Mieterverein Dortmund - Nr. 71

Dortmund: Neuer Mietspiegel Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. www.mieterverein-dortmund.de Kommunaler Wohnungsbau: Es wird konkret 19. JG. Nr. 71, I/2023 Ratgeber: Neues Wohngeld Plus ab 2023 Titelbild: Anke Sundermeier

Mieterforum I/2023 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Aktuell Meldungen ................................ S. 3 Aktuell Infos zum Dortmunder Mietspiegel............. S. 4 Mietrecht Der neue Dortmunder Mietspiegel ............ S. 6 Wohnungspolitik Infos zum neuen Wohngeld ....... S. 12 Stadt im Wandel Interview DSG ......................... S. 14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Martin Grebe (mag), Aichard Hoffmann (aha), Mirko Kussin (mik), Martin Krämer, Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Dr. Tobias Scholz (ts), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 8.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg Der neue Mietspiegel für Dortmund liegt vor. Für die meisten Wohnungen steigt die Preisentwicklung weiter nach oben. Insbesondere bei großen Wohnungen in der Innenstadt steigen die Preise besonders stark. Aber auch einige Abschläge zugunsten von uns Mieter:innen fallen geringer aus oder ganz weg. Doch nicht jede Mieterhöhung ist gerechtfertigt. Umso wichtiger ist es, genau hinzuschauen. So ärgerlich Mieterhöhungen nach einem Mietspiegel sind, so wichtig ist der Mietspiegel als Schutz vor ungerechtfertigten, weiteren Mieterhöhungen. Ohne Mietspiegel können Vermieter:innen die Miete beispielsweise auf Grundlage von drei Vergleichswohnungen erhöhen. Insbesondere große Wohnungsunternehmen finden schnell drei teure, frisch modernisierte Wohnungen, die deutlich über den aktuellen Mietspiegelwerten liegen. Die Kontrolle, ob dies gerechtfertigt ist, ist für Mieter:innen fast unmöglich. Dennoch bedarf es eines weitergehenden gesetzlichen Schutzes. Insbesondere bei Neuvermietungen steigen die Preise weiter. Es ist an der Zeit, dass das Land NRW auch in Dortmund die Mietpreisbremse zieht. Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgehen Impressum Foto: Martina Hengesbach MVDO in den Sozialen Medien Facebook: @mieterverein Instagram: mietervereindortmund Twitter: @mieterverein_do. Unser Newsletter Einmal im Monat können Sie unseren E-Mail-Newsletter erhalten. Neben tagesaktuellen Infos finden Sie dort auch zahlreiche weiterführende Links zu spannenden Wohnthemen und eine umfangreiche Presseschau. Anmeldung unter www.mieterverein- dortmund.de/ssl_newsletter.html Unsere Online-Angebote Angesichts der zunehmenden Krisen bei den großen Wohnungsunternehmen Vonovia und LEG ist zu befürchten, dass Mieterhöhungen noch aggressiver verfolgt werden. Die Zeche für die Spekulationen der letzten Jahre müssten dann wieder die Mieter:innen zahlen. Umso wichtiger ist es, gemeinnützige oder kommunale Wohnungsunternehmen zu fördern, die keine Gewinne erwirtschaften müssen und langfristig bezahlbaren Wohnraum sichern. Foto: age Ab Seite 14: großes Interview über die Pläne der DSG.

