Mieterverein Dortmund - Nr. 73

Balkonsolaranlagen: Klein, günstig und ein wichtiger Beitrag Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. www.mieterverein-dortmund.de Großvermieter in der Krise: Zeit für Rückkäufe? 19. JG. Nr. 73, III/2023 Dortmund: Kleinräumiges Wohnungsmarktmonitoring Titelbild: pixabay

Mieterforum III/2023 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Aktuell Meldungen ................................. S. 3 Intern Beitragsanpassung .................... S. 4 Wohnungspolitik GEG – alles auf Null ..................... S. 6 Wohnungspolitik Berliner Volksentscheid ................ S. 7 Mietrecht Sozialwohnungen im Sinkflug...... S. 8 Wohnungspolitik Zeit für Rückkäufe? ...................... S. 9 Titel Antworten zu Balkonsolaranlagen.................... S.10 Mietrecht Neues vomBGH............................ S. 11 Stadt im Wandel Wohnungsmarktmonitoring........ S.12 Verbraucher Aus gesellschaftlicher Verantwortung............................S.14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Martin Grebe (mag), Aichard Hoffmann (aha), Mirko Kussin (mik), Martin Krämer, Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Dr. Tobias Scholz (ts), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 8.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beherrschte die Presselandschaft vor der politischen Sommerpause. Bis zuletzt war unklar, wie das Gesetz im Detail ausgestaltet werden soll. Regelungen zum Mieter:innenschutz oder finanzielle Unterstützungen beim Heizungsaustausch standen nicht fest. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause nicht zulässig sei, weiß man weiterhin nicht mehr. Auch wenn die Energiepreise aktuell sinken, haben die letzten beiden Winter gezeigt, wie gefährlich hohe Energieverbräuche für Mieter:innen werden können. Die Wärmeversorgung zu überdenken und schlecht isolierte Häuser zu modernisieren, ist daher grundsätzlich sinnvoll. Bei mieterunfreundlichen Regelungen werden die Ersparnisse allerdings durch hohe Kaltmieten wieder ausgeglichen. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn uralte Heizungen ausgetauscht werden und als reine Modernisierung auf die Miete umgelegt werden sollen. Hierbei handelt es sich häufig um Instandhaltungen. Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgehen Impressum Foto: Martina Hengesbach MVDO in den Sozialen Medien Facebook: @mieterverein Instagram: mietervereindortmund Twitter: @mieterverein_do. Unser Newsletter Einmal im Monat können Sie unseren E-Mail-Newsletter erhalten. Neben tagesaktuellen Infos finden Sie dort auch zahlreiche weiterführende Links zu spannenden Wohnthemen und eine umfangreiche Presseschau. Anmeldung unter www.mieterverein- dortmund.de/ssl_newsletter.html Unsere Online-Angebote Die Wärmewende und die vorgeschriebene energetische Modernisierung schlecht gedämmter Häuser werden die Arbeit des Mietervereins in den nächsten Jahren noch intensiv beschäftigen. Umso wichtiger ist aktuell Interessensvertretung im Sinne der Mieter:innen, um die Weichen richtig zu stellen. Foto: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. Seite 10: Antworten zu Balkonkraftwerken

Mieterforum III/2023 3 ::: Aktuell Für Empfänger:innen von Bürgergeld oder Grundsicherung gelten seit dem 01.05.23 in Dortmund neue Angemessenheitsgrenzen für die Anmietung einer Wohnung. Die Ergebnisse der Erhebung aktueller Angebotsmieten wurden Mitte August im Sozialausschuss vorgestellt. Die angemessenen Bruttokaltmieten (Grundmiete + kalte Betriebskosten, ohne Heizung) Die Räumung des Hannibal II in Dortmund Dorstfeld jährt sich im September 2023 zum sechsten Mal. Seit 2017 steht das Gebäude leer. Die großen Wohnungen würden für Familien gerade dringend benötigt. Die noch vorhandenen Mieter: innen haben bereits 2022 Modernisierungsankündigungen erhalten, nach denen die Bauarbeiten bis 2025 abgeschlossen sein sollten. Von außen sichtbar sind die notwendigen Arbeiten bisher nicht. Die neue Eigentümerin versicherte dem sind je nach Haushaltsgröße zwischen 20 und 150 € gestiegen. Die im letzten Jahr eingeführten Zuschläge für besonders energiesparsame Wohnungen und für barrierearme Wohnungen bleiben weiterhin bestehen. Ein Ratgeber mit den wichtigsten Informationen ist auf der Internetseite und in der Geschäftsstelle des Mietervereins erhältlich. Neue Angemessenheitsgrenzen in Dortmund BetriebskostenCheck Unterstützung für Balkonsolar Ausschüttung Dogewo & Sondervermögen Bauarbeiten am Hannibal II noch 2023? Mit dem BetriebskostenCheck unseres Dachverbandes DMB können Mieter: innen schnell und bequem prüfen, ob die eigenen Betriebskosten im bundesweiten Vergleich zu hoch sind oder nicht. Das Ergebnis kann ein erster Anhaltspunkt für ungerechtfertigt hohe Kosten sein. Empfehlenswert ist jedoch immer eine Überprüfung in der Rechtsberatung: www.mieterbund.de/service/betriebskostencheck.html Balkonsolar wird immer beliebter (s. S. 10). Die Stadt Dortmund unterstützt die Anschaffung von Solaranlagen für den Balkon finanziell. Auch der Caritas Energiesparservice stellt Menschen mit einem Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze oder bei Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld in begrenzter Zahl kostenlose Photovoltaikanlagen zur Verfügung: www.caritas-dortmund.de/beratungdienstleistungen/energiesparservice/ Das kommunale Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ schüttet 11 Millionen Euro an den städtischen Haushalt aus. Zu dem Jahresüberschuss von 7,8 Millionen Euro kommen noch 3,2 Millionen Euro Gewinnrücklagen. Die mittelbar kommunale Dogewo zahlte an ihre Gesellschafter DSW21 oder Sparkasse aus dem Geschäftsjahr 2022 3,6 Millionen Euro aus. Die Ausschüttungen werden bei der Modernisierung und Erneuerung des Wohnungsbestandes der Dogewo und dem Sondervermögen für Grundstücksankäufe im Sinne einer langfristigen Bodenvorratspolitik fehlen. Mieterverein gegenüber jedoch, dass die Arbeiten zeitnah beginnen sollen. Es bleibt zu hoffen, dass die jahrelange Hängepartie möglichst schnell ein Ende findet. Die Frage des Schadensersatzes für die von der Räumung Betroffenen ist weiterhin ungeklärt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Juni die Berufungen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus 2021 zugelassen. Ein Termin für eine neue Verhandlung ist noch nicht bekannt. Foto: age Personen Bruttokaltmieten Mit Klimabonus Barrierefrei 1 530 € 600 € 650 € 2 650 € 730 € 830 € 3 800 € 900 € 1.030 € 4 950 € 1.070 € 1.180 € 5 1.220 € 1.340 € 1.400 €

