Mieterverein Dortmund - Nr. 81

Mieterforum III/2025 5 Technischer Wechsel vs. Vertragswechsel: Was ist der Unterschied? Der Begriff „24-Stunden-Wechsel“ klingt erst mal, als könnten Sie heute kündigen und schon morgen beim neuen Anbieter Strom beziehen. So einfach ist es leider nicht, denn der technische Wechsel ist nicht dasselbe wie der vertragliche Anbieterwechsel. Ein Beispiel Angenommen, Sie möchten Ihren Stromvertrag kündigen, weil Ihr Anbieter eine Preiserhöhung angekündigt hat. Sie nutzen Ihr Sonderkündigungsrecht – die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, darf der neue Anbieter einspringen. Und hier kommt der technische Wechsel ins Spiel: Früher konnte es bis zu drei Wochen dauern, bis der Wechsel technisch umgesetzt wurde. Seit Juni 2025 darf dieser Vorgang nun nur noch maximal 24 Stunden in Anspruch nehmen. Das heißt, der Wechsel funktioniert schneller, aber nicht sofort auf Ihren Wunsch hin. Kurz gesagt: Vertragswechsel = Ihr rechtlicher Schritt: Kündigung beim alten Anbieter und Vertrag mit dem neuen. Technischer Wechsel = Die Umstellung im Hintergrund zwischen Anbieter, Netzbetreiber und Zählerverwaltung. Die dauert jetzt nur noch 24 Stunden. ::: Verbraucher:innen nicht mehr aus. Sie brauchen zusätzlich die sogenannte, elfstellige „Marktlokations-Identifikationsnummer“, kurz MaLo-ID. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung. Beim Einzug ist sie häufig im Übergabeprotokoll notiert. Vermieter:innen und Vormieter:innen sollten Ihnen aber ebenso weiterhelfen können. Fragen Sie einfach nach. Auch der Netzbetreiber kann sie herausfinden, aber das dauert für gewöhnlich deutlich länger. Hinweis zu Beratung Mitglieder des Mietervereins Dortmund können bei der Verbraucherzentrale kostenfrei eine persönliche Rechtsberatung zu verbraucherrechtlichen Fragen erhalten. Dazu zählt auch die Beratung zu Strom- und Gasverträgen. Die Beratungsstellen und Kontaktdaten finden Sie auf Seite 2. (mik)

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