Ampel-Aus: Ausgebremst! Was bedeutet das für die Wohnungspolitik? Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. www.mieterverein-dortmund.de Titelbild: pixabay 20. JG. Nr. 78, IV/2024 Speicherstraße: Heimathafen öffnet seine Tore Beratungskompass: Wie wir Ihnen helfen
Mieterforum IV/2024 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Aktuell Meldungen ................................ S. 3 Intern Unser Beratungskompass .............. S. 4 Aktuell Neue KDU-Werte ......................... S. 7 Aktuell Wohngelderhöhung ................... S. 8 Titel Quo vadis, Wohnungspolitik ........ S. 10 Mietrecht Alles zum Winterdienst ................ S. 12 Stadt im Wandel Heimathafen eröffnet .................. S. 14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Martin Grebe (mag), Mirko Kussin (mik), Carsten Feldmann(caf) Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Dr. Tobias Scholz (ts), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 5.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg Das Dortmunder Stadtbild hat sich in den letzten 150 Jahren immer wieder massiv verändert. Ein prominentes Beispiel feierte in diesem Jahr sein 125-jähriges Jubiläum: der Dortmunder Hafen. Trotz seiner Lage an der Ruhr fehlte Dortmund lange Zeit ein direkter Anschluss an die Schifffahrt. Der Dortmund-Ems-Kanal verband Dortmund mit den Häfen der Nordsee, doch mit dem Rückgang der Industrie schwand auch die Bedeutung des Hafens. In Städten wie Duisburg und Münster wurden alte Stadthäfen bereits in moderne Ausgehviertel umgestaltet – von Warenumschlag zu Freizeitangeboten. Auch Dortmund plant eine umfassende Umgestaltung des Bereichs rund um die Speicherstraße. Ein frisch verabschiedeter Bebauungsplan sieht vor, hier ein Quartier für alle zu schaffen, das Büroflächen, Gastronomie und Freizeitangebote vereint. In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick auf die Hafenentwicklung mit dem Projekt Heimathafen von GrünBau. Das Aus der Ampel-Bundesregierung mit Neuwahlen für den Bundestag am 23. Februar 2025 erreichte uns kurz vor Redaktionsschluss. Eine erste Einschätzung Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgeht Impressum Foto: Martina Hengesbach MVDO in den Sozialen Medien Facebook: @mieterverein Instagram: mietervereindortmund Unser Newsletter Einmal im Monat können Sie unseren E-Mail-Newsletter erhalten. Neben tagesaktuellen Infos finden Sie dort auch zahlreiche weiterführende Links zu spannenden Wohnthemen und eine umfangreiche Presseschau. Anmeldung unter www.mieterverein- dortmund.de/ssl_newsletter.html Unsere Online-Angebote für die Mieten- und Wohnungspolitik finden Sie bereits in dieser Ausgabe. Es bleibt zu hoffen, dass der Wahlkampf sich nicht im populistischen Fahrwasser verliert und ernsthafte Lösungen für die drängenden sozialen Fragen in diesem Land diskutiert werden. Viel Zeit wird dafür voraussichtlich nicht bleiben. Ich wünsche Ihnen für das bevorstehende Weihnachtsfest und das kommende Jahr, auch im Namen des Vorstandes, des Teams der Geschäftsstelle sowie der Redaktion des Mieterforums alles Gute! Foto: pixabay ab Seite 12: Alles zum Thema Winterdienst.
Mieterforum IV/2024 3 ::: Aktuell Unsere Öffnungszeiten zwischen den Jahren Jahresrechnungen und Beitragsanpassung Neuer Rechtsberater Ab dem 01. Dezember startet Stefan Geide als Rechtsberater beim Mieterverein Dortmund. Er übernimmt nach dem Ausscheiden von Mina Tofik zunächst ihren Mitgliederstamm. Die Durchwahl und Zeiten der telefonischen Kurzberatung bleiben gleich. 2. Alternativer Genossenschaftsgipfel Am 15. Februar findet in Hamburg im Centro Sociale der 2. Alternative Genossenschaftsgipfel der Genossenschaften von unten in Berlin, Dortmund und Hamburg statt. Eingeladen sind Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften, die sich zu Beteiligung und Transparenz in Ihren Genossenschaften austauschen, diskutieren und informieren wollen. Das genaue Programm und weitere Details werden zeitnah auch unter www.gvu-dortmund.de veröffentlicht. LEG kauft ein Die LEG übernimmt zum Jahreswechsel die Bestände der Brack Capital von der Adler Gruppe. Die Bestände werden bisher von RT Facility verwaltet, allein in Dortmund sind vier Siedlungen mit insgesamt über 800 Wohnungen betroffen. Die Siedlungen in Nord- und Oststadt kehren damit nach 25 Jahren und mehreren Verkäufen zurück zur LEG. Schon 2022 wollte die LEG Brack Capital übernehmen, zog dann aber in den Krisenjahren zurück. Der Kauf kommt überraschend. Noch zu Anfang des Jahres hatte die LEG erklärt, selbst Wohnungen verkaufen zu wollen. An Heiligabend, Silvester und den Feier- tagen ist die Geschäftsstelle des Mieter- vereins geschlossen. Am Montag, den 23., Freitag, den 27. und Montag, den 30. Dezember 2024 sowie am Donnerstag, den 02. und Freitag, den 03. Januar 2025 ist die Geschäftsstelle zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Im letzten Mieterforum hatten wir über die Anpassung der Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2025 informiert. