Mieterforum IV/2025 4 ::: Aktuell Durch den Wegfall der Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom, Anfang 2024, endete ein Schutz für Mieter:innen. Ende März 2024 wurde zusätzlich die zeitlich begrenzte Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme aufgehoben. Zusammen mit der allgemeinen Preisentwicklung sorgten diese beiden Effekte für deutlich gestiegene Kosten bei Mieter:innen. Erst prüfen, dann zahlen Als erstes sollte geprüft werden, ob die Nachforderungen berechtigt sind. Immer wieder finden unsere Rechtsberater:innen Gründe, unberechtigte Nachforderungen zurückzuweisen. Ist die Abrechnung jedoch korrekt, muss grundsätzlich gezahlt werden. Um eine finanzielle Überforderung jedoch zu vermeiden, sollten Mieter:innen mit dem Erhalt der Abrechnung einen Plan machen, wie sie die Nachforderungen zahlen können, falls ein Widerspruch keine Erfolgsaussichten hat. Wer das Geld grundsätzlich zur Verfügung hat, sollte es zur Seite legen oder sich Gedanken über eine mögliche Ratenzahlung machen. Einmalige Hilfe vom Jobcenter Eine hohe Nachforderung aus der Heizkostenabrechnung kann einen einmaligen Anspruch auf Bürgergeld ermöglichen. Eine Tabelle mit Beispielen finden Sie unten auf der Seite. Alle, die sonst keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, können für den Monat der Abrechnung einen Antrag stellen. Ein Musterantrag ist in der Geschäftsstelle des Mietervereins und unter www.mieterverein-dortmund.de/ kdu.html verfügbar. Wichtig Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Heizkostenabrechnung fällig wird! Die abschließende Prüfung der Abrechnung kann länger dauern. Es ist sinnvoll den Antrag trotzdem frühzeitig zu stellen und auf die Prüfung hinzuweisen. Wohngeld für die Zukunft Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Menschen, deren Einkommen (Gehalt, Rente) nicht ausreicht. Wohngeld ist kein Almosen. Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen, haben einen Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss. Dennoch beantragen nur rund die Hälfte der Anspruchsberechtigten Wohngeld. Ob sich bei Ihnen ein Antrag lohnt, erfahren Sie mit dem Wohngeldrechner. Dort können Sie Ihre aktuellen Ansprüche prüfen und online einen Antrag stellen: www.wohngeldrechner.nrw.de Den Mieterverein Dortmund erreichen aktuell viele Heizkostenabrechnungen mit hohen Nachforderungen. Häufig sind dafür nicht Fehler in der Abrechnung verantwortlich, sondern allgemeine Preissteigerungen und der Wegfall von staatlichen Begrenzungen. Wir zeigen, wo Sie Unterstützung finden, falls die Nachforderung nicht gezahlt werden kann. Heizkostenabrechnungen Unterstützung bei hohen Nachforderungen Fall 1 Person alleinlebend 2 Erwachsene, 1 Kind über 14 Jahre Angemessene Miete 570 € 850 € Regelsatz 563 € 1.540 € Nachforderung 1.400 € 2.000 € Summe Bedarf 2.533 € 4.390 € Einkommen (netto) 1.800 € 3.500 € Mögl. Bürgergeldanspruch (Freibeträge wurden z.B. nicht berücksichtigt) ca. 730 € ca. 890 € Foto: pixabay
RkJQdWJsaXNoZXIy NDcxMjk=