Mieterverein Dortmund - Nr. 77

Neue Wohnungsgemeinnützigkeit: Chance vertan Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. www.mieterverein-dortmund.de Titelbild: pixabay 20. JG. Nr. 77, III/2024 Nordstadt: Das Sozial-Ökologische Zentrum Dortmund: Schrumpft oder wächst die Stadt?

Mieterforum III/2024 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Aktuell Meldungen ................................ S. 3 Intern Neue Mitgliedsbeiträge ............... S. 4 Wohnungspolitik Neue Wohnungsgemeinnützigkeit? ..... S. 6 Mietrecht Mieterhöhung als Haustürgeschäft?........................ S. 8 Stadt im Wandel Mikrozensus für Dortmund ......... S. 9 Mietrecht Neues vom BGH .......................... S. 10 Mietrecht Antworten zur Kostensenkung ..... S. 11 Verbraucher Balkonsolar ............................... S. 12 Mietrecht Das SÖZ in der Nordstadt ........... S. 14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Martin Grebe (mag), Mirko Kussin (mik), Alexandra Gehrhardt (age), Detlef Frittgen (def) Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Dr. Tobias Scholz (ts), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 16.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg „Die Wohngemeinnützigkeit ist wieder da!“, so ließ sich Bundesbauministerin Geywitz Anfang Juni zitieren. Ein Grund zur Freude, könnte man meinen. Schließlich fordern Mietervereine seit Jahren die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit. Insbesondere in Dortmund und im Ruhrgebiet befanden sich bis 1990 noch tausende Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnungsunternehmen. Doch die aktuellen Regelungen reichen nicht aus, um schnell und viele bezahlbare Wohnungen bereitzustellen – wie wir in diesem Heft zusammengefasst haben. Es bleibt zu hoffen, dass diese oder eine künftige Bundesregierung nachbessert. Das Menschenrecht auf Wohnen muss aus der Investitionsecke herausgeholt werden. Bei steigenden Zinsen und attraktiveren Anlagealternativen geraten immer mehr finanzmarktorientierte Vermieter:innen in die Krise. Das Geld, das in den vergangenen Jahren des Booms an Anteilseigner:innen ausgezahlt wurde, fehlt jetzt an allen Ecken und Enden. Bei gemeinnützigen Unternehmen würde dieses Geld nicht versickern, sondern könnte nur für Modernisierungen und Instandhaltungen eingesetzt werden. Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgehen Impressum Foto: Martina Hengesbach MVDO in den Sozialen Medien Facebook: @mieterverein Instagram: mietervereindortmund X: @mieterverein_do Unser Newsletter Einmal im Monat können Sie unseren E-Mail-Newsletter erhalten. Neben tagesaktuellen Infos finden Sie dort auch zahlreiche weiterführende Links zu spannenden Wohnthemen und eine umfangreiche Presseschau. Anmeldung unter www.mieterverein- dortmund.de/ssl_newsletter.html Unsere Online-Angebote Eine bestandswahrende Geschäftspolitik muss nicht teuer sein. Genossenschaften zeigen, dass sie mit deutlich niedrigeren Mieten als börsennotierte Unternehmen eine gute Instandhaltung ermöglichen können. Nicht zuletzt leiden unter den Renditeerwartungen der großen Finanzinvestoren auch diejenigen, die bei privaten Vermieter:innen leben. Diese Mieten treiben die durchschnittlichen Mietpreise und damit den Mietspiegel in die Höhe. Daher ist es umso wichtiger, jede Mieterhöhung genau zu prüfen. Foto: age ab Seite 14. Das SozialÖkologische Zentrum in einer ehemaligen Kirche.

Mieterforum III/2024 3 ::: Aktuell Aktualisierte Ratgeber Hannibal – Stillstand und Fortschritt 5,50 € Kaltmiete pro Quadratmeter sind kostendeckend Das Mieterhandbuch wird vom Deutschen Mieterbund und der Verbraucherzentrale herausgegeben. Für die wichtigsten Themen wie Mietvertrag, Kaution, Kündigung, Mieterhöhung oder Mängel gibt es praktische Tipps, Vordrucke für Schreiben und Checklisten. ISBN: 978-3-86336-194-5 (18,00 €) Das Nachschlagewerk des Deutschen Mieterbundes zu allen wichtigen Themen rund um das Mietverhältnis. Fachleute geben in verständlicher Sprache Auskunft auf Grundlage der neuesten Miet- und Wohngesetzgebung. Die Neuauflage kommt mit über 4.000 Hinweisen auf Gerichtsentscheidungen – inkl. allen gesetzlichen Änderungen und dem neuen Heizungsgesetz! ISBN 978-3-944608-22-8 (16,00 €) Beide Bücher sind im Buchhandel und in unserer Geschäftsstelle erhältlich. Alle Jahre wieder, möchte man meinen. Zum siebten Mal jährt sich am 21. September die Räumung des Hannibal in Dorstfeld. Immerhin: Es tut sich was. Inzwischen wurde das Gebäude eingerüstet. Bis 2026 will der neue Eigentümer die Bauarbeiten abgeschlossen haben. Die Gebäude sollen kräftig umgekrempelt werden. Wie teuer die Wohnungen Mit knapp 5,50 € Kaltmiete pro Quadratmeter lassen sich Wohnungen kostendeckend und nachhaltig bewirtschaften. Das ist das Ergebnis einer Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung zu Organisationsstrukturen und Bewirtschaftungskosten öffentlicher und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Für die Studie wurden Geschäftsdaten von Unternehmen ausgewertet, die insgesamt 600.000 Kurzmeldungen dann werden, ist nicht klar. So günstig wie früher wird es aber vermutlich nicht. Offen ist weiterhin, wer für die Kosten der Räumung aufkommen muss. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster steht noch immer aus. Für die von der Räumung betroffenen Mieter:innen bedeutet das, dass die Hängepartie weitergeht. Wohnungen in Berlin und Wien verwalten. Dabei zeigte sich, dass die Berechnung der Miete nach tatsächlichen Kosten ein deutlich niedrigeres Mietniveau ergibt als die Orientierung am Markt. Wer wirtschaftliche und zugleich bezahlbare Mieten erreichen will, muss andere Wege in der Wohnungsversorgung und Mietpreisregulierung gehen. Foto: Ira Strucks

