Titelbild: MVDO Hannibal-Urteil: Ende der Ungewissheit? Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. 21. JG. Nr. 82, IV/2025 Luft-Luft-Wärmepumpe: LEG lenkt bei Abrechnung ein Althoffblock: Engagierte Mieterinitiative www.mieterverein-dortmund.de
Mieterforum IV/2025 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Aktuell Meldungen ................................ S. 3 Aktuell Was tun bei Nachforderungen? .. S. 4 Intern Mitgliederversammlung ............. S. 5 Wohnungspolitik Netzwerktreffen Mieten & Wohnen ...................... S. 6 Vermieter:innen LEG lenkt ein - zum Teil .............. S. 7 Vermieter:innen Wärmewende in Mietwohnungen ...................... S. 8 Mietrecht Neues vom BGH ........................ S. 10 Mietrecht Antworten zur Heizpflicht .......... S. 11 Titel Hannibal-Urteil ......................... S. 12 Stadt im Wandel Mieterinitiative Althoffblock ....... S. 12 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Mirko Kussin (mik), Tobias Scholz (ts), Bianca Wölki (biw), Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Ira Strucks (is), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 5.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg Dieses Jahr hat mit Bundestags- und Kommunalwahl einige Änderungen auf der politischen Bühne gebracht. „Quo vadis Wohnungspolitik?“ lautete eine Überschrift im Mieterforum 78 zum Aus der Ampel-Koalition auf Bundesebene. Nachdem sowohl in Berlin der Bundestag als auch vor Ort die Stadträte neu besetzt sind, bleibt die Frage offen. Große wohnungspolitische Initiativen bleiben in Berlin noch aus. Auf lokaler Ebene startet der politische Betrieb allerdings auch erst in diesen Tagen neu. Es bleibt die Frage, wie wir als Gesellschaft zu einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik kommen. Maximale Renditeerwartung darf dabei nicht die Lebensgrundlage von Mieter:innen bedrohen. Der aktuelle politische Diskurs ist leider dadurch geprägt, dass Menschen und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. Mut machen allerdings die vielen Menschen, die sich beruflich und vor allem ehrenamtlich für Verbesserungen einsetzen. Das sind Organisationen oder Initiativen, die beispielsweise neue Wohnformen ausprobieren, die ehemalige Problemim- Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgeht Impressum Foto: Martina Hengesbach MVDO in den Sozialen Medien Facebook: @mieterverein Instagram: mietervereindortmund Unser Newsletter Einmal im Monat können Sie unseren E-Mail-Newsletter erhalten. Neben tagesaktuellen Infos finden Sie dort auch zahlreiche weiterführende Links zu spannenden Wohnthemen und eine umfangreiche Presseschau. Anmeldung unter www.mieterverein- dortmund.de/ssl_newsletter.html Unsere Online-Angebote mobilien renovieren oder die sich für ihren Stadtteil oder ihre Siedlung einsetzen. Und auch im Kleinen gibt es jene Menschen, die Nachbar:innen, Freund:innen oder die Familie dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und sich gegen Benachteiligungen zu wehren. Ich wünsche Ihnen für das bevorstehende Weihnachtsfest und das kommende Jahr, auch im Namen des Vorstands, des Teams der Geschäftsstelle sowie der Redaktion des Mieterforums alles Gute! Foto: mik ab Seite 14: Die Mieterinitiative Althoffblock stellt sich vor.
Mieterforum IV/2025 3 ::: Aktuell Foto: MVDO Mietenland Nummer eins – mit Sorgen Vonovia verliert mit Fantasiezuschlägen In den letzten beiden Ausgaben hatten wir über Vonovias Versuch berichtet, die Mieten mit Hilfe von Fantasiezuschlägen über die im Mietspiegel festgelegten Grenzen zu erhöhen. Zu Redaktionsschluss lagen bereits mehrere Urteile des Amtsgerichts Dortmund vor, das die Zuschläge für unwirksam erklärte. Weitere Verfahren sind anhängig. Auch wenn die Urteile nur für den Einzelfall gelten, zeichnen sie ein klares Bild: Es lohnt sich zu kämpfen! Wir berichten weiter, sobald es ein noch klareres Bild gibt. Nirgendwo in Europa leben anteilig so viele Menschen zur Miete wie in Deutschland. Und deren Zahl steigt weiter. Doch Mieterhöhungen und steigende Nebenkosten belasten die Haushalte zunehmend. Eine Erhebung des Deutschen Mieterbunds zeigt, dass inzwischen ein Drittel der Mieter:innen befürchtet, die eigene Miete künftig nicht mehr zahlen zu können. Die Lösung liegt schon auf dem Tisch und man will es auch grundsätzlich? Was liegt näher als eine Expertenkommission einzuberufen, die knapp 15 Monate beraten soll? So oder so ähnlich macht es die Bundesregierung. Eine Mietrechtskommission aus Mieter- und Vermieter:innen, sowie unter anderem Deutscher Städtetag, Gewerkschaftsbund, Gerichte und Universitäten, hat ihre Arbeit aufgenommen. Die Aufgabe: Vorschläge für eine Harmonisierung des Mietrechts entwickeln, bis Ende 2026. Eine große Aufgabe. Das Mietrecht erstreckt sich auf viele Bereiche. Schwerpunkt der Arbeit sollen aber vor allem zwei Themen sein: Verschärfung der Vorschriften zum Mietwucher und Bußgelder für den Verstoß gegen die Mietpreisbremse. Beides wäre für Mieter:innen positiv. So gäbe es endlich bessere Möglichkeiten sich gegen sehr hohe Mieten bei Vertragsabschluss zu wehren. Hier sind die Schutzmöglichkeiten bisher stark begrenzt. Wenn man sich aber schon sicher ist, dass man beides möchte, stellt Viele möchten gern umziehen, scheitern jedoch an fehlendem Wohnraum, zu hohen Mieten oder den Umzugskosten. Ein weiterer Beleg dafür, wie blockiert der Wohnungsmarkt inzwischen ist. Eine Übersicht zur Situation und Entwicklung in den verschiedenen Wohnungsmärkten bietet der Mietenreport 2025 des Deutschen Mieterbund: https://t1p.de/iiskk sich die Frage, wozu die Kommission noch tagen soll: Möchte man in der Kommission die Höhe der Bußgelder oder deren Ausnahmen diskutieren? Mieter:innen kennen schon aus Zeiten der Ampelregierung, dass Versprechen für Verbesserungen immer weiter verschoben wurden, bis sie dann nicht mehr realisiert wurden. Eine erneute Verzögerung darf es nicht geben. Andere Mietrechtsverbesserungen sind zum Glück von diesem Vorbehalt ausgenommen. So kündigt Justizministerin Hubig an, dass neue Regeln für Indexmietverträge, für möblierte Wohnungen oder für die sogenannten Schonfristzahlungen bereits in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden sollen. Es wäre dringend notwendig auch die Verbesserungen bei Mietwucher und Mietpreisbremse mit aufzunehmen. Die Vorschläge liegen von verschiedenen Seiten auf dem Tisch, zuletzt auch vom Deutschen Mieterbund. Wenn man sich in der Koalition bei dem Ziel einig ist, müsste dies auch ohne Kommission schnell umzusetzen sein. Mietrechtskommission gestartet – Nicht weiter verzögern! Verabschiedung von Petra Buß „Mieterverein Dortmund, Buß, guten Tag …“ – das war jahrelang das Erste, was Mitglieder hörten, wenn sie in unserer Geschäftsstelle anriefen. Egal ob jemand eine Frage hatte oder einen Termin vereinbaren wollte: Petra Buß war am Empfang die erste Ansprechpartnerin. Damit ist nun Schluss. Nach über 30 Jahren beim Mieterverein Dortmund konnte sie sich im September in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden. Das Team der Geschäftsstelle und der Vorstand nahmen sich die Zeit, sie im Beisein ihrer Familie noch einmal gebührend zu feiern. Betriebsferien zwischen den Jahren Zwischen Heiligabend und Neujahr ist die Geschäftsstelle des Mietervereins in diesem Jahr aufgrund von Betriebsferien geschlossen. Sie ist 2025 letztmalig am 23. Dezember geöffnet. Ab Freitag, 02. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.
