Mieterverein Dortmund - Nr. 79

Neuer Mietspiegel: Dortmunder Mieten steigen weiter Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. www.mieterverein-dortmund.de Titelbild: pixabay 21. JG. Nr. 79, I/2025 Bundestagswahl: Welche Partei schützt Mieter:innen? Vonovia: Auf Konfrontationskurs Ab März: Mietpreisbremse für Dortmund!

Mieterforum I/2025 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Aktuell Mietpreisbremse für Dortmund ..... S. 3 Titel Kommentar zum Mietspiegel ...... S. 4 Titel Der neue Mietspiegel .................. S. 6 Wohnungspolitik Parteiprogramme gecheckt ......... S. 12 Vermieter Rauchmelder 2.0 bei Vonovia ...... S. 14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Martin Grebe (mag), Mirko Kussin (mik), Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 5.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg Zum Jahreswechsel trat der neue Mietspiegel für Dortmund in Kraft. Es droht wieder eine Mieterhöhungswelle, denn insbesondere die großen Wohnungsunternehmen erhöhen die Mieten mit jedem neuen Mietspiegel fast automatisch. Doch nicht immer sind die Steigerungen auch korrekt. Erst prüfen, dann zustimmen, lautet die Regel, mit der Mieter:innen auf der sicheren Seite sind. Und dabei helfen wir als Mieterverein unseren Mitgliedern. Die Erhebung zum Mietspiegel stellt die tatsächlichen Mietanpassungen und Neuvertragsmieten der letzten Jahre dar. Damit können auch unberechtigte Mieterhöhungen, die aber akzeptiert wurden, in den Mietspiegel einfließen. Die Prüfung lohnt sich daher doppelt. Wer eine neue Wohnung sucht, weiß, dass die Preise deutlich über der bisherigen Miete liegen können. Eine Regulierung von Neuvertragsmieten gab es bisher in Dortmund nicht. Vermieter:innen können verlangen, was gezahlt wird. Auch solche überhöhten Mieten fließen in den Mietspiegel und werden zu einem Problem für Bestandsmieter:innen. Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgeht Impressum Foto: Martina Hengesbach MVDO in den Sozialen Medien Facebook: @mieterverein Instagram: mietervereindortmund Unser Newsletter Einmal im Monat können Sie unseren E-Mail-Newsletter erhalten. Neben tagesaktuellen Infos finden Sie dort auch zahlreiche weiterführende Links zu spannenden Wohnthemen und eine umfangreiche Presseschau. Anmeldung unter www.mieterverein- dortmund.de/ssl_newsletter.html Unsere Online-Angebote Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns die Nachricht, dass in Dortmund ab März die Mietpreisbremse gelten wird (S. 3). Sie ist zwar nicht perfekt, aber besser als nichts. Da man sich im Bund bisher nicht auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse verständigen konnte, könnte es zum Jahresende allerdings schon wieder vorbei sein. Wir werfen in dieser Ausgabe auch einen Blick auf die Bundestagswahl. Die Mietenkrise in Dortmund geht bisher unter. Und nicht alle Parteien haben ein Konzept, wie sie dagegen vorgehen wollen. Mieter:innen sollten sich die Ziele der Parteien daher genau anschauen. Foto: pixabay ab Seite 4: Welche Erkenntnisse lassen sich aus dem neuen Dortmunder Mietspiegel ziehen?