Mieterforum III/2024 4 ::: Intern Für sehr viele Vereinsmitglieder stellt die angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten in Dortmund und den Nachbarstädten eine erhebliche Herausforderung dar. Die gestiegenen Energiepreise haben das Frühjahr in der Beratungsarbeit bestimmt. Die Prüfung von Belegen und die Auseinandersetzung mit den Widersprüchen dauert an. Auch wenn die Energiepreise aktuell wieder gesunken sind, kommt das Thema wieder auf Mieter:innen zu: mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für 2023. Dafür haben Vermieter:innen bis zum Jahresende Zeit. Die nächste große Welle an zu prüfenden Betriebskosten wird den Mieterverein also spätestens ab Herbst wieder herausfordern. Um das Beratungsaufkommen und die damit verbundenen Verwaltungsabläufe zu bewältigen, haben wir personell aufgestockt. In Kombination mit einer fairen Bezahlung des Teams ist eine Beitragsanpassung zum 01.01.2025 notwendig, um eine kompetente rechtliche Beratung sowie eine wirkungsvolle Interessenvertretung zu gewährleisten. Öffentliche Zuschüsse erhält der Mieterverein bekanntermaßen nicht. Moderate Anpassung Deshalb steigen die Beiträge zum 01.01.2025 in allen Beitragsklassen für Wohnraummietverhältnisse und gewerbliche Mietverhältnisse um durchschnittlich 0,50 €/mtl. Um Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen, werden Beitragsklassen zusammengefasst, sodass sich hieraus teilweise um bis zu 0,25 €/mtl. geringere bzw. höhere Anpassungen ergeben (siehe S. 5). Wie bisher wird die Treue zum Mieterverein belohnt. In Abhängigkeit von der Dauer der Mitgliedschaft ergeben sich geringere monatliche Beiträge. Auch der ermäßigte Sozialbeitrag als vereinsinternes Solidarmodell besteht weiterhin. Im Vereinsalltag ist die Umstellung auf die digitale Akte im vollen Gange. Vielleicht haben Sie schon ein Schreiben per Post oder E-Mail mit einem neuen Aktenzeichen bekommen. Dieses steuert die Zuordnung des Schriftverkehrs zu einem Beratungsthema. Nutzen Sie es unbedingt, wenn Sie zu der gleichen Angelegenheit Um als Mieterverein handlungsfähig zu bleiben und eine faire Bezahlung sicherzustellen, ist eine Beitragsanpassung zum 01.01.2025 notwendig. Die gute Nachricht: Die Prämie für die Rechtsschutzversicherung bleibt mit nur 2 Euro im Monat unverändert. Foto: pixabay Die gestiegenen Mitgliedsbeiträge sichern die Arbeit des Mietervereins. Beitragsanpassung Mehr Beratungen und Personal, weniger Beitragsklassen

Mieterforum III/2024 5 ::: Intern eine E-Mail oder einen Brief schreiben. Die elektronische Akte vereinfacht unsere Arbeitsabläufe erheblich. Die Umstellung ist jedoch nicht mit einem Sprint über Nacht erledigt, sondern gleicht einem Langstreckenlauf, der Zeit und Personal benötigt. Rechtsschutz-Prämie bleibt stabil Die Prämie in Höhe von nur 2 Euro im Monat (bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadensfall) für unsere Gruppen-Rechtsschutzversicherung zur Abdeckung von Prozesskosten können wir auch 2025 stabil halten. Falls Sie die Versicherung noch nicht abgeschlossen haben, empfehlen wir dies nachzuholen. So können Sie im Streitfall vor Gericht Ihr Kostenrisiko begrenzen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Rechtsschutzversicherung, das Sie in der Geschäftsstelle und auf unserer Internetseite erhalten. (ts) Beiträge ab dem 01.01.2025 Mitgliedsbeitrag für Beitritte ab dem 01.01.2015: 9,00 €/mtl. Mitgliedsbeitrag für Beitritte ab dem 01.01.2000 bis 31.12.2014: 8,50 €/mtl. Mitgliedsbeitrag für Beitritte vom 01.01.1985 bis 31.12.1999: 8,00 €/mtl. Mitgliedsbeitrag für Beitritte bis zum 31.12.1984: 7,25 €/mtl. Sozialbeitrag Wohnraum (bei Bezug u.a. von Grundsicherung oder ALG II) Mitgliedsbeitrag für Beitritte ab dem 01.10.2019: 6,00 €/mtl. Mitgliedsbeitrag für Beitritte bis zum 30.09.2019: 5,50 €/mtl. Mietrechtsschutzversicherung Wohnraum (zzgl. zur Mitgliedschaft) Unverändert 2,00 €/mtl. Mitgliedsbeiträge für gewerbliche Pacht- & Mietverhältnisse ab dem 01.07.2022 mtl. Miete bis 1.000 €: 12,50 €/mtl. mtl. Miete über 1.000 € bis 2.500 € 14,50 €/mtl. mtl. Miete über 2.500 €: 16,50 €/mtl. Beiträge für Beitritte bis zum 30.06.2022 jeweils 0,50 €/mtl. unter den o.g. Beiträgen. Die Porto- und Kopierpauschale wird auf eine halbjährliche Abrechnung umgestellt, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die vollständige Beitrags und Gebührenordnung erhalten Sie in der Geschäftsstelle und der Internetseite des Mietervereins.

