen, Mitgliedsnummer und Geburtsdatum sowie die E-Mail- Adresse, die wir von Ihnen in unserer EDV erfasst haben. Selbstverständlich wird es weiterhin möglich sein, den Verein persönlich in der Geschäftsstelle zu kontaktieren und Unterlagen in Kopie abzugeben.

Mieterforum III/2026 6 ::: Stadt im Wandel Sylvia Günther und Gabriele Wiemann haben sich zu einer Zeit kennengelernt, in der von Eving noch keine Rede war. Beide zogen Söhne mit hohem Hilfebedarf groß. Und beide fanden das Angebot an Wohn- einrichtungen für sie unzureichend. „Ich habe mir die Einrichtungen angeschaut und mich gefragt: Möchte ich selbst so wohnen?“, sagt Sylvia Günther. Als Antwort entstand 2009 der MOSAIK e.V. Der Verein fördert das inklusive Miteinander von Menschen mit und ohne Hilfebedarf und versteht sich als solidarische Gemeinschaft, in der jeder Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen zählt. Von der Idee zum Projekt Im Laufe der Jahre wurden die Ziele konkreter und die Gruppe von Interessenten wuchs stetig. Kein klassisches Wohnheim, mit pflegerischer Rund-um-die-Uhr- Versorgung, sondern ein Haus, in dem Menschen mit und ohne Hilfebedarf freiwillig, selbstbestimmt und gleichberechtigt zusammenleben. „Vielfalt, Selbstbestimmung, Begegnung auf Augenhöhe“, fasst Wiemann es zusammen. Um das Vorhaben wirtschaftlich zu stemmen, gründeten die beiden ergänzend zum MOSAIK e.V. die Genossenschaft namens MOSAIK – Leben in Vielfalt eG. Der lange Weg zum Grundstück Bis zum eigenen Haus war es ein Marathon. Ein Grundstück in Aplerbeck, um das sich die Gruppe drei Jahre bemühte, wurde überraschend zwangsversteigert. MOSAIK bekam nicht den Zuschlag. Ein zweiter Anlauf an der Hagener Straße scheiterte an einer Erbengemeinschaft, die das Grundstück nicht verpachten wollte. Weitere Grundstücke ließen die Infrastruktur vermissen, waren noch nicht erschlossen, zu teuer oder völlig vage, was Bebauungspläne anging. Erst 2017 kam die Wende: Der Architekt, der die Pläne für MOSAIK mitentwickelt Foto: MOSAIK Im April 2025 war es endlich so weit. Das inklusive und generationsübergreifende Wohnprojekt MOSAIK konnte in den fertiggestellten Neubau am Winterkampweg in Dortmund-Eving, auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Minister Stein, einziehen. Im Mieterforum berichteten wir erstmals vor mehr als zehn Jahren über die Pläne. Zeit für einen Besuch bei den Personen, die das Projekt von Anfang an getragen haben. Inklusives Wohnprojekt Es ist normal, dass wir anders sind

Mieterforum III/2026 7 ::: Stadt im Wandel Foto: mik Foto: MOSAIK hatte, fragte an, ob die Gruppe sich vorstellen könne, auf einem ehemaligen Zechengrundstück in Eving zu bauen. Nicht alle konnten das. Etliche der überwiegend aus dem Dortmunder Süden stammenden Mitglieder sprangen ab, weil sie dem Stadtteil misstrauten. Heute sagt Günther: „Ich bin dankbar, dass es hier geworden ist. Kurze Wege, freundliche Menschen im Umfeld, eine grüne Nische, Anschluss an die Bahn und eine aufblühende Szene rund um den Hafen.