Mieterforum IV/2025 4 ::: Aktuell Durch den Wegfall der Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom, Anfang 2024, endete ein Schutz für Mieter:innen. Ende März 2024 wurde zusätzlich die zeitlich begrenzte Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme aufgehoben. Zusammen mit der allgemeinen Preisentwicklung sorgten diese beiden Effekte für deutlich gestiegene Kosten bei Mieter:innen. Erst prüfen, dann zahlen Als erstes sollte geprüft werden, ob die Nachforderungen berechtigt sind. Immer wieder finden unsere Rechtsberater:innen Gründe, unberechtigte Nachforderungen zurückzuweisen. Ist die Abrechnung jedoch korrekt, muss grundsätzlich gezahlt werden. Um eine finanzielle Überforderung jedoch zu vermeiden, sollten Mieter:innen mit dem Erhalt der Abrechnung einen Plan machen, wie sie die Nachforderungen zahlen können, falls ein Widerspruch keine Erfolgsaussichten hat. Wer das Geld grundsätzlich zur Verfügung hat, sollte es zur Seite legen oder sich Gedanken über eine mögliche Ratenzahlung machen. Einmalige Hilfe vom Jobcenter Eine hohe Nachforderung aus der Heizkostenabrechnung kann einen einmaligen Anspruch auf Bürgergeld ermöglichen. Eine Tabelle mit Beispielen finden Sie unten auf der Seite. Alle, die sonst keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, können für den Monat der Abrechnung einen Antrag stellen. Ein Musterantrag ist in der Geschäftsstelle des Mietervereins und unter www.mieterverein-dortmund.de/ kdu.html verfügbar. Wichtig Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Heizkostenabrechnung fällig wird! Die abschließende Prüfung der Abrechnung kann länger dauern. Es ist sinnvoll den Antrag trotzdem frühzeitig zu stellen und auf die Prüfung hinzuweisen. Wohngeld für die Zukunft Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Menschen, deren Einkommen (Gehalt, Rente) nicht ausreicht. Wohngeld ist kein Almosen. Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen, haben einen Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss. Dennoch beantragen nur rund die Hälfte der Anspruchsberechtigten Wohngeld. Ob sich bei Ihnen ein Antrag lohnt, erfahren Sie mit dem Wohngeldrechner. Dort können Sie Ihre aktuellen Ansprüche prüfen und online einen Antrag stellen: www.wohngeldrechner.nrw.de Den Mieterverein Dortmund erreichen aktuell viele Heizkostenabrechnungen mit hohen Nachforderungen. Häufig sind dafür nicht Fehler in der Abrechnung verantwortlich, sondern allgemeine Preissteigerungen und der Wegfall von staatlichen Begrenzungen. Wir zeigen, wo Sie Unterstützung finden, falls die Nachforderung nicht gezahlt werden kann. Heizkostenabrechnungen Unterstützung bei hohen Nachforderungen Fall 1 Person alleinlebend 2 Erwachsene, 1 Kind über 14 Jahre Angemessene Miete 570 € 850 € Regelsatz 563 € 1.540 € Nachforderung 1.400 € 2.000 € Summe Bedarf 2.533 € 4.390 € Einkommen (netto) 1.800 € 3.500 € Mögl. Bürgergeldanspruch (Freibeträge wurden z.B. nicht berücksichtigt) ca. 730 € ca. 890 € Foto: pixabay
Mieterforum IV/2025 5 ::: Intern Monika Hohmann, seit vielen Jahren Vonovia-Mieterin, berichtete von ihren Erfahrungen. Sie schilderte, wie sie und ihre Nachbar:innen plötzlich mit nicht nachvollziehbaren Mieterhöhungen konfrontiert wurden. „Ich sollte eine Mieterhöhung von 84,70 Euro bezahlen. Da habe ich mich sofort ans Telefon gehangen und bei Vonovia angerufen.“ Zwei Tage nach dem Telefonat reduzierte Vonovia die Erhöhung auf 72 Euro. Immer noch viel zu viel, denn die gesteigerte Miete begründete das Wohnungsunternehmen mit Merkmalen, die entweder nicht vorhanden waren oder nicht von Vonovia umgesetzt wurden. „Es hieß, ich hätte ein behindertengerechtes Badezimmer, aber das hat die Pflegekasse bezahlt. Ich habe Rollläden an einigen Fenstern, die meine Versicherung nach einem Einbruch bezahlt hat. Und eine offene Küche habe ich gar nicht.“ Nachdem WDR und Ruhr Nachrichten über den Fall berichteten reduzierte Vonovia die Mieterhöhung erneut – diesmal auf 33,90 Euro. „Laut Mieterverein wäre aber nur eine Erhöhung um maximal 23,19 Euro gerechtfertigt – die zahle ich natürlich auch“, erklärte Monika Hohmann. Markus Roeser vom Mieterverein mahnte an: „Wenn Wohnungsunternehmen die festgelegten Grenzen im Mietspiegel einfach ignorieren und Zuschläge für Standardausstattungen erfinden, ist das ein Angriff auf das gesamte System.“ Zwischenzeitlich ist Vonovia bereits in mehreren Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund mit diesem Versuch gescheitert. Und auch Monika Hohmann erhielt kurz vor Redaktionsschluss die gute Nachricht, dass sie vor Gericht gewonnen habe. Stabil und handlungsfähig Im Anschluss an den Talk eröffnete Dr. Tobias Scholz die Mitgliederversammlung. Viel Raum nahmen dabei diverse kleine Satzungsänderungen ein. Anstrengende Detailarbeit, die aber im Sinne einer maximalen Transparenz nötig war. Die geänderte Satzung kann auf unserer Webseite oder in unserer Geschäftsstelle eingesehen werden. Der Rückblick auf die vergangenen zwei Jahre war dann wieder sehr erfreulich. Die Nachfrage nach Rechtsberatung ist weiterhin hoch, was zeigt, dass die Arbeit des Mietervereins dringend nötig ist. Gleichzeitig bleibt der Verein