Mieterverein Dortmund - Nr. 81

Titelbild: ts Volkswohl Bund: Bezahlbares Wohnen - bald abgerissen? Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. 21. JG. Nr. 81, III/2025 Kommunalwahlen: Wer will was in Dortmund? Wärmepumpen-Offensive der LEG: Goldesel Klimaschutz? www.mieterverein-dortmund.de

Mieterforum III/2025 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Aktuell Mitgliederversammlung ............. S. 3 Verbraucher:innen Stromanbieterwechsel neu geregelt ............................... S. 4 Wohnungspolitik Mietpreisbremse ......................... S. 6 Aktuell Kommunalwahl 2025............... S. 8 Vermieter:innen LEG - Goldesel Klimaschutz ......... S. 11 Titel Drohender Abriss ........................ S. 14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Mirko Kussin (mik), Tobias Scholz (ts) Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 5.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg „Wir müssten nur bauen, bauen, bauen“, heißt es häufig. Dann sänken auch die Mieten und es gäbe für alle passenden Wohnraum. Abgesehen davon, dass dafür sehr viel gebaut und hohe Leerstände produziert werden müssten, ist offen, für wen eigentlich die neuen Wohnungen gedacht sind. Diese Frage stellt sich aktuell auch die Kampagne Mietenstopp. Unter dem Titel „Schöner Wohnen OHNE DICH“ sammelt sie Beispiele für Bauprojekte in ganz Deutschland, die für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen nicht finanzierbar sind. Dazu passt auch ein Abriss- bzw. Neubauprojekt des Volkswohl Bunds, über das wir in diesem Heft berichten. Bei vielen Neubauprojekten der letzten Jahre hat man den Eindruck, dass sie nur einen geringen Teil der Bevölkerung ansprechen. Immer mehr Städte – so auch Dortmund – ermöglichen durch feste Quoten, dass in Neubauprojekten auch Sozialwohnungen entstehen. Eine Garantie, dass für alle Bevölkerungsschichten passende Wohnungen entstehen, ist das allerdings noch nicht. Gerade barrierear- Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgeht Impressum Foto: Martina Hengesbach MVDO in den Sozialen Medien Facebook: @mieterverein Instagram: mietervereindortmund Unser Newsletter Einmal im Monat können Sie unseren E-Mail-Newsletter erhalten. Neben tagesaktuellen Infos finden Sie dort auch zahlreiche weiterführende Links zu spannenden Wohnthemen und eine umfangreiche Presseschau. Anmeldung unter www.mieterverein- dortmund.de/ssl_newsletter.html Unsere Online-Angebote me Wohnungen oder große Wohnungen für Familien sind nur schwer zu finden. Was, wo und wie in einer Stadt gebaut wird, ist eine Kernkompetenz der Kommunen. Sie können zwar nur begrenzt Vorgaben zu den konkreten Ausgestaltungen der Wohnungen machen, über städtebauliche Verträge, den Verkauf eigener Grundstücke und den kommunalen Wohnungsbau haben sie aber einige Hebel in der Hand. Es ist daher nicht egal, wer künftig über die Wohnungspolitik im Stadtrat entscheidet. Eine Übersicht über die Pläne der Parteien finden Sie ebenfalls in dieser Ausgabe. Foto: ts ab Seite 14: Volkswohl Bund plant Abriss von bezahlbaren Innenstadtwohnungen.