Mieterforum I/2025 3 ::: Aktuell Grafik: Kampagne Mietenstopp Vonovia ignoriert Mietspiegel Mietpreisbremse und mehr für Dortmund Grundsteuer Seit dem Jahresbeginn ist die Grundsteuerreform in Kraft, die zu einer Neubewertung aller Grundstücke führte. Seitens der Politik war ausdrücklich gewünscht, dass es eine fairere Verteilung geben soll und für manche Grundstücke mehr, für andere weniger gezahlt werden muss. Tendenziell sind Wohnungen jedoch eher von Steigerungen betroffen als Gewerbe- und Geschäftsgrundstücke. Das Land hat es leider versäumt diesen Effekt abzumildern und die Verantwortung an die Städte weitergereicht. In Dortmund entschied sich der Stadtrat für differenzierte Hebesätze, die den Effekt für Wohnraum abmildern. In Lünen, Castrop-Rauxel und Waltrop gibt es solch eine Regelung leider nicht. Vonovias Kreativität beim Entwickeln neuer Betriebskosten kennen Mieter:innen bereits. Zuletzt tauchte die Wartung von Brandschutztüren auf, selbst in Wohnhäusern, in denen es diese nicht gibt. Mit der neuen Mieterhöhungswelle tauchen stattdessen zahlreiche unplausible und nicht nachvollziehbare Zuschläge auf. In der südlichen Innenstadt soll ein Vereinsmitglied 0,25 €/m² pro Monat mehr für eine Handtuchhalterheizung zahlen. Andere Vereinsmitglieder sollen mehr zahKurz vor Redaktionsschluss hat die durch CDU und Bündnis 90/Die Grünen geführte Landesregierung Nordrhein-Westfalens die neue Mieterschutzverordnung beschlossen. Die Mietpreisbremse gilt damit ab März 2025 endlich auch in Dortmund, jedoch nicht in den anderen Städten des Ruhrgebiets. Die Mietpreisbremse begrenzt bei frei finanzierten Wohnungen auch bei neu abgeschlossenen Mietverträgen die Miethöhe. So darf die Miete dann nur noch maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, dies entspricht regelmäßig den Werten des Mietspiegels. In den Immobilienportalen werden oft Wohnungen angeboten, die diese Werte überschreiten. Wer ab März 2025 einen Mietvertrag abschließt, kann eine zu hohe Miete dann korrigieren lassen. Es gibt, wie so oft, leider Ausnahmen. So gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten ab 2014 und bei vorherigen sehr umfassenden Modernisierungen. Eine Ausnahme besteht auch dann, wenn die Wohnung bereits vorher so teuer vermietet wurde. Entgegen der weitverbreiteten Annahme gilt die Mietpreisbremse jedoch auch für möblierte Wohnungen. Kurzmeldungen len, nur weil sie einen Platz und Anschluss für eine Waschmaschine in der Wohnung haben. Es drohen in vielen Fällen gerichtliche Klärungen. „Der Mietspiegel ist eigentlich dafür gedacht, Gerichtsverfahren und Streit um die angemessene Miete zu verhindern. Vonovia provoziert Unsicherheit, um die Erlöse zu steigern“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher beim Mieterverein Dortmund. „Dies passt ins Bild, da der Konzern in Berlin behauptet, der Mietspiegel sei manipuliert worden.“ Die Mietpreisbremse ist durch ein Bundesgesetz bis zum 31.12.2025 befristet. Die Ampelkoalition hat es versäumt sie rechtzeitig zu verlängern, trotz anderer Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Nach dem Ampelaus gab es hierfür keine Mehrheit. Sofern der neu gewählte Bundestag die Mietpreisbremse nicht verlängert, könnte es sein, dass sie in Dortmund nur kurz gilt. Weitere neue Regelungen Die Mieterschutzverordnung bringt zudem für Dortmunder Mieter:innen weitere erweiterte Schutzrechte. Die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen sinkt auf 15 %. Außerdem gilt eine verlängerte Kündigungssperrfrist von dann acht, statt nur drei Jahren bei Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden und anschließend verkauft werden. Mieter:innen umgewandelter Wohnungen sind dann beim Verkauf deutlich länger vor Eigenbedarfskündigungen und wirtschaftlicher Verwertung geschützt. Die Kampagne Mietenstopp rief zum Mietennotruf auf

