Mieterverein Dortmund - Nr. 81

Mieterforum III/2025 7 ::: Wohnungspolitik Was muss ich tun, wenn ich eine zu hohe Miete vermute? Wer vermutet, dass gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird, sollte aktiv werden und die zu hohe Miete schriftlich beim Vermieter oder der Vermieterin rügen. In der Rüge muss nachvollziehbar begründet werden, warum die Miete überhöht sein soll. Dabei kann die Einordnung in den Mietspiegel als Argument genutzt werden. Eine rechtliche Beratung ist sinnvoll. Wichtig: Der Zugang der Rüge sollte nachweisbar sein – idealerweise durch ein Einwurfeinschreiben oder durch den Einwurf mit Zeugen. Die Rüge hat Erfolg – bekomme ich jetzt Geld zurück? Die Mietpreisbremse reduziert nicht nur die künftig zu zahlende Miete. Mieter:innen können auch zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Voraussetzung ist, dass die Rüge innerhalb von 2 ½ Jahren nach Vertragsabschluss beim Vermieter eingegangen ist und dass das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet war. Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen und WGs? Ja, bei möblierten Wohnungen darf allerdings ein Zuschlag für die Möbel verlangt werden. Dieser ist aber auch nicht unbegrenzt und muss sich am Zeitwert orientieren. Bei einer Wohngemeinschaft wird das eigene Zimmer und der Anteil an den Gemeinschaftsflächen berücksichtigt. Wie lange gilt die Mietpreisbremse in Dortmund? Aktuell ist die entsprechende Landesverordnung noch bis zum 31.Dezember 2025 befristet. Nachdem der Bundestag die Mietpreisbremse auf Bundesebene bis Ende 2029 verlängert hat, dürfte die Landesregierung hoffentlich auch nachziehen. (mar) Mietwucher und Mietpreisüberhöhung Neben der Mietpreisbremse gibt es im Wirtschaftsstrafgesetz Regelungen zu Mietpreisüberhöhung und Mietpreiswucher. Im ersten Fall liegt die vereinbarte Miete 20 % über der Ortsüblichen Vergleichsmiete, im zweiten sogar 50 % darüber. Anders als bei der Mietpreisbremse, stellt ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit, bzw. eine Straftat dar, und kann den Wohnungsämtern der Kommunen mit einem Bußgeld geahndet werden. Allerdings setzt das Gesetz das Ausnutzen einer Notlage voraus, was häufig schwer nachzuweisen ist. Wer lange sucht, immer abgelehnt wird und deswegen eine (eigentlich zu teure) Wohnung anmieten muss, kann von den Vorschriften ggf. profitieren. Wichtig ist dabei, die Wohnungssuche und Absagen zu dokumentieren!

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