Mieterverein Dortmund - Nr. 72

Mieterforum II/2023 8 ::: Titel Post vom Gericht erkennen Sie schnell an dem gelben Umschlag mit dem Kästchen: „Zugestellt am“. Er löst bei vielen Menschen Panik oder zumindest Unbehagen aus. Wer schnell und richtig handelt, kann aber gut gewappnet in eine mögliche weitere Auseinandersetzung gehen. Zwei-Wochen-Frist Gegen einen Mahnbescheid kann nur zwei Wochen lang Widerspruch eingelegt werden. Unterbleibt ein Widerspruch, werden die Forderungen akzeptiert, ob berechtigt oder nicht. Die Frist läuft dabei ab Zustellung, das heißt auch während eines Urlaubes. Dabei muss der Widerspruch innerhalb der Frist bei Gericht eingehen. Insbesondere bei Urlauben über zwei Wochen, kann die Frist bei Urlaubsende auch schon verstrichen sein. Im Fall von Thomas und Sarah L. lief die Frist nach dem Urlaub glücklicherweise noch zwei Tage. Bereits im Urlaub hatten sie mit Ihrem Rechtsberater beim Mieterverein das weitere Vorgehen abgestimmt und konnten den Widerspruch noch rechtzeitig beim zuständigen Amtsgericht einwerfen. Jedem Mahnbescheid liegt ein braungetöntes Formular bei, mit dem man selbst schnell und unkompliziert Widerspruch einlegen kann. Bei Ehepaaren oder mehreren Personen im Mietvertrag, werden auch mehrere Mahnbescheide verschickt. Wichtig ist, dass jede Person ihr eigenes Widerspruchsformular ausfüllt und zurücksendet. Mieter:in vor Gericht Gelber Brief – Was tun? Mitten im lang geplanten Skandinavienurlaub meldet sich die Nachbarin von Thomas und Sarah L., Ihre Vermieterin wolle 500 € Mietrückstand einklagen. Ein entsprechender Mahnbescheid sei bei ihnen angekommen. Auch wenn die Ruhe im Urlaub damit erst einmal dahin war, konnte so Schlimmeres verhindert werden und alles zum Guten gewendet werden. Wir erläutern, worauf bei einem Mahnbescheid geachtet werden sollte. Foto: pixabay

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