“ Selbstbestimmt statt betreut Was MOSAIK von anderen inklusiven Projekten unterscheidet, zeigt sich im Alltag: Es gibt keinen angegliederten Pflegedienst, der zu festen Zeiten durchs Haus geht. Wer Unterstützung braucht, organisiert sie selbst über das persönliche Budget. Das Recht darauf, Assistenz und Pflege selbst zusammenzustellen, ist seit 2008 in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. So auch Stefan, der in einer der beiden Wohngemeinschaften lebt. Der 43-jährige Diplom-Ingenieur für Raumfahrttechnik verunglückte beim Snowboarden. Da war er 33. Seitdem ist er rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. 2017 stieß Stefan zu MOSAIK, wartete danach jahrelang auf die Fertigstellung des Projektes. Heute teilt er sich mit zwei anderen Mitbewohnenden und seinen wechselnden Assistenzkräften eine WG. Er hat ein eigenes Zimmer mit Bad und Kochnische, das WG-Leben organisiert er mit den Mitbewohnenden selbst. Für Günther ist das der Kern echter Inklusion: „Wir wollen bewusst keine Insel, sondern mittendrin im gesellschaftlichen Leben sein. Menschen mit Hilfebedarf sollen sehen können, was in der Gesellschaft los ist. Und die Gesellschaft muss sehen können, was eigentlich bei denen mit Hilfebedarf los ist.“ Geldsorgen und Rückschläge Finanziell balanciert MOSAIK auf einem schmalen Grat: Von den 17 Wohnungen am Winterkampweg sind 85 Prozent öffentlich gefördert und an einen Wohnberechtigungsschein gebunden. Das restliche Eigenkapital müssen die Bewohner:innen über Genossenschaftsanteile selbst aufbringen. Pro Quadratmeter Wohnraum zahlen Genossenschaftsmitglieder inzwischen 700 Euro. Bei einer Wohnfläche von 50 Quadratmetern kommen also 35.000 Euro zusammen, die der Genossenschaft für die Dauer der Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt werden müssen. Für Menschen mit Hilfebedarf, die von Sozialleistungen leben und nur ein geringes Schonvermögen besitzen dürfen, ist das kaum zu stemmen. Doch ein Solidarmodell löst das Problem. So können Angehörige oder Freund:innen Anteile stellvertretend für Bewohnende zeichnen. Hinzu kommt, dass der Verein in der Genossenschaft verankert ist und Menschen mit Hilfebedarf, wenn nötig, auch finanziell unterstützen kann. Endlich angekommen Ursprünglich sollten im September 2024 die ersten Wohnungen bezogen werden. Tatsächlich wurde es April 2025. Heute leben in den 17 Wohnungen rund 30 Menschen, weniger als ein Drittel von ihnen mit Hilfebedarf. Der Rest ist eine bunte Mischung aus Alleinerziehenden, älteren und jüngeren Menschen sowie Familien mit und ohne Migrationsgeschichte. Alle zwei Wochen trifft sich die Hausgemeinschaft. Es gibt Arbeitsgruppen etwa für den Garten. Ein Gemeinschaftsraum ist Dreh- und Angelpunkt für gemeinschaftliche Aktivitäten. Er kann aber auch von Menschen aus der Nachbarschaft und dem Umfeld der Bewohner:innen genutzt werden. Bei einem Strukturtag hat die Gemeinschaft kürzlich überlegt, wie es nach der jahrelangen Aufbauphase weitergeht. Denn eines betonen Günther und Wiemann unabhängig voneinander: Mit dem Einzug ist die Arbeit nicht vorbei, sie verändert nur ihre Form. „Inklusion ist nichts, was man abhakt, weil man fertig ist“, sagt Gabriele Wiemann. „Das ist etwas, an dem wir hier jeden Tag weiterarbeiten.“ (mik) Mosaik Dortmund Winterkampweg 35, 44339 Dortmund Tel.: 0231-732968 (Verein) 0231-70094176 (Genossenschaft) info@mosaik-dortmund.de, www.mosaik-dortmund.de Aus der möblierten Baugrube (Bild rechts) ist inzwischen ein Zuhause für rund 30 Menschen geworden.

