Mieterverein Dortmund - Nr. 72

Mieterforum II/2023 5 ::: Verbraucher Der Bundesverband der Verbraucherzentralen unterstreicht in einer Pressemitteilung ebenfalls seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen durch E.ON. „Deswegen schauen wir den Versorgern bei Preiserhöhungen genau auf die Finger. Wenn wir wie in diesem Fall am rechtmäßigen Vorgehen zweifeln, prüfen wir den Klageweg. Verbraucher: innen dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden, erst recht nicht in dieser sowieso schon belastenden Preiskrise“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Sind Sie ebenfalls von den Preiserhöhungen betroffen und möchten sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen? Alle nötigen Infos finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de/ eon-fernwaerme Die Musterfeststellungsklage wurde Ende 2018 eingeführt und stärkt die Rechte von gleichermaßen geschädigten Verbraucher:innen. Betroffene müssen nicht mehr einzeln ihre Rechte gegenüber großen Unternehmen einklagen. Stattdessen führen ausschließlich qualifizierte Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale, der ADAC oder der Deutsche Mieterbund anhand von ausgewählten Fällen den Rechtsstreit mit dem Unternehmen. Kommt es zu einem positiven Urteil, können Verbraucher:innen ihre Rechte risikoarm durchsetzen. Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage anschließen, tragen kein Prozesskostenrisiko. Fallen bei einer Niederlage vor Gericht Kosten an, werden diese vom klagenden Verband getragen. Für die Einreichung einer Musterfeststellungsklage muss der klagende Verband mindestens zehn Verbraucher:innen benennen, die Ansprüche an das Unternehmen geltend machen. Ist diese Voraussetzung gegeben, wird ein Klageregister eröffnet, in das sich binnen zwei Monaten mindestens 50 Betroffene eintragen müssen. Wird diese Anzahl erreicht, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Wird die Anzahl verfehlt, findet kein Musterprozess statt. Eine nachträgliche Anmeldung zum Verfahren ist nicht möglich. (mik) Was ist eine Musterfeststellungsklage?

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