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts unternehmen. Wenn Sie die Beiträge per Dauerauftrag oder Monat für Monat überweisen, passen Sie die Überweisung bitte an. Als Rechnungszahler:in erhalten Sie die Jahresrechnung wie gewohnt per Post. Erteilen Sie Ihrem Mieterverein gerne eine Einzugsermächtigung! Diese Möglichkeit wird bereits von ca. 75% der Mitglieder wahrgenommen. Der Mieterverein hat dadurch einen geringeren VerwaltungsKurzmeldungen Neben unserer Telefonzentrale ist unsere Rechtsberatung über die telefonische Hotline für allgemeine mietrechtliche Fragen und eiligen Rechtsrat, zum Beispiel in Notfällen bei schwerwiegenden Mängeln, erreichbar. Direktdurchwahl: 0231/557656-56 jeweils von 11:00-12:00 Uhr. aufwand. Und weniger Verwaltungskosten bedeuten mehr Geld für Ihre Beratung und Interessenvertretung. Mehrwert für Sie: Sie sparen sich die Überweisungsgebühren. Wählen Sie bequem zwischen jährlicher, halbjährlicher oder vierteljährlicher Zahlungsweise Auf der Rückseite Ihrer Rechnung finden Sie das entsprechende SEPALastschriftmandat. Noch ist eine Umstellung der Beitragszahlung für das Jahr 2025 möglich. Nutzen Sie die Änderungsmitteilung auf unserer Internetseite unter www.mvdo.de/aenderungen.html oder besuchen Sie uns in der Geschäftsstelle. Foto: pixabay
Mieterforum IV/2024 4 ::: Intern Wir möchten Ihnen mit diesem Beitrag einen Überblick über die Beratungsformen und Hinweise geben, wie Sie Ihr Beratungsanliegen sinnvoll vorbereiten und die Beratung beim Mieterverein abläuft. Liegen nicht alle wichtigen Schriftstücke (z.B. eine Mieterhöhung) und der Mietvertrag vor, ist eine Beratung in der Regel nicht oder nur eingeschränkt möglich. Dies ist für Sie und alle anderen Ratsuchenden ärgerlich. Beachten Sie daher bitte unsere Übersicht auf den Seiten 5 und 6. Dort erfahren Sie, welche notwendigen Unterlagen Sie neben dem Mietvertrag für welche Beratung benötigen. Mitgliedsnummer immer angeben! Ob Sie anrufen, persönlich die Geschäftsstelle aufsuchen oder uns eine E-Mail schreiben: Nennen bzw. verwenden Sie immer Ihre persönliche Mitgliedsnummer, wenn Sie sich bei uns melden. Sie finden diese beispielsweise auf Schreiben von uns und auch auf Ihrem Mitgliedsausweis. Aktenzeichen Vielleicht haben Sie schon ein Schreiben per Post oder E-Mail mit einem neuen Aktenzeichen bekommen. Dieses steuert die Zuordnung des Schriftverkehrs zu einem Beratungsthema und zu Ihrer Person in der elektronischen Akte. Nutzen Sie es unbedingt, wenn Sie zu der gleichen Angelegenheit eine E-Mail oder einen Brief schreiben. Ihren Schriftwechsel ... ... übernehmen wir, wenn es aus persönlichen oder taktischen Gründen erforderlich ist. Das gilt vor allem dann, wenn ein juristisch kompliziertes Schreiben geschrieben werden muss. Sie erhalten hiervon eine Kopie. Auch eine Antwort wird Ihnen zugesandt. Wir teilen Ihnen dann mit, ob eine weitere Kontaktaufnahme durch Sie beim Mieterverein erforderlich ist. Bitte beachten Sie die Beitrags- und Gebührenordnung für die anfallenden Gebühren für Einschreiben oder Portopauschalen. Frist gesetzt, was jetzt? Eine Fristenkontrolle durch den Mieterverein findet nicht statt. Das heißt: Wenn z.B. im Schreiben an d:ie Vermieter:in eine Frist gesetzt wird, müssen Sie sich melden, sollte die Frist nicht eingehalten worden sein. Ein automatisches erneutes Anschreiben an die Gegenseite erfolgt nicht. Denn Sie wissen im Zweifel besser, ob z.B. ein Mangel behoben wurde. Und häufig erfolgt bereits innerhalb der Frist eine Reaktion der Gegenseite. Beratungsangebot Hotline – für die schnelle Nachfrage Nutzen Sie unsere Hotline für allgemeine mietrechtliche Fragen, zur Ersteinschätzung, zur Klärung erster Schritte und ggf. weiterer Beratung – unabhängig von laufenden Fällen. Sie erreichen unser Rechtsberatungsteam werktags von 11:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0231/55765656 Schriftliche Anfragen Gerne können Sie uns Ihre Anliegen auch zunächst per E-Mail, Brief oder in der Geschäftsstelle als Kopie einreichen. In der Rechtsberatung wird dann geprüft, ob Ihr Anliegen direkt beantwortet werden kann, ein Rückruf durch Sie in der telefonischen Kurzberatung sinnvoll oder ein Beratungstermin notwendig ist. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, worum es geht. Wir erhalten immer wieder Schreiben ohne Kommentar. Dann ist nicht klar, ob wir dieses nur zur Akte nehmen, prüfen oder ggf. auch schon d:ie Vermieter:in anschreiben sollen. Wichtig: Bei Zusendung der E-Mail fassen Sie Ihre Unterlagen unbedingt in ein PDF-Dokument je Schriftstück zusammen (z.B. ein PDF-Dokument für den Mietvertrag, ein PDF-Dokument für die Betriebskostenabrechnung). Scan-Apps auf dem Smartphone oder kostenfrei nutzbare Um seine Mitglieder vor Benachteiligungen auf dem Wohnungsmarkt zu schützen, bietet der Mieterverein ihnen Rechtsberatung zu Fragen rund um das Mietverhältnis an. Dieses Angebot finanziert sich fast ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder und ist aus rechtlichen Gründen nur für eine außergerichtliche Beratung vorgesehen. (s. Kasten S.5) Sie haben Gerichtspost erhalten? Dann sollten Sie uns dennoch kurzfristig zur weiteren Abstimmung kontaktieren. Unser Service Beratungskompass