Mieterforum III/2026 8 ::: Vermieter:innen Als Ende 2025 in der LEG-Großsiedlung die jährliche Heizkostenabrechnung in den Briefkästen lag, waren viele Mieter:- innen geschockt. Die Nachforderungen betrugen in vielen Fällen mehr als 1.000 Euro, teilweise sollten einige Haushalte sogar mehr als drei-, vier-, fünftausend Euro nachzahlen. Das lag aber nicht an deren Heizverhalten. Der Verbrauch blieb in vielen Haushalten unverändert. Was den Preis in die Höhe getrieben hatte, war das konzerneigene ContractingSystem der LEG. Die Heizungsanlage gehört nämlich nicht der LEG, sondern der EnergieServicePlus GmbH (ESP), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen des Wohnungsriesen. Einen unabhängigen Markt, der den Preis für die Wärmelieferung nach unten drücken würde, gibt es nicht. Jede Menge Mängel Ende Januar hielt die SPD-Landtagsabgeordnete Anja Butschkau eine kurzfristig anberaumte Bürgersprechstunde direkt vor Ort in der Siedlung ab. „Normalerweise nutzen nur wenige Bürger:innen solche Angebote, doch am Clarenberg kamen mehr als 30 total verzweifelte Menschen und suchten das Gespräch“, sagt die Politikerin. „Erschütternd fand ich ein junges Mädchen, deren Eltern ebenfalls eine große Nachforderung erhalten hatten. Sie konnte den exakten Betrag nennen. Darum sollte sich kein Kind Gedanken machen müssen.“ Außerdem berichteten die Bewohner:innen von Rattenbefall, regelmäßig defekten Aufzügen, überfüllten Mülltonnen und WasVernachlässigte Wohnungsbestände Gemeinsam etwas erreichen Fotos: ts Die Mieter:innen am Clarenberg in Dortmund-Hörde haben ein hartes Jahr hinter sich: Heizungsausfälle, Fahrstuhlausfälle, Duschverbote aufgrund von Legionellen sowie horrende Nachforderungen von Betriebs- und Heizkosten. Doch die Geschichte hat eine zweite Seite. Wer sich wehrt, wer zusammenrückt und wer laut wird, kann etwas bewegen.

Mieterforum III/2026 9 ::: Vermieter:innen serschäden. „In der Wohnung eines älteren Ehepaars kam das Wasser tagelang buchstäblich aus den Wänden.“ Anja Butschkau wandte sich daraufhin an den Vorstand der LEG und forderte eine umgehende Beseitigung der Probleme. Gleichzeitig griffen der WDR, die Ruhr Nachrichten und andere Medien verschiedene Einzelschicksale auf und brachten die unzumutbaren Zustände in die Öffentlichkeit. Der Druck zeigte Wirkung. Die LEG lud Butschkau, betroffene Mieter:innen, Vertreter:innen des Mietervereins sowie der Jüdischen Gemeinde Dortmund als Trägerin eines Begegnungszentrums am Clarenberg zum Austausch ein. Das Ergebnis: Die LEG kündigte an, die Heizkostenabrechnungen zu überprüfen und zugunsten der Mieter:innen neu zu berechnen. Die Summe aller Nachforderungen reduzierte sich um mehr als 600.000 Euro. „Eine stolze Summe, die sehr gut klingt“, sagt Butschkau. „Wenn man jedoch bedenkt, dass die LEG am Clarenberg rund 1.000 Wohnungen hält, sind es im Schnitt 600 Euro pro Wohneinheit, um die die Nachforderungen gesenkt wurden. Das verringert zwar die Belastung, aber beseitigt sie nicht.“ Ob die Grundlage der Abrechnung, also das Contracting-Modell zwischen konzerneigenen Tochterunternehmen, rechtlich überhaupt haltbar ist, muss die laufende Belegprüfung zeigen. Der Mieterverein Witten hat für ähnliche Bestände der LEG bereits argumentiert, dass die vertraglichen Grundlagen unwirksam seien. Für die Mieter:innen am Clarenberg könnte das bedeuten, dass die Korrektur des Wohnungsunternehmens unter Umständen deutlich zu gering ausgefallen ist. Was Mieter:innen erreichen können Parallel zum Engagement der Landtagsabgeordneten legte der Mieterverein Dortmund für seine Mitglieder Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnungen ein und forderte Belegeinsicht. „Solange angeforderte Belege nicht vollständig vorliegen, können unsere Mitglieder die Nachforderungen zurückhalten“, erläutert Markus Roeser vom Mieterverein Dortmund. „Sie müssen also nicht zahlen, bevor klar ist, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.