Mieterforum III/2023 4 ::: Intern Online für alle - gedruckt im Briefkasten auf Wunsch. Durch die Online-Ausgabe des Mieterforums konnten erhebliche Versandkosten eingespart werden. Dieses Mieterforum verschicken wir ausnahmsweise wieder an alle Mitglieder. Für sehr viele Vereinsmitglieder stellen die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und die gestiegenen Energiepreise eine erhebliche Herausforderung dar. Dies zeigt sich in den Anfragen unserer Rechtsberatung; die Nachfrage nach Beratung ist wieder spürbar angestiegen. Wir merken die steigenden Kosten aber auch im Team. Die Menschen, die sich für unsere Mitglieder einsetzen, verdienen bei allgemein steigenden Kosten ebenfalls eine faire Bezahlung. Aufgrund des hohen Beratungsbedarfs ist zudem eine Erweiterung des Teams notwendig. Personalkosten machen den Großteil der Ausgaben des Mietervereins aus. Beitragserhöhungen alle drei bis vier Jahre wie in der Vergangenheit reichen für Kostensteigerungen in dieser Größenordnung jedoch aktuell nicht aus. Wir bemühen uns zunächst mit einer Reihe von Einsparungen und organisatorische Änderungen einen möglichst großen Teil der Kostensteigerungen auszugleichen Hierzu zählt der standardmäßige digitale Versand des Mieterforum. Um Kostensteigerungen für Heizung und Strom abzudecken, haben wir Mittel bei der Stadt Dortmund aus dem Stärkungspakt NRW beantragt. Zugleich sind Investitionen erforderlich. Aktuell läuft die Vorbereitung zur Einführung der elektronischen Akten in der Rechtsberatung. Erfahrungen aus anderen Mietervereinen zeigen, wie die elektronische Akte Arbeitsabläufe vereinfachen kann und wir unsere Mitglieder besser und schneller beraten können. In der Kurzberatung können Ihre Unterlagen dann direkt vom Arbeitsplatz aus abgerufen werden. In der Summe ist eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2024 erforderlich, um eine kompetente und rechtliche Beratung sowie eine wirkungsvolle Interessenvertretung zu gewährleisten. Öffentliche Zuschüsse erhält der Mieterverein bekanntermaßen nicht. Deshalb steigen die Beiträge in allen Beitragsklassen für Wohnraummietverhältnisse und gewerbliche Mietverhältnisse um 0,50 Euro/Monat. Vereinsmitglieder, die seit dem 01.06.2022 dem Mieterverein beigetreten sind, zahlen Aktuell Beitragsanpassung Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen müssen auch wir beim Mieterverein neu kalkulieren. Die Tarifabschlüsse 2023/2024 spiegeln wider, dass Gehaltsanpassungen notwendig sind. Aber auch die sonstigen Kosten steigen. Um als Mieterverein handlungsfähig zu bleiben und eine faire Bezahlung sicherzustellen, ist eine Beitragsanpassung zum 01.01.2024 notwendig. Die Prämie für die Rechtsschutzversicherung bleibt unverändert.

Mieterforum III/2023 5 ::: Intern bereits den höheren Beitrag, so dass hier keine Anpassung vorgenommen wird. Wie bisher wird die Treue zum Mieterverein belohnt: In Abhängigkeit von der Dauer der Mitgliedschaft ergeben sich geringere monatliche Beiträge. Auch der ermäßigte Sozialbeitrag als vereinsinternes Solidarmodell besteht weiterhin. Prämie Rechtsschutzversicherung bleibt stabil Die Prämie in Höhe von nur 2 Euro im Monat (bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadensfall) für unsere Gruppen-Rechtsschutzversicherung zur Abdeckung von Prozesskosten können wir auch 2024 stabil halten. Falls Sie die Versicherung noch nicht abgeschlossen haben, empfehlen wir dies nachzuholen, damit Sie im Streitfall vor Gericht Ihre Kostenrisiken begrenzen können. Beitritte bis 31.12.1984............................................................................6,50 €/mtl. Beitritte 01.01.1985 bis 30.06.1993..........................................................7,25 €/mtl. Beitritte 01.07.1993 bis 31.12.1999........................................................7,50 €/mtl. Beitritte 01.01.2000 bis 31.12.2006........................................................8,00 €/mtl. Beitritte 01.01.2007 bis 31.12.2014.............................................................8,25 €/mtl. Beitritte 01.01.2015...................................................................................8,50 €/mtl. Sozialbeitrag Wohnraum (bei Bezug, u.a. von Sozialgeld, ALG II, Grundsicherung und Wohngeld) Beitritte bis 30.09.2019.....................................................................5,00 €/mtl. Neubeitritte 01.10.2019..................................................................5,50 €/mtl. Mietrechtsschutzversicherung Wohnraum 2,00 €/mtl. (zzgl. zur Mitgliedschaft/nicht erhöht!) Beiträge für gewerbliche Pacht- & Mietverhältnisse Mitgliedsbeitrag für Beitritte ab dem 01.07.2022 je Vertragsverhältnis monatl. Miete bis 1.000 € ........................................................................12 €/mtl. monatl. Miete über 1.000 € bis 2.500 € ...................................................14 €/mtl. monatl. Miete über 2.500 € .....................................................................16 €/mtl. Der Beitrag für Beitritte bis zum 30.06.2022 liegt ab dem 01.01.2024 jeweils 0,50 €/mtl. unter den o.g. Beiträgen. Die vollständige Beitrags- und Gebührenordnung mit Stand 05.09.2023 erhalten Sie in der Geschäftsstelle und der Internetseite des Mietervereins. Beiträge Wohnraum ab dem 01.01.2024

