Mieterforum II/2024 5 profile, also Tiefe, Breite, Abstände usw. aufgrund der Bebauung und anderen vorhanden Leitungen kaum eingehalten werden. Es ist vielfach schlicht kein Platz vorhanden. Darüber hinaus führt allein schon der geplante Ausbau des Wärmenetzes zu einer drastischen Erhöhung der Baustellendichte – mit erwartbaren Folgen für den Individualverkehr im Stadtgebiet. Fahrplan bis 2026 Die Dortmunder Planung folgt einem strikten Zeitplan, der sicherstellen soll, dass die Stadt die gesetzlich festgelegten Ziele erreicht. Bis zum Ende des Sommers soll der erarbeitete Energienutzungsplan stehen, der anschließend bis Ende des Jahres in die kommunalen Wärmeplanung überführt werden soll. Spätestens im Sommer 2025 will der Rat der Stadt ::: Stadt im Wandel die Wärmeplanung absegnen, damit die dort aufgeführten Maßnahmen bis 2026 umgesetzt werden können. Folgen für Mieter:innen Der Dortmunder Energienutzungsplan ist grundsätzlich ein sinnvoller Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und klima- freundlicheren Stadt. Die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissio- nen sind wichtige Ziele, die sowohl dem globalen Klimaschutz als auch der lokalen Luftqualität zugutekommen. Allerdings sind in den kommenden Jahren auch erhebliche Investitionen in den Umbau der Wärmeinfrastruktur erforderlich. Diese werden sich häufig in Form von Moder- nisierungsumlagen auf die Miete auswir- ken. Im Mieterforum 74 haben wir über die Folgen für Mieter:innen im Falle eines Heizungsaustausches informiert. Sozialverträgliche Umsetzung gefordert Der Mieterverein begrüßt den konsequen- ten Kurs zu mehr Klimaschutz grundsätz- lich. Damit die Energiewende aber nicht zu einer sozialen Belastung wird, ist der Ge- setzgeber gefragt (siehe Seite 8 und 9). „Wenn ein Wohnungsunternehmen die Kosten für den Fernwärmeanschluss als Modernisierungsumlage nach dem Ge- bäudeenergiegesetz ausweist, gibt es eine Härtefallregelung“, erklärt der wohnungs- politische Sprecher Markus Roeser. „Die weitaus größere Unbekannte ist für viele Mieter:innen die Preisgestaltung des Fern- wärmeversorgers vor Ort. Hier muss die Rechtslage dringend angepasst und der Schutz von Verbraucher:innen gestärkt werden. Den teilweise exorbitanten Preis- steigerungen und dem Ausnutzen durch die Monopolstellung einzelner Anbieter muss ein Riegel vorgeschoben werden.“ (mik)
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