Mieterforum IV/2024 5 Schutz vor Gerichtskosten (Rechtsschutzversicherung) Aus rechtlichen Gründen ist es leider nicht möglich, dass unsere Rechtsberater:innen Sie vor Gericht vertreten. Für die Absicherung von finanziellen Risiken bieten wir für Wohnraummietverhältnisse eine ergänzende Mietrechtsschutzversicherung als Gruppenversicherung an. Die Kosten sind überschaubar und belaufen sich auf 2 € im Monat, bei einer Selbstbeteiligung von 150 € je Schadensfall. Versichert sind Schäden, die nach der dreimonatigen Wartefrist eintreten. Da ein Prozess mehrere tausend Euro kosten kann, empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung. Bitte beachten Sie hierfür unser Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung. ::: Intern Programme wie beispielsweise PDF24 unterstützen Sie hierbei. Beratungstermine Sie können nach Einreichen Ihrer Unterlagen aufgefordert werden einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dort ist eine aus- führlichere Besprechung möglich. Die Terminvergabe erfolgt über die Zentrale unter: 0231 /55 76 56 0. Geben Sie bitte Ihr Beratungsthema an. Die Termine finden standardmäßig telefonisch oder auf Wunsch per Video statt. Auch Präsenztermine in unserer Geschäftsstelle werden angeboten. Die Unterlagen müssen in der Regel drei Werktage vor dem Termin bei uns vorliegen. Kurzberatung am Telefon In der Kurzberatung besteht in der Regel nur die Möglichkeit eines Gesprächs von wenigen Minuten. Hier können Sie zu laufenden Fällen kurze Nachfragen stellen und Neuigkeiten besprechen. In dringenden Fällen können Sie auch eine kurze Ersteinschätzung bekommen. Ihr:e Rechtsberater:in kann entscheiden, ob ein Beratungstermin zur Klärung notwendig ist. Wann welche Beratung? Nicht immer ist für eine Beratung ein ausführliches Gespräch notwendig. Gleichzeitig können nicht alle Themen einfach so vom Schreibtisch aus per Mail beantwortet werden. Für die häufigsten Beratungsfälle haben wir eine Übersicht erstellt, wann ein Beratungstermin sinnvoll ist und wann Mitglieder die Unterlagen zunächst einfach in Kopie einreichen können. Damit die Beratung schnell und erfolgreich erfolgen kann, haben wir ebenfalls zusammengefasst, welche Unterlagen vorliegen sollten. Melden Sie sich bei uns, werden Sie daher auch nach Ihrem Beratungsthema gefragt. Themen und benötigte Unterlagen Der Mietvertrag ist die Basis jeder Beratung und muss immer vorliegen! Thema Beratungsformat Notwendige Unterlagen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen Sie können uns die Abrechnung zur Überprüfung einreichen. Ein Termin ist zunächst nicht erforderlich. Bitte teilen Sie uns mit, ob die Abrechnung nur geprüft oder im Falle von Fehlern auch direkt Widerspruch bei d:er Vermieter:in eingelegt werden soll. Es kann sein, dass ein Termin oder ein Anruf in der Kurzberatung erforderlich ist. In diesem Fall melden wir uns bei Ihnen. • Aktuelle Abrechnung • Vorjahresabrechnung Beendigung des Mietverhältnisses (Schönheitsreparaturen, Wohnungsrückgabe) Ein Termin ist sinnvoll. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale. Die Unterlagen müssen zwingend vor dem Termin vorliegen. • Übernahmeprotokoll zu Beginn des Mietverhältnisses • Vorabnahmeprotokoll • Ggf. Aufforderungsschreiben d:er Vermieter:in zur Mängelbeseitigung Kaution wird nicht ausgezahlt Sie können uns die Unterlagen zusenden. Ein Termin ist zunächst nicht erforderlich. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie nur eine Einschätzung benötigen oder wir Ihre:n Vermieter:in direkt zur Auszahlung auffordern sollen. • Zahlungsnachweis Kaution • Kopie des Kündigungsschreibens • Ggf. Kautionsabrechnung
Mieterforum IV/2024 6 ::: Intern Themen und benötigte Unterlagen Der Mietvertrag ist die Basis jeder Beratung und muss immer vorliegen! Thema Beratungsformat Notwendige Unterlagen Kündigung der Wohnung (ggf. Garage) durch Vermieter:in Bitte reichen Sie die Unterlagen sofort ein und wenden Sie sich an die Zentrale. • Kündigungsschreiben d:er Vermieter:in Mahnungen, Zahlungsaufforderung Sie können uns die Unterlagen zusenden. • Vollständiges Mahnschreiben inkl. aller Anlagen (Mietkontoauszug) Mieterhöhung nach Mietspiegel / auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§558 BGB) Ein Beratungstermin ist erforderlich. Wenden Sie sich bitte an die Zentrale. • Die aktuelle Mieterhöhung • Mieterhöhungen aus den letzten drei Jahren (keine Betriebs- oder Heizkostenabrechnung) • Für Dortmund: Ergebnis des Mietspiegelrechners auf unserer Homepage: www.mietspiegel-dortmund.de Modernisierung (gemäß §559 BGB) Ein Beratungstermin ist erforderlich. Wenden Sie sich bitte an die Zentrale. Schicken Sie uns die Ankündigung bitte parallel sofort zu. Es laufen wichtige Fristen. • Modernisierungsankündigung • Mieterhöhung nach Modernisierung (soweit schon vorliegend) Mängel in der Wohnung / am Haus Senden Sie uns die Unterlagen bitte zu. Wenn Sie Ihre:n Vermieter:in noch nicht angeschrieben haben, bieten wir Ihnen ein Musterschreiben an. • Beschreibung des Mangels: Was? Seit wann? Wo genau (u.a. welches Zimmer)? • Zwei bis maximal drei aussagekräftige Bilder des Mangels beifügen, beim Heizungsausfall: Bilder der Raumtemperaturen • Schriftverkehr mit de:r Vermieter:in soweit bereits erfolgt Nachbarschaftsstreit Ein Termin ist erforderlich. Wenden Sie sich an unsere Zentrale. Ist Ihr:e Nachbar:in auch bei uns Mitglied besteht ein Interessenskonflikt und wir können Sie nicht gegeneinander vertreten. • (Lärm-)Protokolle oder andere Nachweise der Störung Versorgungssperre für das ganze Haus (Strom, Gas, Wasser, Wärme) Wenden Sie sich bitte in der Kurzberatung an Ihre:n zuständige:n Rechtsberater:in, ersatzweise in der Hotline. • Anzahl Mietparteien im Haus • Mitteilung des Versorgungsunternehmens, ggf. der Stadt Dortmund • Höhe der Mietzahlung (wenn möglich auch der Nachbar:innen)
