Mieterverein Dortmund - Nr. 78

Mieterforum IV/2024 8 Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Gezahlt wird er Haushalten, die ein Einkommen erzielen, das nicht ausreicht, um die Wohnkosten in voller Höhe selbst zu bestreiten. Das Wohngeld ist also umso höher, je niedriger das Einkommen ist. Ab einem bestimmten Einkommen bekommt man – abhängig von der Haushaltsgröße – kein Wohngeld mehr. Diese Einkommensgrenzen werden zum 1. Januar ebenfalls angehoben, sodass wieder mehr Haushalte als in den letzten Jahren Wohngeld beziehen können. Abzüge und Freibeträge Als Einkommen zählt dabei das Haushaltseinkommen, also alles Geld, was den zum Haushalt gehörenden Personen zusammen monatlich zur Verfügung steht. Ob es sich dabei um Löhne und Gehälter, Arbeitslosen- oder Krankengeld, Renten oder Ruhegelder handelt, spielt keine Rolle. Lediglich das Kindergeld zählt nicht mit. Von diesem Bruttoeinkommen können unterschiedlich hohe pauschale Abzüge gemacht werden, nämlich minus 30 %, wenn sowohl Steuern als auch Renten- und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden; minus 20 %, wenn zwei dieser Abgaben gezahlt werden, minus 10 % für Haushalte, die nur eine diese Abgaben zahlen. Darüber hinaus gibt es weitere Freibeträge für Alleinerziehende, für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder oder bei Unterhaltszahlungen. Daher kann sich ein Antrag auch lohnen, wenn man knapp über den Einkommensgrenzen liegt. Wohngeld nicht für jede Miete Beim Wohngeld wird jedoch die tatsächlich gezahlte Miete nicht in beliebiger Höhe anerkannt. Es gibt Obergrenzen, die ebenfalls zum 1. Januar angehoben werden. Liegt die tatsächlich gezahlte Miete darüber, wird sie nur teilweise, nämlich bis zur Obergrenze, angerechnet. Was darüber hinausgeht, bleibt unberücksichtigt. Die Höhe dieser Mietobergrenze ist nicht überall gleich, sondern deutschlandweit in früher sechs, jetzt sieben Mietenstufen Wohngelderhöhung 2025 Ansprüche prüfen! Mit Beginn des neuen Jahres erhöht sich für berechtigte Personen automatisch das Wohngeld. Seit einer Gesetzesänderung 2022 wird es dynamisch alle zwei Jahre an die aktuelle Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Ebenfalls wichtig: Wer bisher keinen Wohngeldanspruch hatte, könnte jetzt die Unterstützung erhalten. Mietenobergrenzen in der Mietenstufe III Haushaltsgröße Mietenobergrenze Inkl. Heizkosten- und Klimakomponente 1 456 € 585,60 € 2 551 € 718,40 € 3 657 € 856,80 € 4 766 € 998,20 € 5 875 € 1.139,60 € ::: Aktuell Foto: pixabay

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