Mieterforum IV/2024 9 ::: Aktuell Einkommensgrenzen in der Mietenstufe III Anzahl Personen Einkommensgrenze (nettoähnlich, gemäß Bundesbauministerium) Brutto-Einkommen (ohne Kindergeld) vor einem pauschalen Abzug von 10 % 20 % 30 % 1 1.509 € 1.660 € 1.811 € 1.962 € 2 2.037 € 2.241 € 2.444 € 2.648 € 3 2.552 € 2.807 € 3.062 € 3.318 € 4 3.453 € 3.798 € 4.144 € 4.489 € 5 3.962 € 4.358 € 4.754 € 5.151 € gestaffelt. Das soll der Tatsache Rechnung tragen, dass das Mietniveau zum Beispiel in Düsseldorf ein ganz anderes ist als in Höxter. Für unsere Mitglieder interessant: Dortmund, Lünen und Castrop-Rauxel liegen in der Mietenstufe III. Waltrop liegt in der Mietenstufe II. Höhe des Wohngelds Für die Höhe des Wohngelds kommt es also auf drei Faktoren an: die Haushaltsgröße, das Einkommen und die Miethöhe (max. Obergrenze). Wieviel Wohngeld es tatsächlich gibt, wird nach einer komplizierten Formel berechnet. Wohngeldrechner im Internet übernehmen die Rechnerei. Unter der Internetadresse https://www.wohngeldrechner.nrw.de/ können Sie nicht nur Ihr voraussichtliches Wohngeld berechnen lassen, Sie können dort auch sofort einen Wohngeldantrag stellen. (mar)
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