Mieterforum III / 2023 6 ::: Wohnungspolitik Die Ampelkoalition hatte das wegen internen Streits um etliche Sachfragen immer wieder verschobene Gesetz im Galopp durch das Parlament peitschen wollen. Erst am Freitag, den 30. Juni, war den Abgeordneten der Text zugeleitet worden, am Montag darauf fand bereits die erste Lesung statt, am Dienstag erfolgte die VerbändeAnhörung, am Donnerstag und Freitag sollten die zweite und dritte Lesung stattfinden. Zu viel Eile, befanden die Karlsruher Richter:innen, und überflüssig zudem. Denn da das Gesetz erst am 1. Januar in Kraft treten soll, sei nicht nachvollziehbar, warum den Parlamentariern nicht ausreichend Zeit zur Beratung und Debatte gegeben werden sollte. Inzwischen hat die Ampel auch auf die Möglichkeit verzichtet, das Parlament zu einer Sondersitzung in der Sommerpause zusammenzurufen. Weiter geht es also erst im September. Eine inhaltliche Beurteilung stellt die Entscheidung des Gerichts nicht dar. Umstrittene Regelungen Noch immer sind viele Teile der Ampelpläne heftig umstritten, obwohl die damit eingeforderte Wärmewende, die erforderlich ist, um die Klimaziele im Gebäudebereich noch zu erreichen, unstrittig ist. Nach Ansicht von Mieterschützer:innen muss die Wärmewende zum Beispiel sozial abgefedert sein, denn bereits jetzt leiden viele Mieter:innen unter der enormen Belastung durch Wohnkosten. Die beschlossenen Maßnahmen im GEG werden dieser Anforderung nicht gerecht. Neue Umlage Statt - wie seit Jahren von Mieterverbänden gefordert - die Modernisierungsumlage abzuschaffen, wurde eine zweite ersonnen. Bei Heizungsmodernisierungen haben Vermieter:innen künftig die Wahl, – ob sie staatliche Förderung in Anspruch nehmen und dann 10 % der verbleibenden Kosten auf die Jahresmiete umlegen; dann wird die Mieterhöhung bei 50 Cent pro qm gekappt. – oder ob sie keine Förderung in Anspruch nehmen; dann gilt die bisherige Umlage von 8 % und eine Kappung bei 2 bzw. 3 €. Laut Mieterbund ist diese zweite Modernisierungsumlage “überflüssig, streitanfällig und mieterunfreundlich“. Höchst problematisch im neuen Gesetz ist nach Einschätzung des Mieterbundes zudem der neu eingeführte pauschale Instandhaltungsabzug für die zweite Modernisierungsumlage in Höhe von 15 Prozent. Dieser ist deutlich zu niedrig. Instandhaltungsabzug bedeutet, dass Kosten, die für eine Reparatur einer defekten Heizung notwendig gewesen wären, von den umlegbaren Kosten für die neue Heizung abgezogen werden müssen, da Kosten für Reparaturen vom Vermietenden getragen werden müssen. Darüber hinaus müssen Erhaltungskosten auch bei der Erneuerung zwar noch nicht defekter, aber abgenutzter Bauteile angemessen berücksichtigt werden. Die abzuziehenden Kosten richten sich dabei nach der üblichen Lebensdauer und der eingetretenen Abnutzung der alten Heizung. Sind die zu ersetzenden Teile alt, sind normalerweise hohe Abzüge vorzunehmen. So entschied das Amtsgericht Dortmund in einem Fall, dass ein 20 Jahre alter Heizkessel seine Lebenszeit überschritten hätte. Die Instandsetzungsabzüge seien daher so hoch, dass keine Mieterhöhung nach Modernisierung mehr vorläge (AZ: 410 C 2797/22). Wenn nun die realistischen Reparaturkosten durch eine niedrige Pauschale ersetzt werden, führt das dazu, dass Vermieter:innen, die die Heizungsanlagen besonders lange nicht ausgetauscht haben und deren Mieter:innen deshalb schon lange sehr hohe Heizkosten zahlen, regelrecht belohnt werden: Weniger Reparaturkostenabzug bedeutet höhere Mieterhöhung. Die Bundesregierung, die es noch vor der Sommerpause so eilig hatte mit dem Heizungsgesetz, hat die Vorlage nach den Parlamentsferien noch nicht wieder in den Bundestag eingebracht. Das seit Monaten heftig umstrittene Gebäudeenergiegesetz – im Volksmund Heizungsgesetz genannt – ist nicht, wie von der Ampelkoalition geplant, noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet worden. Das Bundesverfassungsgericht stoppte am letzten Mittwoch vor den Ferien auf Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann die weitere parlamentarische Beratung in einer Eilentscheidung. Gebäudeenergiegesetz gestoppt Auf ein Neues!