Mieterforum I/2023 3 ::: Aktuell Mitte März wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund des Verdachts auf Korruption bei Vonovia ermittelt. Einzelne Mitarbeiter:innen sollen laut Medienberichten Bestechungen von Subunternehmen angenommen haben. So sollen Leistungen abgerechnet worden sein, die gar nicht durchgeführt wurden. Ob es sich dabei auch um Leistungen handelt, die über Seit Januar verstärkt Sebastian Belgardt das Rechtsberatungsteam des Mietervereins. Der erfahrene Mietrechtsanwalt war bisher selbständig in einer eigenen Kanzlei tätig. Er übernimmt die Beratung unter anderem in Dorstfeld, Oespel und Kley von Silke Schwarz und im Innenstadtbereich (Kreuz-/Klinikviertel) von Steffen Klaas. Nebenkostenabrechnungen und Modernisierungsmieterhöhungen umgelegt wurden, ist unklar. Seit Jahren kritisieren Mietervereine, dass Vonovia-Tochterunternehmen sich gegenseitig Rechnungen schreiben und die umgelegten Kosten intransparent sind. Aus Sicht des DMB, muss Vonovia jetzt erst Recht offenlegen, wie sich die Kosten für Mieter:innen zusammensetzen. Korruptionsvorwurf bei Vonovia LEG und Vonovia im Krisenmodus Neuer Rechtsberater Die Zeiten hoher Dividenden bei LEG und Vonovia scheint erst einmal vorbei. Die LEG wird 2023 voraussichtlich keine Dividenden auszahlen, Vonovia ihre halbieren - trotz operativ guter Zahlen. Die Bewertungen für die Immobilien sind nicht weiter gestiegen wie in den letzten Jahren. Diese hatten die bisherigen Ausschüttungen begründet. Beide Unternehmen wollen die Investitionen in die Bestände zurückfahren, den Neubau stoppen und Wohnungen verkaufen. Auch wenn dieses Jahr weniger Geld aus den Unternehmen an die Aktionär:innen ausgezahlt wird, befürchten Mietervereine und kritische Aktionär:innen keine Verbesserungen für Mieter:innen. Foto: Martina Hengesbach

Mieterforum I/2023 4 ::: Aktuell Mietrechtliche Tipps für Mieterinnen und Mieter Der neue Mietspiegel wurde vom Amt für Wohnen der Stadt Dortmund erstellt. Mitgewirkt haben der Arbeitskreis Mietspiegel und ein beauftragtes Forschungsinstitut. Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. ist als Interessenverband der Mieterinnen und Mieter ebenfalls beteiligt. Der Mieterverein Dortmund stimmte dem neuen Mietspiegel abschließend zu. Vorausgegangenen war eine Kontroverse über den passenderen zugrunde zu legenden Mittelwert. Durch die Zustimmung konnte der Mietspiegel zustande kommen und für Mieter:innen nachteilige Mieterhöhungsmöglichkeiten, wie Begründungen über Vergleichswohnungen, ausgeschlossen werden. Da es sich um eine Neuerstellung handelt, kommt es zu einer Reihe von Verschiebungen im Mietspiegel, auch wenn das Grundgerüst gleich geblieben ist. Für die meisten Baualtersklassen steigen die Preise weiter an. Bei einigen ist der Mittelwert aber auch konstant geblieben oder leicht gesunken. Außerdem sind Zu- und Abschläge weggefallen, weil sie statistisch nicht mehr nachweisbar sind. Dazu gehören z.B. Heizungsmodernisierungen, bei denen nicht auch die Heizungsrohre zwischen Kessel und Heizkörper ausgetauscht wurden. Andere Abschläge zugunsten der Mieter:innen sind dagegen erstmals im Mietspiegel vertreten, wie eine fehlende Neuer Mietspiegel Steigerung in vielen Fällen Seit Februar hat Dortmund einen neuen Mietspiegel. Er hat eine Laufzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024. Dafür wurden die Neuvertragsmieten und Mieterhöhungen der letzten sechs Jahre im Rahmen einer repräsentativen Erhebung nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewertet. Den neuen Mietspiegel finden Sie auf den folgenden Seiten. Mieterhöhungen müssen begründet werden Grundsätzlich gilt, dass eine Mieterhöhung immer begründet werden muss. Als Begründung kommt entweder der Hinweis auf den aktuellen (qualifizierten) Mietspiegel (§ 558 BGB) oder auf eine vorangegangene