Mieterforum III/2024 6 ::: Titel Die alte Wohnungsgemeinnützigkeit wurde 1989 abgeschafft. Damals gehörten allein in Dortmund 110.000 Wohnungen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, die sich auf eine Kostenmiete beschränkten, dafür jedoch steuerliche Vorteile genossen. Zu diesen Unternehmen zählten Genossenschaften, kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen sowie der Werkswohnungsbau. Ein großer Teil der Wohnungen wurde später an Investoren verkauft und muss nun als Anlageprodukt auf dem Finanzmarkt konkurrieren. Mieterschützer:innen setzten sich seit Jahren für eine Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit ein. Ihre Hoffnung war groß, als sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Wiedereinführung durch die Hintertür Anstatt ein eigenes Gesetz zu schaffen, soll Gemeinnützigkeit über eine Änderung in der Abgabenordnung des kommenden Jahressteuergesetztes geschaffen werden. Darin wird festgelegt, was als gemeinnützig gilt und welche Organisationen steuerlich begünstigt werden, wie zum Beispiel Vereine und Stiftungen. Klassischerweise kennt man dies von Sport- und Kulturvereinen oder Sozialverbänden. Künftig sollen auch Wohnungsunternehmen, die vergünstigten Wohnraum anbieten, als Wohnungsunternehmen, die nicht nach Gewinn streben, sondern Wohnungen nur zum Selbstkostenpreis anbieten – zu schön, um wahr zu sein? Laut Beschluss der Bundesregierung Anfang Juni bald nicht mehr, denn die Wohnungsgemeinnützigkeit soll zurückkehren. Aus Sicht von Mieterschützer:innen jedoch nur in einer abgespeckten Version. Chance vertan Wohnungsgemeinnützigkeit light Foto: pixabay Die Skyline von Dortmund Hörde. Ganz im Vordergrund: genossenschaftliche Mietwohnungen der gws.

Mieterforum III/2024 7 ::: Titel gemeinnützig anerkannt werden. Für gemeinnützig vermietete Wohnungen sollen Einkommensgrenzen bei der Anmietung gelten, die einmalig zu Beginn nachgewiesen werden müssen. Diese liegen bei maximal dem Fünffachen des Bürgergeld-Regelsatzes, bei Alleinerziehenden beim Sechsfachen. Bei einem Einpersonenhaushalt entspricht das nach Angaben des Bundesbauministeriums einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 3.480 €. Bei mehreren Personen und Kindern steigen die Regelsätze entsprechend. Keine klare Mietobergrenze Während die Einkommensgrenzen relativ klar definiert sind, bleibt unklar, wie hoch die Mieten der gemeinnützigen Wohnungen sein dürfen. In der Abgabenordnung ist von einem „vergünstigten Preis“ die Rede. Ob dies bedeutet, dass die Mieten unterhalb des Mietspiegel-Mittelwertes oder unterhalb der aktuellen Neuvertragsmieten für die gesamte Stadt liegen müssen, bleibt offen. Immerhin wird in der Gesetzesbegründung erwähnt, dass dieses Kriterium erfüllt wäre, wenn die Miete nur die tatsächlichen Kosten deckt. Eine starre, bundesweit einheitliche Regelung wäre auch nicht sachgerecht, da sie den unterschiedlichen Wohnungen und Märkten nicht gerecht würde. Es hätte jedoch auf die bewährte Kostenmiete nach der II. Berechnungsverordnung verwiesen werden können, die im sozialen Wohnungsbau lange Zeit klar geregelt war. So bleibt im Zweifel die Auslegung des örtlichen Finanzamtes, das die Anerkennung der Gemeinnützigkeit prüft. Das Bundesfinanzministerium könnte jedoch im Einvernehmen mit den Ländern Richtlinien schaffen. Gewinnausschüttungsverbot Im Gegensatz zur früheren Wohnungsgemeinnützigkeit soll nun ein vollständiges Gewinnausschüttungsverbot gelten. Einnahmen aus der Vermietung dürfen nur in den Bestand und das Unternehmen reinvestiert werden. Damit werden die Unternehmen als Geschäftsmodell völlig unattraktiv. Renditemöglichkeiten einzuschränken ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Sollen die Gesellschaften jedoch auch aktiv bauen und nicht nur Bestände verwalten, ist Kapital von außen notwendig. Die frühere Wohnungsgemeinnützigkeit erlaubte immerhin eine Ausschüttung von 4 % auf die eingezahlten Einlagen. Bei einer solchen Regelung wären Neugründungen im Werkswohnungsbau oder ein Wechsel von kommunalen Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften wahrscheinlicher. Für finanzmarkt- und renditeorientierte Investoren bliebe diese Regelung jedoch weiterhin uninteressant. Fehlende Förderung Damit die neuen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen effektiv arbeiten können, ist eine gute staatliche Förderung notwendig. Im Koalitionsvertrag waren neben steuerlichen Vorteilen auch Investitionszulagen angekündigt. Diese fehlen im Konzept der Bundesregierung bisher vollständig. Sollte der Bund hier nicht nachbessern, wären alleine die Länder über die Wohnraumförderung und die Kommunen über die vergünstigte Abgabe von Bauland gefragt. Im Gegensatz zum bisherigen sozialen Wohnungsbau könnten Investitionen aus Mitteln des Bundes der Einstieg in eine dauerhafte Preisbindung sein, da die Bindungen, anders als bei bisherigen Förderprogrammen, nicht nach 20 oder 30 Jahren auslaufen würden. Viele Fragen offen Noch sind viele Fragen offen, wie die Rahmenbedingungen für die neuen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen aussehen werden. Vor allem ist unklar, wer diese neuen Möglichkeiten nutzen möchte und kann. Kleinere Organisationen könnten davon profitieren, während die großen Akteure der Wohnungswirtschaft wohl nicht interessiert sein werden. Bleibt die Neugründung von öffentlichen, gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Selbst die Bundesregierung sieht die Wirkung als begrenzt an und geht davon aus, dass deutschlandweit aktuell nur etwa 100.000 Mieter:innen davon profitieren könnten. (mar)