Mieterforum III / 2023 7 ::: Wohnungspolitik Dabei haben sich die politischen Rahmenbedingungen für die Gegner einer Enteignung seit dem Volksentscheid deutlich verbessert. Denn nach dem Grundgesetz ist eine Enteignung nur auf der Grundlage eine Gesetzes möglich, das auch die Höhe der Entschädigung regelt. Kleinere Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit nach Artikel 14 Grundgesetz sind in Deutschland gang und gäbe – zum Beispiel immer dann, wenn ein:e hartnäckige:r Eigentümer:in sein:ihr Grundstück partout nicht verkaufen will, das z. B. auf der Trasse einer Autobahn liegt. Eine „Vergesellschaftung“ nach Artikel 15 Grundgesetz, um die es hier geht, ist in der Bundesrepublik Deutschland bisher ohne Beispiel. Für sie muss eine gesetzliche Grundlage erst geschaffen werden. Im März 2022 wurde in Berlin eine Expertenkommission eingesetzt, die prüfen sollte, ob so ein Gesetz überhaupt rechtlich möglich ist. Fast gleichzeitig änderte sich die Berliner Farbenlehre. 2021 hatte die zeitgleich mit dem Volksentscheid stattfindende Landtagswahl eine rotrot-grüne Mehrheit an die Regierung gebracht, in der wenigstens zwei der drei Koalitionspartner für eine Enteignung waren und den Volksentscheid unterstützt hatten. Die SPD unter der neuen Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey war allerdings schon damals dagegen. Allerdings gab es reichlich Pannen bei der Wahl, sodass sie am 12. Februar 2022 wiederholt werden musste. Diesmal wurde die CDU stärkste Partei, und Giffey und ihre SPD entschieden sich für eine Koalition mit Wahlsieger Kai Wegner, obwohl Giffey dadurch ihr Amt verlor und obwohl einer Fortsetzung von Rot-RotGrün möglich gewesen wäre. Vielleicht einer der Gründe dafür: Nun sitzen zwei Parteien in der Regierung, die ein Enteignungsgesetz ablehnen. Beschließen müssen sie es trotzdem: Am 28. Juni 2023 legte die Expertenkommission ihren Abschlussbericht vor. Das Ergebnis ließ die Enteignungs-Initiative jubeln: Die Vergesellschaftung sei rechtssicher, verhältnismäßig (also geeignet und angemessen, um den Mietenwahnsinn in Berlin zu beenden) und sogar erforderlich, weil kein besseres Mittel zur Verfügung stehe, um die Mieten zu senken. Die Ausnahmen für Genossenschaften und landeseigene Wohnungen bestätigten die Expert:innen als rechtens, ebenso die Schwelle von 3.000 Wohnungen bei den zu vergesellschaftenden Wohnungskonzernen. Die Trickserei der Enteignungs-Gegner:innen ist damit allerdings noch nicht am Ende. Obwohl die Kommission den rechtlichen Rahmen für ein Vergesellschaftungsgesetz in ihrem Abschlussbericht genau niedergeschrieben hat, will Kai Wegner nun erst einmal ein Rahmengesetz verabschieden, das dann zwei Jahre nicht in Kraft treten soll, weil seine CDU gegen ihr eigenes Gesetz klagen will. Enteignung von Wohnungsgesellschaften Berliner Volksentscheid nimmt nächste Hürde Der 26. September 2021 war sicherlich einer der überraschendsten Tage in der Berliner Nachkriegsgeschichte. Mehr als 1 Million Berliner:innen stimmten beim Volksentscheid dafür, die „Deutsche Wohnen“ und alle anderen privaten Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu enteignen. 59,1 % war eine satte Mehrheit, mit der niemand in der Berliner Landespolitik gerechnet hatte. Eine unangenehme Überraschung für die meisten, denn außer Grünen und Linken war keine Partei für die Enteignung. Die Versuche, den erklärten Volkswillen doch noch zu vereiteln, erhielten im Juni allerdings einen heftigen Dämpfer. Foto: dwenteignen.de

Mieterforum III / 2023 8 ::: Recht Heute ist es amtlich: Auch 2022 wurde das Ziel deutlich verfehlt. Gerade mal 295.000 Wohnungen wurden in Deutschland neu errichtet. Im Sozialwohnungsbereich gab es 22.545 Förderzusagen – die Zahl der Wohnungen, die dann tatsächlich gebaut werden, liegt meistens noch darunter. Im gleichen Zeitraum fielen allerdings 36.500 Sozialwohnungen aus der Bindung, sodass die Gesamtzahl der preisgebundenen Wohnungen weiter sank. Jetzt sind es nur noch 1,09 Millionen. Dauerproblem So geht das seit Jahrzehnten. Vor 15 Jahren waren es noch über 2 Millionen Wohnungen, deren Mieten dank staatlicher Förderung für Geringverdiener erschwinglich waren; in der alten Bundesrepublik gab es mehr als 4 Millionen davon. Zum Vergleich: Vom Einkommen her anspruchsberechtigt, eine Sozialwohnung zu beziehen, sind in Deutschland über 11 Millionen Menschen. Das Bild fällt in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich aus. Während es in Hamburg und Hessen leichte Zuwächse gab, sank in NRW die Zahl der Sozialwohnungen um 7.270 auf 435.025. Nur 3.631 wurden neu gebaut, 853 weniger als im Jahr davor. Und angesichts von Personalmangel im Baugewerbe, hoher Material- und Grundstückskosten und nun auch noch steigender Zinsen ist keine Besserung in Sicht. Die wohnungspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag warf der Bundesregierung komplettes Versagen vor und forderte jährlich mindestens 20 Milliarden Euro für den Sozialen Wohnungsbau. Die IG Bau schloss sich dem an und forderte zudem die Schaffung eines Sondervermögens in höhe von 50 Milliarden Euro für die Wohnungsbauförderung. Doch auch dies würde an dem Grundproblem, dass geförderte Wohnungen immer nur 15, 20 oder 30 Jahre sozialgebunden sind, nichts ändern. Sonder-AfA soll‘s retten Inzwischen hat offensichtlich auch die Bauministerin eingesehen, dass die Wohnungsbauziele mit den bisherigen Mitteln nicht zu erreichen sind. Deshalb plant sie eine zwischenzeitliche Erhöhung der Afa (Abschreibung für Abnutzung). Sie betrug viele Jahrzehnte lang 2 % der Baukosten und wurde bereits vor ein paar Jahren auf 3 % erhöht. Nun sollen es 6 % werden. Dafür hat Geywitz auch bereits das OK von Finanzminster Christian Lindner, der das Vorhaben in den Entwurf seines Wachstumschancengesetzes aufgenommen hat. Die Bauwirtschaft hört solches gern, denn sie spart dadurch massiv Steuern. Bliebe es bei einem derart hohen Abschreibungssatz, wären Baukosten bereits in weniger als 17 Jahren komplett abgeschrieben. Ein weiterer Nachteil: Abschreibung ist Geldverteilen nach dem Gießkannenprinzip ohne jede Möglichkeit der politischen Steuerung. Sie bekommt jeder, der Wohnungen baut, egal wo, egal welche, egal wie teuer und egal wie hoch hinterher die Miete. Und einen Deckel, der bestimmt, wann der Fördertopf leer ist, gibt es auch nicht. Sozialwohnungen im Sinkflug Das war schon ein fast bizarres Bild an jenem 12. Oktober des letzten Jahres im Garten des Bundeskanzleramtes: Kanzler Olaf Scholz und Bauministerin Klara Geywitz auf grünem Rasen bei strahlend schönem Wetter. Sie stellten den Maßnahmenkatalog des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum vor. Immer wieder betonten sie, dass die Bundesregierung an ihrem Ziel, jährlich 400.000 Wohnungen neu zu bauen, davon 100.000 Sozialwohnungen, festhalte. „Das muss ausdrücklich gesagt werden!“ Dabei war zu diesem Zeitpunkt allen, die auch nur ein bisschen Ahnung von der Branche haben, längst klar, dass dieses Ziel auf absehbare Zeit unerreichbar sein und bleiben wird. Reden unbeirrt von 400.000: Bundeskanzler Olaf Scholz und Bauministerin Klara Geywitz im Oktober letzten Jahres im Garten des Kanzleramtes. Foto: Bundesbildstelle, Thomas Köhler