Modernisierung (§ 559 BGB) in Frage. Ansonsten besteht keine Verpflichtung, einer anderweitig begründeten Mieterhöhung zuzustimmen oder diese zu zahlen. Auch der neue Dortmunder Mietspiegel 2023 und 2024 ist ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel. Er ist daher für Mieterhöhungen bis zum 31.12.2024 verbindlich. Prüfung von Zu- und Abschlägen Bei der Einordnung in den Mietspiegel müssen Mieter:innen prüfen, ob der Mietspiegel für die Wohnung tatsächlich Ausstattungs- und Modernisierungszuschläge vorsieht. Nicht jede einzelne Modernisierungsmaßnahme des Vermieters reicht hierfür aus. Das Baualter einer Wohnung und der Zeitpunkt der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme sind zu prüfen. Im Rahmen der Neuaufstellung sind neue Abschläge zugunsten der Mieter:innen hinzugekommen. Zu prüfen ist, ob diese wirklich berücksichtigt wurden. Dies sind insbesondere: • eine fehlende Gegensprechanlage • elektrischer Durchlauferhitzer oder Boiler • ob es sich um eine Souterrainwohnung handelt • gefangene Räume (Wohnraum kann nicht über Flur, nur durch anderen Wohnraum erreicht werden) • Versorgung mit Fernwärme Richtige Einordnung in der Spanne (Mittelwert) Mieter:innen müssen aufpassen, ob ihre Wohnung innerhalb der Preisspanne einer Baualtersklasse richtig eingeordnet wurde. Nach wie vor gilt die Rechtsprechung des Landgerichtes Dortmund, dass der vom Mietspiegel ausgewiesene Mittelwert im Zweifel die ortsübliche Miete innerhalb der Spanne wiedergibt. Hiervon wird nur in seltenen und zu begründeten Ausnahmefällen abzuweichen sein und muss im Mieterhöhungsschreiben begründet werden. Zusätzlich gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 %, um die sich Mieten in Dortmund innerhalb von drei Jahren höchstens erhöhen dürfen. Umso wichtiger ist, dass der Mietspiegel sowie Erläuterungen und Berechnungshilfen für Betroffene zugänglich sind. Der Mieterverein Dortmund bietet diese an.

Mieterforum I/2023 5 ::: Aktuell Online-Mietspiegel-Rechner Unter www.mietspiegel-dortmund.de bietet der Mieterverein einen kostenfreien Online-Mietspiegel-Rechner an, der die Anwendung des Dortmunder Mietspiegels erleichtert. Dort finden Sie ebenfalls weitere aktuelle Mietspiegel aus dem Vereinsgebiet. Online Formular Sie haben eine Mieterhöhung erhalten und möchten diese durch die Rechtsberatung Ihres Mietervereins überprüfen lassen? Nutzen Sie als Mitglied unser Online-Formular. Neben der Mieterhöhung werden dort weitere Angaben und weitere für die Prüfung notwendige Dokumente abgefragt. Für die Rechtsberatung liegen dann die zentralen Informationen für die Prüfung vor. Bitte beachten Sie: Eine Rücksprache im Rahmen der telefonischen Kurzberatung oder eines telefonischen Beratungstermins kann trotzdem erforderlich sein. Das Online-Formular finden Sie hier: https://tinyurl.com/2594ax8c Gegensprechanlage, ein elektrischer Durchlauferhitzer oder die Versorgung mit Fernwärme. „Die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist je nach Wohnung unterschiedlich. Bei vielen Wohnungen steigt die ortsübliche Vergleichsmiete um vier bis sechs Prozent pro Jahr, in Einzelfällen auch stärker. Insbesondere in der Baualtersklasse 1935 bis 1969, im Bereich Innenstadt-Mitte oder bei größeren Wohnungen sind höhere Steigerungen zu verzeichnen. Für Mieterinnen und Mieter ist es daher besonders wichtig, bei Mieterhöhungen die Einordnung der Wohnung in den neuen Mietspiegel zu überprüfen. Insgesamt ist die Anspannung des Dortmunder Wohnungsmarktes deutlich erkennbar“, erklärt Rechtsanwalt Martin Grebe vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Mieter schützen Mietern nützen! www.mvdo.de