Mieterforum IV/2024 7 ::: Aktuell Kosten der Unterkunft Höhere Angemessenheitsgrenzen Personen Kaltmiete Brutto* Bei geringen Heizkosten Für barrierefreie Wohnung** 1 570 € 660 € (max. 40 € Heizkosten/Monat) 700 € 2 690 € 790 € (max. 50 € Heizkosten/Monat) 880 € 3 820 € 940 € (max. 60 € Heizkosten/Monat) 1.070 € 4 1.040 € 1.180 € (max. 70 € Heizkosten/Monat) 1.260 € 5 1.230 € 1.380 € (max. 70 € Heizkosten/Monat) 1.450 € 6 1.310 € 1.470 € (max. 80 € Heizkosten/Monat) 1.620 € Ab 7 Einzelfallentscheidung Gute Nachrichten für Bezieher:innen von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialgeld. Rückwirkend zum 01.05.2024 gelten in Dortmund neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Auf Grundlage eines Gutachtens des Forschungsinstituts empirica, wurde das dahinterstehende sogenannte „Schlüssige Konzept“ aktualisiert. * Grundmiete/Nettomiete + Vorauszahlungen auf Betriebskosten (ohne Heizkosten) ** Bedarf muss mit Attest oder per Schwerbehindertenausweis Merkzeichen aG nachgewiesen werden. Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber.
Mieterforum IV/2024 8 Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Gezahlt wird er Haushalten, die ein Einkommen erzielen, das nicht ausreicht, um die Wohnkosten in voller Höhe selbst zu bestreiten. Das Wohngeld ist also umso höher, je niedriger das Einkommen ist. Ab einem bestimmten Einkommen bekommt man – abhängig von der Haushaltsgröße – kein Wohngeld mehr. Diese Einkommensgrenzen werden zum 1. Januar ebenfalls angehoben, sodass wieder mehr Haushalte als in den letzten Jahren Wohngeld beziehen können. Abzüge und Freibeträge Als Einkommen zählt dabei das Haushaltseinkommen, also alles Geld, was den zum Haushalt gehörenden Personen zusammen monatlich zur Verfügung steht. Ob es sich dabei um Löhne und Gehälter, Arbeitslosen- oder Krankengeld, Renten oder Ruhegelder handelt, spielt keine Rolle. Lediglich das Kindergeld zählt nicht mit. Von diesem Bruttoeinkommen können unterschiedlich hohe pauschale Abzüge gemacht werden, nämlich minus 30 %, wenn sowohl Steuern als auch Renten- und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden; minus 20 %, wenn zwei dieser Abgaben gezahlt werden, minus 10 % für Haushalte, die nur eine diese Abgaben zahlen. Darüber hinaus gibt es weitere Freibeträge für Alleinerziehende, für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder oder bei Unterhaltszahlungen. Daher kann sich ein Antrag auch lohnen, wenn man knapp über den Einkommensgrenzen liegt. Wohngeld nicht für jede Miete Beim Wohngeld wird jedoch die tatsächlich gezahlte Miete nicht in beliebiger Höhe anerkannt. Es gibt Obergrenzen, die ebenfalls zum 1. Januar angehoben werden. Liegt die tatsächlich gezahlte Miete darüber, wird sie nur teilweise, nämlich bis zur Obergrenze, angerechnet. Was darüber hinausgeht, bleibt unberücksichtigt. Die Höhe dieser Mietobergrenze ist nicht überall gleich, sondern deutschlandweit in früher sechs, jetzt sieben Mietenstufen Wohngelderhöhung 2025 Ansprüche prüfen! Mit Beginn des neuen Jahres erhöht sich für berechtigte Personen automatisch das Wohngeld. Seit einer Gesetzesänderung 2022 wird es dynamisch alle zwei Jahre an die aktuelle Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Ebenfalls wichtig: Wer bisher keinen Wohngeldanspruch hatte, könnte jetzt die Unterstützung erhalten. Mietenobergrenzen in der Mietenstufe III Haushaltsgröße Mietenobergrenze Inkl. Heizkosten- und Klimakomponente 1 456 € 585,60 € 2 551 € 718,40 € 3 657 € 856,80 € 4 766 € 998,20 € 5 875 € 1.139,60 € ::: Aktuell Foto: pixabay
Mieterforum IV/2024 9 ::: Aktuell Einkommensgrenzen in der Mietenstufe III Anzahl Personen Einkommensgrenze (nettoähnlich, gemäß Bundesbauministerium) Brutto-Einkommen (ohne Kindergeld) vor einem pauschalen Abzug von 10 % 20 % 30 % 1 1.509 € 1.660 € 1.811 € 1.962 € 2 2.037 € 2.241 € 2.444 € 2.648 € 3 2.552 € 2.807 € 3.062 € 3.318 € 4 3.453 € 3.798 € 4.144 € 4.489 € 5 3.962 € 4.358 € 4.754 € 5.151 € gestaffelt. Das soll der Tatsache Rechnung tragen, dass das Mietniveau zum Beispiel in Düsseldorf ein ganz anderes ist als in Höxter. Für unsere Mitglieder interessant: Dortmund, Lünen und Castrop-Rauxel liegen in der Mietenstufe III. Waltrop liegt in der Mietenstufe II. Höhe des Wohngelds Für die Höhe des Wohngelds kommt es also auf drei Faktoren an: die Haushaltsgröße, das Einkommen und die Miethöhe (max. Obergrenze). Wieviel Wohngeld es tatsächlich gibt, wird nach einer komplizierten Formel berechnet. Wohngeldrechner im Internet übernehmen die Rechnerei. Unter der Internetadresse https://www.wohngeldrechner.nrw.de/ können Sie nicht nur Ihr voraussichtliches Wohngeld berechnen lassen, Sie können dort auch sofort einen Wohngeldantrag stellen. (mar)