Mieterforum III/2023 9 ::: Wohnungspolitik Immer deutlicher wird, wie sehr das Geschäftsmodell der großen börsennotierten Wohnungsunternehmen vom niedrigen Zins abhängig war. Jetzt, bei steigenden Zinsen und Baukosten, stehen die Vorstände vor einem Scherbenhaufen. Die Immobilienwerte brechen ein. Mieterhöhungen können dies nicht ausgleichen. Die Verschuldungsquote der Konzerne steigt weiter und die Ablösung auslaufender Anleihen und Kredite wird zunehmend teurer. Auch der Verkauf von Wohnungen ist im Moment unattraktiv. Es fehlen zahlungswillige Käufer:innen auf dem Markt. Insbesondere Vonovia prüft daher weiter Joint-Ventures für einzelne Portfolios. Pro und Contra Rückkauf Während in Berlin die Enteignung der größeren Wohnungsunternehmen diskutiert wird (S. 7), wird an anderen Orten ein Rückkauf durch die öffentliche Hand ins Spiel gebracht. Beispielsweise in Baden-Württemberg oder Dresden. Solche Angebote könnten für die Konzerne lukrativ sein. Vor allem wenn Kommunen Wohnungen zu den immer noch sehr hohen Immobilienwerten aus der Bilanz aufkaufen würden. Es gibt auch Bürger: inneninitiativen, die diese Bestrebungen befeuern und mehr (Re-)Kommunalisierungen fordern. Dafür gibt es zahlreiche gute Gründe. Aber es stellt sich auch die Frage, ob man nicht zum Spielball wird, weil die Konzerne genau das wollen. Die Plattform kritischer Immobilien- aktionär:innen begleitet die Geschäftsmodelle seit Jahren skeptisch und hatte bereits mehrfach vor einer solchen Krise gewarnt. In einer Videokonferenz mit vielen Interessierten diskutierte Ver- treter:innen der Plattform, wann ein Rückkauf sinnvoll sein könnte und wie geeignete Strategien für die Zukunft aussehen können. Es wurde deutlich: Eine einfache Lösung für alle gibt es nicht. Entscheidend ist unter anderem, zu welchem Preis die Wohnungen gekauft würden und zu welchen Zinsen dieser Kauf finanziert werden müsste. Hier könnten Bund und Land unterstützen. Weiterhin ist wichtig, wer die Wohnungen übernehmen könnte und welche alternativen Investoren in Frage kämen. Einig war man sich in der skeptischen Haltung, kritische Bestände für viel Geld aufzukaufen.Wichtig sei außerdem ein weiterer Austausch sowie Informationen über die Konzernstrategien. Zukünftig sind jeweils zu den Quartalsberichten der Konzerne weitere Veranstaltungen geplant. Hierbei werden die jeweils wichtigsten Ergebnisse der Berichte vorgestellt und ein Schlaglicht auf einzelne Fragestellungen geworfen. Termine für die nächsten Veranstaltungen und weitergehende Analysen zu den Quartals- und Geschäftsberichten von Vonovia und LEG gibt es unter www.mieteraktionärin.de Krisenmanagement bei Vonovia & Co. Der richtige Zeitpunkt für öffentliche Rückkäufe? Steigende Mieten, sinkender Leerstand und trotzdem steigen die Verluste. Die verrückte Welt bei Vonovia und LEG geht weiter. Im ersten Halbjahr musste allein Vonovia einen Immobilienwert von 6,4 Mrd. Euro abschreiben. Bei der LEG sah es mit 1,3 Mrd. Euro nicht viel besser aus. Schuld sind die hohen Wertverluste der Immobilien in den Bilanzen. Die vermeintlichen Wertsteigerungen des letzten Jahrzehnts dienten als Begründung für immer höhere Dividendenausschüttungen. Bei Vonovia scheint die Zeit der Höhenflüge erst einmal vorbei. Foto: MVDO

Mieterforum III/2023 10 ::: Titel Wann lohnt sich die Solaranlage auf dem Balkon? Dies ist von vielen Faktoren abhängig: Der Balkon sollte eine gute Sonneneinstrahlung haben, bestenfalls Südausrichtung. Bei einem verschatteten Balkon wird meist zu wenig Strom produziert. Ohne Speichermöglichkeit, sollte der Strom direkt verbraucht werden können. Speicher sind jedoch teuer. Daher können Sie mit Balkonsolar die Kosten für den Grundbedarf senken; jedoch nicht den kompletten Strombedarf eines Haushalts. Wenn Sie Verbrauchsgeräte gezielt bei Sonnenstunden nutzen, z.B. das Aufladen eines Fahrradakkus, können Sie weitere Einsparungen erzielen. Für eine detaillierte Berechnung lassen Sie sich am besten beraten (s.u.). Wie funktioniert das Stecker-Solarsystem? Das Stecker-Solarsystem ist eine vereinfachte Variante von Solaranlagen und erfordert keine komplizierte Installation. Nach Willen der Bundesregierung soll zukünftig ein normaler Schuko Stecker ausreichen. Sobald das Modul angeschlossen ist, wandelt es Sonnenlicht in elektrische Energie um, die sofort von angeschlossenen Geräten im Haushalt genutzt werden kann. Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis bitten? Auch wenn das Einspeisen von Strom in normale Haushalts-Stromkreise durch eine Änderung der VDE-Norm prinzipiell zulässig geworden und genehmigungsfrei ist, muss in jedem Fall die Erlaubnis des Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das den Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigen soll. Balkonsolaranlagen sollen einfacher angebracht werden können. Hiervon können auch Mieter:innen profitieren. In Zeiten von immer teureren Energiepreisen kann eine Solaranlage auf dem eigenen Balkon eine Alternative sein, um Kosten zu sparen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Solaranlage auf dem Balkon. Energiewende Antworten zu Balkonkraftwerken Vermieters eingeholt werden. Wie auch bei Satellitenschüsseln kann dieser die Genehmigung verweigern, wenn beispielsweise durch Dübellöcher die Fassade beschädigt oder das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt würde. Und auch dann, wenn es auf dem Balkon keine Steckdose gibt, muss mit dem Vermieter geklärt werden, wie das Kabel in die Wohnung kommt. Einfach den Bohrer an den Fensterrahmen ansetzen ist jedenfalls keine gute Idee. Müssen die Anlagen gewartet oder gepflegt werden? Balkonsolaranlagen können in der Regel ohne Wartungs- oder Reinigungsarbeiten betrieben werden. Da die Leistung des Panels aber durch Verschmutzungen abnehmen kann, empfiehlt es sich, die Solarzellen bei starken Verunreinigungen zu säubern. Lauwarmes Wasser mit einem Spritzer Spülmittel reicht dafür völlig aus. Wo kann ich mich beraten lassen? Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenlose Energieberatung an. Aufgrund der hohen Anfragen gibt es aktuell kostenlose Online-Seminare zu Photovoltaik und Steckersolaranlagen. Die Termine und weitere Informationen finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.nrw/energie/ energie-kompakt-79303 Balkon-Solaranlagen werden immer beliebter. Foto: pixabay