organisatorisch und finanziell stabil und ist mit rund 15.000 Mitgliedern weiterhin einer der größten Mietervereine in NordrheinWestfalen. Und auch in der Vereinsführung bleibt alles beim Alten: Rita Maria Jünnemann, Martin Steinestel und Hans-Ulrich Dönhoff bilden weiterhin das ehrenamtliche Vorstandsteam. Die diesjährige Mitgliederversammlung zeigte eindrücklich: Der Mieterverein ist gut aufgestellt und lässt sich im Einsatz gegen überzogene Mieterhöhungen und Fantasiezuschläge nicht einschüchtern. (mik) Am 10. September 2025 fand in der Werkhalle des Union Gewerbehofs die ordentliche Mitgliederversammlung des Mietervereins Dortmund und Umgebung e. V. statt. Vor der offiziellen Sitzung bekamen die Anwesenden beim wohnungspolitischen Talk Infos zu Vonovias Fantasiezuschlägen aus erster Hand. Mitgliederversammlung Klares Signal gegen Fantasiezuschläge Foto: mik Markus Roeser und Monika Hohmann beim wohnungspolitischen Talk.
Mieterforum IV/2025 6 ::: Wohnungspolitik Zum Auftakt gab Melanie Kloth, Leiterin Wohnungsmarkt und Strategie der NRW.BANK, einen Überblick über die Wohnungsmarktsituationen in NRW. Die Städte stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Nicht überall sind die Märkte angespannt wie an der Rheinschiene, in Münster oder im Ruhrgebiet. Megatrends wie Klimawandel und Demographischer Wandel zeigen sich allerdings im gesamten Bundesland. Angesichts der großen Mietspreisspannen stellt sich die Frage, ob gleiche Förderungen sinnvoll sind oder ob bei niedrigen Mieten unter acht Euro pro Quadratmeter überhaupt öffentliche Wohnraumförderung nötig ist. Nach dem Vortrag von Melanie Kloth wurden in drei Workshops Vorträge gehalten und Projekte vorgestellt sowie entwickelt. Der Workshop „Wohnraumförderung und Gemeinnützigkeit – wie können dauerhafte Lösungen für bezahlbares Wohnen gelingen?“ behandelte die Vor- und Nachteile von Mietpreisbindungen und beschäftigte sich mit dem „Bauturbo“ (§ 246e Baugesetzbuch). Der zweite Workshop „Subjektförderung – Lösung für die Wohnraumfrage?“ widmete sich der Frage, ob staatliche Förderungen in Form von Wohngeld, Bürgergeld oder anderen Leistungen, ausreichen, um Menschen zu unterstützen, die sich die Miete nicht leisten können. Der dritte Workshop „Pfade zum sozialgerechten & klimaneutralen Viele Krisen auf den Wohnungsmärkten, Stillstand in der Wohnungspolitik. Darüber diskutierten knapp 100 Teilnehmende aus ganz Deutschland im Rahmen der achten Konferenz des Netzwerk Mieten und Wohnen – erstmals in Dortmund. Netzwerk Mieten und Wohnen Was tun gegen Wohnungsnöte und soziale Spaltung? Wohnen.“ beleuchtete den Zielkonflikt zwischen Klimaneutralität bis 2045 und der damit einhergehenden finanziellen Belastung für Mieter:- innen durch Kosten aus der CO2-Vermeidung. Die Konferenz zeigte erneut, wie wichtig der Austausch zwischen Mietervereinen, Wohlfahrtsverbänden, Stiftungen und Wissenschaft und weiteren Organisationen ist. Sie lieferte interessante Einblicke, Perspektiven Erfahrungen und Ansätze zur Lösung verschiedener Krisen. Die nächste Konferenz wird im Frühjahr 2027 in Berlin stattfinden. In der Zwischenzeit organisiert das Netzwerk Online-Veranstaltungen, beispielsweise zur Expertenkommission Mietrecht (s. Seite 3). Die Dokumentation der Konferenz und Informationen zu weiteren Veranstaltungen werden auf der Internetseite des Netzwerks veröffentlicht: www.netzwerk- mieten-wohnen.de (biw/is/mar) In drei interessanten Workshops konnten sich die Teilnehmenden des Netzwerktreffens austauschen. Foto: Ira Strucks
Mieterforum IV/2025 7 ::: Vermieter:innen Die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung auf regenerative Energieträger ist gerade bei dezentralen Heizungen, zum Beispiel Gasetagenheizungen, nicht so einfach wie bei Zentralheizungen (s. Interview S. 8). Ursprünglich sahen die LEG-Pläne die Installation von Luft-Luft-Wärmepumpen in jedem Zimmer sowie die Wärmelieferung über ein LEG-Tochterunternehmen vor. Anhand einer Siedlung in Münster konnte der Deutsche Mieterbund zeigen, dass diese Konstellation zu verdoppelten, teilweise verdreifachten Wärmekosten führen würde, worüber auch das ARDMagazin Panorama berichtete. Contracting vom Tisch Nach Mieter:innenprotesten und öffentlicher Kritik hat die LEG nun eingelenkt: Das Unternehmen verzichtet nach eigenen Angaben auf das geplante Contracting-Modell und koppelt den Strompreis an den Wahltarif des örtlichen Versorgers. Zudem bleibt die Umstellung eine Modernisierungsumlage, die auf 50 Cent pro Quadratmeter gedeckelt ist. „Wir freuen uns, dass die Kritik des Mieterbundes aufgegriffen wurde. Nach mehreren Gesprächen hat die LEG ein Konzept vorgelegt, das für die Mieter:innen nur geringe Heizkostensteigerungen zur Folge hat. Die 20.000 davon betroffenen Haushalte bleiben von einer Verdoppelung der Heizkosten verschont“, erläutert Dr. Maximilian Fuhrmann, Experte für große Wohnungsunternehmen beim Deutschen Mieterbund. „Selbstverständlich hätten wir uns aber eine kostenneutrale Umstellung des Heizsystems gewünscht. Dies wäre durch einen Teilverzicht auf die Modernisierungsumlage möglich.