Mieterverein Dortmund - Nr. 72

Mieterforum II/2023 ::: Verbraucher 15 Weitere Unterstützung Neben dem Härtefallfonds der Stadt Dortmund, gibt es über Wohngeld, Bürgergeld und Grundsicherung noch weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Gerade hohe Heiz- und Betriebskostenabrechnungen können einen Anspruch auf Bürgergeld, bzw. Grundsicherung ergeben. Dauerhafte Unterstützung bei steigenden Mieten, bietet auch das verbesserte WohngeldPlus. Über beides haben wir ausführlich im Mieterforum IV/2022 informiert. Die Ausgabe finden Sie auch auf www.mieterverein-dortmund.de/ mieterforum.html. Grundsätzlich gilt aber: Bevor eine Nachforderung gezahlt wird oder ein Antrag auf Unterstützung gestellt wird, ist es sinnvoll sie beim Mieterverein prüfen zu lassen. sicherung, Arbeitslosengeld, Wohngeld, BAföG, Berufsausbildungshilfe, Kinderzuschlag). Sie sollen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen können, wenn Extrakosten nicht durch die bisherigen Leistungen abgedeckt sind. Aber auch sogenannte Schwellenhaushalte, die knapp über der Einkommensgrenze für die genannten Sozialleistungen liegen, können einen Antrag stellen. Somit werden auch jene Haushalte angesprochen, die beispielsweise aktuell einen Wohngeld-Plus-Antrag gestellt haben, der jedoch noch nicht bearbeitet wurde. Grundvoraussetzung für alle Haushalte ist zusätzlich, dass sie über weniger als 1.000 € pro Person verfügen. Darüber hinaus gehendes Erspartes, muss zuerst genutzt werden. Dadurch sollen die Hilfestellungen die besonders bedürftigen Haushalte erreichen. (km/mr) Unterstützung Privatpersonen Der zweite Teil des Stärkungspakts soll die Härten für Privatpersonen aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung abfangen. Für den Härtefallfonds berechtigte Haushalte sollen unbürokratisch einen Antrag stellen können, um beispielsweise Nachforderungen aus einer Stromabrechnung, die Kosten für die Aufhebung einer Versorgungssperre oder den Ersatz eines essenziell notwendigen Haushaltsgeräts wie Herd oder Waschmaschine bezahlen zu können. Die Antragstellung ist bei Sozialberatungsstellen der Dortmunder Wohlfahrtsverbände möglich (s. Kasten S. 14). Die Beratungsstellen können gleichzeitig helfen weitereUnterstützungsmöglichkeiten zu erhalten. Der Härtefallfonds richtet sich zu einen an Haushalte, die bereits Sozialleistungen empfangen (Bürgergeld, Grund-

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