Mieterverein Dortmund - Nr. 77

Mieterforum III/2024 12 ::: Verbraucher Die Energiewende war lange nahezu ausschließlich für Wohnungsunternehmen und Hausbesitz:innen interessant. Die Installation einer Solaranlage, die energetische Modernisierung des Gebäudes oder die Umstellung auf eine effiziente Heizung – allesamt Maßnahmen, die von Vermieter:innen bzw. Eigentümer:innen angestoßen werden mussten. Mieter:innen hingegen konnten kaum selbst etwas tun. Mit sogenannten Steckersolar-Geräten, oft als „Balkonkraftwerke“ bezeichnet, haben nun auch Mieter:innen die Möglichkeit, ihren eigenen Solarstrom zu erzeugen. Diese Mini-Solaranlagen sind inzwischen sogar bei den großen Discountern oder dem bekannten schwedischen Einrichtungshaus erhältlich. Die Anlagen lassen sich unkompliziert am Balkon, auf der Terrasse oder im Garten installieren und an der Steckdose betreiben. Also Aufbauen, einstecken, fertig? Für Mieter:innen greifen zwar in Zukunft deutliche Verbesserungen, eine Zustimmung des Vermieters ist aber in der Regel weiterhin erforderlich. „Privilegierte Maßnahme“ Anfang Juli beschloss der Bundestag dann zusätzliche Klarheit für Mieterinnen und Mieter und stufte Balkonsolaranlagen als „privilegierte Maßnahme“ ein. Hierzu zählen zum Beispiel auch ein barrierefreier Umbau oder Maßnahmen, die eine Wohnung einbruchsicherer machen. Das bedeutet, dass Vermieter:innen diese Mini-Kraftwerke nicht generell verbieten dürfen. Sie haben zwar weiterhin ein Mitspracherecht bei der konkreten Ausführung, müssen aber triftige Gründe vorweisen, um die Installation gänzlich zu untersagen. Solche Gründe könnten etwa erhebliche Beeinträchtigungen des Gebäudes oder Sicherheitsrisiken sein. Unbedingt ist eine schriftliche Vereinbarung zu empfehlen. Diese kann insbesondere regeln, wie die Installation genau ablaufen wird und was mit der Anlage nach Vertragsende passiert, ob sie verbleiben kann oder rückgebaut werden muss. Das betreffende Gesetz soll den Bundesrat im Oktober dieses Jahres passieren. Rechtliche Vereinfachungen Beim lästigen Papierkram hat das kürzlich in Kraft getretene Solarpaket 1 der Bundesregierung den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert. Die bislang erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett. Zudem wurde die maximale Einspeiseleistung von 600 auf 800 Watt erhöht, was die Effizienz der Anlagen steigert. Lediglich eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist noch notwendig. Ein weiterer Vorteil: Die Geräte können nun sofort in Betrieb genommen werden. Ein möglicher Zählertausch muss nicht mehr abgewartet werden. Sollten in Haushalten noch alte Ferraris-Stromzähler ohne Rücklaufsperre im Betrieb sein, muss es der örtliche Stromversorger dulden, dass der Zähler bei hoher Stromeinspeisung sogar rückwärts läuft. Lohnt sich die Anschaffung? Die Wirtschaftlichkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Anschaffungskosten, Ausrichtung und EigenverbrauchsanSteckersolar-Geräte erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Neue gesetzliche Regelungen machen die Installation nun noch einfacher. Wir erklären, worauf Mieter:innen achten müssen. Foto: pixabay Balkonsolar Jetzt noch einfacher und effektiver

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