“ Die LEG hat zwar zwischenzeitlich Belege für andere Betriebskosten vorgelegt. Belege für die Heizkosten für das Jahr 2024 fehlen allerdings weiterhin. Laut werden hilft „Die Menschen am Clarenberg sind wütend und verzweifelt. Und sie fühlen sich von der LEG im Stich gelassen. Viele haben dort über Jahre gern gelebt und erleben nun einen massiven Verfall ihres Quartiers“, sagt Butschkau. Und weiter: „Und bei den Nachforderungen ist es nicht plausibel, dass individuelles Heizverhalten solch extreme Summen verursacht. Hier drängt sich der Verdacht systemischer Fehler auf.“ Zusammen ist man stärker Gleichzeitig hat sich in den vergangenen Monaten auch etwas verändert. Am Clarenberg ist eine Dynamik entstanden, die über diesen aktuellen Fall hinausweisen könnte. Mieter:innen, die anfangs vereinzelt Meldungen machten, kamen durch die Bürgersprechstunde, durch die Medienberichterstattung und durch die Unterstützung vom Mieterverein miteinander in Kontakt. Und aus diesem Kontakt wurde Zusammenhalt. Inzwischen tauschen sich engagierte Bewohner:innen regelmäßig aus, teilen neue Infos und behalten die Situation vor Ort im Blick. Es gibt sogar Planungen, einen Mieterbeirat zu gründen. Solch ein Gremium gäbe den Bewohner:innen eine strukturierte, anerkannte Stimme gegenüber der LEG und wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Mitbestimmung. Natürlich wäre es besser, wenn Vermieter Mängel beheben, bevor Mieter:innen frieren. Wenn Abrechnungen korrekt wären. Und Wohnqualität eine Selbstverständlichkeit wäre. Doch solange das nicht die Regel ist, gilt: Wer sich organisiert, wer Öffentlichkeit herstellt und wer gemeinsam mit Mieterverein und politischen Akteur:- innen an einem Strang zieht, kann etwas bewegen. (mik)

Mieterforum III/2026 10 ::: Verbraucher:innen Wer schon einmal eine Wohnung, einen Kredit oder einen Handyvertrag wollte, kennt die Frage nach der SCHUFA-Auskunft. Der Scoring-Wert entscheidet mit, ob eine Bewerbung überhaupt eine Chance hat oder ob es nur gegen Vorkasse, zu schlechteren Konditionen oder gar nicht klappt. Neben der SCHUFA gibt es zwar noch andere Auskunfteien wie Bürgel oder Creditreform, doch kaum eine hat einen ähnlich großen Einfluss wie das Wiesbadener Unternehmen. Wie die Bewertung zustande kam, ob gespeicherte Daten fehlerhaft waren und wie sich Lebensentscheidungen auf den Score auswirken, war für Verbraucher:innen lange kaum nachvollziehbar. Auch die sogenannte Selbstauskunft brachte oft keine Klarheit. Das brachte die SCHUFA nicht nur mit Daten- und Verbraucherschutzorganisationen in Konflikt, sondern auch mit dem Europäischen Gerichtshof: Im Februar 2025 urteilte er, das Unternehmen müsse seine Bewertungskriterien transparenter und verständlicher gestalten. 12 Kriterien statt 250 Seit März reagiert die SCHUFA darauf. Statt bis zu 250 Faktoren fließen nun nur noch zwölf offengelegte Kriterien in den Score ein. Zu diesen Kriterien gehören etwa Zahlungsstörungen, das Alter von Konten, Umzüge, Kredite und Bonitätsanfragen. Die Kategorien reichen von „ungenügend“ (bis 99 Punkte) bis „hervorragend“ (776 bis 999 Punkte). Laut SCHUFA landen 62 % der Verbraucher:innen in der besten Kategorie, 8 % in der schlechtesten. Nur 0,03 % erreichen die volle Punktzahl. Durch die Umstellung wurden 8 % aller Verbraucher:innen schlechter eingestuft als vorher. Fehler bleiben das größte Risiko So nachvollziehbar der neue Score auch ist, das Grundproblem bleiben fehlerhafte Daten. Meldet ein Unternehmen fälschSCHUFA-Score Neuer Score, alte Probleme Bonitätsprüfer wie die SCHUFA entscheiden mit, ob Sie eine Wohnung bekommen, einen Kredit oder einen neuen Handyvertrag abschließen können. Nach einem EuGH-Urteil hat die SCHUFA ihr Berechnungssystem grundlegend überarbeitet. Transparenter ist der neue Score tatsächlich. Gelöst sind die alten Probleme damit aber nicht. Grafik: KI-generiert