Mieterforum III/2024 8 ::: Verbraucher Bereits im Mai 2024 hatte der Mieter eine Mieterhöhung nach Mietspiegel erhalten. Die nächste wäre somit frühestens zum August 2025 möglich gewesen. Stattdessen wurde ihm an der Haustür eine „einvernehmliche Mietanpassung“ zum Juni 2024 vorgelegt. Die Mieterhöhung sei eine „Unterstützung für zukünftige Investitionen in Ihr Zuhause“, durch die Verschönerungen und Instandsetzungen im Haus finanziert würden. Zudem versteckte sich unter dem Punkt „Sonstiges“ die Umstellung des Mietvertrags auf eine Indexmiete. Für Mieterhöhungen wäre dann nicht mehr der Mietspiegel ausschlaggebend, sondern die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Da der Mieter sich unter Druck gesetzt fühlte, unterschrieb er zunächst, widerrief seine Zustimmung jedoch auf Anraten des Mietervereins inzwischen. „Es gibt klare Spielregeln für Mieterhöhungen. Und nach keiner dieser Regelungen hätte der Vermieter eine Anpassung verlangen können“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund. „Es ist zu befürchten, dass durch das Überraschungsmoment eine unverhältnismäßig hohe Miete erzielt werden sollte. Aber die Renovierung des Treppenhauses oder ein neuer Fassadenanstrich sind Instandhaltungsmaßnahmen, die Mieter:innen bereits mit ihrer Miete bezahlen.“ Vorsicht bei Haustürgeschäften Einmal zugestimmt, lässt sich eine freiwillige Mietanpassung oder Mieterhöhung nach Mietspiegel in der Regel nicht mehr zurückholen. Auch dann nicht, wenn sie falsch und unbegründet ist. Daher rät der Mieterverein diese ausreichend zu prüfen. Eine Ausnahme stellen sogenannte Haustürgeschäfte dar. Diese kommen allerdings eher bei Energie- oder Telefonverträgen vor. Hier haben Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, auf das ausdrücklich hingewiesen werden muss. Vermietungsmodell Bürgergeld? Das Vorgehen scheint kein Einzelfall zu sein. Bereits im Vorjahr hatte eine Vorgängerverwaltung für denselben Eigentümer in einem anderen Haus einen ähnlichen Versuch gestartet. Brisant dabei: Die neu vereinbarten Mieten liegen exakt auf der Höhe der damaligen Oberwerte für die Kosten der Unterkunft, der Stadt Dortmund. „Es ist zu befürchten, dass der Eigentümer bewusst versucht, bei Mieter:innen im Leistungsbezug höhere Mieten zu realisieren – in der Hoffnung, dass sie automatisch übernommen werden. Wenn das Jobcenter die Mieterhöhungen dann nicht akzeptiert, sind jedoch Mieter:innen die Dummen“, empört sich Roeser. Der Mieterverein weist daher darauf hin, wie wichtig eine Prüfung der Mieterhöhung ist. In jedem Fall sollte die Mieterhöhung zusätzlich auch dem Jobcenter vorgelegt werden, bevor man diese unterschreibt. Mieterverein mahnt zur Prüfung Mieterhöhung an der Haustür Eine besonders krasse Mieterhöhung beschäftigte aktuell den Mieterverein Dortmund: Eine Hausverwaltung überrascht einen Mieter an der Wohnungstür und drückt ihm eine „einvernehmliche Mietanpassung“ in Höhe von 177 € aufs Auge. Foto: pixabay

Mieterforum III/2024 9 ::: Stadt im Wandel Knapp unter oder deutlich über 600.000? Wenn es um Dortmunds Einwohnerzahl geht, klaffen die offiziellen Angaben auseinander. Während der Zensus 2022 598.255 Dortmunder:innen ermittelte, verweist die Stadtverwaltung auf ihre Melderegister, die deutlich mehr Einwohner:innen ausweisen. Doch woher kommen diese Unterschiede und was bedeuten sie für die Zukunft der Stadt? Unterschiedliche Methoden Die Diskrepanz erklärt sich durch die verschiedenen Erhebungsmethoden. Der Zensus ist eine kleine Volkszählung, die alle zehn Jahre durchgeführt wird und dessen Werte auf Stichproben und Hochrechnungen beruhen. Die Stadt hingegen nutzt tagesaktuelle Daten des Einwohnermeldeamtes. Und diese „geben am Ende dann doch die klarere Auskunft und sind belastbar und solide“, wie Oberbürgermeister Thomas Westphal von unseren Kolleg:innen der Nordstadtblogger zitiert wird. Dass die Zahlen des Einwohnermeldeamtes jedoch auch mit Vorsicht zu genießen sind, weil nicht jeder, der aus Dortmund wegzieht, sich auch beim Amt abmeldet, verschweigt der OB. So oder so: Wachstum Ungeachtet der Differenzen zeigen beide Quellen einen klaren Trend: Dortmund wächst. Der Zensus verzeichnete zwischen 2011 und 2022 einen Zuwachs von knapp 27.000 Menschen oder 4,7 Prozent. Die städtischen Zahlen weisen sogar ein noch stärkeres Wachstum aus. Ein Grund für den Anstieg: die Zuwanderung. Allein Mitte 2022 wurden über 8.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Dortmund registriert. Aber auch die Geburtenzahlen spielen eine Rolle: 2021 verzeichnete die Stadt mit über 6.500 Geburten den höchsten Stand seit Jahren. Weitere Faktoren, die für Zuzüge sorgen: eine große Universität und zahlreiche attraktive Arbeitgeber, die sich in den vergangenen Jahren auf dem Stadtgebiet angesiedelt haben – sei es im Indu-Park, im Technologie-Park oder auf Phoenix-West. Zukunftsprognosen Für viele Dortmunder:innen mag es letztendlich egal sein, ob die Stadt nun 590.000, 605.000 oder 612.000 Einwohner hat. Für die Verantwortlichen in der Verwaltung ist die zukünftige Entwicklung allerdings wichtig. Nur so können rechtzeitig die richtigen Weichen für Wohnungsbau, Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen gestellt werden. Aber weil Zukunftsprognosen von zahlreichen Faktoren abhängig sind, gehen die Meinungen über die langfristige Entwicklung der Stadt weit auseinander. Das Landesamt IT.NRW erwartet für 2040 etwa 587.000 Einwohner:innen. Thomas Westphal gibt sich deutlich optimistischer und rechnete noch im Frühjahr mit 650.000 Dortmunder:innen fürs Jahr 2035. Und die renommierte Bertelsmann Stiftung wiederum sieht in den kommenden Jahren einen Rückgang auf 574.000 Einwohner:innen. Genaue Zahlen, wichtige Planung Unbestritten: Dortmund ist die drittgrößte Stadt in NRW. Eine genaue Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ist jedoch schwierig. Dabei wäre dies für eine zukunftsfähige Stadtplanung enorm wichtig. Schließlich müssten für mehr Einwohner:innen auch mehr Wohnungen, Schul- und Kitaplätze geschaffen werden. Die exakte Einwohnerzahl mag umstritten sein, ihre Bedeutung für die Zukunft der Stadt ist es nicht. (mik) Wachstum oder Schrumpfung? Das Rätsel: Dortmunds Einwohnerzahl Wie viele Menschen leben eigentlich in Dortmund? Eine einfache Frage, doch die Antwort darauf sorgt für Verwirrung. Stadtverwaltung, Zensus und Landesamt kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Exakte Einwohnerzahlen sind für die Infrastrukturplanung enorm wichtig. Foto: pixabay