Mieterforum III/2025 3 ::: Aktuell Foto: DMB Wohnungspolitischer Talk zu Vonovias Fantasiezuschlägen Keine Entscheidung zur Hannibal Räumung Bald jährt sich die Räumung des Hannibal II in Dorstfeld zum achten Mal. Noch immer läuft das verwaltungsgerichtliche Verfahren zwischen der damaligen Eigentümerin, Lütticher 49 Properties GmbH und der Stadt Dortmund. Es geht um die Frage, ob die kurzfristige Räumung der Gebäude im Jahr 2017 rechtmäßig war. Dies ist auch entscheidend für Mieter:innen, die noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Im Jahr 2021 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bereits, dass die Räumung grundsätzlich verhältnismäßig gewesen sei. Beide Seiten legten gegen das Urteil Berufung ein. Nun fand am 07. Juli der erste Verhandlungstag vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster statt. Nach einer langen und intensiven Anhörung des bestellten Gutachters, wurde die Verhandlung vertagt. Der nächste Termin war zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Neuer Mietspiegel, neue Mieterhöhungen – viele Mieter:innen in Dortmund kennen das nur zu gut. Auch wir beim Mieterverein spüren die Auswirkungen: Die Nachfrage nach Beratung ist so hoch wie selten zuvor. In der Regel lässt sich mithilfe des Mietspiegels und seiner Zu- und Abschläge gut prüfen, ob eine Mieterhöhung berechtigt ist. Vonovia geht in diesem Jahr jedoch einen anderen Weg und setzt Zuschläge an, die im Mietspiegel gar nicht vorgesehen sind (siehe Mieterforum 80). Aus unserer Sicht sind diese Mieterhöhungen überzogen und stellen einen Angriff Liebe Mitglieder, wir laden Sie hiermit herzlich zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Ort: Werkhalle Union Gewerbehof, Huckarder Str. 10-12, 44147 Dortmund Zeit: Mi., 10.09.2025 17.00 Uhr: Anmeldung 17.30 Uhr: Wohnungspolitischer Talk 18.00 Uhr: Mitgliederversammlung Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Wahl Versammlungsleiter:in und Protokollant:in 3. Satzungsänderungen 4. Jahresbericht 2023/2024 5. Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer:innen 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer:innen 9. Verschiedenes Zu TOP 3: Satzungsänderung § 2 Neufassung (Z.1: Ergänzung Pächter:innen, Z.1+2: Konkretisierung + Verwirklichung Satzungszwecke, Z.3: Anpassung Datenschutzhinweis) auf den Mietspiegel dar. Es wird versucht, die Mieten über die ohnehin schon hohen Werte des Mietspiegels hinaus weiter zu steigern. Viele Mitglieder wollen das nicht einfach hinnehmen, widersprechen der Erhöhung und lassen sich, wenn nötig, von Vonovia verklagen. So kann die Frage, ob diese Fantasiezuschläge zulässig sind, auch gerichtlich geklärt werden. Vor der nächsten Mitgliederversammlung möchten wir darüber informieren, wie diese Auseinandersetzungen in der Praxis ablaufen – und mit Mitgliedern ins Gespräch kommen, die sich aktiv zur Wehr setzen. § 3 Neufassung (Z.1: Ergänzung Pächter:innen, Z.2: Klarstellung beitragsfreie Mitglieder) § 4 Neufassung (Bezeichnung; Z.2: Klarstellung Empfang Kündigungen, Streichung von der Mitgliederliste, Stellungnahme bei Ausschluss, kein Rückzahlungsanspruch bei Ende der Mitgliedschaft) § 5 Neufassung (Z.2: Anspruch Bera- tung, Stimmrecht, Z.3: Festlegung Beiträge) § 9.2 Änderung (Einberufung zur Mitgliederversammlung) § 10 Neufassung (Z.1: Anforderungen Wählbarkeit, Z.2: Aufwendungen Vorstand) Die ausführliche Synopse zur Satzungsänderung ist unter www.mietervereindortmund.de/der_verein.html oder in der Geschäftsstelle einsehbar. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliedsausweis zur Versammlung mit. Wir bitten für die Planung um Voranmeldung. Mit freundlichen Grüßen, der Vorstand Einladung zur Mitgliederversammlung des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V. Mietertag wählt neue Präsidentin Melanie Weber-Moritz ist die neue Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB). Die 400 Delegierten des 71. Deutschen Mietertages in Rostock-Warnemünde wählten die bisherige Bundesdirektorin zur hauptamtlichen Präsidentin der größten Mieterorganisation Deutschlands. Sie löst damit Lukas Siebenkotten ab, der in den Ruhestand geht.

Mieterforum III/2025 4 ::: Verbraucher:innen Neuer Anbieter? Jede Stunde zählt Am 6. Juni 2025 ist eine wichtige Neuerung in Kraft getreten: Der Wechsel des Stromanbieters muss technisch innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Damit setzt die Bundesnetzagentur eine EU-Vorgabe um, die den Wettbewerb stärken soll. Aber was heißt das konkret für Verbraucher:innen? Vorweg Die 24-Stunden-Regel betrifft den technischen Ablauf im Hintergrund – nicht Ihre Kündigungsfristen. Wenn Sie also wechseln möchten, müssen Sie weiterhin fristgerecht kündigen oder ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei einer Preiserhöhung, nutzen. Ist das erledigt, geht der technische Wechsel deutlich schneller als früher. Obacht bei Umzügen Besonders wichtig ist die neue Regel beim Wohnungswechsel. Denn ein rückwirkender Wechsel – also eine verspätete Anmeldung bei Ein- oder Auszug – ist nun nicht mehr erlaubt. Wer sich beim Einzug nicht rechtzeitig beim neuen Anbieter meldet, landet automatisch in der Grundversorgung – und die ist meist teurer. Noch mehr Vorsicht ist allerdings beim Auszug geboten. Wer seinen Auszug zu spät meldet, bleibt weiter Vertragspartner:in und zahlt womöglich den Strom der Nachmieter:innen. Unser Tipp Informieren Sie Ihren Stromanbieter frühzeitig über den geplanten Umzug. Lesen Sie am Umzugstag unbedingt den Zählerstand ab und notieren Sie sich die Zahl. Ein Handyfoto, im Idealfall mit eingeblendetem Datum, ist schnell gemacht und kann bei Unstimmigkeiten ein hilfreicher Beleg sein. MaLo-ID statt Zählernummer Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, reicht die Zählernummer künftig Seit Juni gibt es neue Regeln beim Stromanbieterwechsel. Mieter:innen, die umziehen, müssen nun schneller reagieren. Sonst wird’s teuer. Wir erklären, worauf Sie achten sollten – und was jetzt nicht mehr geht. Stromanbieterwechsel Wer die Fristen verpasst, zahlt drauf Grafik: KI-generiert