Mieterforum I/2025 4 ::: Titel Da es sich um eine Fortschreibung handelt, bleiben die Baualtersklasse, sowie die Zu- und Abschläge gleich. Durchschnittlich steigen die Mieten um 5,01 %. Die Entwicklung unterscheidet sich jedoch innerhalb der Baualtersklassen. Insbesondere die älteren Jahrgänge weisen höhere Steigerungen auf als jüngere Baualtersklassen. „Die Durchschnittswerte haben nur bedingt Aussagekraft für die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung. Diese kann auch höher oder geringer ausfallen, je nach Ausstattung und Lage“, erklärt Martin Grebe vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. „Für Mieterinnen und Mieter ist es daher wichtig, bei Mieterhöhungen die Einordnung der Wohnung in den neuen Mietspiegel zu überprüfen. Insgesamt ist die Anspannung des Dortmunder Wohnungsmarktes deutlich erkennbar.“ Umso wichtiger ist, dass Mietspiegel, Erläuterungen und Berechnungshilfen für Betroffene zugänglich sind. Deshalb finden Sie den Mietspiegel in diesem Heft, auf unserer Webseite und kostenlos in der Geschäftsstelle des Mietervereins. Online-Mietspiegel-Rechner Unter www.mietspiegel-dortmund.de bietet der Mieterverein einen kostenfreien Online-Mietspiegel-Rechner an, der die Anwendung des Dortmunder Mietspiegels erleichtert. Dort finden Sie ebenfalls weitere aktuelle Mietspiegel aus dem Vereinsgebiet. Mietrechtliche Tipps Mieterhöhungen müssen begründet werden Grundsätzlich gilt, dass eine Mieterhöhung immer begründet werden muss. Als Begründung kommt bei freifinanzierten Wohnungen (ohne vertragliche Staffel- oder Indexvereinbarungen) der Hinweis auf den aktuellen (qualifizierten) Mietspiegel (§ 558 BGB) oder auf eine vorangegangene Modernisierung in Frage (§ 559 BGB). Für Mieter:innen besteht keine Verpflichtung, einer anderweitig begründeten Mieterhöhung zuzustimmen oder diese zu zahlen. Auch der neue Dortmunder Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel. Er ist daher für Mieterhöhungen bis zum 31.12.2026 verbindlich. Prüfung von Zu- und Abschlägen Bei der Einordnung in den Mietspiegel müssen Mieter:innen prüfen, ob der Mietspiegel für die Wohnung tatsächlich Ausstattungs- und Modernisierungszuschläge vorsieht. Nicht jede Modernisierungsmaßnahme rechtfertigt solch einen Zuschlag. Das Baualter einer Wohnung und der Zeitpunkt der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme sind ebenfalls zu prüfen. Der Mietspiegel führt folgende Abschläge zugunsten der Mieter:innen auf. Es lohnt sich zu prüfen, ob diese auch wirklich berücksichtigt wurden. • Keine Gegensprechanlage mit Türöffnerfunktion vorhanden • Elektrischer Durchlauferhitzer oder Boiler • Lage der Wohnung im Souterrain • Räume, die nicht über einen Flur, sondern nur durch anderen Wohnraum erreicht werden („gefangene Räume“) • Versorgung mit Fernwärme • Wohnung ohne Balkon • Heizung nicht vom Vermietenden gestellt / Einzelöfen Seit dem Jahreswechsel gilt ein neuer Mietspiegel für Dortmund. Er hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Für die Fortschreibung wurden die Neuvertragsmieten und Mieterhöhungen der letzten sechs Jahre im Rahmen einer repräsentativen Erhebung nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewertet. Neuer Mietspiegel Miete für ältere Wohnungen steigt stärker Foto: pixabay

Mieterforum I/2025 5 ::: Titel Richtige Einordnung (Mittelwert) Mieter:innen müssen aufpassen, ob ihre Wohnung innerhalb der Preisspanne einer Baualtersklasse richtig eingeordnet wurde. Nach wie vor gilt die Rechtsprechung des Landgerichtes Dortmund, dass der vom Mietspiegel ausgewiesene Mittelwert im Zweifel die ortsübliche Miete innerhalb der Spanne wiedergibt. Davon wird nur in seltenen Ausnahmefällen abzuweichen sein, die im Mieterhöhungsschreiben begründet werden müssen. Zusätzlich gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 %, um die sich Mieten innerhalb von drei Jahren höchstens erhöhen dürfen. Dortmund ist ab März 2025 im Geltungsbereich der Mieterschutzverordnung NRW. Für Mieterhöhungen, die ab März eingehen, gilt daher sogar nur eine Kappungsgrenze von 15 %. Beratungsangebot Der Mieterverein unterstützt seine Mitglieder bei der Überprüfung einer Mieterhöhung. Die korrekte Einordnung in den Mietspiegel ist nicht immer selbstverständlich. Mitglieder können uns ihre Mieterhöhung zur Überprüfung einreichen. In der Regel ist ein Beratungstermin erforderlich, erst recht, wenn Sie uns erstmalig eine Mieterhöhung einreichen. Für die zu erwartende Welle an Mieterhöhungen haben wir extra Zeitfenster mit Kurzterminen im Terminkalender der Rechtsberatung reserviert. Für die meisten Mieterhöhungen reichen diese völlig aus. In einigen Fällen ist allerdings ein ausführlicherer Termin notwendig. Nachdem Sie die Mieterhöhung eingereicht haben, erhalten Sie aus der Rechtsberatung eine Rückmeldung, ob Sie an den Kurzterminen teilnehmen können. Folgende Unterlagen werden für eine erfolgreiche Beratung benötigt • Der Mietvertrag • Die aktuelle Mieterhöhung • Mieterhöhungen der vergangenen drei Jahren (keine Betriebs- oder Heizkostenabrechnung) • Für Dortmund: Ergebnis des Mietspiegelrechners oder die ausgefüllte Berechnungshilfe Bitte reichen Sie die Mieterhöhungen rechtzeitig ein. Uns erreichen oft Anfragen zur Prüfung, die kurz vor oder sogar nach dem Ende der Zustimmungsfrist stehen. In diesen Fällen können wir eine rechtzeitige Beratung nicht immer gewährleisten.