Mieterforum III/2024 10 ::: Mietrecht frist – etwaige Ansprüche von der Kaution abziehen. Die Kaution diene gerade zur Sicherung solcher Ansprüche. In welcher Höhe der Vermieter die Kaution einbehalten darf, entschied der Senat nicht. Zur Klärung dieser Frage, verwies er den Fall „zur neuen Verhandlung und Entscheidung“ an das Landgericht Nürnberg-Fürth. Das Fazit Das BGH-Urteil bedeutet: Wenn es nachweislich Schäden gibt, können Vermieter:innen sich an der Kaution bedienen. Dies gilt auch dann, wenn der Auszug schon länger als sechs Monate zurückliegt. Im Ergebnis also eine ungünstige Entscheidung für Mieter:innen. Die gesetzliche Frist von sechs Monaten sollte dazu dienen, schnell Rechtssicherheit über bestehende Forderungen des Vermieters zu schaffen. Mieter:innen müssen nun befürchten, auch nach Ablauf von sechs Monaten mit Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Mietschäden konfrontiert zu werden. (mag) BGH Urteil vom 10.07.2024 -AZ VIII ZR 184/23 jedoch beim Bundesgerichtshof. Der Senat entschied: Die Aufrechnung des Vermieters war zulässig, denn die Kaution sichert alle möglichen Forderungen aus dem Mietverhältnis ab: offene Mietzahlungen, Nachzahlungen aus Betriebskosten, Schadenersatz aufgrund nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen oder eben wegen Beschädigung der Mietsache. Bislang mussten Vermieter:innen im Falle von Reparaturkosten, diese innerhalb von sechs Monaten einfordern. Für den Fall, dass Vermieter:innen solche Forderungen mit der Kaution verrechnen möchten, ließ das Gericht eine Ausnahme zu. War eine Verrechnung der Forderungen vor Ablauf der sechs Monate theoretisch möglich, so ist die Aufrechnung mit der Kaution auch später noch zulässig. Um eine Verrechnung mit der Kaution vornehmen zu dürfen, müssen Vermietende vorher nicht zur Zahlung der Reparaturkosten aufgefordert haben. Eine Kautionsvereinbarung im Mietvertrag, so die Begründung der Karlsruher Richter:innen sei in der Regel weit auszulegen. Danach könnten Vermietende nach Ende des Mietverhältnisses – und nach Ende der geltenden VerjährungsBGH-Urteile Neues aus Karlsruhe Vermieter:innen können länger auf Kaution zugreifen Der Fall Eine Mieterin aus Nürnberg forderte nach Ende des Mietverhältnisses ihre Kaution von 785 € zurück. Ihr Vermieter weigerte sich. In einem Schreiben machte er Schadensersatzansprüche für eine beschädigte Steckdose und einen zerkratzten Holzfußboden geltend und behielt die Kaution ein. Die ehemalige Mieterin bekam daher ihr Geld nicht zurück und verklagte den Vermieter auf Rückzahlung. Die Entscheidung Nach Ansicht der Mieterin waren die Schadensersatzansprüche Ihres ehemaligen Vermieters verjährt. Sie berief sich dabei auf die Vorschrift des § 548 BGB, wonach solche Schadensersatzansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung verjähren. Unter diese Vorschrift fallen auch Mietschäden, die während der Mietzeit entstanden sind. Vorliegend waren die sechs Monate zum Zeitpunkt des Schreibens des Vermieters bereits abgelaufen. Mit dieser Argumentation war die Mieterin in Vorinstanzen erfolgreich. Nicht