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Mieterforum I/2023 12 ::: Wohnungspolitik Mit „Einkommen“ ist dabei das Haushaltseinkommen gemeint, also alles Geld, was allen zum Haushalt gehörenden Personen zusammen monatlich zur Verfügung steht, unabhängig davon, ob es durch Löhne und Gehälter, Arbeitslosen- oder Krankengeld, Renten oder Ruhegelder zustande kommt. Nur das Kindergeld zählt nicht mit. Von diesem Brutto-Einkommen können jeweils 10 % Wohngeld nur auf Antrag Wohngeld gibt es nur auf Antrag und auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung – genau gesagt: rückwirkend zum 1. des Monats, in dem der Antrag beim Amt eingeht. Wer kein Geld verschenken will, stellt den Antrag frühzeitig und reicht gegebenenfalls geforderte Bescheinigungen nach. Zuständig für den Wohngeldantrag ist die Stadtverwaltung, früher das Wohnungsamt. Im Zweifelsfalle also im Rathaus nachfragen, zu welchem Amt die „Wohngeldstelle“ gehört. Wohngeld wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Mit der aktuellen Erhöhung werden viele Haushalte erstmals oder wieder in den Genuss von Wohngeld kommen. Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, profitieren sogar automatisch von der Erhöhung. Es muss kein neuer Wohngeldantrag gestellt werden. Wohngeld nur bei wenig Einkommen Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Gezahlt wird er Haushalten, die zwar ein Einkommen erzielen, das aber nicht ausreicht, um ihre Wohnkosten in voller Höhe selbst zu bestreiten. Wohngeld ist umso höher, je niedriger das Einkommen ist. Ab einem bestimmten Einkommen bekommt man – abhängig von der Haushaltsgröße – kein Wohngeld mehr. Diese sogenannten „Einkommensgrenzen“ wurden zum 1. Januar angehoben, sodass wieder mehr Haushalte als in den letzten Jahren Wohngeld beziehen können. Ob Sie zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, verrät Ihnen Tabelle 1. pauschal für gezahlte Steuern sowie Renten- und Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden. Wer Steuern und beide Sozialversicherungsbeiträge zahlt, kann also 30 % abziehen, unabhängig davon, ob seine tatsächliche Belastung höher oder niedriger ist. Und dann gibt es noch individuelle Freibeträge, zum Beispiel • 1.800 € für jedes zu 100 % schwerbehinderte Haushaltsmitglied • 1.320 € für Alleinerziehende • bis zu 3.000 €, wenn man Unterhalt für ein auswärts wohnendes Kind zahlt • bis zu 6.000 €, wenn man Unterhalt für einen getrennten Partner zahlt Natürlich will die Wohngeldstelle für alles Belege sehen – es winkt also einiges an Papierkram. Hier gilt das eingangs Gesagte: Erst Antrag stellen, dann Unterlagen zusammensuchen! Kein Wohngeld bei weniger Einkommen Kein Wohngeld bekommen dagegen all diejenigen, die ihren gesamten LebensunWie im letzten Mieterforum berichtet, haben sich die Voraussetzungen für das Wohngeld zum Jahresbeginn deutlich verbessert. Geschätzt sollen dreimal so viele Menschen Anspruch auf Wohngeld haben. Wir sagen Ihnen, ob Sie dazu gehören und was Sie tun können. Veränderte Voraussetzungen Tipps zum neuen Wohngeld 2023 Plus Ab diesem Jahr sind deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt. HAUSHALTSGRÖSSE (PERSONEN) EINKOMMENSGRENZEN (NETTO-ÄHNLICH) BRUTTO-EINKOMMEN (OHNE KINDERGELD) VOR EINEM PAUSCHALEN ABZUG VON 10% 20% 30% 1 1.435 € 1.579 € 1.722 € 1.866 € 2 1.936 € 2.130 € 2.323 € 2.517 € 3 2.411 € 2.652 € 2.893 € 3.134 € 4 3.256 € 3.582 € 3.907 € 4.233 € 5 3.733 € 4.106 € 4.480 € 4.853 € TABELLE 1: EINKOMMENSGRENZEN MIETENSTUFE III