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Mieterforum I/2025 12 ::: Wohnungspolitik Mieten bremsen, deckeln, senken! Die Mieten steigen auch in unserer Region immer weiter. Für viele Menschen ist es fast unmöglich eine neue, bezahlbare Wohnung anzumieten. Als Lösung hört man in der Politik immer wieder: „Bauen, bauen, bauen!“ Wenn nur ausreichend Wohnungen gebaut würden, dann würden die Mieten auch wieder sinken, so die Logik. Dass es neue Wohnungen braucht, ist unbestritten. Doch in der aktuellen Mietenkrise hilft diese Maßnahme nicht direkt. Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen werden bisher noch bei 20 %, bzw. 15 % gekappt. Eine weitere Begrenzung würde die Mietenentwicklung abbremsen. Für Begrenzungen von Neumietverträgen gibt es noch die Mietpreisbremse, die jedoch nach aktuellem Stand Ende des Jahres auslaufen wird. Die Verlängerung der Mietpreisbremse wäre eine minimale Mindestmaßnahme. Besser Bundestagswahl ist auch immer Mietenwahl. Denn Mietrecht wird zum überwiegenden Teil im Bund geregelt. Für Mieter:innen ist die Bundestagswahl im Februar deshalb eine echte Richtungswahl. Wir haben die wichtigsten mietrechtlichen Standpunkte der Parteien zusammengetragen. Bundestagswahl 2025 Wo soll‘s hingehen? • Mietpreisbremse unbefristet • Niedrigere Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen, auch bei Indexmieten • Schutz vor Mietwucher stärken • Grundsätzliches Bekenntnis zum Mietrecht, aber keine konkrete Zielsetzung • Mietpreisbremse verlängern und nachschärfen • Mieterhöhungen nach Index und Staffelmieterhöhungen begrenzen • Mietenstopp in angespannten Wohnungsmärkten • Mietpreisbremse und Mietendeckel wird abgelehnt • Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen bei Modernsierungen sollen gelockert werden • will ein „ausgewogenes Mietrecht“ • lehnt Mietpreisbremse ab • lehnt einen Mietendeckel ab • Einführung eines bundesweiten Mietendeckels • Begrenzung von Index- und Staffelmieterhöhungen • Mieterhöhung nach Modernisierung abschaffen • Einführung eines bundesweiten Mietendeckels • Schutz vor Mietwucher stärken • Einfrieren von Mieten in angespannten Wohnungsmärkten Soll die Mietenentwicklung gesteuert werden? SPD CDU Grüne FDP AFD Die Linke BSW Foto: pixabay