Mieterforum III/2024 11 ::: Mietrecht ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht, Vertragsrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht Was ist eine Kostensenkungsaufforderung und warum erhalte ich diese? Eine Kostensenkungsaufforderung ist eine Information des Jobcenters oder Sozialamts, dass Ihre Miete als zu hoch angesehen wird und Sie diese Kosten in irgendeiner Form senken sollten. Dies geschieht oft nach Ablauf des ersten Jahres, in dem Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. In dieser sogenannten Karenzzeit werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft voll übernommen. Wie kann ich gegen die Aufforderung zur Kostensenkung vorgehen? Gegen die Kostensenkungsforderung selbst können Sie sich nicht wehren. Erst wenn nach sechs Monaten Ihre Unterkunftskosten auf die vermeintlich angemessenen Kosten reduziert werden und Sie einen korrigierten Bewilligungsbescheid erhalten, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. Das heißt aber nicht, dass Sie untätig bleiben sollten. In den letzten Monaten haben viele Mieter:innen, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, vermehrt Kostensenkungsaufforderungen vom Jobcenter, bzw. Sozialamt erhalten. Diese Schreiben verunsichern viele Betroffene. Aus der Rechtsberatung Aufforderung zur Kostensenkung - Was tun? Was sollte ich tun, wenn ich eine Kostensenkungsaufforderung erhalte? Informieren Sie sich anwaltlich oder bei einer Beratungsstelle, ob die Aufforderung korrekt gestellt wurde. Parallel sollten Sie versuchen, Ihre Mietkosten durch Verhandlungen oder durch Untervermietung zu senken. Sollte dies nicht ausreichen, müssen Sie nach einer günstigeren Wohnung suchen. Wie dokumentiere ich meine Wohnungssuche richtig? Führen Sie ein detailliertes Protokoll, das alle Ihre Bemühungen zur Kostensenkung festhält. Notieren Sie jede Wohnungsanzeige, auf die Sie sich bewerben. Halten Sie Datum, Anbieter, Kontaktinformationen sowie das Ergebnis Ihrer Bewerbung fest. Bewahren Sie relevante E-Mails und Briefe als Belege auf. Auf diese Weise können Sie glaubhaft darlegen, dass es Ihnen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich war, eine günstigere Wohnung zu finden. Was passiert, wenn ich die Kostensenkung nicht umsetze? Wenn die Kostensenkungsaufforderung korrekt ist und Sie die Kosten nicht senken konnten, bzw. keine besonderen Härtefälle vorliegen, zahlt die Behörde geringere Unterkunftskosten. Die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und dem vom Jobcenter übernommenen Betrag müssen Sie dann selbst tragen. Unter welchen Umständen kann ich hiergegen vorgehen? Eine Kostensenkung kann unzumutbar sein, wenn gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe einen Umzug unmöglich machen. Auch wenn es nachweislich keine angemessenen Wohnungsangebote auf dem Markt gibt, können Sie die Aufforderung anfechten. Eine fehlerhafte oder unzureichend formulierte Aufforderung kann rechtlich ebenfalls angreifbar sein. Sobald das Jobcenter die Mietkosten kürzt, können Sie Widerspruch einlegen. (def) Rechtsberater Detlef Frittgen antwortet auf Ihre Fragen.

Mieterforum III/2024 12 ::: Verbraucher Die Energiewende war lange nahezu ausschließlich für Wohnungsunternehmen und Hausbesitz:innen interessant. Die Installation einer Solaranlage, die energetische Modernisierung des Gebäudes oder die Umstellung auf eine effiziente Heizung – allesamt Maßnahmen, die von Vermieter:innen bzw. Eigentümer:innen angestoßen werden mussten. Mieter:innen hingegen konnten kaum selbst etwas tun. Mit sogenannten Steckersolar-Geräten, oft als „Balkonkraftwerke“ bezeichnet, haben nun auch Mieter:innen die Möglichkeit, ihren eigenen Solarstrom zu erzeugen. Diese Mini-Solaranlagen sind inzwischen sogar bei den großen Discountern oder dem bekannten schwedischen Einrichtungshaus erhältlich. Die Anlagen lassen sich unkompliziert am Balkon, auf der Terrasse oder im Garten installieren und an der Steckdose betreiben. Also Aufbauen, einstecken, fertig? Für Mieter:innen greifen zwar in Zukunft deutliche Verbesserungen, eine Zustimmung des Vermieters ist aber in der Regel weiterhin erforderlich. „Privilegierte Maßnahme“ Anfang Juli beschloss der Bundestag dann zusätzliche Klarheit für Mieterinnen und Mieter und stufte Balkonsolaranlagen als „privilegierte Maßnahme“ ein. Hierzu zählen zum Beispiel auch ein barrierefreier Umbau oder Maßnahmen, die eine Wohnung einbruchsicherer machen. Das bedeutet, dass Vermieter:innen diese Mini-Kraftwerke nicht generell verbieten dürfen. Sie haben zwar weiterhin ein Mitspracherecht bei der konkreten Ausführung, müssen aber triftige Gründe vorweisen, um die Installation gänzlich zu untersagen. Solche Gründe könnten etwa erhebliche Beeinträchtigungen des Gebäudes oder Sicherheitsrisiken sein. Unbedingt ist eine schriftliche Vereinbarung zu empfehlen. Diese kann insbesondere regeln, wie die Installation genau ablaufen wird und was mit der Anlage nach Vertragsende passiert, ob sie verbleiben kann oder rückgebaut werden muss. Das betreffende Gesetz soll den Bundesrat im Oktober dieses Jahres passieren. Rechtliche Vereinfachungen Beim lästigen Papierkram hat das kürzlich in Kraft getretene Solarpaket 1 der Bundesregierung den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert. Die bislang erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett. Zudem wurde die maximale Einspeiseleistung von 600 auf 800 Watt erhöht, was die Effizienz der Anlagen steigert. Lediglich eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist noch notwendig. Ein weiterer Vorteil: Die Geräte können nun sofort in Betrieb genommen werden. Ein möglicher Zählertausch muss nicht mehr abgewartet werden. Sollten in Haushalten noch alte Ferraris-Stromzähler ohne Rücklaufsperre im Betrieb sein, muss es der örtliche Stromversorger dulden, dass der Zähler bei hoher Stromeinspeisung sogar rückwärts läuft. Lohnt sich die Anschaffung? Die Wirtschaftlichkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Anschaffungskosten, Ausrichtung und EigenverbrauchsanSteckersolar-Geräte erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Neue gesetzliche Regelungen machen die Installation nun noch einfacher. Wir erklären, worauf Mieter:innen achten müssen. Foto: pixabay Balkonsolar Jetzt noch einfacher und effektiver