Mieterforum I/2023 13 ::: Wohnungspolitik terhalt durch staatliche Hilfen bestreiten. Im Bürgergeld/Arbeitslosengeld II, in der Sozialhilfe, der Grundsicherung oder beim BAföG sind die „Kosten der Unterkunft“ bereits enthalten, Wohngeld ist also nicht möglich. Beim Thema BAföG muss leider gesagt werden, dass es nicht darauf ankommt, ob man es tatsächlich erhält, sondern darauf, ob man „dem Grunde nach“ BAföG-berechtigt ist. Das sind in der Regel alle, die nach dem Abitur erstmals studieren. Wenn diese deshalb kein BAföG bekommen, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist, gibt es auch kein Wohngeld. Wer die Regelstudienzeit überschreitet und so seinen grundsätzlichen BAföGAnspruch verliert, kann allerdings wieder einen Wohngeldanspruch haben, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Wohngeld nicht für jede Miete Beim Wohngeld wird die tatsächlich gezahlte Miete nicht in beliebiger Höhe anerkannt. Es gibt Obergrenzen, die ebenfalls zum 1. Januar angehoben wurden. Liegt die tatsächlich gezahlte Miete darüber, wird sie nur teilweise, wird sie nur teilweise angerechnet. Das heißt konkret: Man bekommt zwar auch Wohngeld, aber maximal bis zur Höhe der Obergrenze. Was darüber hinausgeht, bleibt unberücksichtigt. Die Höhe dieser Mietobergrenze ist nicht überall in Deutschland gleich. Die Republik ist vielmehr unterteilt in früher sechs, jetzt sieben „Mietenstufen“. Das soll der Tatsache Rechnung tragen, dass das Mietniveau in Düsseldorf zum Beispiel ein ganz anderes ist als in Höxter. Für das Vereinsgebiet, außer Waltrop (Mietenstufe II), gilt die Mietenstufe III. Welche Mietobergrenzen hier – gestaffelt nach Haushaltsgröße – gelten, verrät Ihnen Tabelle 2. Mit „Miete“ ist die Brutto-Kaltmiete gemeint, ohne Heizkosten und ebenso ohne Untermiet- oder Möblierungszuschläge, Zuschläge für gewerbliche Nutzung oder Kosten des Wärme-Contractings. Heizkosten- und Klimakomponente Auch wenn die tatsächlichen Heizkosten nicht in die Berechnung des Wohngeldes einfließen, finden sie seit Januar über die dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente doch Berücksichtigung. Das Wohngeldgesetzt definiert eine pauschale Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente, die die Zusatzbelastung durch die CO2-Bepreisung abpuffern soll. Beide Komponenten erhöhen die jeweilige Höchstmiete zum Teil deutlich (s. Tabelle 2). Fazit Für die Höhe des Wohngelds kommt es also auf drei Faktoren an: • die Haushaltsgröße • das Einkommen • die Miethöhe (max. Obergrenze) Wieviel Wohngeld es dann tatsächlich gibt, wird nach einer komplizierten Formel berechnet, die hier keine Rolle spielen soll. Die Rechnerei kann man sich durch Wohngeldrechner im Internet abnehmen lassen, beispielsweise hier: www.wohngeldrechner.nrw.de Auf dieser Seite können Sie Ihren Wohngeldantrag auch direkt online stellen. HAUSHALTSGRÖSSE (PERSONEN) MIETENOBERGRENZE INKLUSIVE HEIZKOSTEN- UND KLIMAKOMPONENTE 1 438 € 567,60 € 2 530 € 697,40 € 3 631 € 830, 80 € 4 736 € 968,20 € 5 841 € 1.105,60 € TABELLE 2: MIETOBERGRENZEN IN DER MIETENSTUFE III

Mieterforum I/2023 ::: Stadt im Wandel 14 Was sind das für Grundstücke, die in die DSG eingehen? S.B. Bei den Grundstücken handelt es sich um unbebaute und bebaute Grundstücke. Die unbebauten Grundstücke sind zum Teil bereits erschlossen, andere noch zu erschließen. Der Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Dortmund hat im Jahr 2021 festgelegt, welche Grundstücke perspektivisch in die DSG eingehen sollen. Diese werden nach und nach in die DSG übertragen, wenn eine Bebaubarkeit vorherrscht. O.L.: Die Grundstücke wurden priorisiert: Bei welchen Grundstücken haben wir bereits Planrecht, wo werden wir zu Bisher war die DSG eher planendes Instrument, jetzt ist sie ein „richtiges“ städtisches Wohnungsbauunternehmen. Welchen Auftrag und welche Ziele haben Sie? Oliver Lebrecht: Die DSG wird aktiv in das Segment des Marktes eingreifen und hat als kommunale Wohnungsbaugesellschaft das Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Dortmund zu schaffen. Die DSG setzt den Fokus auf den Neubau von Wohnungen und die Verwaltung, Betreibung und Instandsetzung von Bestandsobjekten. Wie sind die ersten Perspektiven, sich am Markt aufzustellen? O.L.: Im Rahmen der politischen Befassung zur Neuausrichtung der DSG hat der Rat der Stadt Dortmund im Jahr 