Mieterverein Dortmund - Nr. 74

Mieterforum IV / 2023 7 ::: Wohnungspolitik Das Medienecho war sehr verhalten. „Der Kanzler legt ein Papier gegen die Baumisere vor. Oder vielmehr ein Papierchen”, kommentierte z. B. die Süddeutsche Zeitung. Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisierte den Wohnungsbaugipfel deutlich: „Die gestern im Kanzleramt vorgestellten 14 Punkte führen weder zu mehr bezahlbarem Wohnraum noch zu sinkenden Mieten. Es fehlt der Bundesregierung nach wie vor ein Plan, wie die Krise am Wohnungsmarkt gelöst werden soll“, kommentierte Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes. Kein Wort zum Thema Mietrecht Bereits im Vorfeld des Gipfels war bekannt geworden, dass das Thema Mietrecht nicht auf der Agenda im Kanzleramt steht. Auf dem Gipfel selbst gab es auch keinerlei Zusagen zur Umsetzung der ausstehenden Mietrechtreformen aus dem Koalitionsvertrag, wozu u. a. die Absenkung der Kappungsgrenzen in angespannten Wohnungsmärkten, die Verlängerung der Mietpreisbremse oder die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen gehören. Immerhin soll die vom Deutschen Mieterbund geforderte „Neue Wohngemeinnützigkeit“ nächstes Jahr endlich umgesetzt werden. „Die Bundesregierung setzt die völlig falschen Akzente, wenn sie meint, die Krise am Wohnungsmarkt mit mehr Eigentumsförderung und höheren Subventionen für den Heizungsaustausch lösen zu können. Neben dem Bau von bezahlbaren Mietwohnungen muss die Reform des Mietpreisrechts, und zwar insbesondere die Ahndung von Wuchermieten, der Mietenstopp im Bestand und das Verbot von Indexmieten, oberste Priorität haben, wird aber sträflich vernachlässigt“, sagte Siebenkotten. „Mieterinnen und Mieter blicken in eine ungewisse Zukunft. Die Ampel nimmt ihre Sorgen über die hohe Wohnkostenbelastung nicht ernst.“ GEG macht Wohnen teurer Schneller als gedacht hat der Deutsche Bundestag 3 Tage nach Drucklegung der letzten Ausgabe unserer Mitgliederzeitung das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Inhaltliche Änderungen gegenüber unserem Bericht hat es nicht mehr gegeben, doch fehlen immer noch zahlreiche Regelungen zur Förderung. Fest steht, dass die anstehenden Heizungsmodernisierungen das Wohnen verteuern werden. Der Deutsche Mieterbund hat ausgerechnet, wie viel. Eigens für das GEG wurde eine zweite Modernisierungsumlage ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen: Wer eine Heizung neu einbaut, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird, und dabei staatliche Förderung in Anspruch nimmt, kann 10 statt 8 % der Kosten auf die Miete umlegen. Die öffentlichen Fördermittel müssen allerdings von den Investitionskosten abgezogen werden – ebenso wie eine Pauschale von 15 % für gesparte Instandhaltungskosten für die alte Heizung. Eine Modellrechnung sieht dann so aus: Ein Vermieter wendet 80.000 Euro für den Einbau einer Wärmepumpe in einem Mietshaus mit 500 m² auf. Hierfür erhält er eine staatliche Förderung in Höhe von 30 Prozent. Von den Modernisierungskosten sind Fördermittel von 24.000 Euro (30 Prozent von 80.000 Euro) sowie ersparte Erhaltungskosten von 12.000 Euro (15 Prozent von 80.000 Euro) abzuziehen. Es verbleiben umlagefähige Modernisierungskosten von 44.000 Euro, von denen der Vermieter 10 Prozent dauerhaft auf die jährliche Miete umlegen kann, also 4.400 Euro jährlich bzw. 366,67 Euro monatlich für das gesamte Gebäude von 500 m². Das bedeutet für den Mieter einer 70 m²-Wohnung, dass anteilig 0,73 Euro/m² auf ihn umgelegt werden können (366,67 Euro : 500 m² = 0,73 €/m² x 70 m²). Seine Miete würde sich um monatlich 51,10 Euro erhöhen. Allerdings ist bei einem Heizungstausch die Modernisierungsumlage auf maximal 0,50 Euro/m² pro Monat begrenzt. Der Vermieter kann die Miete daher um maximal 35 Euro monatlich (0,50 Euro/m² x 70 m²) erhöhen. Fortsetzung von S. 6

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