Mieterforum IV/2024 5 Schutz vor Gerichtskosten (Rechtsschutzversicherung) Aus rechtlichen Gründen ist es leider nicht möglich, dass unsere Rechtsberater:innen Sie vor Gericht vertreten. Für die Absicherung von finanziellen Risiken bieten wir für Wohnraummietverhältnisse eine ergänzende Mietrechtsschutzversicherung als Gruppenversicherung an. Die Kosten sind überschaubar und belaufen sich auf 2 € im Monat, bei einer Selbstbeteiligung von 150 € je Schadensfall. Versichert sind Schäden, die nach der dreimonatigen Wartefrist eintreten. Da ein Prozess mehrere tausend Euro kosten kann, empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung. Bitte beachten Sie hierfür unser Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung. ::: Intern Programme wie beispielsweise PDF24 unterstützen Sie hierbei. Beratungstermine Sie können nach Einreichen Ihrer Unterlagen aufgefordert werden einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dort ist eine aus- führlichere Besprechung möglich. Die Terminvergabe erfolgt über die Zentrale unter: 0231 /55 76 56 0. Geben Sie bitte Ihr Beratungsthema an. Die Termine finden standardmäßig telefonisch oder auf Wunsch per Video statt. Auch Präsenztermine in unserer Geschäftsstelle werden angeboten. Die Unterlagen müssen in der Regel drei Werktage vor dem Termin bei uns vorliegen. Kurzberatung am Telefon In der Kurzberatung besteht in der Regel nur die Möglichkeit eines Gesprächs von wenigen Minuten. Hier können Sie zu laufenden Fällen kurze Nachfragen stellen und Neuigkeiten besprechen. In dringenden Fällen können Sie auch eine kurze Ersteinschätzung bekommen. Ihr:e Rechtsberater:in kann entscheiden, ob ein Beratungstermin zur Klärung notwendig ist. Wann welche Beratung? Nicht immer ist für eine Beratung ein ausführliches Gespräch notwendig. Gleichzeitig können nicht alle Themen einfach so vom Schreibtisch aus per Mail beantwortet werden. Für die häufigsten Beratungsfälle haben wir eine Übersicht erstellt, wann ein Beratungstermin sinnvoll ist und wann Mitglieder die Unterlagen zunächst einfach in Kopie einreichen können. Damit die Beratung schnell und erfolgreich erfolgen kann, haben wir ebenfalls zusammengefasst, welche Unterlagen vorliegen sollten. Melden Sie sich bei uns, werden Sie daher auch nach Ihrem Beratungsthema gefragt. Themen und benötigte Unterlagen Der Mietvertrag ist die Basis jeder Beratung und muss immer vorliegen! Thema Beratungsformat Notwendige Unterlagen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen Sie können uns die Abrechnung zur Überprüfung einreichen. Ein Termin ist zunächst nicht erforderlich. Bitte teilen Sie uns mit, ob die Abrechnung nur geprüft oder im Falle von Fehlern auch direkt Widerspruch bei d:er Vermieter:in eingelegt werden soll. Es kann sein, dass ein Termin oder ein Anruf in der Kurzberatung erforderlich ist. In diesem Fall melden wir uns bei Ihnen. • Aktuelle Abrechnung • Vorjahresabrechnung Beendigung des Mietverhältnisses (Schönheitsreparaturen, Wohnungsrückgabe) Ein Termin ist sinnvoll. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale. Die Unterlagen müssen zwingend vor dem Termin vorliegen. • Übernahmeprotokoll zu Beginn des Mietverhältnisses • Vorabnahmeprotokoll • Ggf. Aufforderungsschreiben d:er Vermieter:in zur Mängelbeseitigung Kaution wird nicht ausgezahlt Sie können uns die Unterlagen zusenden. Ein Termin ist zunächst nicht erforderlich. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie nur eine Einschätzung benötigen oder wir Ihre:n Vermieter:in direkt zur Auszahlung auffordern sollen. • Zahlungsnachweis Kaution • Kopie des Kündigungsschreibens • Ggf. Kautionsabrechnung
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