Mieterforum III/2026 11 ::: Verbraucher:innen lich einen Zahlungsausfall, sinkt der Score, ohne dass Betroffene etwas davon merken. Auch eine verwechselte Adresse kann teuer werden, denn nur wer lange an einer Adresse wohnt, holt hier die volle Punktzahl. Fällt so ein Fehler erst beim Bank- oder Mietvertragsgespräch auf, kann das die eigene Lebensplanung durcheinanderbringen. Deshalb lohnt sich der regelmäßige Blick in die eigenen Daten. Online lässt sich ein Konto einrichten (Identifikation per Online-Ausweisfunktion oder Post), über das sich Einträge einsehen und Fehler korrigieren lassen. Wer keinen Account will, kann bei jeder Auskunftei einmal im Jahr eine kostenlose DSGVO-Auskunft verlangen. Das lohnt sich insbesondere nach einem Umzug, einer Scheidung oder Hochzeit oder dem Ende eines Kreditvertrags. Auskunfteien müssen falsche oder unzulässig gespeicherte Daten auf Antrag kostenfrei berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Auch das Unternehmen, das die falschen Daten gemeldet hat, sollte zur Löschung aufgefordert werden. Wer vermutet, dass ein schlechter Score hinter einer Absage steckt, kann beim betreffenden Unternehmen nachfragen und sich bei Bedarf an die entsprechende Auskunftei wenden. Musterbriefe dafür bietet etwa die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Der SCHUFA-Score hat großen Einfluss auf unsere wirtschaftliche Teilhabe, vom Ratenkredit bis zum Mobilfunkvertrag. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nachvollziehen können, warum sich die Bewertung ihrer Bonität verändert“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Junge Menschen im Nachteil Ein strukturelles Problem bleibt bestehen: Viele Kriterien belohnen vor allem Beständigkeit. Lange bestehende Konten und Kreditkarten oder eine Adresse, an der man möglichst 20 Jahre oder länger wohnt. „Gerade jüngere Verbraucher:- innen haben gar nicht die Chance auf einen guten Wert, weil sie sich noch nicht im Wirtschaftsleben beweisen konnten und sie ausbildungs- oder berufsbedingt häufiger umziehen“, kritisiert Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW. Sie fürchtet zudem, dass sich das System auf das Verhalten von Menschen auswirkt. Es gibt Punktabzüge, wenn Angebote für Verträge, Bankkarten oder Kredite verglichen werden, ebenso für häufige Umzüge oder Stromanbieterwechsel. Auch später zu bezahlen, etwa über PayPal, oder häufig auf Rechnung zu kaufen, kann sich negativ auswirken. Wer das weiß, kauft und plant vielleicht anders, als er es sonst täte. Wichtig für Mieter:innen Aus der Beratungspraxis der Mietervereine ist bekannt: Manchen Mitgliedern wird ein negativer SCHUFA-Eintrag angedroht, wenn sie unberechtigte Forderungen von Vermietenden nicht erfüllen wollen. Viele sind zudem verunsichert, ob eine berechtigte Zahlungsverweigerung zu einem SCHUFA-Eintrag führen kann, der dann die Chancen auf dem ohnehin engen Wohnungsmarkt verschlechtert. Klar ist: Wer eine Zahlung zu Recht verweigert, etwa im Rahmen einer Mietminderung, darf dafür keinen negativen Eintrag bekommen. Ob sich alle Vermietenden daran halten, ist eine andere Frage. Umso wichtiger, die eigenen Daten im Zweifel zu prüfen und Fehler schnell korrigieren zu lassen. (DMB/mik) So verbessern Sie Ihren Score • Zahlungsstörungen vermeiden. Auch kleine offene Beträge wirken sich aus. • Rechnungen nicht aufschieben, selbst wenn der Anbieter es anbietet. • Alte Konten und Kreditkarten nicht kündigen. Sie können zusammen bis zu 150 Punkte bringen. • Laufende Kredite zuverlässig bedienen. • Verträge und Kredite innerhalb von 28 Tagen vergleichen, dann zählen mehrere Anfragen als eine. Ab drei Anfragen pro Jahr fällt der Wert für dieses Kriterium auf null. • Eine Identitätsprüfung per Post-Ident oder Online-Ausweisfunktion bringt sofort 38 Punkte.

