Mieterverein Dortmund - Nr. 74

Mieterforum IV/2023 8 ::: Titel Dürfen die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage auf die Miete umgelegt werden? Wenn durch die neue Heizungsanlage nachhaltig Energie eingespart oder das Klima geschützt wird, dürfen die Kosten dafür umgelegt und die Miete erhöht werden. Dies ist der Regelfall, wenn eine alte Heizung gegen eine modernere ausgetauscht wird. Wird allerdings eine baugleiche Heizung eingebaut, weil die alte defekt ist, besteht die Möglichkeit nicht. Von den Kosten für die neue Heizung sind die Kosten für die eingesparte Instandhaltung und Fördermittel abzuziehen. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist bei den eingesparten Instandhaltungskosten das Lebensalter zur berücksichtigen. So entschied das Amtsgericht Dortmund in einem Fall, dass ein 20 Jahre alter Heizkessel seine Lebenszeit überschritten hätte. Die Instandsetzungsabzüge seien daher so hoch, dass keine Mieterhöhung nach Modernisierung mehr vorläge (AZ: 410 C 2797/22). Bei der neuen Umlage können Vermieter:innen allerdings pauschal 15 Prozent für Neues Gebäudeenergiegesetz GEG Neue Mieterhöhungen für Heizungen Mit dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird zusätzlich zur bisherigen Modernisierungsumlage nach §559 BGB und der vereinfachten Modernisierung eine neue Umlage für den Heizungsaustausch eingeführt. Mieterforum beantwortet die sich daraus ergebenden Fragen. Wird eine alte Heizungsanlage gegen eine moderne getauscht, führt dies in der Regel zu Mieterhöhungen. Fotos: pixabay ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht, Vertragsrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht

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