Mieterforum III/2024 13 ::: Verbraucher teil. Ein typisches Steckersolar-Gerät mit einem 800-Watt-Modul kann bei optimaler Ausrichtung rund 560 bis 720 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen. Bei einem Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde entspricht das einer jährlichen Ersparnis von etwa 168 bis 216 Euro. Der Grundverbrauch in einem Haushalt und die Frage, inwieweit Elektrogeräte bei Sonnenschein betrieben werden können, haben erheblichen Einfluss auf die tatsächliche Ersparnis. Die Anschaffungskosten von 600 bis 1000 Euro für ein 800-Watt-System amortisieren sich in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Jahren. Zusätzlich leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz: Ein solches Steckersolar-Gerät spart über 20 Jahre etwa 5 bis 6 Tonnen co2 ein. Eine Orientierung bietet auch der kostenfreie Photovoltaik-Check von CO2online https://www.co2online.de/ photovoltaikcheck/ Fördermöglichkeiten nutzen Es lohnt sich, bei der Stadt, Gemeinde oder dem örtlichen Stromversorger nachzufragen, ob es Fördermöglichkeiten für Balkonsolaranalagen gibt. Allerdings ist Vorsicht geboten: Manche Förderprogramme stellen zusätzliche Anforderungen, wie den Einsatz spezieller Einspeisesteckdosen oder die Überprüfung durch eine Elektrofachkraft. Diese Bedingungen müssen dann zwingend eingehalten werden. Fazit: Einfacher Einstieg Steckersolar-Geräte bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, selbst zum Stromproduzenten zu werden. Die rechtlichen Vereinfachungen machen die Anschaffung noch attraktiver. Dennoch sollten Verbraucher:innen sorgfältig planen und Mieter:innen die Zustimmung des Vermieters einholen.. Mit der richtigen Vorbereitung kann fast jeder Haushalt einen Beitrag zur Energiewende leisten – und dabei auch noch Geld sparen. Unser Tipp Holen Sie sich fachkundigen Rat ein, bevor Sie sich für ein Steckersolar-Gerät entscheiden. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Webseite eine umfangreiche Übersicht zu allen relevanten Punkten zusammengestellt: https://t1p.de/uh442. (mik) Was muss beachtet werden? Trotz der Vereinfachungen gibt es einige Punkte, die Verbraucher:innen berücksichtigen sollten, wenn sie eine MiniSolaranlage auf ihrem Balkon installieren möchten. Montageort Wählen Sie einen möglichst sonnigen Platz ohne Verschattung. Südausrichtung ist ideal, aber auch Ost-West-Ausrichtungen können gute Erträge liefern. Sicherheit Achten Sie beim Kauf auf Geräte, die den DGS-Sicherheitsstandard erfüllen. Ab Ende 2024 wird voraussichtlich eine spezielle Produktnorm verfügbar sein. Anschluss Verwenden Sie ausschließlich dafür vorgesehene Steckdosen. Die Installation einer neuen Steckdose muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. VDE-Norm Wählen Sie einen hochwertigen Wechselrichter, der den VDE-Normen entspricht. Er sollte eine automatische Netztrennung (NA-Schutz) besitzen. Versicherung Klären Sie mit Ihrer Hausrat- und Haftpflichtversicherung, ob Schäden durch die Steckersolar-Anlage abgedeckt sind. Gegebenenfalls ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes sinnvoll. Brandschutz Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien und halten Sie Fluchtwege frei. Informieren Sie sich über lokale Brandschutzbestimmungen. Wartung Reinigen Sie die Module regelmäßig und überprüfen Sie Kabelverbindungen auf Beschädigungen. Eine jährliche Sichtprüfung ist empfehlenswert.

Mieterforum III/2024 ::: Stadt im Wandel 14 Mit der Verkleinerung des Kirchenkreises war vor einigen Jahren klar: Die Markusgemeinde bleibt nicht bestehen. Gleichzeitig war schon seit drei Jahren eine Gruppe junger Dortmunder:innen auf der Suche nach Räumen für einen neuen gemeinschaftlichen Ort: ein selbstverwaltetes sozial-ökologisches Zentrum. Pfarrer Laker von der Paulusgemeinde brachte beide Parteien zusammen, und nach einigen Gesprächen war klar: das könnte klappen. Der „Verein für die sozial-ökologische Transformation e.V.“ wurde gegründet, und weil auch die politischen Verhältnisse in der Stadt passten, gab es eine Anschubfinanzierung für zwei Jahre aus dem Rat. Im September 2023, nach monatelangem Umbau, öffnete das SÖZ seine Türen. Stadt von unten „Mittlerweile ist das Programm voll und vielfältig. Es gibt ein feministisches Müttercafé, Lesungen, Vorträge, eine Gala für queere Poetry. Immer montags ist Yoga „Es gibt so wenig Orte, an denen Menschen einfach mitgestalten können“, erklärt Bine, eine der Aktiven im SÖZ. Hier ist das anders. Das SÖZ ist selbstverwaltet, die Nutzer:innen kümmern sich also um alles selbst: welches Programm läuft, wie das Café gestaltet wird, wann es geöffnet hat und wie der Garten genutzt wird; aber auch um Organisatorisches wie Putzen, Finanzen oder Öffentlichkeitsarbeit. Das Zentrum lebt von ehrenamtlichem Engagement, Gehalt bekommt hier niemand. Einmal in der Woche gibt es ein Plenum, in dem grundlegende Entscheidungen getroffen werden, zum Beispiel Anfragen für Veranstaltungen. Wie das SÖZ an eine Kirche gekommen ist, ist eine ganz eigene Geschichte: Fast 60 Jahre lang war die Markuskirche in der Gut-Heil-Straße in der Nordstadt Ort für das Wort Gottes: hier wurden Gottesdienste gefeiert, Hochzeiten, Taufen, Chöre trafen sich hier, genau wie Senior:innen. und dienstags Kampfsport, das offene Gärtnern geht immer. Die unkommerziellen Angebote kommen aus den eigenen Reihen, von Menschen, die das SÖZ ohnehin nutzen. Überhaupt, der riesige Garten. Er erstreckt sich über die komplette Breite des früheren Gemeindehauses und ist neben dem Café ein Herzstück des SÖZ. Auf der einen Seite spendet die hohe Hauswand Schatten, auf der anderen die riesige Platane. In der Mitte stehen einige in Sandstein gefasste Hochbeete, daneben eine Kräuterschnecke. „Für den Nutzgarten haben wir eine Förderung von Querbeet bekommen“, erzählt Bine. Zwischen Brokkoli und anderem Gemüse muss Kraut gezupft werden, unter der Platane sägen einige Leute alte Europaletten klein, aus dem Holz soll ein Tresen gebaut werden. „Das Gemüse, das wir anpflanzen, wollen wir für die Kochgruppe nutzen, die Schnittblumen für das Café“, erklärt Bine. „Wir wollen ein Wie schafft man soziale Zentren und haucht zugleich nicht mehr genutzten Gebäuden neues Leben ein? Ein Verein in der Dortmunder Nordstadt probiert es aus: Seit einem Jahr ist in der ehemaligen Markuskirche nahe dem Klinikum Nord das Sozial-Ökologische Zentrum SÖZ beheimatet. Mit dem großen Kirchenschiff, einem Café und vielen Räumen für Workshops, Bandproben, Leserunden und mehr soll es vor allem eins sein: ein offener Ort für alle. Ein Ort für alle Das Sozial-Ökologische Zentrum Foto: age