“ Vorgehen weiterhin fragwürdig Auch wenn die extremen Kostensteigerungen erst einmal vom Tisch sind, sehen Mieterschützer:innen den geplanten Einbau der Luft-Luft-Wärmepumpen weiterhin kritisch. Die Umstellung auf eine Zentralheizung, sei es eine Wärmepumpe für das gesamte Haus oder ein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, dürfte in vielen Fällen die technisch sinnvollere Lösung sein. „Für Wohnungen mit bisherigen Gasetagenheizungen ist die Idee der Luft-Luft-Wärmepumpen aus Mieter:innensicht keine Lösung, sondern nur eine Problemverlagerung. Hinzu kommen Zuglufterscheinungen durch das Gebläse, Lärmaspekte und ein hoher Wartungsbedarf“, ordnet Martin Steinestel, Vorstand des Mietervereins ein und führt weiter aus: „Falls Vermieter:innen nicht mehr genutzte Heizkörper einfach in den Wohnungen zurücklassen und nicht zurück bauen, stellt das aus meiner Sicht eine Beeinträchtigung der Wohnung dar. Der bestimmungsgemäße Gebrauch der nutzlosen Heizkörper ist dann nicht mehr gegeben. Stattdessen verkleinern sie den verfügbaren Wohnraum.“ (DMB NRW/mar) Im letzten Mieterforum berichteten wir von den Plänen der LEG, in mehr als 20.000 Wohnungen Nachtspeicheröfen, Gasetagenheizungen und Einzelöfen durch Luft-Luft-Wärmepumpen zu ersetzen. Recherchen des Deutschen Mieterbunds NRW ergaben eine massive Steigerung der Heizkosten bei diesem Modell. Die LEG lenkt nun in Fragen der Abrechnung ein. An der Maßnahme selbst möchte das Unternehmen aber festhalten. Mieterhöhungen LEG lenkt ein – zum Teil Foto: pixabay
Mieterforum IV/2025 8 ::: Verbraucher:innen Worin liegt die Herausforderung bei der Modernisierung von dezentralen Heizungen? Die Wärmewende erfordert einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmebereitstellung für Raumwärme und Warmwasser. Gerade in Dortmund gibt es noch viele Wohnungen, die nicht an eine Zentralheizung angeschlossen sind, sondern dezentral erwärmt werden Dazu gehören Wohnungen mit einer Gastherme (Gasetagenheizung), einem Nachtstromspeicher oder mit Gas- oder Öl-Einzelöfen. Bei einer Erneuerung der Heizungsanlage sind Zentralheizungen für ein ganzes Gebäude im Vorteil, weil bei diesen „einfach nur“ ein Gaskessel im Keller durch eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss ersetzt werden muss. Die Umrüstung dezentral beheizter Wohnungen erfordert mehr Abwägung und Planung. Eigentümer:innen müssen die Gasanschlüsse stilllegen und zurückbauen, eine alternative, nachhaltige Heizungsvariante im Gebäude realisieren und die Heizkosten verteilen. Wer entscheidet über die Heiztechnik und den Energieträger? Generell entscheiden die Eigentümer:- innen über den Energieträger und lassen die zugehörige Technologie einbauen. Somit schaffen sie in diesen Gebäuden technische Sachzwänge. Mieter:innen können nicht mitentscheiden. Bei dezentralen Heizungen müssen sie die Verantwortung für den Betrieb (Wartung, ggf. Schornsteinfeger) übernehmen und haben maximal die Wahl des Energielieferanten. Nach wie vor – und im Zuge der kommunalen Wärmeplanung noch mehr – gilt es hier, die Eigentümer:innen an ihre Pflichten zu erinnern, welche sich aus Verfassung und Gebäuderichtlinien ergeben. In den letzten Jahren wurden bereits in vielen Siedlungen Gasetagenheizungen durch Zentralheizungen ersetzt. Was spricht dafür? Grundsätzlich ist eine Zusammenführung der Etagenheizungen energetisch, technisch und auch perspektivisch sehr Rund 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland fallen in den Bereich Wohnen. Für den Klimaschutz spielen folglich Maßnahmen zur energetischen Sanierung und der Einsatz von erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle. Dabei gehen die großen Wohnungsunternehmen unterschiedliche Wege: Die LEG plant dezentral beheizte Wohnungen mit Luft-Luft-Wärmepumpen auszustatten. Der Spar- und Bauverein will den Althoffblock an die Fernwärme anschließen. Mit dem Mietervereins-Vorstandsmitglied Martin Steinestel, der sich beruflich seit Jahren mit Energieberatung und Klimaschutz beschäftigt, begab sich das Mieterforum auf die Suche nach sinnvollen technischen Lösungen. Interview Die Wärmewende in dezentral beheizten Mietwohnungen Foto: KI-generiert
Mieterforum IV/2025 9 Mietervereins-Vorstandsmitglied Martin Steinestel, beantwortet Fragen zur Modernisierung dezentraler Heizungen. ::: Verbraucher:innen sinnvoll. Es muss jedoch zuvor die zukünftige Form der Wassererwärmung geklärt werden. Wenn das Trink- und Duschwasser bisher schon elektrisch erwärmt wurde, so wird das wohl auch zukünftig die einfachere Lösung sein – ggf. dann mit moderneren Durchlauferhitzern. Was ist bei der Versorgung mit Warmwasser zu beachten? Gasetagenheizungen erfüllen oft eine Doppelfunktion: Heizung und Warmwasser. Wird bei einer Modernisierung beides zentralisiert, ist das mit viel Aufwand und Installation verbunden, weil zusätzlich eine hausweite Warmwasserzirkulation einzubauen ist. Wer nur die Heizung zentralisiert, kann darauf verzichten und sowohl die erforderliche Gesamtheizleistung als auch die Fixkosten für eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss reduzieren. Die Wassererwärmung erfolgt dann in jeder Wohnung separat – zum Beispiel elektrisch oder mit einer kleinen Wärmepumpe mit Warmwasserspeicher, die