Mieterverein Dortmund - Nr. 78

Mieterforum I/2025 3 ::: Aktuell Grafik: Kampagne Mietenstopp Vonovia ignoriert Mietspiegel Mietpreisbremse und mehr für Dortmund Grundsteuer Seit dem Jahresbeginn ist die Grundsteuerreform in Kraft, die zu einer Neubewertung aller Grundstücke führte. Seitens der Politik war ausdrücklich gewünscht, dass es eine fairere Verteilung geben soll und für manche Grundstücke mehr, für andere weniger gezahlt werden muss. Tendenziell sind Wohnungen jedoch eher von Steigerungen betroffen als Gewerbe- und Geschäftsgrundstücke. Das Land hat es leider versäumt diesen Effekt abzumildern und die Verantwortung an die Städte weitergereicht. In Dortmund entschied sich der Stadtrat für differenzierte Hebesätze, die den Effekt für Wohnraum abmildern. In Lünen, Castrop-Rauxel und Waltrop gibt es solch eine Regelung leider nicht. Vonovias Kreativität beim Entwickeln neuer Betriebskosten kennen Mieter:innen bereits. Zuletzt tauchte die Wartung von Brandschutztüren auf, selbst in Wohnhäusern, in denen es diese nicht gibt. Mit der neuen Mieterhöhungswelle tauchen stattdessen zahlreiche unplausible und nicht nachvollziehbare Zuschläge auf. In der südlichen Innenstadt soll ein Vereinsmitglied 0,25 €/m² pro Monat mehr für eine Handtuchhalterheizung zahlen. Andere Vereinsmitglieder sollen mehr zahKurz vor Redaktionsschluss hat die durch CDU und Bündnis 90/Die Grünen geführte Landesregierung Nordrhein-Westfalens die neue Mieterschutzverordnung beschlossen. Die Mietpreisbremse gilt damit ab März 2025 endlich auch in Dortmund, jedoch nicht in den anderen Städten des Ruhrgebiets. Die Mietpreisbremse begrenzt bei frei finanzierten Wohnungen auch bei neu abgeschlossenen Mietverträgen die Miethöhe. So darf die Miete dann nur noch maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, dies entspricht regelmäßig den Werten des Mietspiegels. In den Immobilienportalen werden oft Wohnungen angeboten, die diese Werte überschreiten. Wer ab März 2025 einen Mietvertrag abschließt, kann eine zu hohe Miete dann korrigieren lassen. Es gibt, wie so oft, leider Ausnahmen. So gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten ab 2014 und bei vorherigen sehr umfassenden Modernisierungen. Eine Ausnahme besteht auch dann, wenn die Wohnung bereits vorher so teuer vermietet wurde. Entgegen der weitverbreiteten Annahme gilt die Mietpreisbremse jedoch auch für möblierte Wohnungen. Kurzmeldungen len, nur weil sie einen Platz und Anschluss für eine Waschmaschine in der Wohnung haben. Es drohen in vielen Fällen gerichtliche Klärungen. „Der Mietspiegel ist eigentlich dafür gedacht, Gerichtsverfahren und Streit um die angemessene Miete zu verhindern. Vonovia provoziert Unsicherheit, um die Erlöse zu steigern“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher beim Mieterverein Dortmund. „Dies passt ins Bild, da der Konzern in Berlin behauptet, der Mietspiegel sei manipuliert worden.“ Die Mietpreisbremse ist durch ein Bundesgesetz bis zum 31.12.2025 befristet. Die Ampelkoalition hat es versäumt sie rechtzeitig zu verlängern, trotz anderer Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Nach dem Ampelaus gab es hierfür keine Mehrheit. Sofern der neu gewählte Bundestag die Mietpreisbremse nicht verlängert, könnte es sein, dass sie in Dortmund nur kurz gilt. Weitere neue Regelungen Die Mieterschutzverordnung bringt zudem für Dortmunder Mieter:innen weitere erweiterte Schutzrechte. Die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen sinkt auf 15 %. Außerdem gilt eine verlängerte Kündigungssperrfrist von dann acht, statt nur drei Jahren bei Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden und anschließend verkauft werden. Mieter:innen umgewandelter Wohnungen sind dann beim Verkauf deutlich länger vor Eigenbedarfskündigungen und wirtschaftlicher Verwertung geschützt. Die Kampagne Mietenstopp rief zum Mietennotruf auf

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