Mieterforum IV/2024 10 ::: Titel waren bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages nicht absehbar. Die beschlossenen Preisbremsen und Heizkostenzuschläge haben diese zumindest in Teilen abgefedert. Mietpreisbremse ausgebremst Verbesserungen im Mietrecht blieben dafür auf der Strecke. Die Ampel hatte sich ursprünglich darauf geeinigt, die den Weg gebracht, worüber wir bereits im Mieterforum 77 berichteten. Das eigens gegründete Bauministerium blieb allerdings vergleichsweise blass. Sicherlich war die nun vorzeitig endende Legislaturperiode von besonderen Herausforderungen geprägt. Die explodierenden Heizkosten als direkte Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine Viel war es nicht, was die drei Koalitionäre für Mieterecht und Wohnungspolitik vereinbart hatten. Wesentliche Verbesserungen wurden immer weiter hinausgezögert und sind jetzt wahrscheinlich ebenso gescheitert wie die Regierung selbst. Immerhin: Das Wohngeld (ab S. 8) enthält jetzt eine Heizkosten- und Klimakomponente. Und auch eine Wohnungsgemeinnützigkeit light wurde noch auf Eine Koalition des Fortschritts wollten sie sein, als SPD, Grüne und FDP im Jahr 2021 ihre gemeinsame Regierungszeit begannen. Nun ist die Ampel bereits ein Jahr vor den nächsten regulären Wahlen zerbrochen. Die verbliebenen Regierungsparteien und die Opposition einigten sich auf Neuwahlen am 23.02.2025. Wer auch immer die nächste Regierung stellen wird: Mieter:innen werden vermutlich nicht gewinnen. Ampel-Aus Quo vadis, Wohnungspolitik? Foto: pixabay Frostige Zeiten für Mieter:innen nach dem Aus der Ampelkoalition?
Mieterforum IV/2024 11 ::: Titel Mietpreisbremse zu verlängern und Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten von 15 % auf 11 % zu reduzieren. Nach Einschätzung des Dachverbandes der Mietervereine, dem Deutschen Mieterbund (DMB), wurde letzteres Vorhaben vom FDP geführten Justizministerium immer wieder ausgebremst. Und die Mietpreisbremse sollte zwar verlängert, aber deutlich abgeschwächt werden. Diese Gesetzesänderung hat es jedoch nicht mehr durch den Bundestag geschafft. Sie steht auch nicht auf der Prioritätenliste von Bundeskanzler Scholz. Der Deutsche Mieterbund fordert die verbliebene Regierung und den Deutschen Bundestag auf, zumindest den Minimalkompromiss von Anfang November noch zu verabschieden. Denn bisher läuft die Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 aus. Für die Städte des Ruhrgebiets galten Mietpreisbremse und reduzierte Mieterhöhung bisher sowieso nicht. Die Landesregierung hatte bereits Anfang des Jahres angekündigt, eine neue Verordnung vorzubereiten, von der eine größere Anzahl an Städten profitieren würde. Kurzzeitig konnten Dortmunder Mieter:innen hoffen, dass auch hier Mietpreisbremse und reduzierte Kappungsgrenze greifen würden. Aus Düsseldorf kam aber nichts. Wahrscheinlich wartete man dort auf die Verlängerung der Mietpreisbremse seitens der Bundesregierung. Der zusätzliche Schutz für den Dortmunder Wohnungsmarkt ist damit voraussichtlich erst einmal Geschichte. Wie geht es weiter? Die Statements der vergangenen Tage aus den Parteizentralen machen vor allen Dingen eines deutlich: Der Wahlkampf hat bereits begonnen. Er wird deutlich kürzer als ursprünglich geplant. Zeit und Ruhe, um Programme zu entwickeln und zu diskutieren wird es nicht geben. Also müssen einmal mehr außerparlamentarische und zivilgesellschaftliche Interessenvertretungen und Initiativen aktiv werden, um Verbesserungen einzufordern. „Wir werden gemeinsam mit anderen Mietervereinen und unserem Landes- und Bundesverband im Deutschen Mieterbund das Thema Mieten und Wohnen im Wahlkampf platzieren und uns für Mieterschutz einsetzen. Beispielsweis über die Kampagne Mietenstopp“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund. Wohnen ist Sicherheit Die eigenen vier Wände sind die Basis für ein menschenwürdiges, erfülltes Leben. Wir möchten, dass alle Menschen gut und sicher in ihrer eigenen Wohnung leben können. Wer eine neue Wohnung sucht, weil die Familie wächst, das bisherige Zuhause zu groß geworden ist oder man auf Barrierefreiheit angewiesen ist, muss eine passende und bezahlbare Alternative finden können. Die Realität sieht in unserer Region aktuell leider anders aus. Der Leerstand ist gering, die Mieten steigen. Gerade barrierefreie oder große Wohnungen sind Mangelware. Familien und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen finden keine passenden Wohnungen. Diskriminierung ist leider gegenwärtig. Finanzinvestoren und börsennotierten Wohnungsunternehmen gehören in Dortmund zehntausende Wohnungen. Hinzukommen einige private Vermieter, die mit der Wohnungsnot eine hohe Rendite machen wollen. Jedes Jahr fließen über Wohn- und Bürgergeld mehrere Millionen Euro in diese Finanzunternehmen, statt in die Verbesserung der Wohnsituation in Dortmund und seinen Nachbarstädten. „Im populistischen Feuerwerk, dem vor allen Dingen Bürgergeldempfänger:innen, Migrant:innen und Menschen in Armut ausgesetzt sind, haben es Themen rund ums Mieten und Wohnen aktuell sehr schwer. Dabei sind gerade diese Bereiche zentral für ein gutes Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Wer auch immer die nächste Bundesregierung stellt, muss hierauf menschenwürdige Antworten finden“, fordert Markus Roeser.
