Mieterforum I/2024 3 ::: Aktuell Beratungsangebot 1. Hotline – für die schnelle Nachfrage Für allgemeine mietrechtliche Fragen und zur Ersteinschätzung – unabhängig von laufenden Fällen – zur Klärung erster Schritte und ggf. weiterer Beratung. Hier erreichen Sie wechselnd einzelne Rechtsberater:innen unseres Teams unter: 0231 / 55 76 56 56 zu folgenden Zeiten: Mo, Di, Mi 11:00 -12:00 Uhr Do: 9:00 -11:00 Uhr Fr 11:00 -12:00 Uhr 2. Schriftliche Anfragen Gerne können Sie uns Ihre Anliegen auch zunächst per E-Mail, Brief oder in der Geschäftsstelle als Kopie einreichen. In der Rechtsberatung wird dann geprüft, ob Ihr Anliegen direkt beant- wortet werden kann, ein Rückruf durch Sie in der telefonischen Kurzberatung sinnvoll ist oder ein Beratungstermin notwendig ist. Bitte beachten Sie die Checkliste. 3. Beratungstermine Sie können nach Einreichen Ihrer Unterlagen aufgefordert werden einen Beratungstermin zu vereinbarenn. Im Termin ist eine ausführlichere Besprechung möglich. Die Terminvergabe erfolgt über die Zentrale unter: 0231 /55 76 56 0. Wichtig: Für die Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen ist zunächst kein Termin erforderlich. Die Termine finden standardmäßig telefonisch oder auf Wunsch per Video statt. Auch Präsenztermine in unserer Geschäftsstelle werden angeboten. Die Unterlagen (s. Checkliste) sollten zwei Werktage vor dem Termin bei uns vorliegen. 4. Kurzberatung am Telefon In der Kurzberatung können Sie zu laufenden Fällen kurze Nachfragen stellen und Neuigkeiten besprechen. In dringenden Fällen können Sie hier auch eine kurze Ersteinschätzung bekommen. In der Kurzberatung besteht in der Regel nur die Möglichkeit eines Gesprächs von wenigen Minuten. Ihr:e Rechtsberater:in Beratungskompass Der Mieterverein berät seine Mitglieder zu Fragen rund um das Mietverhältnis. Wir möchten einen Überblick über die Beratungsformen geben und Tipps geben, wie Sie den Beratungstermin sinnvoll vorbereiten können, um eine effiziente Beratung zu ermöglichen. Achtung: Eine Vertretung vor Gericht ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich! Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete § 558 (Mietspiegel) • Mietvertrag und die aktuelle Mieterhöhung • vorangegangene Mieterhöhungen aus den letzten drei Jahren (keine Betriebs- oder Heizkostenabrechnungen) • Ergebnis des Mietspiegelrechners (auf unserer Webseite verlinkt) Betriebskosten • Mietvertrag und vorherige Abrechnung • Wann ist die Abrechnung bei Ihnen angekommen? • Stimmen die angegebenen Vorauszahlungen? • Werden abgerechnete Tätigkeiten nicht oder schlecht erbracht? • Sind einzelne Positionen deutlich teurer geworden oder neu hinzu- gekommen? Checklisten bei Beratungsfragen Heizkosten • Mietvertrag und vorherige Abrechnung • Wann ist die Abrechnung bei Ihnen angekommen? • Stimmen die angegebenen Vorauszahlungen? • Für Zentralheizungen: Sind fernab- lesbare Zähler eingebaut? Haben Sie monatliche Verbrauchsinforma- tionen erhalten? Mängel • Welcher Mangel besteht? Dokumentieren sie ihn möglichst genau per Foto. Fällt die Heizung aus, messen Sie die Temperatur. • Wurde die Hausverwaltung/ Vermieter:in schon informiert? Wenn ja wann und wie? • Ein Musterschreiben an Ihre:n Vermieter:in finden Sie auf unserer Internetseite. Sie können es auch über die Geschäftsstelle beziehen. kann entscheiden, ob ein Beratungs- termin zur Klärung notwendig ist. Frist gesetzt, was jetzt? Eine Fristenkontrolle in der Rechtsberatung findet nicht statt. Das heißt: Wenn z.B. im Schreiben an den Vermieter eine Frist gesetzt wird, müssen Sie sich melden, sollte die Frist nicht eingehalten worden sein. Ein automatisches erneutes Anschreiben an die Gegenseite erfolgt nicht. Denn Sie wissen im Zweifel besser, ob z.B. ein Mangel behoben wurde. Und häufig erfolgt bereits innerhalb der Frist eine Reaktion.
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