Mieterforum III/2025 5 Technischer Wechsel vs. Vertragswechsel: Was ist der Unterschied? Der Begriff „24-Stunden-Wechsel“ klingt erst mal, als könnten Sie heute kündigen und schon morgen beim neuen Anbieter Strom beziehen. So einfach ist es leider nicht, denn der technische Wechsel ist nicht dasselbe wie der vertragliche Anbieterwechsel. Ein Beispiel Angenommen, Sie möchten Ihren Stromvertrag kündigen, weil Ihr Anbieter eine Preiserhöhung angekündigt hat. Sie nutzen Ihr Sonderkündigungsrecht – die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, darf der neue Anbieter einspringen. Und hier kommt der technische Wechsel ins Spiel: Früher konnte es bis zu drei Wochen dauern, bis der Wechsel technisch umgesetzt wurde. Seit Juni 2025 darf dieser Vorgang nun nur noch maximal 24 Stunden in Anspruch nehmen. Das heißt, der Wechsel funktioniert schneller, aber nicht sofort auf Ihren Wunsch hin. Kurz gesagt: Vertragswechsel = Ihr rechtlicher Schritt: Kündigung beim alten Anbieter und Vertrag mit dem neuen. Technischer Wechsel = Die Umstellung im Hintergrund zwischen Anbieter, Netzbetreiber und Zählerverwaltung. Die dauert jetzt nur noch 24 Stunden. ::: Verbraucher:innen nicht mehr aus. Sie brauchen zusätzlich die sogenannte, elfstellige „Marktlokations-Identifikationsnummer“, kurz MaLo-ID. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung. Beim Einzug ist sie häufig im Übergabeprotokoll notiert. Vermieter:innen und Vormieter:innen sollten Ihnen aber ebenso weiterhelfen können. Fragen Sie einfach nach. Auch der Netzbetreiber kann sie herausfinden, aber das dauert für gewöhnlich deutlich länger. Hinweis zu Beratung Mitglieder des Mietervereins Dortmund können bei der Verbraucherzentrale kostenfrei eine persönliche Rechtsberatung zu verbraucherrechtlichen Fragen erhalten. Dazu zählt auch die Beratung zu Strom- und Gasverträgen. Die Beratungsstellen und Kontaktdaten finden Sie auf Seite 2. (mik)

Mieterforum III/2025 6 ::: Wohnungspolitik Was ist die Mietpreisbremse? Die Mietpreisbremse soll in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt die immer höheren Mieten bei Vertragsabschluss bremsen. Ohne Mietpreisbremse dürfen neue Mieten deutlich über den bisherigen Mieten liegen (Ausnahme: Mietwucher s. Kasten). Gilt die Mietpreisbremse, darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur bis zu zehn Prozent über der Ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese ergibt sich in der Regel aus dem örtlichen Mietspiegel. Für welche Mietverträge gilt die Mietpreisbremse? Die Mietpreisbremse gilt in Dortmund seit dem 01.03.2025 und greift somit nur bei Mietverträgen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Bei Vertragsbeginn zum 01.03.2025, ist der Vertrag wahrscheinlich schon früher abgeschlossen worden. Die Mietpreisbremse greift in diesen Fällen leider nicht. Anders als häufig behauptet, gilt sie aber auch bei Index- und Staffelmieten! Welche Ausnahmen gibt es? Leider gibt es eine Reihe von Ausnahmen. So gilt sie nicht für Neubauten, die nach dem 1.Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Auch wenn die Wohnung so umfassend modernisiert wurde, dass sie fast den Neubaustandard erreicht, greift die Mietpreisbremse nicht. Besonders ärgerlich ist, dass Vermieter:innen eine höhere Miete verlangen dürfen, wenn die Miete vorher schon so hoch war. Vermieter:innen müssen diese Ausnahmen aktiv mitteilen. Findet sich im Vertrag kein Hinweis darauf und wurden die Ausnahmen nicht anders mitgeteilt, kann die Mietpreisbremse immer noch wirksam sein. Doch auch diese Ausnahmen greifen nicht automatisch. Lassen Sie sich im Zweifel beraten. Wie kann man prüfen, ob die Miete zu hoch ist? Für die meisten Mietwohnungen in Dortmund ist der Mietspiegel der Ausgangspunkt. Hier können Mieter:innen ihre neue Wohnung einsortieren. Je nach Alter, Art, Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung ergibt sich so die Ortsübliche Vergleichsmiete. Liegt die neue Miete mehr als 10 % über dem Mittelwert, kann ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegen. Der Mieterverein bietet auf seiner Internetseite einen kostenlosen Rechner zur ersten Überprüfung: www.mietspiegel-dortmund.de Endlich eine neue Wohnung gefunden? Aber die Miete scheint schon sehr hoch zu sein? Hier kann die Mietpreisbremse helfen. Diese gilt seit März endlich auch in Dortmund. Zwischenzeitlich wurde sie auch vom Bundestag verlängert. Mieterforum erläutert, wann und wie die Miete möglicherweise gesenkt werden kann. Mietpreisbremse Was Mieter:innen wissen sollten Grafik: KI-generiert

Mieterforum III/2025 7 ::: Wohnungspolitik Was muss ich tun, wenn ich eine zu hohe Miete vermute? Wer vermutet, dass gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird, sollte aktiv werden und die zu hohe Miete schriftlich beim Vermieter oder der Vermieterin rügen. In der Rüge muss nachvollziehbar begründet werden, warum die Miete überhöht sein soll. Dabei kann die Einordnung in den Mietspiegel als Argument genutzt werden. Eine rechtliche Beratung ist sinnvoll. Wichtig: Der Zugang der Rüge sollte nachweisbar sein – idealerweise durch ein Einwurfeinschreiben oder durch den Einwurf mit Zeugen. Die Rüge hat Erfolg – bekomme ich jetzt Geld zurück? Die Mietpreisbremse reduziert nicht nur die künftig zu zahlende Miete. Mieter:innen können auch zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Voraussetzung ist, dass die Rüge innerhalb von 2 ½ Jahren nach Vertragsabschluss beim Vermieter eingegangen ist und dass das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet war. Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen und WGs? Ja, bei möblierten Wohnungen darf allerdings ein Zuschlag für die Möbel verlangt werden. Dieser ist aber auch nicht unbegrenzt und muss sich am Zeitwert orientieren. Bei einer Wohngemeinschaft wird das eigene Zimmer und der Anteil an den Gemeinschaftsflächen berücksichtigt. Wie lange gilt die Mietpreisbremse in Dortmund? Aktuell ist die entsprechende Landesverordnung noch bis zum 31.Dezember 2025 befristet. Nachdem der Bundestag die Mietpreisbremse auf Bundesebene bis Ende 2029 verlängert hat, dürfte die Landesregierung hoffentlich auch nachziehen. (mar) Mietwucher und Mietpreisüberhöhung Neben der Mietpreisbremse gibt es im Wirtschaftsstrafgesetz Regelungen zu Mietpreisüberhöhung und Mietpreiswucher. Im ersten Fall liegt die vereinbarte Miete 20 % über der Ortsüblichen Vergleichsmiete, im zweiten sogar 50 % darüber. Anders als bei der Mietpreisbremse, stellt ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit, bzw. eine Straftat dar, und kann den Wohnungsämtern der Kommunen mit einem Bußgeld geahndet werden. Allerdings setzt das Gesetz das Ausnutzen einer Notlage voraus, was häufig schwer nachzuweisen ist. Wer lange sucht, immer abgelehnt wird und deswegen eine (eigentlich zu teure) Wohnung anmieten muss, kann von den Vorschriften ggf. profitieren. Wichtig ist dabei, die Wohnungssuche und Absagen zu dokumentieren!

