Mieterforum II/2025 9 ::: Mietrecht Unser Tipp Für die Wirksamkeit einer Kündigung kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Lassen Sie eine Eigenbedarfskündigung immer beim Mieterverein prüfen. Stellt sich zudem nach dem Auszug heraus, dass die Eigenbedarfsgründe nur vorgetäuscht wurden, bestehen Schadenersatzansprüche. Schönheitsreparaturen & bunte Wände – Vermieter muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen Wenn Mietende die Wohnung nach Ende der Mietzeit nicht im vertragsgemäßen Zustand zurückgeben, machen sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Im vorliegenden Fall gab ein Mieter seine Wohnung unrenoviert und mit farbig gestrichen Wänden bei Mietende zurück. So hatte er die Wohnung auch bei Mietbeginn übernommen. Gleichwohl akzeptierte der Vermieter den unrenovierten und farbigen Zustand nicht. Nach Wohnungsrückgabe ließ er die Wohnung weiß überstreichen. Die Kosten hierfür, sowie die Kosten für den Mietausfall während der Renovierungszeit stellte er dem ehemaligen Mieter in Rechnung. Der Mieter weigerte sich zu zahlen, sodass das zuständige Amtsgericht entscheiden musste. Nach einer Grundsatzentscheidung des BGH ist ein Mieter gemäß §§ 535, 241 II, 280 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine im neutralen Farbton gestrichene übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird. Hier lag die Besonderheit darin, dass die Wohnung bereits bei Mietbeginn farbig gestrichen war. Daher sah das Amtsgericht keine Verpflichtung, hier eine mit buntem Farbanstrich überlassene Wohnung zum Ende der Mietzeit im neutralen Farbton zu streichen. Hinzu kam, dass auch die mietvertragliche Schönheitsreparaturklausel unwirksam war. Nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 536 BGB wäre daher der Vermieter selbst während der Mietzeit verpflichtet gewesen, regelmäßig zu streichen. Die Entscheidung des Amtsgericht Hanau liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des BGH bei unrenoviert übernommenen Wohnungen. Sie stellt klar, dass eine farbig gestrichen angemietete Wohnung auch so am Ende der Mietzeit zurückgegeben werden kann. AG Hanau, Beschluss vom 29. November 2024, Az: 32 C 265/23 Unser Tipp Zur Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln gibt es für Laien unüberschaubare Flut von Gerichtsentscheidungen. Ein Wort kann im Einzelfall über die Wirksamkeit einer Mietvertragsregelung entscheiden. Bestehen Differenzen über den Umfang von Renovierungspflichten bei Auszug, sollten Sie sich rechtzeitig vor Übergabe beraten lassen. (rw/mag)
RkJQdWJsaXNoZXIy NDcxMjk=