Mieterforum III/2024 ::: Stadt im Wandel 15 ganzjähriges Blühangebot schaffen, auch für Insekten und andere Tiere.“ Sie ist Naturpädagogin und will den Garten tier- und insektenfreundlich anlegen. „Es gibt durch zunehmende Flächenversiegelung immer weniger Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Tiere. Also wollen wir hier ein Gegengewicht setzen.“ Dass soziale und Klimagerechtigkeit zusammen gedacht werden müssen, und dass hier ein Ort sein kann, dies umzusetzen, gehört zum Selbstverständnis des SÖZ. Mit dem Garten erreicht das SÖZ vielleicht am ehesten diejenigen, die bei anderen linken sozialen Zentren, trotz aller Mühen, nicht so stark eingebunden werden können, wie man das möchte: die Nachbarschaft. Immer wieder kämen Nachbar:innen, die mit dem SÖZ sonst eigentlich nichts zu tun hätten vorbei, und würden einfach mitmachen, erzählt kel und vieles andere mehr ist angedacht. Die kleinen Räume im Keller sollen mittelfristig ihre Nutzung als offene Werkstatt, als Medienstudio oder Proberäume finden. Eine große Aufgabe wird der Umbau des alten Kirchenschiffs, damit in der riesigen Halle nicht nur Yoga und Sportangebote stattfinden können, sondern auch mal Konzerte und größere Veranstaltungen. „Das SÖZ funktioniert nur, weil viele Menschen viel Zeit hier verbringen. Und es lebt davon, dass sich Menschen einbringen und das Zentrum aktiv mitgestalten. Das SÖZ geht nur gemeinsam.“ (age) Das SÖZ freut sich über neue Mitgestalter:innen. Wer mitmachen möchte, kann sich per E-Mail (soez-do@riseup.net) oder Instagram (@soez.dortmund) melden oder immer donnerstags um 19 Uhr zum Plenum kommen: SÖZ Dortmund, Gut-Heil-Straße 12. Bine. Auch Menschen aus der früheren Markusgemeinde kämen regelmäßig ins jetzt neue Café. „In der Nordstadt leben viele Menschen auf engem Raum, haben eben keinen Garten, keinen Ort zum Zusammenkommen. Den wollen wir hier anbieten, und auch die Möglichkeit, ihn selbst zu gestalten.“ Denn neben schönen Freizeitaktivitäten hat das SÖZ durchaus einen politischen Kern: „Wir sind ein Nachbarschaftszentrum, aber auch ein dezidiert antifaschistischer, antikapitalistischer Ort. Es geht uns um Demokratie. Darum, miteinander zu reden und sich zusammen zu tun“ – auch mit Blick auf die zunehmend reaktionäre und rechte Stimmung in der Gesellschaft. Fertig ist das SÖZ noch lange nicht. Im Garten soll bald noch aus Totholz, Erde und Steinen ein sogenannter Käferkeller, also ein Lebensort für Käfer und andere Insekten entstehen. Auch eine große Schau-

Mieterforum III/2024 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Versand Mieterforum Ich möchte die Vereinszeitung Mieterforum erhalten Per E-Mail Per Post Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Rücktrittsrecht Ich erhalte nach Eingang meiner Beitrittserklärung die Satzung des Mietervereins sowie ggf. den „Rahmenvertrag zur Mietrechsschutzversicherung“ zugesandt. Danach kann ich innerhalb von 14 Tagen den Beitritt in den Mieterverein bzw. die Rechtsschutzversicherung widerrufen. Bei Inanspruchnahme der Rechtsberatung erlischt das Rücktrittsrecht. Datum Unterschrift Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo – Do 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 14.00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo – Fr 11.00 – 12.00 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Sebastian Belgardt -55 Mo + Mi + Do + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di 13.00 - 14.00 Uhr Carsten Feldmann -58 Mo + Mi + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Mi + Do 16.00 – 17.00 Uhr Detlef Frittgen -50 Mo + Mi + Fr 10.00 – 11.00 Uhr MI 15:00 – 16:00 Uhr Di + Do 13.00 – 14.00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16.00 – 16.40 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10.00 – 11.00 Uhr Di + Do 15.30 – 16.30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Fr 10.00 – 11.00 Uhr Di 15.30 Uhr – 16.30 Uhr Silke Schwarz -59 Di 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Mi + Do + Fr 13.00 – 14.00 Uhr Mina Tofik -51 Di + Do + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Mi 15.00 – 16.00 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Do + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Mi 15.00 – 16.00 Uhr Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 9,00 Euro, Im Zeitraum 09-12/24 reduziert auf 8,50 Euro. Aufnahmegebühr 25,00 Euro

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