das zentrale Heizungssystem als Wärmequelle nutzt. Ist Warmwasser mit Strom denn nicht teurer? Das hängt davon ab. Wenn das Wasser bereits zuvor elektrisch erwärmt wurde, ändert sich nichts – im Idealfall verbessert sich sogar die Effizienz durch Umrüstung auf elektronische Durchlauferhitzer oder den Einbau von Thermostatmischern an Duschen. Wird von Gas auf elektrische Wassererhitzung umgestellt, so ist der Strom zwar der teurere Energieträger, aber fossile Energieträger werden zunehmend mit CO2-Abgaben beaufschlagt. Dagegen ist im örtlichen Strommix (und bei Ökostrombezug ohnehin) schon ein relativ hoher Anteil an erneuerbaren Energien enthalten. Durch eine Entscheidung gegen eine zentrale Warmwasserzirkulation lassen sich zusätzliche Verteilverluste und Kosten vermeiden. Welche Vorteile hat die Zusammenlegung der Gasetagenheizungen? In jeder Wohnung ist mit den Heizkörpern und Heizleitungen schon ein wesentlicher Teil des Heizungssystem vorhanden. Die wohnungsseitigen Systeme werden nur noch verbunden, z.B. über einen nicht mehr genutzten Kamin, und zentral über eine Heizung versorgt. Auch im Sinne späterer Umstellungsbedürfnisse, wie der Anschluss an Nah- oder Fernwärme oder an eine Wärmepumpe, ist ein Zentralheizungssystem für das Bestandsgebäude technologieoffen, effizient und weniger betreuungsintensiv. Wartungsarbeiten, Schornsteinfeger, Reparaturen etc. fallen nur noch an einer zentralen Einheit an und nicht in jeder Wohnung. Wie sind die technischen Alternativen für Gasetagenheizungen abzuwägen? Es ist zu klären, ob und wie sich eine klassische Zentralheizung realisieren lässt, damit die vorhandene Infrastruktur für die Beheizung der Wohnung weiterhin nutzbar bleibt. Für eine vorausschauende Planung ist es wichtig zu wissen, ob das Gebäude im Zuge der kommunalen Wärmeplanung zukünftig im Fernwärmeausbaugebiet liegt und welche Übergangslösungen möglich sind. Was wäre wichtig, damit die Umstellung für Mieter:innen günstig erfolgt? Private Kleinvermieter:innen, Hausverwaltungen und WEGs sollten unbedingt von der Kommune oder dem Land darin unterstützt werden, eine passende Lösung für das Gebäude zu finden. Anreize sollten geschaffen werden, sich frühzeitig damit zu befassen und Übergangslösungen für erst später zugängliche Wärmenetze möglich gemacht werden. Wer als Eigentümer:in die Probleme aussitzt, findet später keine durchdachte Lösung und holt sich im Zweifel weitere Konflikte ins Haus. Im Zuge der Wärmewende ist sowohl energietechnisches als auch mediatives Know-how gefragt. Mit einer Energieberatung, einem durchdachten Modernisierungskonzept und frühzeitiger Einbeziehung der Bewohner:innen schafft man Akzeptanz für die bevorstehenden Maßnahmen. Insbesondere ist es bei WEGs wichtig, dass Eigentümer:innen vereint die Modernisierung anstreben und sich dafür eine externe Moderation zur Unterstützung holen. (mar) Checkliste für Mieter:innen Ist die Modernisierung sinnvoll? • Wohne ich in einem Fern-/ Nahwärmeausbaugebiet? • Wird mein Wasser bisher mit Strom erhitzt? Sind Elektroleitungen für Durchlauferhitzer vorhanden oder gibt es Platz für eine kleine Warmwasserwärmepumpe? • Habe ich noch einen alten hydraulischen Durchlauferhitzer? Die Erneuerung durch elektronische Geräte spart deutlich Wasser und Strom (vgl. Duschrechner der VZ: www.verbraucherzentrale.nrw/ duschrechner) • Wie alt ist die Gastherme in meiner Wohnung? Bis wann müsste sie erneuert werden? • Habe ich meine Vermieter:in schon auf eine günstige, neutrale Energieberatung hingewiesen? Foto: Martina Hengesbach
Mieterforum IV/2025 10 ::: Mietrecht Vorsicht bei zu teurer Untervermietung Der Fall In Berlin mietete ein Wirtschaftsingenieur eine 65 m² große Wohnung für 460 Euro im Monat. Da er länger im Ausland zu tun hatte, vermietete er die Wohnung unter. Dabei verlangte er von der Untermieterin monatlich 962 Euro. Gemäß der Mietpreisbremse wären höchstens 748 Euro zulässig gewesen. Zur Begründung dieses „Aufschlages“ zu seiner eigenen Miete trug er vor, die Wohnung sei sehr gut ausgestattet, mit hochwertigen, teils selbstgebauten Möbeln, Fernseher, Soundanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine. Zudem hätten die Untermieter zwei Fahrräder nutzen können. Als die Vermieterin von der Untervermietung und der hohen Untermiete erfuhr, kündigte sie das Mietverhältnis ordentlich und verklagte den Mieter auf Räumung. Das Urteil Nach unterschiedlichen Urteilen in den unteren Instanzen musste der Bundesgerichtshof abschließend entscheiden. Nach dem Gesetz haben Mieter:innen einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermietenden, wenn sie einen Teil des Wohnraums untervermieten. Es reicht, wenn nach Abschluss des Vertrages ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung entsteht. Nach der Rechtsprechung genügen da- für einleuchtende wirtschaftliche und persönliche Gründe, dazu zählt auch die Reduzierung der Wohnkosten durch Untervermietung. Die Wohnung muss selbst nach der Untervermietung nicht weiter bewohnt bleiben. Es reicht, wenn ein Zimmer oder sogar nur ein Schlüssel behalten wird. (BGH, Urt. v. 27.9.2023, VIII ZR 88/22). Eine Untervermietung kann im Einzelfall