Mieterforum III/2023 11 verbessert werden“. Der BGH hatte sich mit der Frage des Einbaus von Rauchmeldern bereits vor der hier zu treffenden Entscheidung befasst. Dabei hatte das Gericht entschieden, dass die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern diese gesetzlichen Kriterien erfüllt. Die Richter stellten jedoch fest, dass die bereits getroffene Grundsatzentscheidung sich allein auf die erstmalige Ausstattung einer Mietwohnung mit Rauchmeldern durch Vermieter:innen bezieht. Dem gegenüber, so die Richter, stellt ein Austausch und eine Erneuerung der Geräte im Normalfall grundsätzlich keine Modernisierung dar. Der BGH entschied ausdrücklich, dass auch dann keine Modernisierung vorliegt, wenn bisher angemietete Geräte durch neu gekaufte Geräte ersetzt werden. Die Richter begründeten dies damit, dass in diesem Fall keine bauliche Veränderung vorliegt. Ohne Bedeutung war aus Sicht des Gerichtes auch, ob Mieter:innen bereits mit den Kosten der ursprünglichen Rauchmelder belastet waren oder nicht. Allenfalls dann, wenn die neuen Rauchmelder eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung im Vergleich zu den ausgetauschten Geräten aufweisen, ist es aus Sicht des BGH denkbar, dass im Einzelfall die Einbaukosten umlagefähig sind. Die technische Verbesserung muss dabei durch die Vermieter:innen nachgewiesen werden. Dies war in dem zu entscheidenden Rechtsstreit nicht der Fall. Fazit Die Entscheidung bedeutet Rechtssicherheit für alle hiervon Betroffenen. Grundsätzlich können die Kosten für diesen Austausch nicht als neue Modernisierungsmieterhöhung auf Mieter:innen umgelegt werden. Die derzeit auf dem Markt befindlichen herkömmlichen Rauchmelder dürften keine derartigen technischen Vorteile gegenüber den bisherigen Fabrikaten aufweisen, die ausnahmsweise eine Mieterhöhung zuließen. BGH Urteil vom 24.05.2023 VIII ZR 213/21 Urteile Neues vom BGH Mieter müssen nicht die Kosten für den Austausch von Rauchmeldern zahlen Der Fall Eine Wohnungsgesellschaft in Halle hatte zunächst in ihrem Wohnungsbestand geleaste Rauchmelder eingebaut. Die Leasingkosten wurden in der Nebenkostenabrechnung geltend gemacht. Das Amtsgericht Halle entschied jedoch, dass Leasingkosten nicht als Betriebskosten auf die Mietparteien umgelegt werden können. Daraufhin beendete die einfallsreiche Firma den Leasingvertrag, baute die bisherigen Rauchmelder aus und ersetzte sie durch neu gekaufte Geräte. Die entstandenen Anschaffungskosten machte sie anschließend als Modernisierungskosten im Rahmen einer Mieterhöhung geltend. Dagegen klagte eine Mieterin und bekam Recht. Die Entscheidung Grundsätzlich können Vermieter:innen nach den gesetzlichen Bestimmungen die Miete nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen um 8 % jährlich der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Voraussetzung ist, dass sich „der Gebrauchswert der Mietsache durch die Modernisierung nachhaltig erhöht oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer ::: Mietrecht

Mieterforum III/2023 12 ::: Stadt im Wandel erlaubt Bewohner:innen und StadtteilInteressierten einen genaueren Blick auch in die eigenen Nachbarschaften. Drei Teilziele nimmt das Monitoring in den Blick: die Verbesserung der Wohnsituation für Familien, für Senior:innen, aber auch Verbesserungen in Bezirken mit wohnungswirtschaftlichem oder sozialem Handlungsbedarf. Kleinteiliger bauen, alte Siedlungen nutzen Die Zahl der Familien in Dortmund wächst – in den verschiedenen Bezirken aber sehr unterschiedlich: Während in Eving der Anteil der Kinder unter 10 Wenn die Stadt ihren jährlichen Wohnungsmarktbericht veröffentlicht, gibt dieser einen stadtweiten Überblick über die Entwicklung der Angebotsmieten, der Leerstandsquoten und zeigt Tendenzen auf. Auch im Jahr 2022 sind Miet- und Kaufpreise für Wohnungen weiter gestiegen. Gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen wird die Wohnungssuche noch einmal deutlich schwieriger. Als Ergänzung zum städtischen Bericht hat die Verwaltung nun zum vierten Mal ein sogenanntes Kleinräumiges Wohnungsmarktmonitoring vorgelegt. Dieses ist feiner als der jährliche Bericht und Jahren mit 20 Prozent am höchsten ist, ist er im Bezirk Rombergpark mit unter 2 Prozent am geringsten. Handlungsbedarf sieht die Stadt dort, wo viele Familien wohnen, aber auch viele wegziehen. Das trifft vor allem auf die nördliche Innenstadt zu, aber auch auf Dorstfeld, Lanstrop-Neu, das Wickeder Feld oder Germania. Auch rund um Westpark, Unionviertel und Rheinische Straße sowie Funkenburg scheint Wohnen für Familien wenig attraktiv: Dort wohnen bereits wenige Familien und es ziehen zudem noch überdurchschnittlich viele weg. Dortmund will eine attraktive Stadt sein, in der man gerne wohnt. Und wie ist die Realität in den Bezirken? Wo muss etwas verbessert werden – und für wen eigentlich? Im Frühjahr hat die Stadt Dortmund eine Analyse veröffentlicht, die quartiersgenau erfasst, wie es um familien- und senior:innenfreundliches Wohnen steht, und wo es wohnungswirtschaftlichen und sozialen Handlungsbedarf gibt. Foto: age Kleinräumiges Wohnungsmarktmonitoring Mehr Wissen über Siedlung und Stadtviertel

