Mieterverein Dortmund - Nr. 75

Mieterforum I/2024 10 ::: Titel Wie in unserer letzten Ausgabe berichtet, endet am 30. Juni 2024 das sogenannte Kabelprivileg, das es Vermieter:innen ermöglichte, einen Sammelvertrag für alle Wohnungen abzuschließen und die Kosten über die Betriebskosten abzurechnen. Ob Mieter:innen das Angebot tatsächlich nutzten oder nicht, spielte keine Rolle. Die neue Regelung ermöglicht mehr Wahlfreiheit. Das bedeutet aber auch, dass Mieter:innen, die bisher über ihre Vermieter:innen Kabelfernsehen bezogen haben, sich ab Juli nach einem eigenen Vertrag umsehen müssen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Fernseher ab Juli schwarz bleibt. Einige Hausverwaltungen und Eigentümer:innen informieren nicht nur über das Ende der Kabelversorgung, sondern Foto: pixabay Neue Regelungen Augen auf bei Kabelverträgen Ab Juli dürfen Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden. Viele Wohnungsunternehmen möchten die Dienstleistung weiterhin anbieten. Nicht immer ist das Vorgehen im Sinne des Gesetzes. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

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