Mieterforum IV/2022 13 ::: Verbraucher Bei erheblichen Beeinträchtigungen besteht zusätzlich das Recht einer Mietminderung, deren Höhe sich nach der Intensität der Beeinträchtigung richtet. Für die Bestimmung einer angemessenen MietSchimmel stellt einen Mangel dar, der die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt oder unmöglich macht. Mängel sind d:er Vermieter:in umgehend zu melden, denn sie oder er ist grundsätzlich dafür zuständig, diese zu beheben. Dies gilt nicht nur für Mängel in der Wohnung, sondern auch für mitvermietete Teile des Hauses, wie zum Beispiel Keller oder Treppenhaus. Zur Beweissicherung sollte die Mängelanzeige unbedingt auch schriftlich mit genauer Beschreibung des Schadens erfolgen. Setzen Sie eine klare und angemessene Frist zur Beseitigung. Sofern kein gravierender Mangel vorliegt, sollten 14 Tage in den meisten Fällen angemessen sein. minderung, empfehlen wir rechtliche Beratung. Die genaue Klärung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Wichtig ist, dass die Miete ab sofort unter Vorbehalt gezahlt wird. Um Ihre Rechte sichern und schnell handeln zu können, haben wir ein Musterschreiben erstellt. Dies finden Sie zusammen mit einem Ratgeber zur Mängelbeseitigung und einer Checkliste mit den benötigten Unterlagen für die Rechtsberatung unter: www.mietervereindortmund.de/checklisten.html. Der kostenlose Ratgeber (inkl. Musterschreiben) ist auch in der Geschäftsstelle erhältlich. (mar) Was Sie tun können Tipps bei Mängeln in der Wohnung Foto: pixabay
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