Mieterforum III/2025 8 ::: Aktuell Für viele Menschen wird es immer schwieriger in Dortmund passenden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Und auch, wenn über das Mietrecht hauptsächlich im Bund und teilweise in den Ländern entschieden wird, ist die Kommunalwahl für Mieter:innen von hoher Bedeutung. Denn der Stadtrat stellt entscheidende Weichen für die Stadtentwicklung. Doch das Thema Wohnen nimmt in den Wahlprogrammen der Dortmunder Parteien einen unterschiedlichen Schwerpunkt ein. Im Folgenden möchten wir anhand einiger Themen aufzeigen, worin sich die Parteien unterscheiden. DOGEWO21 und DSG stärken! Über die kommunalen Wohnungsunternehmen DOGEWO21 und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) ist die Stadt Dortmund selbst Vermieterin und kann direkten Einfluss auf einen Teil des Wohnungsmarktes nehmen. Mit einem Bestand von knapp 16.000 Wohnungen ist DOGEWO21 einer der größten Vermieter in Dortmund. Die DSG wurde nach der letzten Kommunalwahl gestärkt, um wieder mehr Wohnungen bauen zu können. Mit Ausnahme von Aufstockungen hatte DOGEWO21 zuvor nicht mehr selbst gebaut – einige wenige Leuchtturm- projekte ausgenommen. In den letzten fünf Jahren schüttete DOGEWO21 insgesamt 18 Mio. € an ihre Gesellschafter DSW21 und Sparkasse Dortmund aus. Die DSG wiederum benötigte eine Finanzspritze der Sparkasse, um ihre Projekte durchführen zu können. Das langfristige Verhältnis zwischen den beiden kommunalen Wohnungsunternehmen ist noch unklar. Damit beide Unternehmen in den nächsten Jahren die Möglichkeit haben, Neubauten und Modernisierungen bei günstigen Mieten zu realisieren, benötigen sie ausreichend Kapital. Die Gewinnausschüttungen müssen daher gestoppt werden. Ein Ausverkauf der Wohnungen darf es nicht geben! DOGEWO21 & DSG – Was planen die Parteien? SPD • Neubau, vorwiegend Mehrfamilienhäuser durch die DSG (DOGEWO21 wird nicht erwähnt) • Mehr städtische Grundstücke an die DSG • Wohnung bei DOGEWO21 & DSG trotz Schufa-Eintrag Grüne • Neubau durch DOGEWO21 und DSG • Gewinnausschüttung bei DOGEWO21 stoppen, dafür Neuinvestitionen • Wohnung bei DOGEWO21 & DSG trotz Schufa-Eintrag CDU • Ausverkauf von städtischen Wohnungen (an Mieter:innen) Linke • Mietenstopp bei DOGEWO21 • Gewinnausschüttung bei DOGEWO21 stoppen Kommunalwahlen Wer will was in Dortmund? Was wird in der Stadt neu gebaut? Werden Wohnungsmängel und Mietwucher aktiv verfolgt? Welche Rolle nehmen die kommunalen Wohnungsunternehmen ein? Um diese und andere Fragen geht es bei der Kommunalwahl am 14. September. Wir möchten einen Überblick darüber geben, welche Möglichkeiten Kommunen haben, um bezahlbares und lebenswertes Wohnen zu fördern.