Mieterforum III/2026 12 Muss die Gas- und Ölheizung in unserem Haus jetzt ausgetauscht werden? Nein. Bisher war ein Verbot für den Einbau ab dem Jahr 2045 geplant. Bei einem notwendigen Austausch der Heizung war der Umstieg auf Alternativen (z.B. Fernwärme, Nahwärme, Wärmepumpe) auch schon eher vorgesehen. Mit der neuen Regelung können Vermieter:innen Gas- und Ölheizungen sowohl weiterverwenden als auch wieder einbauen. Gelten wieder die Regeln wie vor dem Heizungsgesetz? Nein. Es dürfen zwar weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen, hat der Gesetzgeber die sogenannte „Biotreppe“ eingeführt. Heizungen müssen jetzt schrittweise einen höheren Anteil an klimaneutralen Brennstoffen verfeuern. Fachleute gehen davon aus, dass die Preise solcher Brennstoffe stark steigen werden. Da jedoch in immer mehr Häusern WärmeGerade die CDU hatte im Wahlkampf darauf gedrängt, das sogenannte „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz) abzuschaffen. Seit Juli gilt nun das Gebäudemodernisierungsgesetz. Welche Folgen dies für Mieter:innen, mögliche Mieterhöhungen und die jährlichen Heizkostenabrechnungen hat, haben wir im Folgenden zusammengefasst. Was dürfen Vermieter:innen fragen? Grundsätzlich dürfen nur solche Infos abgefragt werden, die für die Vermietung von Bedeutung sind. Also zum Beispiel Fragen nach Einkommen, Beruf und Familienstand. Insbesondere auch wie viele Personen einziehen werden. Fragen nach geplanten Kindern, sexueller Orientierung oder nach einer Mitgliedschaft im Mieterverein kommen dennoch immer wieder vor. Erlaubt sind sie jedoch nicht. Muss ich mein Einkommen von mir aus offenlegen? Nein, ungefragt besteht keine Pflicht dazu. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Steht bereits fest, dass Sie die Miete nur mithilfe des Sozialamts zahlen können oder Sie in einem Insolvenzverfahren stecken, müssen Sie Vermieter:innen darüber informieren. Sollten Sie nach dem Einkommen gefragt werden, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten. Dies gilt auch für die Frage nach bestehenden tatsächlichen Mietschulden. Darf ich bei irrelevanten Fragen lügen? Ja. Bei Fragen ohne Bezug zum Mietverhältnis dürfen Sie auch lügen. Das wären zum Beispiel Fragen nach einer Mitgliedschaft in einem Mieterverein, zum Aufenthaltsstatus oder zu Vorstrafen. Aber auch Fragen zu Religion, Rauchgewohnheiten, einer Schwangerschaft oder der Besuchshäufigkeit. All dies dürfen Sie falsch beantworten. Selbst falsche Angaben zur finanziellen Situation in einer Selbstauskunft sind kein Kündigungsgrund mehr, wenn danach jahrelang pünktlich gezahlt wurde. Muss ich eine SCHUFA-Auskunft vorlegen? Einen generellen Anspruch darauf haben Vermietende nicht. Verlangt werden darf eine Bonitätsauskunft zudem erst, wenn der Vertragsabschluss unmittelbar bevorsteht. „Eine Vorlage bei einer ersten Besichtigung zu verlangen, ist ohne eine konkrete Zusage des Vermieters nicht zulässig“, heißt es dazu auf der SCHUFAWebseite selbst. Wer keine Auskunft zeigt, wird in der Praxis aber oft gar nicht erst zur Besichtigung eingeladen. Was ist mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung? Auch die wird oft verlangt, obwohl Mieter:- innen laut BGH keinen Anspruch darauf haben, dass der frühere Vermieter eine solche Bescheinigung überhaupt ausstellt (BGH, Urteil vom 30.9.2009, Az. VIII ZR 238/08). Kontoauszüge oder Zahlungsbelege tun es notfalls auch. Vorsicht ist trotzdem geboten: Wer sich eine gefälschte Bescheinigung besorgt, riskiert die fristlose Kündigung – das hat der BGH ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 9.4.2014, Az. VIII ZR 107/13). (DMB/mik) Bevor der Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben werden kann, wollen Vermieter:innen meist einiges über ihre zukünftigen Mieter:innen wissen. Doch nicht jede Frage ist erlaubt. Und nicht jede muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wir beantworten einige der wichtigsten Fragen. Schufa, Führungszeugnis und Co. Was darf der Vermieter fragen? Heizungsgesetz abgelöst Was gilt jetzt beim Heizungstausch? ::: Mietrecht