Mieterforum III/2023 13 ::: Stadt im Wandel ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht, Vertragsrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht Um Wohnen familienfreundlicher zu gestalten, will die Stadt Baugebiete kleinteiliger entwickeln, damit mehr Familien in beliebten Bezirken Platz finden, ältere EinfamilienhausSiedlungen stärker für junge Familien nutzen und auch Wohnprojekte stärker unterstützen. Wohnen für Ältere In Dortmund fehlt es nach wie vor massiv an altersgerechten und barrierearmen Wohnungen. Auch die Schaffung von Begegnungsorten und -zentren oder die bessere Förderung von altersgerechten Wohnprojekten sieht die Stadt als Hebel für attraktivere Wohnbezirke. Verbesserungsbedarf sieht die Verwaltung dort, wo viele Senior:innen fortziehen. Das ist zum Beispiel in den südlichen Bezirken Renninghausen, Kirchhörde-West und Durchstraße der Fall. Auch aus dem Hafen, dem Bezirk Ruhrallee West, Derne Kaiserbrunnen, Obereving oder Scharnhorst-Ost ziehen überdurchschnittlich viele Senior:innen weg – hier handelt es sich allerdings um Bezirke mit relativ geringen Senior:innenanteilen. Wo es eng wird Anhand der beiden Indikatoren „Leerstandsquote“ und „Höhe der Miete“ sieht die Stadtverwaltung überall dort einen Handlungsbedarf, wo es wenig Leerstand und niedrige Mieten gibt. Das ist vor allem im Nordwesten und Osten der Stadt der Fall: in Teilen von Scharnhorst, dem Wickeder Feld und Marsbruchstraße, in Germania, Jungferntal und Bodelschwingh. Hier müsste mehr bezahlbarer Wohnraum vorhanden sein, damit Menschen mit kleinen Einkommen nicht verdrängt werden. Auch dort, wo Leerstände gering sind, aber die Mieten hoch, ist Bedarf: In sehr beliebten Vierteln – wie etwa in den Bezirken Tremonia und Brünninghausen, aber auch Kruckel oder der Gartenstadt – kann mehr bezahlbarer Wohnraum die Mietenschraube zumindest stoppen. Erwartbar: Im Hafen, rund um den Nordmarkt und im Nordwesten sind viele Wohnungen leer und die Mieten günstig. Innerhalb und in unmittelbarer Umgebung des Wallrings ist der Leerstand ebenfalls überdurchschnittlich, die Höhe der Mieten aber auch. Wohnen wird dadurch für viele Menschen unattraktiv. Verdrängung vermeiden Das Monitoring zeigt auch, wo sozialer Handlungsbedarf entstehen könnte. Nämlich dort, wo diskriminierte Bevölkerungsgruppen vermehrt in bestimmten Bezirken wohnen, weil der Zugang zum Wohnungsmarkt anderswo nicht (mehr) möglich ist. Die Stadt Dortmund macht solchen Handlungsbedarf am Anteil der Migrant:innen und jenem der Transferleistungs-Beziehenden fest. Wie erwartbar, treten beide Indikatoren häufig gepaart auf – eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit ist auch aufgrund von Diskriminierungen seit Langem als Armutsfaktor anerkannt. Die Untersuchung zeigt das ruhrgebietstypische Nord-Süd-Gefälle. Während die innerstädtischen und innenstadtnahen Bezirke im Norden fast durchweg stark betroffen sind, leben die wenigsten SGB-2-Beziehenden ganz im Süden. Auch Großwohnsiedlungen wie Clarenberg, Westerfilde oder Nette, die Funkenburg im Osten, Union, Hallerey und Dorstfeld und die Bereiche innerhalb des Wallrings sind von hoher Migrant: innenquote und vielen SGB-2-Beziehenden geprägt. Weil gerade in der City auch die Mieten besonders hoch sind, lässt das den Schluss zu: Wer innerhalb der City umziehen will, wird dafür eine deutlich höhere Miete in Kauf nehmen müssen. Was folgt daraus? In vielen Bezirken, denen hohe Priorität eingeräumt wird, gibt es schon Sozialstrukturmaßnahmen, die die Nachbarschaften stärken und soziale Belastungen auffangen können. Sie sollen nach dem Willen der Stadt als gute Praxisbeispiele herangezogen werden, zusätzlich zu Wohnraumförderung, Stadterneuerung und zusammen mit der Wohnungswirtschaft. (age)