Mieterforum III/2025 9 ::: Aktuell FDP • DSG gescheitert • Privater Neubau vor kommunalem Neubau AFD • Keine Lösungsvorschläge Sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau stärken! Dortmund hatte einmal knapp 100.000 Sozialwohnungen, heute sind es nur noch 21.000 – mit fallender Tendenz. Mindestens 40.000 Wohnungen befinden sich inzwischen in der Hand von börsennotierten Wohnungsunternehmen und Fonds. Oftmals handelt es sich dabei um die Bestände ehemals gemeinnütziger Unternehmen. Jedes Jahr fließen mehrere Millionen Euro in diese Finanzgeschäfte statt in die Verbesserung der Wohnsituation in Dortmund. Gleichzeitig fließt viel Geld in den Bau neuer Sozialwohnungen. Diese unterliegen dann für eine begrenzte Zeit einer Preisbindung. Laut Erhebungen der Stadt Dortmund hätte die Hälfte der Menschen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Der soziale Wohnungsbau ist daher alles andere als ein Nischenmarkt für einen kleinen Teil der Bevölkerung. Ideal wäre die Regelung „einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung”. Die Förderbedingungen können Kommunen allerdings nicht beeinflussen. Quotenregelungen für den Neubau oder Vergaberichtlinien für städtische Grundstücke bieten jedoch Handlungsspielraum. Umso wichtiger ist es, gemeinwohlorientierte Unternehmen zu fördern, die langfristig auf bezahlbaren Wohnraum setzen. Sozialer Wohnungsbau – Was wollen die Parteien? SPD • 30 % Quote für Sozialen Wohnungsbau beibehalten • Stärkung DSG um mehr Sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen • Neubau von 2.000 Wohnungen, vorwiegende durch DSG und Genossenschaften • Große Bauprojekte nur noch bei Verkauf von Flächen an die Stadt Grüne • Neubau durch DOGEWO21, DSG und Genossenschaften • 40 % Sozialwohnungen bei Neubauprojekten + 10 % preisgedämpft CDU • Keine festen Quoten für Sozialwohnungen Linke • Grundstücksverkauf nur an Genossenschaften oder in Erbpacht • 70 % Sozialwohnungen bei Neubauprojekten • Bauprojekte mit 100 % Sozialen Wohnungsbau ermöglichen FDP • Keine Lösungsvorschläge AFD • Keine Lösungsvorschläge Gegen Problemvermieter:innen vorgehen In Dortmund gibt es noch immer viele Problemimmobilien, in denen menschenwürdiges Wohnen nicht möglich ist. Hinzu kommen die Häuser, die durch Vernachlässigung unbewohnbar werden. Hinter diesen Problemen stecken häufig fragwürdige Investitionsmodelle. Instandhaltungen und Reparaturen werden nur in geringem Umfang durchgeführt, während dennoch hohe Mieten verlangt werden. Wer kann, zieht schnell wieder weg. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnungen finden sich allerdings meist schnell Nachmieter:innen. Zielgruppe sind Menschen, die es auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt besonders schwer haben, darunter Menschen mit Migrationshintergrund oder mit sehr geringen Einkommen. Die Möglichkeiten, sich gegen solche Geschäftsmodelle mietrechtlich zu wehren, sind meist begrenzt. Umso wichtiger ist es, dass die WohnungsaufANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht, Vertragsrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht

Mieterforum III/2025 10 ::: Aktuell sicht der Stadt in solchen Fällen ordnungsrechtlich einschreiten kann. Dafür braucht es neben dem politischen Willen auch zusätzliches Personal in der Wohnungsaufsicht. Wichtig wären auch finanzielle Mittel, um im Notfall selbst Reparaturen als sogenannte Ersatzvornahme durchzuführen – beispielsweise, wenn eine Heizung nicht repariert wird. Langfristig muss es jedoch das Ziel sein, diese Immobilien in vertrauensvollere Hände zu überführen. Vorgehen gegen Problemvermieter:innen – Wofür stehen die Parteien? SPD • Ankauf Problemimmobilien durch die Stadt • Stärkung Wohnungsaufsicht Grüne • Ankauf von Problemimmobilien durch die Stadt • Sanierung durch gemeinwohlorientierte Organisationen CDU • Ankauf und Sanierung von Problemimmobilien durch die Stadt • Anschließender Weiterverkauf nach Sanierung Linke • Wohnungsaufsicht stärken, Haushaltsmittel für Ersatzvornahmen FDP • Keine Lösungsvorschläge AFD • Keine Lösungsvorschläge Mietwucher bekämpfen Gerade auf einem angespannten Wohnungsmarkt haben Menschen, die eine Wohnung suchen, nur wenig Auswahl. Wer dringend etwas Neues benötigt, hat kaum Verhandlungsmöglichkeiten. Solch eine Notsituation auszunutzen und überhöhte Mieten zu verlangen kann strafbar sein. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist es für Mieter:innen jedoch schwierig, diese Vergehen zu verfolgen. Kommunen haben diesbezüglich mehr Spielraum. Die Stadt Frankfurt betreibt dies seit einigen Jahren erfolgreich. So können überhöhte Mieten effektiv abgesenkt werden. Mietwucher bekämpfen – Was wollen die Parteien? SPD • Verstärkte Verfolgung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung durch die Stadtverwaltung Grüne • Verstärkte Verfolgung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung durch die Stadtverwaltung CDU • Keine Lösungsvorschläge Linke • Verstärkte Verfolgung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung durch die Stadtverwaltung FDP • Keine Lösungsvorschläge AFD • Keine Lösungsvorschläge Fazit Alle Parteien erkennen in ihren Wahlprogrammen an, dass der Wohnungsmarkt in Dortmund angespannt ist und es Lösungen braucht. Diese unterscheiden sich jedoch stark in der Ausrichtung und Detailtiefe. Die AFD schweigt sich zu relevanten Lösungen aus. CDU und FDP sehen scheinbar als einzigen Ausweg, schneller (privat) zu bauen. Städtische Wohnungskonzerne will man nicht stärken, die CDU sogar in Teilen verkaufen. Die CDU möchte immerhin gegen Problemimmobilien vorgehen. Bei SPD, Grüne und Linke findet sich eine Kombination von Maßnahmen, die den gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt stärken und der Stadt eine aktive Rolle auf dem Wohnungsmarkt geben sollen. Außerdem soll die Wohnungsaufsicht gestärkt und konsequenter gegen Wuchermieten vorgegangen werden. Foto: pixabay Auch im Dortmunder Rathaus werden nach der Kommunalwahl die Weichen für die Wohnungspolitik gestellt.