Mieterforum III/2026 13 ::: Mietrecht pumpen eingebaut werden und auch der Anteil an Fernwärme steigt, ist damit zu rechnen, dass die Netzentgelte für die Nutzung des Gasnetzes steigen werden. Welchen Schutz gibt es bei den steigenden Heizkosten? Nach der Kritik am ersten Eckpunktepapier hat die Regierungskoalition nachgebessert. Vermieter:innen müssen künftig die Gasnetzentgelte, die anteiligen Kosten für klimaneutrale Brennstoffanteile und CO2-Steuer zur Hälfte tragen. So soll eine drohende Kostenexplosion eingefangen werden. Die Regelungen gelten ab 2028 und 2029. Für aktuelle Heizkostenabrechnungen spielen sie also noch keine Rolle. Darf die Miete beim Heizungsaustausch erhöht werden? Der Austausch einer Heizung stellt regelmäßig eine Modernisierung dar, für die die Miete entsprechend erhöht werden darf. Wie bei allen Modernisierungen sind es 8 % der Modernisierungskosten, die auf die Jahresmiete umgelegt werden können. Nehmen Vermieter:innen Fördermittel in Anspruch, dürfen sogar 10 % der Kosten (abzüglich der Fördersumme) umgelegt werden. Die Mieterhöhung darf dabei 0,50 €/m² in sechs Jahren nicht übersteigen. Von den Kosten für die neue Heizung müssen allerdings Instandsetzungen abgezogen werden. Wird beispielsweise ein 30 Jahre alter Gaskessel durch einen vergleichbaren neuen Gaskessel ausgetauscht, könnte auch eine reine Instandsetzung vorliegen, für die keine Mieterhöhung ver langt werden darf. Diese Ansicht vertrat das Amtsgericht Dortmund in einigen Fällen. (mar)

Mieterforum III/2026 14 Beispiele werden komplizierte, streitanfällige Mietspiegel, eine Mietpreisbremse ohne wirksame Kontrolle sowie ein praktisch zahnloser Wuchertatbestand aufgeführt. Ausgehend von dieser Bestandsaufnahme nennt das Konzept mehrere Stellschrauben, an denen die politischen Entscheider:innen drehen könnten, um das Mietrecht zu reformieren. So sieht das Gutachten zum Beispiel die Einführung einer gesetzlichen Indexmiete, als Ersatz für den Mietspiegel, eine Sozialvermietungspflicht für Vermieter:innen Alle zwei Jahre lässt der Deutsche Juristentag zu einem aktuellen Rechtsthema ein Gutachten erstellen, das als Diskussionsgrundlage und Empfehlung an die Politik dienen soll. Das Thema für die diesjährige Tagung Mitte September in Erfurt lautet „Wohnen für Alle“. Verfasst wurde es von Prof. Dr. Markus Artz von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Arnold LehmannRichter von der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin. Ihr Befund: Das be- stehende System zeige handfeste Schwächen, sowohl bei der Kontrolle laufender Mieterhöhungen als auch bei der Ausgangsmiete für Neuvermietungen. Als sowie weitere Reformen bei Betriebskosten und Modernisierungsumlage als geeignete Maßnahmen. Mieten erhöhen! Für den meisten Gesprächsstoff sorgt ein Vorschlag zur sogenannten Preisschere zwischen Alt- und Neumieten. Wer schon lange in seiner Wohnung lebt, zahlt oft deutlich weniger als jemand, der heute neu anmietet. Ein Umzug aus der noch günstigen großen Wohnung in eine kleine – meist teurere – Wohnung ist unattraktiv. Die Lösung der Gutachter: die Bestandsmieten sollen einmalig oder Foto: insta: @laurenz.garbo Aktuell wird so intensiv über die Zukunft des Mietrechts diskutiert wie selten zuvor. Ein Thesenpapier für den Deutschen Juristentag stellt mehrere Reformmodelle zur Debatte. Mieterschützer:innen und Forschung widersprechen einem zentralen Vorschlag deutlich. Parallel dazu bringt die Linksfraktion im Bundestag den Vorschlag für einen bundesweiten Mietendeckel auf den Weg. Wir zeigen die aktuellen Forderungen. ::: Titel Mieter:innen schützen Deckeln nicht erhöhen!

