Mieterverein Dortmund - Nr. 82

Mieterforum IV/2025 11 Foto: pixabay ::: Mietrecht Muss die Heizung das ganze Jahr in Betrieb sein? Nein, grundsätzlich gilt die sogenannte Heizperiode nur vom 1. Oktober bis zum 30. April. In dieser Zeit müssen die Heizungen im Haus in Betrieb sein. Sollte es in der Zeit von Mai bis September ungewöhnlich kalt werden, muss die Beheizung der Wohnung aber auch dann sichergestellt sein. Welche Temperaturen müssen erreicht werden können? Dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Wer es besonders warm mag, kann allerdings Pech haben. Nach Meinung der meisten Gerichte muss die Heizung so eingestellt sein, dass es in der Wohnung 20 bis 22 Grad warm wird. Diese Mindesttemperaturen gelten für die Zeit von 6 bis 24 Uhr, nachts kann die Temperatur auf etwa 18 Grad abgesenkt werden. Muss ich meine Wohnung heizen? Mieter:innen sind grundsätzlich nicht verpflichtet die Wohnung zu heizen. Wenn sie sich bei niedrigeren Temperaturen wohler fühlen oder sparen wollen, können sie die Heizung auch auf niedrige Stufe stellen oder auslassen. Sie müssen allerdings sicherstellen, dass keine Schäden durch Auskühlen der Räume entstehen können. Insbesondere sollte auf die Luftfeuchtigkeit geachtet werden, um Schimmel zu vermeiden. Was kann ich tun, wenn die Heizung nicht funktioniert? Wenn die Wohnung nicht ausreichend warm wird oder die Heizung sogar ganz ausfällt, liegt ein Mangel vor. Dies muss d:er Vermieter:in sofort mitgeteilt werden. Am besten sollte man direkt eine Frist setzen, bis wann der Mangel behoben werden soll. Ein Musterschreiben ist beispielsweise auf der Internetseite des Mietervereins und in der Geschäftsstelle erhältlich. Muss ich die volle Miete zahlen, wenn die Heizung nicht funktioniert? Für den Zeitraum bis zur Reparatur kann die Miete gemindert werden. Klare gesetzliche Vorgaben, wie viel Miete einbehalten werden darf, gibt es jedoch keine. Es kommt immer auf die konkrete Beeinträchtigung im Einzelfall an. Wer die Miete mindern möchte, sollte sich rechtlich beraten lassen, beispielsweise beim Mieterverein. Wichtig: Entscheidend ist die Temperatur in den Wohnräumen. Daher immer mit einem Thermometer messen und die Temperaturen dokumentieren. Wenn die Temperaturen draußen runter gehen, beginnt für die meisten Mieter:innen die Heizsaison. Doch mit der kalten Jahreszeit beginnen häufig auch Streitigkeiten, wenn die Heizung gar nicht funktioniert oder es nicht so warm wird wie gewünscht. Mieterforum hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Heizen gesammelt. Fragen und Antworten Heizen im Winter: Wann muss die Heizung wirklich laufen? Foto: pixabay Wenn die Heizsaison beginnt, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht, Vertragsrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht

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