Mieterforum III/2025 11 Foto: pixabay ::: Vermieter In rund 20.000 Wohnungen – überwiegend aus den 1950er- bis 1970er-Jahren – sollen veraltete Heizsysteme wie Gasthermen und Nachtspeicherheizungen durch Luft-Luft-Wärmepumpen ersetzt werden. Die LEG will durch diese Maßnahmen die Wärmewende im Gebäudesektor vorantreiben und den CO2-Ausstoß senken. Doch das ambitionierte Projekt wirft zahlreiche Fragen auf: Sind die Geräte effizient genug für unsanierte Altbauten? Wer trägt die Kosten der Umstellung? Und soll unter dem Label „Klimaschutz & Wärmewende“ vielleicht einfach nur maximaler Gewinn erwirtschaftet werden? Ein Fall aus Münster warf vor ein paar Monaten solche Fragen auf und sorgte für Empörung: Nach der Umrüstung auf das neue Heizsystem stiegen die Heizkosten für Mieter:innen massiv an, teilweise verdoppelten sich deren Kosten. Die LEG spricht inzwischen von einem Fehler, will die Berechnungsgrundlagen überprüfen und den Dialog mit den Bewohner:innen suchen. Mieterverein fordert Transparenz Kritik gab es außerdem an den neuen Vertragsstrukturen, die ein sogenanntes Wärmecontracting vorsehen, das die Mieter:innen über 15 Jahre lang an einen Anbieter – und dessen Preise – bindet. Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund, befürchtet, dass solch einseitige Entscheidungen inklusive überhöhter Heizkostenvorauszahlungen das Vertrauen in die energetische Sanierung untergraben. „Die Wärmewende im Gebäudebestand ist unumgänglich, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Aber sie darf nicht zulasten der Mieter:innen gehen. Notwendig sind transparente Verfahren, technische Lösungen mit Augenmaß und eine gerechte Kostenverteilung.“ Was steckt wirklich hinter der Wärmepumpenstrategie der LEG? Wir haben mit Max Fuhrmann vom Deutschen Mieterbund NRW gesprochen. (siehe Seite 12) Im vergangenen Jahr kündigte die LEG eine „Wärmepumpen-Offensive“ an. Der Plan: In zahlreichen Bestandswohnungen sollen moderne Luft-Luft-Wärmepumpen installiert werden. Das börsennotierte Unternehmen wittert „kommerzielle Chancen“ und einen „finanziellen Erfolgsbeitrag“. Die Zeche sollen am Ende Mieter:innen zahlen. Wärmepumpen-Offensive der LEG Goldesel Klimaschutz? Foto: pixabay Wandgeräte statt Heizkörper - und höhere Kosten für Mieter:innen?

Mieterforum III/2025 12 ::: Vermieter:innen Foto: Max Fuhrmann Was sind die Pläne der LEG? Die LEG plant in ihrem Bestand Wohnungen mit Gasetagenheizungen, Einzelöfen oder Nachtspeicherheizungen mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe zu ersetzen. Damit einher soll eine Umstellung auf Wärmecontracting gehen. Haben sich die Mieterinnen und Mieter bisher selbst mit Heizenergie versorgt, soll diese künftig von einem Contractingunternehmen bereit bestellt werden. Welches Unternehmen wird die Geräte installieren, betreiben, warten? Für Einbau und Wartung der Geräte ist die Firma dekarbo zuständig. Dieses Unternehmen wurde 2023 gegründet und die LEG hält 50 Prozent der Anteile. Das Contracting soll über die EnergieServicePlus GmbH laufen, ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der LEG. Wie setzen sich die zu erwartenden Kosten für Mieter:innen zusammen? Die LEG verspricht, dass die Umstellung auf Contracting kostenneutral erfolgt. Der Haken dabei ist, dass die LEG gar nicht weiß, wie hoch die Kosten der Mieter:innen bislang waren. Diese werden geschätzt und extrem hoch angesetzt. Wir konnten in Münster für ein komplettes Haus die realen Kosten berechnen und sehen, dass die LEG etwa doppelt so hohe bisherige Kosten annimmt. Somit ist die Umstellung auf Contracting nicht kostenneutral, sondern führt zu einer Verdoppelung der Wärmekosten. Hinzu kommt, dass durch einen sparsamen Verbrauch kaum Kosten eingespart werden können, da der verbrauchsunabhängige Grundpreis mit rund 1,70 Euro pro Quadratmeter und Monat sehr hoch ist. Selbst wenn ich die Wärmepumpe nicht anschalte, zahle ich für eine 80 Quadradmeter große Wohnung 136 Euro pro Monat. Was sind die Kritikpunkte am Vorgehen der LEG? Neben den extrem hohen Kosten befürchten die Mieter:innen Einbußen beim Wohnkomfort. Denn vor allem in schlecht gedämmten Gebäuden ist fraglich, ob die Geräte die Wohnung richtig warm bekommen. Dr. Max Fuhrmann vom DMB NRW beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Plänen der LEG. Foto: Chromatograph auf Unsplash Für jeden Raum eine eigene Luft-Luft-Wärmepumpe. Sehen so auch bald die Fassaden von LEG-Beständen aus?