Mieterforum III/2026 15 ::: Titel die Petition und stellt zusätzlich die herausfordernde Lage im Ruhrgebiet zur Diskussion. „Die Mietpreisbremse gilt hier erst seit März 2025 und auch nur für Dortmund selbst. Der Rest der Region ist bis heute außen vor. Beim Mietendeckel darf sich dieser Fehler nicht wiederholen“, so Roeser. Drei Konzepte, ein Ziel Zwischen technischer Reform, politischer Kampagne und gerichtsfestem Verfassungsrahmen ist derzeit einiges in Bewegung. Erst einmal ein gutes Zeichen, denn es braucht eine breite gesellschaftliche Diskussion über steigende Mieten. Dass die unterschiedlichen Ansätze auch zu gegensätzlichen Antworten kommen, wer eigentlich am Ende die Zeche für steigende Mieten zahlen soll, liegt in der Natur der Sache. Wer die Debatte verfolgen und mitentscheiden möchte, kann die Petition zum Mietendeckel online unterschreiben. Unterschriftenlisten sind auch in der Geschäftsstelle des Mietervereins Mietenstopp vor, sodass Erhöhungen komplett eingefroren werden. Anschließend soll ein dauerhafter Mietendeckel greifen: gestaffelt nach drei Gebietstypen und mit verbindlichen Obergrenzen. Anders als das Gutachten des Juristentags zielt dieser Vorschlag direkt auf sinkende Mieten. Getragen wird die Forderung auch vom bundesweiten Bündnis „Mietendeckel Jetzt!“, das am 31. August eine begleitende Petition startete. Auch der Mieterverein Dortmund und Umgebung unterstützt schrittweise den teuren Angebotsmieten angepasst werden – deutlich über das Niveau des Mietspiegels. Wer nicht freiwillig umzieht, soll auch über Umsetzungskündigungen von Vermieter:innen dazu gezwungen werden können. Widerspruch Mieterschützer:innen lehnen diesen Kern des Vorschlags entschieden ab. Wer die Preisschere schließen will, sollte überteuerte Neuvermietungsmieten absenken. Die Erhöhung der Mieten würde ausgerechnet jene Mieter:innen treffen, die häufig nur bedingt umzugsfähig sind und nicht ohne Grund lange in derselben Wohnung leben. Jurist:innen aus vielen Mietervereinen werden die Kritik daher auch am Juristentag vortragen. Auch eine wissenschaftliche Stellungnahme von Professuren und wissenschaftlichen Mitarbeitenden aus der Stadt- und Wohnungsforschung kommt zu einem ähnlichen Schluss. Die Mieten im Bestand zu erhöhen, wird Umzüge nicht fördern – aber Kosten erhöhen. Der Mieterverein Dortmund und Umgebung sieht das ähnlich. „Die Idee der Juristen löst die eigentliche Ursache der Preisschere nicht“, erklärt Markus Roeser. Und das sind die seit Jahren explodierenden Angebotsmieten. „Wer den Abstand zwischen Alt und Neu verringern will, muss an der Neuvermietungsmiete ansetzen, nicht an der Bestandsmiete“, so der wohnungspolitische Sprecher des Vereins. Der politische Vorstoß Während der Juristentag über Reformdetails berät, werden in der Politik deutlich dickere Bretter gebohrt. Die Linksfraktion im Bundestag hat mit dem Antrag „Bundesweiter Mietendeckel jetzt“ ein zweistufiges Modell vorgelegt. Es sieht in einem ersten Schritt einen befristeten ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht

Mieterforum III/2026 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Versand Mieterforum Ich möchte die Vereinszeitung Mieterforum erhalten Per E-Mail Per Post Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Datum Unterschrift Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo – Do 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 14.00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo – Fr 11.00 – 12.00 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Frank Beitz -51 Di + Do + Fr 11.00 - 12.00 Uhr Mo + Mi 15.00 - 16.00 Uhr Sebastian Belgardt -55 Mo + Mi + Do 11.00 - 11.50 Uhr Fr 12.00 - 12.50 Uhr Di 13.00 - 13.50 Uhr Carsten Feldmann -58 Mo + Mi + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Do 16.00 – 17.00 Uhr Detlef Frittgen -50 Mo + Fr 10.00 – 11.00 Uhr Di + Do 13.00 – 14.00 Uhr Mi 15.00 – 16.00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16.00 – 16.40 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10.00 – 11.00 Uhr Di 15.30 – 16.30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Do 10.00 – 10.50 Uhr Di 15.30 Uhr – 16.20 Uhr Silke Schwarz -59 Di 11.00 – 11.50 Uhr Mo + Do + Fr 13.00 – 13.50 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Mi + Do 15.00 – 16.00 Uhr Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 9,00 Euro.

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