Mieterforum IV/2024 12 ::: Mietrecht In manchen Häusern gibt es einen ausgeklügelten Winterdienstplan, der minutiös regelt, wer wann den Schneeschieber schwingen muss. In anderen herrscht das Prinzip Hoffnung. Irgendwer wirds schon machen, und hoffentlich stürzt niemand. Aber ist das wirklich klüger als das Vorgehen der vielgescholtenen Bahn? Zeit, dem (Schnee-)Chaos auf den Grund zu gehen! Tauchen wir ein in die frostigen Tiefen der Räum- und Streupflicht: Grundsätzlich liegt die Verantwortung für das Schneeschieben und Abstumpfen der Gehwegoberfläche – genannt „Räum- und Streupflicht“ – bei der Gemeinde. Aber die Kommunen sind schlau und wälzen ihre Pflicht per Satzung auf Grundstückseigentümer:innen ab. Diese wiederum können sie an ihre Mieter:innen weitergeben. Et voilà – schon sind Sie am Zug und dürfen sich die Schaufel schnappen! Mietvertrag checken Ob Sie wirklich zum Schneeschieber greifen müssen, steht in Ihrem Mietvertrag. Ein kurzer Blick in die Hausordnung schadet auch nicht, reicht aber allein nicht aus. Um Ihnen die Suche zu erleichtern: Blättern Sie ruhig von hinten durch den Vertrag. Die Räum- und Streupflicht versteckt sich gerne zwischen den letzten Seiten, wo sonst nur noch die Unterschriften und das Kleingedruckte lauern. Sollten Sie trotz intensivster Suche nichts finden: Glückwunsch! Dann müssen Sie nicht haften. Auch nicht, wenn Ihr Nachbar aus dem Erdgeschoss das seit Jahrzehnten macht. Gewohnheitsrecht? Fehlanzeige! Mündliche Vereinbarungen zwischen Vermieter:in und Mieter:in? Zählen nicht. Nachträgliche Änderungen der Hausordnung? Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Sie können also nicht einfach nachträglich zum Schneeschieber befördert werden, nur weil es versäumt wurde, eine entsprechende Regelung in den Vertrag aufzunehmen. Wenn Sie doch fündig werden, reicht oft schon ein Satz wie: „Der Mieter hat die Pflicht, den Winterdienst im Wechsel mit anderen Hausbewohnern zu erfüllen.“ Oder noch kürzer: „Streupflicht nach Winterdienstplan“. Wichtig ist, dass erkennbar ist, dass Sie zuständig sein sollen. Alle Jahre wieder – ist die Deutsche Bahn vom Schneefall so überrascht, als wäre der Winter ein seltenes Naturereignis, das nur alle Jubeljahre auftritt. Während wir uns über Schienenersatzverkehr und Verspätungen amüsieren, stellt sich die Frage: Wer haftet eigentlich, wenn jemand vor unserem Haus auf Eis ausrutscht und sich den Knöchel bricht? Foto: pixabay Räum- und Streupflicht Ein winterliches Abenteuer
Mieterforum IV/2024 13 ::: Mietrecht Rechtsberater Carsten Feldmann gibt zum Thema „Winterdienst“ einen humorvollen Überblick. Was muss geräumt werden? Und was genau müssen Sie nun tun, wenn Sie die undankbare Aufgabe erwischt hat? Schneeschieben und streuen, logisch! Aber wo? Auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus, Zuwegen zum Haus und Gehwegen auf dem Grundstück. Die Straße selbst dürfen Sie getrost ignorieren, es sei denn, Sie haben eine heimliche Leidenschaft fürs Schneepflügen entwickelt. Eine Breite von 1,20 Meter sollte auf Gehwegen in der Regel reichen. Das entspricht ungefähr der Breite eines Fußgängers plus Gegenverkehr. Für Wege auf dem Grundstück genügt oft bereits ein halber Meter. Aber Achtung: Wenn die örtlichen Verhältnisse mehr erfordern, müssen Sie auch mehr tun. Müssen Sie nun den ganzen Tag schaufeln? Zum Glück nicht! Die genauen Zeiten regeln die Städte individuell. Werktags sollten die Wege in Dortmund ab 7.00 Uhr frei sein, an Sonn- und Feiertagen können Sie ausschlafen. Da reicht, es, wenn bis 9.00 Uhr geräumt ist. Bei Dauerschneefall dürfen Sie Pausen machen, aber mehrmaliges Räumen kann nötig sein. Es geht darum, dass der „zu erwartende Verkehr“ gefahrlos über „Ihre“ Wege kommt. Ab 20.00 Uhr am Abend können Sie die Schaufel beiseitestellen. Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie spät am Abend oder in der Nacht den Gehweg räumen. Urlaub? Krankheit? Keine Lust? Was, wenn Sie krank sind oder im Winterurlaub? Organisieren Sie eine Vertretung. Ein netter Nachbar vielleicht, der sowieso gerne schaufelt? Bei Krankheit oder Alter können Gerichte Sie von der Räum- und Streupflicht befreien, aber verlassen Sie sich nicht darauf. Es ist eher die Ausnahme als die Regel. Und wenn der Gestürzte selbst schuld ist, weil er bei Glatteis ein Wettrennen veranstaltet hat? In diesem Fall bekommt er eventuell weniger oder gar kein Schmerzensgeld. Wie immer im Recht gilt auch hier: Es hängt von den Umständen ab. Eine Faustregel gibt es leider nicht. Foto: Martina Hengesbach Apropos: Wer stellt eigentlich Schneeschieber