Mieterforum III/2025 13 ::: Vermieter:innen Wie müsste die LEG vorgehen, damit die neuen Anlagen für Mieter:innen wirklich kostenneutral betrieben werden? Als erstes muss die LEG anerkennen, dass ihre Schätzungen zu den bisherigen Kosten völlig an der Realität vorbeigehen. Nach einer kritischen Berichterstattung sehen wir hier auch Bewegung bei der LEG. Sie ist nach eigener Aussage bestrebt, eine wirklich kostenneutrale Umstellung zu garantieren. Der DMB NRW ist dazu mit der LEG in Gesprächen und setzt sich dafür ein, dass bei allen 20.000 betroffenen Haushalten die Wärmekosten nicht steigen. Haben Mieter:innen nicht auch Vorteile durch die neuen WP? Potentiell können die Geräte im Sommer auch kühlen. Das ist komfortabel, aber mit zusätzlichen Kosten verbunden. Was ist Mieter:innen zu raten, wenn sie eine Ankündigung bekommen, dass ihre Wohnung auf die Luft-Luft-WP umgestellt werden soll? Sie sollten sich umgehend an den zuständigen DMB-Mieterverein wenden oder direkt an den DMB NRW. Anhand der bisherigen Abrechnungen können wir prüfen, ob die Umstellung kostenneutral erfolgt. Zusammen mit den Nachbar:innen kann man auch gegen einen Konzern wie die LEG einiges bewirken. Für ein 1A reicht es nicht. Die LEG bekommt viel Kritik für ihre groß angekündigte Wärmepumpen-Offensive. Was Mieter:innen jetzt wissen und tun sollten Funktionsweise einer Luft-Luft-Wärmepumpe Luft-Luft-Wärmepumpen funktionieren ähnlich wie ein Kühlschrank – nur umgekehrt: Sie entziehen der Außenluft Wärme und geben sie über Wandge-räte direkt als Warmluft an die Räume ab. Dabei ersetzen sie klassische Heizkörper. Im Sommer können sie auch kühlen – was komfortabel, aber kostenintensiv sein kann. Vorteile • Klimafreundlich, weil keine direkte Verbrennung fossiler Energien. • Zusätzliche Kühlfunktion möglich. • Weniger wartungsintensiv als viele andere Systeme. • Unabhängigkeit von Gaspreisen. Nachteile & Herausforderungen • Strombetrieb: Kosten schwanken mit dem Strompreis. • Weniger effizient bei niedrigen Außentemperaturen. • Neues Heizverhalten durch Warmluft statt Heizkörper. • Betriebsgeräusche innen und außen möglich. Was bedeutet das für Mieter:innen? • Auch ohne Nutzung fallen monatlich feste Kosten an. • Achten Sie auf transparente Verbrauchserfassung. • Lassen Sie sich beraten, ob und wie Kosten umgelegt werden dürfen. • Wärmecontracting bindet Mieter:innen an einen Anbieter – für bis zu 15 Jahre. • Schließen Sie sich mit Nachbar:innen zusammen und suchen Sie frühzeitig Unterstützung. Unser Tipp Wer Post zur geplanten Umrüstung erhält, sollte sich umgehend an den örtlichen Mieterverein wenden – z. B. den Mieterverein Dortmund – um zu prüfen, ob die Umstellung wirklich im Sinne der Mieter:innen erfolgt. (mik) Foto: mik

Mieterforum III/2025 14 dass perspektivisch ein Abriss geplant sei“, schildern sie. „Man habe uns aber rechtzeitig, mit einigen Jahren Vorlauf, Bescheid geben wollen, wenn es konkretere Pläne gäbe. Als die Kündigung jetzt nach dem Urlaub im Briefkasten lag, war das ein Schock. Wir hatten gehofft, dass unsere Kinder hier noch groß werden können.“ Da der Volkswohl Bund noch in diesem Jahr Reparaturen und Investitionen in neue Fenster vornahm, rechneten beide nicht mit der baldigen Kündigung. Fragwürdige Kündigungen So ging es auch mehreren Bewohner:innen, die schon 40 oder 50 Jahre in ihrer Wohnung in der Chemnitzer Straße leben und davon ausgingen, hier ihren Lebensabend verbringen zu können. Auf einer Mieterversammlung Anfang August war Eine böse Überraschung erlebten die Mieter:innen der Chemnitzer Straße 4–14 in den Sommerferien: Ihr Vermieter, der Volkswohl Bund, kündigte ihnen zum 30. April 2026, will die bestehenden Häuser abreißen und an gleicher Stelle neu bauen. Die Häuser seien in einem so schlechten Zustand, dass eine Modernisierung unwirtschaftlich sei, argumentiert das Versicherungsunternehmen. Und führt als Beweis unter anderem das Fehlen von Glasfaserkabeln, Wärmedämmung und Photovoltaikanlagen an. Hanne Larsen und Philip Vaupel wohnen in der Chemnitzer Straße mit zwei Kindern in einer malerischen 94-m²- Altbauwohnung für gerade einmal 680 € Grundmiete. „Die Hausverwaltung hat uns bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, der Schock immer noch zu spüren. DMB Mieterbund Dortmund und Mieterverein Dortmund informierten gemeinsam die Mieter:innen über ihre Rechte. Beide Vereine haben erhebliche Zweifel, dass die Kündigungen tatsächlich wirksam sind. Denn eine Verwertungskündigung ist nur zulässig, wenn es für Eigentümer:innen wirtschaftlich unzumutbar ist, ein Gebäude weiter zu betreiben. Maßgeblich ist dabei jedoch nicht die Aussicht auf möglichst hohen Gewinn – vielmehr soll das Gesetz davor schützen, mit dem Eigentum Verluste einzufahren. Ein solches Szenario sehen Susanne Neuendorf, Geschäftsführerin des DMB Mieterbund Dortmund, und Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher Foto: ts Volkswohl Bund Drohender Abriss „Günstiger, familiengerechter Altbau in der Innenstadt“ – das klingt zu schön, um wahr zu sein. Dabei gibt es solche Wohnungen noch, beispielsweise in der Chemnitzer Straße. Doch der Volkswohl Bund möchte nun solche Bestände abreißen und verschickt fragwürdige Kündigungen. ::: Titel Diesem und weiteren Häusern in der Chemnitzer Straße droht der Abriss.