somit zur Entlastung der hohen eigenen Wohnkosten führen. So gesehen war der Ingenieur grundsätzlich berechtigt, die Wohnung unterzuvermieten. Sein Problem war: Die verlangte Untermiete betrug gut das Doppelte der eigenen Miete. Die Untervermietung erfolgte also mit erheblichem Gewinn. Ob und unter welchen Voraussetzungen finanzielle Gewinne durch eine Untervermietung erzielt werden dürfen, war bislang höchstrichterlich nicht geklärt. Die Untervermietung soll Mieter:innen entlasten und eigene Kosten verringern, stellte der BGB nunmehr fest. Sinn und Zweck von Untervermietungen sei im Grunde, dass Mieter:innen die Wohnung halten können, z.B. während eines Auslandaufenthaltes. Zudem war der Zuschlag wie bereits die Vorinstanz geurteilt hatte, unverhältnismäßig hoch. Die Vermieterin wurde auch nicht an den höheren Mieteinnahmen beteiligt. Die Gründe des Untervermieters für seinen Zuschlag nahm ihm das Gericht nicht ab. Das Fazit In der mündlichen Verhandlung vor dem VIII. Zivilsenat des BGH lies das Gericht keinen Zweifel daran, dass die Gewinnerzielung kein berechtigtes Interesse für eine Untervermietung ist. Wer durch überhöhte Untermieten Gewinn erzielen will, überschreitet den Rahmen des zulässigen Gebrauchs seiner Wohnung. In diesen Fällen liegt eine der Gewinnerzielung dienende gewerbliche Tätigkeit vor, die Vermietende nicht erlauben müssen. Eine nicht genehmigte Untervermietung berechtigt dann regelmäßig zur Kündigung, wie bereits die Vorinstanz entschieden hatte. Da das Gericht noch einige Details klären will, erfolgt das endgültige Urteil erst Ende Januar 2026. BGH VIII ZR 228/23 Praktische Tipps zur Untervermietung Wer untervermieten will, sollte Vermieter:- innen vorher schriftlich und mit Begründung um Erlaubnis bitten. Dafür sollte am besten das Gespräch gesucht werden. Ein berechtigtes Interesse besteht z.B. bei vorübergehender Abwesenheit oder wenn die Wohnung zur (teilweisen) Deckung der Miete untervermietet werden muss. Wer ohne ausreichende Gründe oder gar um Gewinn zu erzielen, ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert die Kündigung und den Verlust der Wohnung. (mag) Neues aus Karlsruhe Aktuelle Entscheidungen des BGH
Mieterforum IV/2025 11 Foto: pixabay ::: Mietrecht Muss die Heizung das ganze Jahr in Betrieb sein? Nein, grundsätzlich gilt die sogenannte Heizperiode nur vom 1. Oktober bis zum 30. April. In dieser Zeit müssen die Heizungen im Haus in Betrieb sein. Sollte es in der Zeit von Mai bis September ungewöhnlich kalt werden, muss die Beheizung der Wohnung aber auch dann sichergestellt sein. Welche Temperaturen müssen erreicht werden können? Dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Wer es besonders warm mag, kann allerdings Pech haben. Nach Meinung der meisten Gerichte muss die Heizung so eingestellt sein, dass es in der Wohnung 20 bis 22 Grad warm wird. Diese Mindesttemperaturen gelten für die Zeit von 6 bis 24 Uhr, nachts kann die Temperatur auf etwa 18 Grad abgesenkt werden. Muss ich meine Wohnung heizen? Mieter:innen sind grundsätzlich nicht verpflichtet die Wohnung zu heizen. Wenn sie sich bei niedrigeren Temperaturen wohler fühlen oder sparen wollen, können sie die Heizung auch auf niedrige Stufe stellen oder auslassen. Sie müssen allerdings sicherstellen, dass keine Schäden durch Auskühlen der Räume entstehen können. Insbesondere sollte auf die Luftfeuchtigkeit geachtet werden, um Schimmel zu vermeiden. Was kann ich tun, wenn die Heizung nicht funktioniert? Wenn die Wohnung nicht ausreichend warm wird oder die Heizung sogar ganz ausfällt, liegt ein Mangel vor. Dies muss d:er Vermieter:in sofort mitgeteilt werden. Am besten sollte man direkt eine Frist setzen, bis wann der Mangel behoben werden soll. Ein Musterschreiben ist beispielsweise auf der Internetseite des Mietervereins und in der Geschäftsstelle erhältlich. Muss ich die volle Miete zahlen, wenn die Heizung nicht funktioniert? Für den Zeitraum bis zur Reparatur kann die Miete gemindert werden. Klare gesetzliche Vorgaben, wie viel Miete einbehalten werden darf, gibt es jedoch keine. Es kommt immer auf die konkrete Beeinträchtigung im Einzelfall an. Wer die Miete mindern möchte, sollte sich rechtlich beraten lassen, beispielsweise beim Mieterverein. Wichtig: Entscheidend ist die Temperatur in den Wohnräumen. Daher immer mit einem Thermometer messen und die Temperaturen dokumentieren. Wenn die Temperaturen draußen runter gehen, beginnt für die meisten Mieter:innen die Heizsaison. Doch mit der kalten Jahreszeit beginnen häufig auch Streitigkeiten, wenn die Heizung gar nicht funktioniert oder es nicht so warm wird wie gewünscht. Mieterforum hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Heizen gesammelt. Fragen und Antworten Heizen im Winter: Wann muss die Heizung wirklich laufen? Foto: pixabay Wenn die Heizsaison beginnt, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht, Vertragsrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht
