Mieterverein Dortmund - Nr. 77

Mieterforum III/2024 8 ::: Verbraucher Bereits im Mai 2024 hatte der Mieter eine Mieterhöhung nach Mietspiegel erhalten. Die nächste wäre somit frühestens zum August 2025 möglich gewesen. Stattdessen wurde ihm an der Haustür eine „einvernehmliche Mietanpassung“ zum Juni 2024 vorgelegt. Die Mieterhöhung sei eine „Unterstützung für zukünftige Investitionen in Ihr Zuhause“, durch die Verschönerungen und Instandsetzungen im Haus finanziert würden. Zudem versteckte sich unter dem Punkt „Sonstiges“ die Umstellung des Mietvertrags auf eine Indexmiete. Für Mieterhöhungen wäre dann nicht mehr der Mietspiegel ausschlaggebend, sondern die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Da der Mieter sich unter Druck gesetzt fühlte, unterschrieb er zunächst, widerrief seine Zustimmung jedoch auf Anraten des Mietervereins inzwischen. „Es gibt klare Spielregeln für Mieterhöhungen. Und nach keiner dieser Regelungen hätte der Vermieter eine Anpassung verlangen können“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund. „Es ist zu befürchten, dass durch das Überraschungsmoment eine unverhältnismäßig hohe Miete erzielt werden sollte. Aber die Renovierung des Treppenhauses oder ein neuer Fassadenanstrich sind Instandhaltungsmaßnahmen, die Mieter:innen bereits mit ihrer Miete bezahlen.“ Vorsicht bei Haustürgeschäften Einmal zugestimmt, lässt sich eine freiwillige Mietanpassung oder Mieterhöhung nach Mietspiegel in der Regel nicht mehr zurückholen. Auch dann nicht, wenn sie falsch und unbegründet ist. Daher rät der Mieterverein diese ausreichend zu prüfen. Eine Ausnahme stellen sogenannte Haustürgeschäfte dar. Diese kommen allerdings eher bei Energie- oder Telefonverträgen vor. Hier haben Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, auf das ausdrücklich hingewiesen werden muss. Vermietungsmodell Bürgergeld? Das Vorgehen scheint kein Einzelfall zu sein. Bereits im Vorjahr hatte eine Vorgängerverwaltung für denselben Eigentümer in einem anderen Haus einen ähnlichen Versuch gestartet. Brisant dabei: Die neu vereinbarten Mieten liegen exakt auf der Höhe der damaligen Oberwerte für die Kosten der Unterkunft, der Stadt Dortmund. „Es ist zu befürchten, dass der Eigentümer bewusst versucht, bei Mieter:innen im Leistungsbezug höhere Mieten zu realisieren – in der Hoffnung, dass sie automatisch übernommen werden. Wenn das Jobcenter die Mieterhöhungen dann nicht akzeptiert, sind jedoch Mieter:innen die Dummen“, empört sich Roeser. Der Mieterverein weist daher darauf hin, wie wichtig eine Prüfung der Mieterhöhung ist. In jedem Fall sollte die Mieterhöhung zusätzlich auch dem Jobcenter vorgelegt werden, bevor man diese unterschreibt. Mieterverein mahnt zur Prüfung Mieterhöhung an der Haustür Eine besonders krasse Mieterhöhung beschäftigte aktuell den Mieterverein Dortmund: Eine Hausverwaltung überrascht einen Mieter an der Wohnungstür und drückt ihm eine „einvernehmliche Mietanpassung“ in Höhe von 177 € aufs Auge. Foto: pixabay

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