Mieterforum I/2025 13 ::: Wohnungspolitik wäre die dauerhafte und flächendeckende Verankerung. Und noch besser wäre es, die zahlreichen gesetzlichen Schlupflöcher zu schließen. Jedoch hilft die Mietpreisbremse nur bei neuen Mietverträgen. Den Anstieg von Bestandsmieten kann sie bestenfalls indirekt über den Mietspiegel abmildern. Die Senkung von bestehenden Mieten wäre so oder so nur mit einem Mietendeckel möglich. Gemeinnützigen Wohnungsmarkt stärken! Auch wenn sich der größte Teil der Mietwohnungen im Eigentum von privaten Vermieter:innen befindet, spielen insbesondere im Ruhrgebiet große Wohnungsunternehmen und internationale Fonds eine zentrale Rolle. Deren Wohnungen müssen eine Rendite abwerfen, die mit anderen Anlageprodukten mithalten kann. Ein weiteres Problem: Die Mieteinnahmen fließen zu einem großen Teil aus der Region ab. Und hohe Neuvertragsmieten treiben die Mietspiegel zusätzlich nach oben. Bleibt der soziale Wohnungsbau. Dort wird zwar viel Geld investiert, die Sozialwohnungen unterliegen aber nur für eine begrenzte Zeit einer Preisbindung. Nach dem Förderungsende steigen die Mieten. Die künftige Bundesregierung muss sich entschieden dafür einsetzen, den gemeinnützigen Wohnungsmarkt, gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen zu stärken. ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht, Vertragsrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht • Investitionen in den sozialen Wohnungsbau stärken • Finanzielle Anreize für Wohnungsgemeinnützigkeit und Genossenschaften • Kommunales Vorkaufsrecht stärken • Eigenkapitalförderung für Wohnungsbaugesellschaften allgemein • Förderung des sozialen Wohnungsbaus • Keine spezielle Förderung von gemeinwohlorientierten Unternehmen • Kommunales Vorkaufsrecht stärken • Sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau stärken • Begrenzung Rendite von Immobilienkonzernen • Keine spezielle Förderung von gemeinwohlorientierten Unternehmen • Mehr Wohngeld statt sozialem Wohnungsbau, dieser sei gescheitert • Ausverkauf von öffentlichen Wohnungsunternehmen durch Umwandlung in Eigentumswohnungen für Mieter:innen • Bevorzugte Vergabe von öffentlichen Grundstücken an Genossenschaften • Dauerhafte Preisbindung von Sozialwohnungen • Öffentliche Förderung nur für gemeinnützige Wohnungsunternehmen • Kommunales Vorkaufsrecht stärken, finanzielle Unterstützung für Rückkauf • Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen • Gemeinnützigen Wohnungsbau durch zinsvergünstigte Kredite fördern • Dauerhafte Preisbindung von Sozialwohnungen • Förderung preisgünstiger Mietwohnungen, dauerhaft in öffentlicher Hand Soll der gemeinnützige- und soziale Wohnungsbau gefördert werden? SPD CDU Grüne FDP AFD Die Linke BSW Unser Bundesverband hat eine detailliertere Übersicht der geplanten Verbesserungen und Verschlechterungen für Mieter:innen zusammengestellt: www.mieterbund.de

14 Die Dienstleister Im vergangenen Jahr begann Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen damit, in ausgewählten Beständen in Hessen und Baden-Württemberg die klassischen Rauchmelder durch Geräte namens „Multisensor plus“ zu ersetzen. Diese Rauchmelder 2.0 werden von Techem vertrieben, installiert und gewartet. Das Unternehmen ist laut eigenen Angaben Marktführer im Bereich der verbrauchsgerechten Erfassung und Abrechnung Dass Rauchmelder viel Sicherheit für wenig Geld bieten, ist unbestritten. Nicht ohne Grund ist die Installation von Rauchmeldern seit Ende 2016 auch in Bestandsgebäuden gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit diesen, im Zweifel lebensrettenden, Geräten ausgestattet sein. Die Verantwortung für die Installation liegt bei den Eigentümer:innen der jeweiligen Immobilie. von Wärme und Wasser in Immobilien. Techem übernimmt für Vonovia auch das Energiemonitoring, einschließlich der Erfassung des Heizkörperverbrauchs. Funktionen und Kosten Die mit zahlreichen Zusatzfunktionen ausgestatteten Multisensor-Plus-Rauchmelder können vor Kohlenmonoxid warnen, Luftfeuchtigkeit sowie Temperatur messen und auch bei ungewöhnlicher Hitze Alarm schlagen. Über eine Funkverbindung sendet das Gerät die Messdaten an eine Basis, von der aus die Messdaten zu Servern weitergeleitet werden, um mittels der „Mein Vonovia“-App abgerufen zu werden. Die Folgen: Vonovia nutzt die Möglichkeit, die – laut Medienberichten – über 130 Euro teuren Geräte als Modernisierungskosten teilweise auf die Kaltmiete umzulegen. In Bochum etwa sollen Mieter:innen für fünf neue Multisensor-Rauchmelder monatlich 4,26 Euro mehr Kaltmiete zahlen. Dazu kommen noch 1,46 im Monat für Betriebskosten. Statt günstige Geräte zu installieren, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, investiert das Unternehmen mehrere Hundert Euro pro Wohneinheit und zwingt Mieter:innen damit Zusatzfunktionen auf, die zu Mieterhöhungen führen. Zudem installiert Vonovia RauchFotos: pixabay Rauchmelder 2.0 Spionage Rauchmelder? Nach einer Pilotphase in Hessen und Baden-Württemberg hat das Wohnungsunternehmen Vonovia angekündigt, auch in Beständen in NRW neue Rauchwarnmelder des Typs „Multisensor Plus“ zu installieren. Die Geräte erfassen Rauch, und können auch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und die Kohlenmonoxid-Konzentration messen, speichern, weiterleiten. ::: Vermieter Mieterforum I/2025 Foto: pixabay