Mieterforum IV/2025 12 ::: Titel Foto: MVDO Im Herbst 2017 dachte wohl noch niemand, dass die Gebäude auch acht Jahre später noch immer leer stehen würden. Zwar laufen aktuell Modernisierungen, aber die meisten Betroffenen sind längst in neuen Wohnungen und Nachbarschaften angekommen. Die Räumung war für sie ein Abschied für immer. Neben der psychischen Belastung, innerhalb eines Tages die eigene Wohnung zu verlieren, mussten die betroffenen Mieter:innen viele Dinge organisieren und bezahlen: Kurzfristig eine Unterkunft für den Übergang finden, dann eine passende Wohnung und schließlich einen Umzug organisieren. Kosten, die den damaligen Mieter:innen bis heute größtenteils nicht erstattet wurden. Denn wer für die Schäden aufkommen muss, hängt an der Frage, ob die Räumung überhaupt gerechtfertigt war. Juristisches Hin und Her Dass es am Hannibal Brandschutzmängel gab, steht außer Frage. Ob diese Mängel allerdings die sofortige Räumung der Gebäude rechtfertigten, musste vor Gericht geklärt werden. Die Lütticher 49, damals Eigentümerin des Hannibal, verwies darauf, dass die Mängel 2017 zeitnah hätten behoben werden können. Die Stadt Dortmund hingegen sah im Falle eines Brandes gravierende Gefahren für Leib und Leben, die eben nicht kurzfristig hätten behoben werden können. 2021 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die Maßnahme rechtmäßig gewesen sei. Die Stadt habe die Gebäude räumen dürfen. Sie habe allerdings verfahrensrechtliche Schritte nicht korrekt beachtet und könne deswegen die Kosten der Räumung nicht der Eigentümerin in Rechnung stellen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Damit hätte die Klärung zu Ende sein können. Beide Seiten legten gegen das Urteil Beschwerde ein. So kam es nun zur erneuten Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Gutachterliche Klärung Der vom Gericht bestellte Gutachter kam zu dem Schluss, dass am Tag der Räumung im Falle eines Brandes keine Gefahr für Leib und Leben der Menschen bestanden habe. Aus Sicht der Stadt unverständlich. Auf Rückfrage musste der Gutachter jedoch einräumen, dass im Brandfall – insbesondere bei nicht funktionierenden Steigleitungen – in den obersten Stockwerken eine höhere Gefahr bestanden haben könnte. Schlussendlich entschied das OVG allerdings, dass die Maßnahme unverhältnismäßig gewesen sei. Es hätte mildere Mittel gegeben als eine sofortige Räumung aller Wohnungen. Laut eines Prozessteilnehmers deutete das Gericht beispielsweise an, dass eine Räumung auf besonders gefährdete Stockwerke oder Wohnungen hätte reduziert werden können. Die genaue Urteilsbegründung lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Eine inhaltliche Bewertung der Entscheidung, auch mit Blick auf Schadensersatzansprüche, ist daher noch nicht möglich. Die Bilder gingen bundesweit durch die Presse: Innerhalb von wenigen Stunden mussten im September 2017 etwa 750 Menschen ihre Wohnungen im Hannibal in Dorstfeld räumen. Aufgrund massiver Brandschutzmängel entschied sich die Stadt Dortmund zur Räumung. Zu Unrecht, urteilte nun acht Jahre später das Oberverwaltungsgericht. Das letzte Wort ist aber möglicherweise noch nicht gesprochen. Hannibal-Räumung Ende der Hängepartie?
Mieterforum IV/2025 13 ::: Titel Noch eine Runde weiter? Eine Revision gegen das Urteil hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Damit liegt eigentlich eine endgültige Klärung vor. Die Stadt Dortmund hat allerdings die Möglichkeit gegen diesen Ausschluss der Revision beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen, ähnlich wie zuvor gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. An den Tagen nach dem Urteil, ließ die Stadt offen, ob sie eine Beschwerde einlegen werde. Zuvor wird sie sicherlich die Urteilsbegründung prüfen. Sollte sich die Stadt für eine Beschwerde entscheiden, wäre das Urteil des OVG noch nicht rechtskräftig. Verjährung droht(e) „Wenn das Urteil rechtskräftig wird, hätten die Betroffenen die Möglichkeit ihre Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Ansonsten geht die Hängepartie mit unklarem Ausgang weiter“, kommentiert Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund, „allerdings müssen sie im Zweifel schnell sein.“ Eigentlich wären die Schadensersatzansprüche bereits längst verjährt. Dem Mieterverein Dortmund liegt allerdings ein Verjährungsverzicht der Stadt Dortmund vor, der jedoch zum 31.12.2025 ausläuft. Demnach müssten die Ansprüche noch in diesem Jahr gerichtlich gesichert werden. Allerdings signalisierte die Stadt Dortmund kurz vor Redaktionsschluss, dass sie den Verzicht verlängern wird. „Das wäre ein gutes Signal für die Betroffenen. So können Sie abwarten, ob die Beschwerde gegen das aktuelle Urteil erfolgreich ist, und müssen im Zweifel nicht die falsche Seite verklagen“, so Roeser. (mar) Schadensersatz FAQ und aktueller Stand Bereits zur ersten drohenden Verjährung im Jahr 2020 hatte der Mieterverein Dortmund auf seiner Internetseite Informationen für Mieter:innen bereitgestellt, die in Erwägung zogen, Schadenersatz geltend zu machen. Die an die aktuelle Lage angepassten FAQ sowie Musterformulare zur Aufstellung möglicher Schadensersatzforderungen sind unter: www.mieterverein-dortmund.de/ hannibal.html verfügbar. Wichtig Alle Schadensersatzforderungen müssen als genauer Betrag beziffert und belegt werden, beispielsweise durch die Rechnung für eine Umzugsfirma.
