Mieterverein Dortmund - Nr. 81

Mieterforum III/2025 4 ::: Verbraucher:innen Neuer Anbieter? Jede Stunde zählt Am 6. Juni 2025 ist eine wichtige Neuerung in Kraft getreten: Der Wechsel des Stromanbieters muss technisch innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Damit setzt die Bundesnetzagentur eine EU-Vorgabe um, die den Wettbewerb stärken soll. Aber was heißt das konkret für Verbraucher:innen? Vorweg Die 24-Stunden-Regel betrifft den technischen Ablauf im Hintergrund – nicht Ihre Kündigungsfristen. Wenn Sie also wechseln möchten, müssen Sie weiterhin fristgerecht kündigen oder ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei einer Preiserhöhung, nutzen. Ist das erledigt, geht der technische Wechsel deutlich schneller als früher. Obacht bei Umzügen Besonders wichtig ist die neue Regel beim Wohnungswechsel. Denn ein rückwirkender Wechsel – also eine verspätete Anmeldung bei Ein- oder Auszug – ist nun nicht mehr erlaubt. Wer sich beim Einzug nicht rechtzeitig beim neuen Anbieter meldet, landet automatisch in der Grundversorgung – und die ist meist teurer. Noch mehr Vorsicht ist allerdings beim Auszug geboten. Wer seinen Auszug zu spät meldet, bleibt weiter Vertragspartner:in und zahlt womöglich den Strom der Nachmieter:innen. Unser Tipp Informieren Sie Ihren Stromanbieter frühzeitig über den geplanten Umzug. Lesen Sie am Umzugstag unbedingt den Zählerstand ab und notieren Sie sich die Zahl. Ein Handyfoto, im Idealfall mit eingeblendetem Datum, ist schnell gemacht und kann bei Unstimmigkeiten ein hilfreicher Beleg sein. MaLo-ID statt Zählernummer Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, reicht die Zählernummer künftig Seit Juni gibt es neue Regeln beim Stromanbieterwechsel. Mieter:innen, die umziehen, müssen nun schneller reagieren. Sonst wird’s teuer. Wir erklären, worauf Sie achten sollten – und was jetzt nicht mehr geht. Stromanbieterwechsel Wer die Fristen verpasst, zahlt drauf Grafik: KI-generiert

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