2021 im Grundsatz festgelegt, in welchen Neubaugebieten wir uns bewegen sollen. Die Grundstücke aus diesem Grundsatzbeschluss wurden plausibilisiert und in einem Rahmenterminplan fortgeschrieben. Die Kosten wurden ebenfalls unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen fortgeschrieben, die sich seit Beginn des letzten Jahres extrem verändert haben. Mit welchem Personal arbeiten Sie? Stefan Bromund: Wir sind seit dem 1. Februar hauptamtlich Geschäftsführer. In diesem Jahr planen wir bis zu vier Stellen im technischen und kaufmännischen Bereich zu besetzen, und das Personal in den nächsten Jahren je nach Umfang der Projekte aufstocken. welchem Zeitpunkt Planrecht haben? Und bei welchen Grundstücken wird sich wann die erste Ausbaustufe realisieren? Das ist wichtig, um verschiedenen Realisierungsphasen aufstellen und planen zu können. Wir arbeiten bereits auf drei erschlossenen Grundstücken mit Planrecht: in Grevel an der Hostedder Straße, in Hörde an der Stettiner Straße und in Mengede an der Mengeder Straße. An der Stettiner Straße errichten wir u. a. drei Punkthäuser mit ca. 40 Wohneinheiten, insgesamt an den drei Standorten ca. 100 Wohneinheiten. Hier haben wir im Februar die Aufträge an Architekten vergeben. Außerdem sind Langfristig bezahlbarer Wohnraum – das ist seit Langem wohnungspolitische Forderung des Mietervereins. Jetzt ist ein großer Schritt getan: Mit der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) soll der kommunale Wohnungsbau wieder in Fahrt kommen. Im Interview erzählen die Geschäftsführer Stefan Bromund und Oliver Lebrecht von den Plänen der DSG. Interview Es ist gut, als kommunales Unternehmen in den Markt einzutreten Foto: age Die beiden Geschäftsführer der DSG, Stefan Bromund (links) und Ole Lebrecht (rechts), werfen einen Blick in die Zukunft.

Mieterforum I/2023 ::: Stadt im Wandel 15 Wie kommen die fertigen Wohneinheiten an die Bewohner*innen? O.L.: Im geförderten Wohnungsbau für Personen mit Wohnberechtigungsschein erfolgt die Vergabe über das Amt für Wohnen der Stadt Dortmund. Der frei finanzierte Wohnraum wird voraussichtlich frei angeboten. S.B.: Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die ersten Neubauprojekte erst in etwa zweieinhalb Jahren fertig gestellt sein werden. Wie genau wir uns bis dahin aufgestellt haben, ist noch nicht festgelegt. O.L.: Das Thema Inklusion wird ebenfalls frühzeitig berücksichtigt. Wir wollen uns hier mit sozialen Trägern abstimmen, um Bedarfe frühzeitig zu berücksichtigen. S.B.: Die DSG wird nicht sämtliche Neubauprojekte mit einer einheitlichen Quote an geförderten Wohnungsbau umsetzen. In enger Abstimmung mit der Stadt Dortmund wird sich diese in der Regel zwischen 30 und 50 Prozent bewegen. Wie wird die DSG an neue Grundstücke kommen? S.B.: Im Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Dortmund sind Neubaugebiete vorgesehen, die zum Zeitpunkt der Baureife an die DSG übertragen werden. O.L.: Im Moment befindet sich der Markt zudem in einer Situation, dass private Investoren zum Teil aufgrund der wir derzeit in der Projektsteuerung für vier sogenannte Problemimmobilien in der Nordstadt tätig. Diese werden wir als Projektsteuerer im Auftrag der Stadt Dortmund instand setzen. Im März hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, weitere Grundstücke in die DSG zu übertragen. Auf dieser Basis können wir nun ein neues Projekt in der Wellinghofer Straße in Hörde vorbereiten: Die erste Ausbaustufe seitens der Stadt Dortmund läuft bereits. Anfang April starten wir einen Architekturwettbewerb und hoffen, diesen bis zum Jahresende abzuschließen, um möglichst schnell im Anschluss das Neubauprojekt zu realisieren. In den nächsten Jahren sollen nach und nach weitere Projekte hinzukommen. U. a. sind zwei Grundstücke in der Sckellstraße in der Innenstadt-Ost und „Auf