Mieterforum IV/2025 14 Innenhöfe – grüne Stadtinseln mit altem Baumbestand und großen Rasenflächen – bekamen gepflasterte Wege, natürliche Gefälle wurden durch Betonelemente abgestützt und alter Baumbestand sollte aus Sicherheitsgründen gefällt werden. In Zeiten des Klimawandels eine unnötige Versiegelung von Flächen, fand die Initiative. Die engagierten Mitglieder begannen sich zu vernetzen, informierten die Anwohner:innen des Blocks und gingen aktiv auf den Spar- und Bauverein zu. „Den Kern bilden dabei 10 bis 15 Personen, die sich regelmäßig treffen“, erklärt Petra. Und weiter: „Je mehr Menschen sich anschließen, desto wirksamer können wir unser Quartier mitgestalten. Durch eine größere Präsenz stärken wir unser Mitbestimmungsrecht. So schaffen wir gemeinsam die Möglichkeit uns bei Brennpunktthemen wie dem Mietspiegel für Genossenschaften und der Fernwärme gezielt einzubringen.“ Auch heute noch ist der Althoffblock im Bestand des Spar- und Bauvereins und gehört zu den gefragtesten Objekten des Wohnungsunternehmens. Wer dort einziehen möchte, benötigt einen langen Atem, denn die Warteliste ist lang. Ein Grund, warum der Althoffblock so beliebt ist, sind dessen Bewohner:innen, die eine motivierte und engagierte Nachbarschaftsinitiative ins Leben gerufen haben. Mit einigen dieser aktiven Anwohner:innen sprachen wir über Engagement an der Basis, aktuelle Herausforderungen und die Idee des genossenschaftlichen Wohnens. Innenhöfe als grüne Inseln „Der Ausgangspunkt der Initiative war letztendlich die geplante Umgestaltung der Innenhöfe und der Grünflächen“, sagt Beatrice und zeigt Pläne des ausführenden Landschaftsarchitekten. „Das war Anfang 2021.“ Die über Jahrzehnte von den Bewohner:innen liebevoll gestalteten Und so kristallisierten sich schnell weitere Maßnahmen des Wohnungsunternehmens heraus, die die Initiative kritisierte. Etwa steigende Nutzungsentgelte durch Modernisierungsmaßnahmen, der Einbau moderner Hauseingangstüren in die historischen Fassaden sowie der Anschluss des Blocks an das Fernwärmenetz. „Der Spar- und Bauverein spricht von 10 bis 30 Prozent niedrigeren Kosten“, sagt Karin. „Aber ob das dauerhaft so bleiben wird, konnte uns niemand versprechen.“ Geschützter Denkmalbereich Es folgten viele Protestaktionen, offene Briefe wurden geschrieben, Unterschriften gesammelt, Petitionen gestartet und Erfolge erzielt: Im Sommer 2024 wurde der Althoffblock durch einen Beschluss des Stadtrats als Denkmalbereich unter Schutz gestellt. Doch auf diesen Erfolgen ruhen sich die Mitglieder der Initiative Foto: mik Engagement vor Ort Schönes erhalten – Zukunft gestalten Der Althoffblock im Kreuzviertel gehört zu den beliebtesten Wohnquartieren der Stadt. Das ab 1914 vom genossenschaftlichen Spar- und Bauverein erbaute Ensemble von mehreren zumeist viergeschossigen Gebäudekarrees liegt zentral und bietet mehr als 1.500 bezahlbare Wohneinheiten mit Altbau-Charme. Und: die wahrscheinlich schönsten Innenhöfe der Stadt. ::: Stadt im Wandel
Mieterforum IV/2025 15 ::: Stadt im Wandel stärkt das soziale Miteinander, die Identifikation mit dem direkten Umfeld und das Verantwortungsbewusstsein für die Nachbarschaft. Denn nur wer sich kennt, achtet auch aufeinander. Das Engagement im Althoffblock zeigt eindrucksvoll, wie wertvoll und wirksam Nachbarschaftsarbeit vor Ort sein kann. Wo Menschen sich zusammenschließen, um ihre unmittelbare Lebensumgebung zu gestalten, entsteht gelebte Mitbestimmung – jenseits von Gremien und Geschäftsordnungen. Solche Initiativen sind eine unverzichtbare Ergänzung zur organisierten Arbeit des Mietervereins: Sie greifen auf, was im Alltag spürbar ist, bringen Anliegen direkt aus der Bewohnerschaft ein und tragen dazu bei, dass sozialer Zusammenhalt und Mitverantwortung im Quartier lebendig bleiben – beharrlich, solidarisch und mit Wirkung für das ganze Viertel. (mik) Genossenschaftliche Mitbestimmung Doch bei einer Genossenschaft mit mehr als 20.000 Mitgliedern stoßen basisdemokratische Ideen schnell an ihre Grenzen. Organe wie die gewählte Vertreterschaft sollen die Partizipation der Genoss:innen gewährleisten, sind jedoch vom operativen Geschäft weitgehend ausgeschlossen. Und wie lassen sich eigentlich ganz unterschiedliche, legitime Einzelinteressen so zusammenbringen, dass sich jedes Mitglied ausreichend repräsentiert fühlt? Eine Frage, die weder schnell noch einfach zu beantworten ist und die deshalb breit diskutiert werden muss. Neben dem kritischen Blick auf die Entscheidungen des Spar- und Bauvereins setzt sich die Initiative auch für ein gutes Zusammenleben der Bewohner:innen des Althoffblocks ein und organisiert immer wieder Feste rund um die Gebäude. Das nicht aus. Hinter der Kritik an den diversen Maßnahmen des Spar- und Bauvereins steht eine deutlich größere Frage im Mittelpunkt: Wie muss genossenschaftliches Wohnen aussehen, damit Teilhabe, Mitgestaltung und Mitbestimmung gewährleistet sind und die Genoss:innen eben nicht zu Mieter:innen werden, die keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Genossenschaft haben. Folgerichtig engagieren sich einige Bewohner:innen des Althoffnlocks auch in der 2023 gegründeten Initiative „Genossenschaft von unten Dortmund“, die sich für mehr Mitbestimmung einsetzt. „Wir möchten, dass sich genossenschaftliche Werte wie die Versorgung mit günstigem Wohnraum, Solidarität und eine Mitbestimmung auf Augenhöhe mit Vorständen und Aufsichtsräten durchsetzen“, verdeutlicht Kirsten.
Mieterforum IV/2025 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Versand Mieterforum Ich möchte die Vereinszeitung Mieterforum erhalten Per E-Mail Per Post Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Rücktrittsrecht Ich erhalte nach Eingang meiner Beitrittserklärung die Satzung des Mietervereins sowie ggf. den „Rahmenvertrag zur Mietrechsschutzversicherung“ zugesandt. Danach kann ich innerhalb von 14 Tagen den Beitritt in den Mieterverein bzw. die Rechtsschutzversicherung widerrufen. Bei Inanspruchnahme der Rechtsberatung erlischt das Rücktrittsrecht. Datum Unterschrift Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo – Do 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 14.00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo – Fr 11.00 – 12.00 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Sebastian Belgardt -55 Mo + Mi + Do 11.00 - 12.00 Uhr Fr 12.00 - 13.00 Uhr Di 13.00 - 14.00 Uhr Carsten Feldmann -58 Mo + Mi + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Do 16.00 – 17.00 Uhr Detlef Frittgen -50 Mo + Fr 10.00 – 11.00 Uhr Mo + Mi 15:00 – 16:00 Uhr Stefan Geide -51 Di + Do + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Mi 15.00 – 16.00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16.00 – 16.40 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10.00 – 11.00 Uhr Di + Do 15.30 – 16.30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Do 10.00 – 10.50 Uhr Di 15.30 Uhr – 16.20 Uhr Silke Schwarz -59 Di 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Do + Fr 13.00 – 14.00 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Mi + Do 15.00 – 16.00 Uhr Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 9,00 Euro.
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