und Streugut? Grundsätzlich der Vermietende. Aber niemand verbietet Ihnen, sich mit den Nachbarn zusammenzutun und gemeinsam vorzusorgen. Ein Schneeschieber für alle und alle für einen Schneeschieber, das fördert nebenbei auch noch die Hausgemeinschaft! Fazit Die Räum- und Streupflicht ist wie das Wetter selbst – manchmal unberechenbar und oft eine Herausforderung. Aber mit ein bisschen Vorbereitung, gesundem Menschenverstand und einer Prise Humor meistern Sie die winterliche Aufgabe. Falls Sie noch Fragen haben oder sich in den Untiefen Ihres Mietvertrags verloren haben, wissen Sie ja, wo Sie uns finden. Reichen Sie uns Ihren Mietvertrag ein und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir helfen Ihnen gerne durch den juristischen Schnee und Eisregen. Denken Sie daran: Lieber einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig geschaufelt! Kommen Sie gut und unverletzt durch den Winter und denken Sie daran: Auch wenn Sie laut Mietvertrag nicht räumen müssen, kann ein freundschaftlicher Griff zum Schneeschieber Wunder bewirken. Wer weiß, vielleicht revanchiert sich Ihr Nachbar im Sommer mit einem kühlen Getränk, wenn Sie mal wieder in der Hitze den Rasen mähen müssen. (caf) ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht, Vertragsrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht
14 Institut für Software- und Systemtechnik (ISST) und der Akademie für Theater und Digitalität konnten gleich drei strahlkräftige Institutionen in die Speicherstraße gelockt werden, deren Publikum bzw. Zielgruppe sich bisher wahrscheinlich eher selten in die Nordstadt gewagt hat. Der Heimathafen hingegen wendet sich bewusst auch an die Menschen aus dem Stadtteil und versteht sich als zentrale Anlaufstelle für Zugewanderte, Geflüchtete und all jene, die im Quartier leben. Betrieben wird das Zentrum von der GrünBau gGmbH, einem Unternehmen, das tief in der Nordstadt verwurzelt ist. Kritischer Blick Bemerkenswert ist der bewusste Umgang mit der Geschichte des Ortes. Denn in dem über 120 Jahre alten Gebäude wurden früher nicht nur Pferde und Fuhrwerke untergestellt, es wurden auch Tonnen von Kaffeebohnen geröstet und Kolonialwaren aus fernen Ländern gelagert. „Für uns war Die ersten Bemühungen, das Gebiet rund um die Speicherstraße städtebaulich aufzuwerten starteten vor mehr als zwanzig Jahren. Bereits 2005 eröffnete auf einer Freifläche zwischen zwei Speichergebäuden, direkt gegenüber des Heimathafens, die Strandbar Solendo und wurde schnell zu einem überregionalen Ausflugsziel. Die Mischung aus Strandkörben, Cocktails und authentischer Industriekultur funktionierte. Doch ein paar Jahre später schloss das Solendo wieder seine Pforten. Streitigkeiten mit einzelnen Anwohner:innen aufgrund der Lärmbelästigung waren ein Grund, interne Querelen zwischen den beiden Betreibern ein anderer. Keine Partymeile Es folgte eine Neuausrichtung seitens der städtischen Verantwortlichen. Statt Partymeile standen nun der Leitgedanke „Industrie trifft Digitalität“ und die Ansiedlung von Büro-, Gewerbe- sowie Gastronomiebetrieben im Vordergrund. Mit dem Lensing Media Port, dem Fraunhofer klar, dass wir uns mit der Geschichte des Ortes beschäftigen müssen“, sagt Florian Eichenmüller von GrünBau. Und so wurde die Eröffnung des Heimathafens im Mai mit dem 1. Dortmunder Dekolonialtag verbunden. Das Motto: „How to decolonize Heimat“. Das Ziel: Die deutsche Kolonialgeschichte sichtbar zu machen und an die Opfer der gewalttätigen und rassistischen europäischen Expansion zu erinnern. Viele Funktionen Die Federführung für die neue Begegnungsstätte liegt bei der Stiftung Soziale Stadt, die das Projekt in enger Kooperation mit dem Amt für Stadterneuerung umsetzte. Auf rund 1.900 Quadratmetern Nutzfläche werden Qualifizierungs- und Sprachkurse ebenso angeboten wie Kulturtrainings, Weiterbildungsveranstaltungen und Beratung zu asylrechtlichen Fragen. Außerdem bietet der Heimathafen Nordstadt Freiräume für den künstlerischen Nachwuchs vor Ort und stellt gleichzeitig eine Infrastruktur für selbstorganisierte Foto: age ::: Stadt im Wandel Mieterforum IV/2024 Stadtentwicklung Begegnungsort statt Kolonialwarenlager Die Transformation des Hafenquartiers schreitet voran. Im Sommer eröffnete in der Dortmunder Speicherstraße nach dreijähriger Bauzeit der „Heimathafen Nordstadt“. In dem ehemaligen Lagerhaus aus der Kolonialzeit entstand ein integratives Zentrum. Die inhaltliche Ausrichtung: Beratung, Bildung, Qualifizierung und Kultur. Ein wichtiger Meilenstein auf dem langen Weg zur Aufwertung des Quartiers. Foto: Anke Sundermeier