Mieterforum III/2025 15 ::: Titel ben. Beide wollen gemeinsam mit den Mieter:innen weiter am Ball bleiben und darum kämpfen, dass bezahlbarer Wohnraum in der Dortmunder Innenstadt erhalten bleibt. Denn der Abriss von Wohnungen muss in Dortmund vom Wohnungsamt genehmigt werden. Dies regelt die Zweckentfremdungsverordnung. Wird nach dem Abriss neuer oder zusätzlicher Wohnraum geschaffen, ist das in der Regel zulässig. Problematisch wird es hingegen, wenn durch den Abriss dauerhaft Wohnraum verloren geht. Mietervereine und Mieter:innen suchen daher auch den Kontakt zum Wohnungsamt und zur Stadtpolitik. Neben den Fragen, ob und welche neuen Wohnungen entstehen sollen, ist auch noch offen, ob einige der Gebäude nicht schutzwürdige Denkmäler sind. Gespräche angekündigt Der Volkswohl Bund hat Gespräche mit allen Mieter:innen angekündigt. Neuendorf und Roeser haben am Abend der Mieterversammlung eine klare Botschaft: Gespräche wahrnehmen, Angebote gut prüfen und erst einmal nichts unterschreiFoto: mar des Mietervereins Dortmund, die zur Versammlung eingeladen hatten, nicht. „Die Häuser haben wahrscheinlich tatsächlich einen Instandhaltungsstau, weil in den letzten Jahren wenig investiert wurde. Massive Mängel, die einen Abriss notwendig machen, sind den Menschen nicht bekannt“, so Roeser. „Alle in der Kündigung aufgeführten Mängel könnten wahrscheinlich auch im Rahmen einer Modernisierung behoben werden.“ Angst ausgenutzt Unabhängig von der Frage, ob die Kündigungen tatsächlich berechtigt sind, führen sie bereits zu Verunsicherung in der Nachbarschaft. Mehrere Mieter:innen berichten, dass sie sich schon nach neuen Wohnungen umgeschaut haben. „Solche Kündigungen sind ein Spiel mit der Angst der Mieter:innen“, so Roeser. „Ein kleiner Rest Verunsicherung bleibt natürlich immer, auch wenn man sich sicher ist, dass die Kündigung eigentlich nicht gerechtfertigt ist. Viele schrecken dann vor einer weiteren Auseinandersetzung zurück.“ Abriss zulässig? Zwischen den betroffenen Häusern klafft bereits eine Lücke, wo zuvor das Haus Nr.10 stand. Dieses hat der Volkswohl Bund bereits abgerissen, nach heftiger Auseinandersetzung mit den damaligen Mieter:innen. Damals machte das Unternehmen geltend, das Grundstück für die Neugestaltung seines Firmengeländes zu benötigen. Abgeschlossen ist die Neugestaltung längst. Das Grundstück Nr. 10 wurde jedoch nicht benötigt und wird seitdem als Schotterparkplatz genutzt. Auf der Mieterversammlung war zu hören, dass hinter vorgehaltener Hand zu hören sei, der wahre Grund für den Abriss sei die Ausweitung des Firmengeländes – es würden weitere Büroräume benötigt. Sollte das stimmen, würde das vermutlich die Stadt Dortmund auf den Plan rufen. Schöner Wohnen ohne dich Deutschlandweit wird bezahlbarer Wohnraum vernichtet. Neubau findet häufig im Hochpreissegment statt. Die Kampagne Mietenstopp möchte darauf aufmerksam machen und den Wandel in den Städten sichtbar machen. Sie sucht die absurdeste Baulücke, das wahnsinnigstes Bauprojekt, die unverschämteste Annonce, das krasseste Luxusobjekt, den fiesesten Leerstand. Daran können sich alle Interessierten beteiligen. Unter www. schoener-wohnen-ohne-dich.de und dem Instagram-Account @schoener_ ohne_dich können Beispiele aus ganz Deutschland eingesehen und auch selbst hochgeladen werden. Hanne Larsen und Philip Vaupel wohnen gern, gut und günstig in der Chemnitzer Straße. Doch der Volkswohl Bund will die Häuser abreißen.

Mieterforum III/2025 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Versand Mieterforum Ich möchte die Vereinszeitung Mieterforum erhalten Per E-Mail Per Post Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Rücktrittsrecht Ich erhalte nach Eingang meiner Beitrittserklärung die Satzung des Mietervereins sowie ggf. den „Rahmenvertrag zur Mietrechsschutzversicherung“ zugesandt. Danach kann ich innerhalb von 14 Tagen den Beitritt in den Mieterverein bzw. die Rechtsschutzversicherung widerrufen. Bei Inanspruchnahme der Rechtsberatung erlischt das Rücktrittsrecht. Datum Unterschrift Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo – Do 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 14.00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo – Fr 11.00 – 12.00 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Sebastian Belgardt -55 Mo + Mi + Do 11.00 - 12.00 Uhr Fr 12.00 - 13.00 Uhr Di 13.00 - 14.00 Uhr Carsten Feldmann -58 Mo + Mi + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Mi + Do 16.00 – 17.00 Uhr Detlef Frittgen -50 Mo + Mi + Fr 10.00 – 11.00 Uhr MI 15:00 – 16:00 Uhr Di + Do 13.00 – 14.00 Uhr Stefan Geide -51 Di + Do + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Mi 15.00 – 16.00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16.00 – 16.40 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10.00 – 11.00 Uhr Di + Do 15.30 – 16.30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Do 10.00 – 11.00 Uhr Di 15.30 Uhr – 16.30 Uhr Silke Schwarz -59 Di 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Do + Fr 13.00 – 14.00 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Mi + Do 15.00 – 16.00 Uhr Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 9,00 Euro.

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