dem Toren“ in Lütgendortmund zurzeit im Bebauungsplanverfahren. Die ersten Runden der Bürgerbeteiligung haben stattgefunden. Sobald dort Planrecht besteht, wollen wir als DSG eintreten und dort Wohnungen bauen. Bleiben die bebauten Grundstücke bei der DSG? O.L.: Ja. Es ist nicht vorgesehen, diese Grundstücke nach Realisierung der Neubauprojekte wieder abzugeben. Die Objekte werden im Bestand und Anlagevermögen der DSG verbleiben. momentanen Rahmenbedingungen von ihren Neubauprojekten Abstand nehmen. In Abstimmung mit der Stadt Dortmund wird geprüft, inwieweit weitere Grundstücke durch die DSG bebaut werden können. Wir reden hierbei auch über Grundstücke, die sich am Markt nicht etablieren lassen. Diese kommen nach Prüfung und Eignung als potentielle weitere Grundstücke für die DSG in Betracht. S.B.: Die Realisierung von Projekten auf neuen, weiteren Grundstücken steht allerdings unter dem Vorbehalt einer politischen Befassung. Wie bewerten Sie die Rückendeckung für Ihren Weg? S.B.: Die Signale aus der Politik sind positiv. Ich sehe, dass die Politik auf jeden Fall dahinter steht. Die Fraktionen aus der Mitte des Rates der Stadt Dortmund vertreten aus unserer Sicht ebenfalls den Standpunkt, dass der Bedarf an bezahlbaren Wohnraum in Dortmund hoch ist und die DSG als kommunale Wohnungsbaugesellschaft aktiv werden muss. O.L.: Und es ist gut, als kommunales Unternehmen zu dem Zeitpunkt in den Markt zur Deckung des Bedarfes einzutreten, zu dem andere Akteure der Wohnungswirtschaft aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen Neubauprojekte prüfen und von diesen ggf. Abstand nehmen. (age) ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht, Vertragsrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht, ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht, Vertragsrecht Verkehrsrecht

Mieterforum I/2023 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 8,50 Euro, Aufnahmegebühr 25,00 Euro Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Versand Mieterforum Ich möchte die Vereinszeitung Mieterforum erhalten Per E-Mail Per Post Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Rücktrittsrecht Ich erhalte nach Eingang meiner Beitrittserklärung die Satzung des Mietervereins sowie ggf. den „Rahmenvertrag zur Mietrechsschutzversicherung“ zugesandt. Danach kann ich innerhalb von 14 Tagen den Beitritt in den Mieterverein bzw. die Rechtsschutzversicherung widerrufen. Bei Inanspruchnahme der Rechtsberatung erlischt das Rücktrittsrecht. Datum Unterschrift Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo - Do 8:30 - 18:00 Uhr, Fr 8:30 - 14:00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo, Mi, Do, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Di 11.00 - 12.00 Uhr und Mo - Do 16:00 - 17:30 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Dagmar Linder -50 Di + Do 11.00 – 12.00 Uhr Fr 9.00 – 10.00 Uhr, Do 15.30 – 16.30 Uhr Mine Lech -51 Mo + Mi + Do + Fr 9:00 – 10:00 Uhr Mo 15:30 – 16:30 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10:00 – 11:00 Uhr Di + Do 15:30 – 16:30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Fr 10:00 – 11:00 Uhr Di 16:00 Uhr – 17:00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16:00 – 17:00 Uhr Sebastian Belgardt -55 Mo + Mi + Fr 11.00 – 12.00 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Do + Fr 11:00 – 12:00 Uhr Di + Mi 15:00 – 16:00 Uhr Silke Schwarz -59 Di 11.00 – 12.00 Uhr Mo + Mi + Do + Fr 13.00 – 14.00 Uhr Außenberatungen in Lünen, Brambauer, Castrop-Rauxel und Waltrop Die Beratungen in den Außenberatungsstellen können aktuell nicht stattfinden. Bitte nutzen Sie unsere Beratungsangebote, wie alle anderen Vereinsmitglieder (Hotline, Kurzberatung, Terminvereinbarung). Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund

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