::: Stadt im Wandel 15 Rund 10 Millionen Euro flossen in die Sanierung des alten Gebäudes. Geplant waren ursprünglich deutlich geringere Kosten. Finanziert wurde das Projekt aus Mitteln der EU, des Bundes, des Landes NRW und der Stadt Dortmund über das Stadterneuerungsprogramm „Soziale Stadt – Dortmund Nordstadt“. Der Heimathafen Nordstadt ist damit mehr als nur ein saniertes historisches Gebäude. Er ist ein quicklebendiges Leuchtturmprojekt, das zeigt, wie städtebauliche Entwicklung und gesellschaftliche Verantwortung Hand in Hand gehen können. Tradition und Zukunft Mit dem Heimathafen ist ein Ort entstanden, der dringend gebraucht wird. Denn die Nordstadt war und ist ein bevorzugtes Ziel von Zugewanderten und Geflüchteten. Der Heimathafen bietet ihnen nicht nur praktische Unterstützung, sondern schafft offene Begegnungsräume, in denen sich Menschen aller Nationalitäten auf Augenhöhe begegnen können. (mik) müssen unseren Besucher:innen schon etwas bieten“, sagt Katharina Neumann. „Denn bisher ist es nicht so, dass die Menschen einfach so den Weg zu uns finden.“ Laufkundschaft im klassischen Sinn gibt es bisher noch nicht. Baustelle Das liegt auch daran, dass längst nicht alles fertig ist. Weder im Heimathafen noch in den anderen Gebäuden noch auf der Straße. Überall stehen Baufahrzeuge, Handwerker:innen tragen Material über die Straße, LKW liefern Baustoffe. „In unsere Kellerräume soll „Dortmund Musik“, die ehemalige Musikschule Dortmund, einziehen, aber noch gibt es ein paar Probleme mit dem Grundwasser“, erklärt Florian Eichenmüller. Der Kanal ein paar Meter weiter und die tiefe Lage des Standortes sorgen dafür, dass der Keller bisher nicht wie geplant genutzt werden kann. „Aber das werden wir auch noch in den Griff bekommen“, sagt Eichenmüller zuversichtlich. Mieterforum IV/2024 Aktivitäten bereit. Insgesamt 33 Mitarbeiter:innen von GrünBau arbeiten hier. Entweder in den Büros oder in dem im Erdgeschoss angesiedelten Restaurant „Nansen“, das nach dem norwegischen Polarforscher und Friedensnobelpreisträger Fridtjof Wedel-Jarlsberg Nansen benannt wurde. Ausbildungsbetrieb Das Nansen ist nicht nur gastronomische Anlaufstelle in der Speicherstraße, sondern auch Ausbildungsbetrieb. „Die Zielgruppe für die Ausbildungsstellen sind vor allem junge Erwachsene ohne Schulabschluss, die vielleicht schon ein paar Ausbildungen abgebrochen haben“, erklärt Betriebsleiterin Katharina Neumann, die ebenfalls bei GrünBau angestellt ist. Bereits während der Bauphase wurden Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote geschaffen und auch im laufenden Betrieb des Zentrums spielen Berufshilfeangebote eine zentrale Rolle. Trotzdem betont Neumann, dass das Restaurant wie jede andere Gastronomie funktionieren muss und soll. „Wir Foto: Florian Eichenmüller, GrünBau
Mieterforum IV/2024 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Versand Mieterforum Ich möchte die Vereinszeitung Mieterforum erhalten Per E-Mail Per Post Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Rücktrittsrecht Ich erhalte nach Eingang meiner Beitrittserklärung die Satzung des Mietervereins sowie ggf. den „Rahmenvertrag zur Mietrechsschutzversicherung“ zugesandt. Danach kann ich innerhalb von 14 Tagen den Beitritt in den Mieterverein bzw. die Rechtsschutzversicherung widerrufen. Bei Inanspruchnahme der Rechtsberatung erlischt das Rücktrittsrecht. Datum Unterschrift Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo – Do 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 14.00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo – Fr 11.00 – 12.00 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Sebastian Belgardt -55 Mo + Mi + Do + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Carsten Feldmann -58 Mo + Mi + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Mi + Do 16.00 – 17.00 Uhr Detlef Frittgen -50 Mo + Mi + Fr 10.00 – 11.00 Uhr MI 15:00 – 16:00 Uhr Di + Do 13.00 – 14.00 Uhr Stefan Geide -51 Di + Do + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Mi 15.00 – 16.00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16.00 – 16.40 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10.00 – 11.00 Uhr Di + Do 15.30 – 16.30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Fr 10.00 – 11.00 Uhr Di 15.30 Uhr – 16.30 Uhr Silke Schwarz -59 Di 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Mi + Do + Fr 13.00 – 14.00 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Mi + Do 15.00 – 16.00 Uhr Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 9,00 Euro.
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