Mieterforum III/2023 ::: Verbraucher 14 Zugewanderte an, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen und – seit letztem Jahr auch die Ukrainehilfe. „Wichtig ist, dass wir unabhängig sind und bleiben. Hier beraten hauptamtliche Kräfte, Kolleg:innen, die direkt von der Caritas finanziert werden sowie Mitarbeiter:innen, deren Stellen aus Drittmitteln, etwa von Land und Kommune, aber auch durch kirchliche Institutionen finanziert werden – sowie viele Ehrenamtliche.“ Die zweite tragende Säule in der täglichen Arbeit ist seit den Anfangstagen im Bernhard-März-Haus die allgemeine Sozialberatung. Übrigens ganz im Sinne des Namensgebers Dr. Bernhard März. Dem 1992 verstorbenen, langjährigen Vorsitzenden des Caritasverbandes Dortmund waren die sozialen Angebote und Hilfen sehr wichtig. „An drei Tagen in der Woche können sich Besucher rund um die Themen Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosigkeit, Bürgergeld, Ehe, Partnerschaft, Familie, Wohnen und Gesundheit informieren“, erklärt Mitarbeitervertreter Markus Prott, der seit vielen Jahren im Bereich Beratung und berufliche Eingliederung aktiv ist. „Hier wird auch deutlich, wie sich unsere Arbeit in den verMitten in der Dortmunder Nordstadt, in einer ehemaligen Kokosweberei in der Osterlandwehr, bietet die Caritas Dortmund seit den späten 1990er-Jahren ein umfangreiches Unterstützungsange -bot. An fünf Tagen in der Woche können Menschen hier eine allgemeine Sozialberatung in Anspruch nehmen oder günstige Kleidung im Sozialkaufhaus finden, die von Spender:innen zur Verfügung gestellt und von ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen sortiert und verkauft wird. Einen weiteren Schwerpunkt bilden verschiedene Beratungsangebote rund um die Themen Migration, Integration und Geflüchtete. Migration und Integration „Der Fachbereich ist im Laufe der Jahre immer größer geworden“, sagt Frank Merkel, Leiter des Fachdienstes Integration und Migration. „Wir haben damals mit acht Personen angefangen, inzwischen sind es über 20 Kräfte, die sich um die verschiedenen Anliegen der Menschen kümmern.“ Entsprechend umfangreich ist das Angebot für Geflüchtete, Asylbewerber und Menschen mit Migrationshintergrund. Neben der Flüchtlingsberatung und der Integrationsagentur gibt es auch noch eine Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer sowie die Ausreise- und Perspektivberatung für jene gangenen Jahren verändert hat. Waren es früher noch überwiegend Beratungen zu Sozialleistungen oder Hilfe bei Anträgen, kommen heute nicht wenige Menschen zu uns, die in akuten Existenznöten stecken. Da geht es dann erst einmal darum, etwas zum Essen zu organisieren.“ Krise vor der Dauerkrise Gefühlt befindet sich die Gesellschaft seit 2015 in einer Dauerkrise. Geflüchtete aus Syrien, die Corona-Pandemie, der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, Inflation und explodierende Preise waren und sind riesige Herausforderungen, deren Auswirkungen die tägliche Arbeit im Bernhard-März-Haus bestimmen. „Für uns fing es aber nicht erst 2015 an“, sagt Frank Merkel. „Den ersten massiven Anstieg in den Beratungen und im Kleiderladen, haben wir bereits 2007 bemerkt. Da traten Bulgarien und Rumänien in die EU ein und insbesondere in der Dortmunder Nordstadt wuchs schnell eine große Community von Menschen, die auf Hilfe angewiesen waren.“ Kleiderkammern, Essensausgaben sowie Beratung in unterschiedlichen Lebenslagen – Hilfsangebote, auf die zahlreiche Dortmunder:innen angewiesen sind. Da Bund, Länder und Kommunen ihrer Fürsorgepflicht nur unzureichend nachkommen, springen nicht staatliche Träger ein und leisten viel für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir stellen – beispielhaft für Institutionen wie Diakonie, AWO, Tafeln – die Arbeit des Caritas Beratungszentrums im Bernhard-März-Haus vor. Mit viel Engagement dabei. Markus Prott (l) und Frank Merkel im Gespräch. Unterstützung und Beratung Aus gesellschaftlicher Verantwortung Foto: mik

Mieterforum III/2023 ::: Verbraucher 15 aufgehoben sein. Aber letztendlich benötigen auch sie unsere Unterstützung.“ Christliche Nächstenliebe Die Motivation, diesen Menschen trotzdem helfen zu wollen, liegt vielleicht auch im christlichen Hintergrund der Caritas. Denn was oft in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund rückt: Die Caritas ist Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche. Und auch wenn der christliche Glaube im Arbeitsalltag kaum eine Rolle spielt, ist das weltweit bekannte Caritas-Logo für viele Geflüchtete ein positives Zeichen, dass sie mit Hilfe und Verständnis in Verbindung bringen. Das erleichtert oft die erste Kontaktaufnahme. Trotz aller Herausforderungen bleiben Prott und Merkel positiv: „Unsere Vision ist es, dass unsere Besucher:innen gestärkt und mit neuen Perspektiven aus Aktuell sieht Merkel für seinen Fachbereich die größte Herausforderung in der Armut. „Es gibt viele Fälle, für die wir kaum etwas tun können, weil es keinen Anspruch auf Versorgungsleistungen gibt – z. B. viele EU-Zugewanderte. Wir helfen natürlich ganz praktisch und versorgen sie für ein paar Tage mit Lebensmitteln, aber ansonsten können wir kaum etwas tun“, berichtet er resigniert. Auch ein anderer Aspekt zeigt, wie herausfordernd die Arbeit der Helfenden ist und wie sehr ihnen beizeiten die Hände gebunden sind: „Auch die zunehmende Aggressivität unserer Besucher macht die Arbeit nicht einfacher. Ich kann deren Verhalten nachvollziehen. Es sind Menschen, die mit dem Rücken an der Wand stehen. Nicht wenige sind schwer traumatisiert und wären sie krankenversichert, würden sie wahrscheinlich in einer Klinik besser unseren Beratungen hervorgehen. Hier in der Nordstadt können wir einen positiven Wandel mitgestalten und Menschen aktiv unterstützen“, sagt Markus Prott. (mik) Das Bernhard-März-Haus befindet sich in der Osterlandwehr 12-14 und ist montags bis freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr geöffnet. Der Kleiderladen ist von Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Beratungszeiten sind Montag, Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr (Anmeldung bis 11.00 Uhr). Darüber hinaus stehen die Berater:innen nach Terminabsprache zur Verfügung. Öffnungszeiten

Mieterforum III/2023 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 8,50 Euro, Aufnahmegebühr 25,00 Euro Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Versand Mieterforum Ich möchte die Vereinszeitung Mieterforum erhalten Per E-Mail Per Post Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Rücktrittsrecht Ich erhalte nach Eingang meiner Beitrittserklärung die Satzung des Mietervereins sowie ggf. den „Rahmenvertrag zur Mietrechsschutzversicherung“ zugesandt. Danach kann ich innerhalb von 14 Tagen den Beitritt in den Mieterverein bzw. die Rechtsschutzversicherung widerrufen. Bei Inanspruchnahme der Rechtsberatung erlischt das Rücktrittsrecht. Datum Unterschrift Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo - Do 8:30 - 18:00 Uhr, Fr 8:30 - 14:00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo, Mi, Do, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Di 11.00 - 12.00 Uhr und Mo - Do 16:00 - 17:30 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10:00 – 11:00 Uhr Di + Do 15:30 – 16:30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Fr 10:00 – 11:00 Uhr Di 16:00 Uhr – 17:00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16:00 – 17:00 Uhr Sebastian Belgardt -55 Mo + Mi + Do + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di 13.00 - 14.00 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Do + Fr 11:00 – 12:00 Uhr Di + Mi 15:00 – 16:00 Uhr Carsten Feldmann -58 Mo + Mi + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Di + Mi + Do 16.00 – 17.00 Uhr Silke Schwarz -59 Di 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Mi + Do + Fr 13.00 – 14.00 Uhr Außenberatungen in Lünen, Brambauer, Castrop-Rauxel und Waltrop Die Beratungen in den Außenberatungsstellen können aktuell nicht stattfinden. Bitte nutzen Sie unsere Beratungsangebote, wie alle anderen Vereinsmitglieder (Hotline, Kurzberatung, Terminvereinbarung). Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund

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