Mieterforum I/2025 4 ::: Titel Da es sich um eine Fortschreibung handelt, bleiben die Baualtersklasse, sowie die Zu- und Abschläge gleich. Durchschnittlich steigen die Mieten um 5,01 %. Die Entwicklung unterscheidet sich jedoch innerhalb der Baualtersklassen. Insbesondere die älteren Jahrgänge weisen höhere Steigerungen auf als jüngere Baualtersklassen. „Die Durchschnittswerte haben nur bedingt Aussagekraft für die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung. Diese kann auch höher oder geringer ausfallen, je nach Ausstattung und Lage“, erklärt Martin Grebe vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. „Für Mieterinnen und Mieter ist es daher wichtig, bei Mieterhöhungen die Einordnung der Wohnung in den neuen Mietspiegel zu überprüfen. Insgesamt ist die Anspannung des Dortmunder Wohnungsmarktes deutlich erkennbar.“ Umso wichtiger ist, dass Mietspiegel, Erläuterungen und Berechnungshilfen für Betroffene zugänglich sind. Deshalb finden Sie den Mietspiegel in diesem Heft, auf unserer Webseite und kostenlos in der Geschäftsstelle des Mietervereins. Online-Mietspiegel-Rechner Unter www.mietspiegel-dortmund.de bietet der Mieterverein einen kostenfreien Online-Mietspiegel-Rechner an, der die Anwendung des Dortmunder Mietspiegels erleichtert. Dort finden Sie ebenfalls weitere aktuelle Mietspiegel aus dem Vereinsgebiet. Mietrechtliche Tipps Mieterhöhungen müssen begründet werden Grundsätzlich gilt, dass eine Mieterhöhung immer begründet werden muss. Als Begründung kommt bei freifinanzierten Wohnungen (ohne vertragliche Staffel- oder Indexvereinbarungen) der Hinweis auf den aktuellen (qualifizierten) Mietspiegel (§ 558 BGB) oder auf eine vorangegangene Modernisierung in Frage (§ 559 BGB). Für Mieter:innen besteht keine Verpflichtung, einer anderweitig begründeten Mieterhöhung zuzustimmen oder diese zu zahlen. Auch der neue Dortmunder Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel. Er ist daher für Mieterhöhungen bis zum 31.12.2026 verbindlich. Prüfung von Zu- und Abschlägen Bei der Einordnung in den Mietspiegel müssen Mieter:innen prüfen, ob der Mietspiegel für die Wohnung tatsächlich Ausstattungs- und Modernisierungszuschläge vorsieht. Nicht jede Modernisierungsmaßnahme rechtfertigt solch einen Zuschlag. Das Baualter einer Wohnung und der Zeitpunkt der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme sind ebenfalls zu prüfen. Der Mietspiegel führt folgende Abschläge zugunsten der Mieter:innen auf. Es lohnt sich zu prüfen, ob diese auch wirklich berücksichtigt wurden. • Keine Gegensprechanlage mit Türöffnerfunktion vorhanden • Elektrischer Durchlauferhitzer oder Boiler • Lage der Wohnung im Souterrain • Räume, die nicht über einen Flur, sondern nur durch anderen Wohnraum erreicht werden („gefangene Räume“) • Versorgung mit Fernwärme • Wohnung ohne Balkon • Heizung nicht vom Vermietenden gestellt / Einzelöfen Seit dem Jahreswechsel gilt ein neuer Mietspiegel für Dortmund. Er hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Für die Fortschreibung wurden die Neuvertragsmieten und Mieterhöhungen der letzten sechs Jahre im Rahmen einer repräsentativen Erhebung nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewertet. Neuer Mietspiegel Miete für ältere Wohnungen steigt stärker Foto: pixabay
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