Mieterverein Dortmund - Nr. 80

Mieterforum II/2025 6 ::: Wohnungspolitik Mietpreisbremse Verlängert, aber nicht verstetigt Die Mietpreisbremse wird um vier Jahre verlängert und gilt weiterhin nur in von den Bundesländern festgelegten „angespannten Wohnungsmärkten“. Eine dauerhafte oder flächendeckende Regelung ist nicht vorgesehen. Damit bleibt die Mietpreisbremse ein befristetes Instrument mit begrenzter Wirkung, das viele Mieter:innen gar nicht schützt – etwa in zahlreichen Städten des Ruhrgebiets. Ein Lichtblick ist die Überlegung, Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig mit Bußgeldern ahnden zu wollen. Bislang mussten Mieter:innen selbst aktiv werden und rechtliche Schritte riskieren. Künftig könnte der Staat selbst eingreifen. Allerdings bleibt vieles vage: Erst eine Expert:innen-Kommission soll bis Ende 2026 Vorschläge erarbeiten. Konkrete Verbesserungen sind also frühestens 2027 zu erwarten – wenn überhaupt. Mieterhöhungen Kein zusätzlicher Schutz Auch eine Entlastung der Mieter:innen beim Thema Mieterhöhung, etwa durch eine Absenkung der sogenannten Kappungsgrenze fehlt. Mieten dürfen weiterhin alle drei Jahre um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Es deutet sich sogar an, dass die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Modernisierung – bisher 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche – zur Disposition steht. Zwar bleibt im Koalitionsvertrag offen, in welche Richtung die Änderung gehen könnte, doch die Formulierung, dass „wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angereizt“ werden sollen, lässt Schlimmes für Mieter:innen befürchten. Kündigungsschutz Hoffnung auf Verbesserungen Im Bereich Kündigungsschutz gibt es ebenfalls Ankündigungen: Die sogenannte Schonfristzahlung, mit der Mieter:innen eine fristlose Kündigung durch nachträgliche Zahlung der Mietschulden abwenden können, soll künftig auch für ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzugs gelten. Das wäre ein wichtiger Schritt, um Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu verhindern. Allerdings bleibt auch diese Formulierung im Koalitionsvertrag unklar. Ein verbesserter Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, die in der Beratungspraxis immer häufiger werden, ist hingegen nicht vorgesehen. Das Problem der missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen bleibt damit ungelöst, obwohl die SPD im Wahlkampf noch Nachbesserungen angekündigt hatte. Indexmieten und Kurzzeitvermietungen Viel Unklarheit Die Koalition will auch Indexmieten und Kurzzeitvermietungen regulieren – allerdings nur in angespannten Wohnungsmärkten, nicht bundesweit. Bisher gibt es bei Indexmieten – also Mieten, die sich Die Bundestagswahl war auch eine mietenpolitische Richtungswahl. Im Zentrum stand die Frage: Sollen der Mieterschutz gestärkt, der Wohnungsmarkt stärker reguliert und mehr gemeinnütziger Wohnraum geschaffen werden – oder bleibt alles wie bisher? Mit CDU und AfD holten zwei Parteien die meisten Stimmen, die kaum konkrete Verbesserungen oder sogar Verschlechterungen für Mieter:innen angekündigt hatten. Dennoch enthält der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD einige Maßnahmen. Ein echter Aufbruch in der Mieten- und Wohnungspolitik bleibt jedoch aus. Neue Bundesregierung Wenig Fortschritt beim Mieterschutz Foto: pixabay

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