::: Vermieter 15 unklar. Inwiefern der Einbau der Rauchwarnmelder überhaupt geduldet werden müsste, ist noch nicht final geklärt. Wir stehen aktuell bundesweit mit anderen Mietervereinen im Austausch und haben uns bereits an Vonovia gewandt. Der Tipp Wenn Sie die Ankündigung bekommen, dass ihre Rauchmelder ausgetauscht werden sollen, prüfen Sie für sich sorgfältig, ob Sie die Zusatzfunktionen nutzen möchten. Wer dies nicht möchten, sollte die beiliegende Datenschutzerklärung nicht unterschreiben. Mitglieder, die sich gegen den Einbau der Geräte wehren möchte, sollten unsere Rechtsberatung kontaktieren. Die Erfolgsaussichten lassen sich jedoch noch nicht einschätzen. Vermutlich werden erst Gerichtsentscheidungen Klarheit bringen oder genug Druck. Schließen Sie sich daher auch mit Ihren Nachbar:innen zusammen! (mik) Die Reaktion Vonovia betont, dass Mieter:innen die Zusatzfunktionen der Geräte nicht aktivieren müssen. In einem Interview auf der Webseite des Unternehmens erklärt Elke Fischer, Bereichsleiterin Portfoliomanagement: „Wir haben Anpassungen vorgenommen und entschieden, die Geräte ‘default off’ zu installieren.“ Gesammelte Daten würden nicht mehr automatisch gespeichert und übermittelt, Mieter:innen müssten explizit zustimmen und die Datenübertragung aktivieren. Am Preis soll sich jedoch nichts ändern. Das Fazit Die neuen Rauchmelder bringen Mieter:innen nur wenige Vorteile. Wer sein Raumklima überwachen möchte, findet kostengünstige Geräte, die ohne smarte Funktionen auskommen. Ob und wie auch ohne Zustimmung Daten erhoben und gespeichert werden, bleibt Mieterforum I/2025 warnmelder in Zimmern, die nach Landesbauordnung gar keine benötigen. Datenschutz und Kritik Die Mehrkosten sind nur das kleinere Ärgernis. Datenschützer:innen kritisieren außerdem, dass die neuen Rauchmelder auch Daten über Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Kohlenmonoxid-Konzentration erfassen. Speziell die Temperatur- und Luftfeuchtigkeitswerte könnten dazu genutzt werden, das Heiz- und Lüftungsverhalten, aber auch die Anwesenheit in der Wohnung zu analysieren. Mieterschutzorganisationen werfen Vonovia vor, die Einführung der neuen Geräte ohne ausreichende Transparenz durchzuführen. Neben der Sorge um Datenschutz kritisieren sie die Kosten, die auf die Mieter:innen umgelegt werden, da die Zusatzfunktionen für die Mieter:innen keinen Mehrwert bieten.

Mieterforum I/2025 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Versand Mieterforum Ich möchte die Vereinszeitung Mieterforum erhalten Per E-Mail Per Post Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Rücktrittsrecht Ich erhalte nach Eingang meiner Beitrittserklärung die Satzung des Mietervereins sowie ggf. den „Rahmenvertrag zur Mietrechsschutzversicherung“ zugesandt. Danach kann ich innerhalb von 14 Tagen den Beitritt in den Mieterverein bzw. die Rechtsschutzversicherung widerrufen. Bei Inanspruchnahme der Rechtsberatung erlischt das Rücktrittsrecht. Datum Unterschrift Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo – Do 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 14.00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo – Fr 11.00 – 12.00 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Sebastian Belgardt -55 Mo + Mi + Do + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Carsten Feldmann -58 Mo + Mi + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Mi + Do 16.00 – 17.00 Uhr Detlef Frittgen -50 Mo + Mi + Fr 10.00 – 11.00 Uhr MI 15:00 – 16:00 Uhr Di + Do 13.00 – 14.00 Uhr Stefan Geide -51 Di + Do + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Mi 15.00 – 16.00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16.00 – 16.40 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10.00 – 11.00 Uhr Di + Do 15.30 – 16.30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Fr 10.00 – 11.00 Uhr Di 15.30 Uhr – 16.30 Uhr Silke Schwarz -59 Di 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Do + Fr 13.00 – 14.00 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Mi + Do 15.00 – 16.00 Uhr Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 9,00 Euro.

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