Mieterverein Dortmund - Nr. 68

Mieterforum II/2022 ::: Titel 15 einmal im Jahr eine Bus-Rundreise zu verschiedenen SparBau-Projekten organisiert und anschließend gemeinsam gegessen, aber das reicht natürlich kaum aus, um sich auszutauschen. Hinzu kommt, dass die Hürden für die Mitwirkung ziemlich hoch sind. So bedarf es ein Drittel der Unterschriften der Vertreter:innen, damit ein Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wird. Darüber hinaus sind viele Themen Gegenstand des operativen Geschäfts des Vorstands, so auch die Mietpreisgestaltung.“ Und das operative Geschäft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Für die beiden erwähnten Genossenschaften stellt sich die Situation anders dar. Sowohl SparBau als auch die gwg verweisen auf Rückfrage auf die zahlreichen Kontaktmöglichkeiten, auf lebenslange Nutzungs- bzw. Wohnrechte und auf Durchschnittsmieten von 5,02 €/m² (SparBau) bzw. 4,43 €/m² (gwg), die deutlich unter dem Dortmunder Durchschnitt von 7,52 €/ m² liegen. Allesamt wichtige Punkte, mit hilf- und machtlos und von der Versammlungsleitung nicht gut vertreten. Der Ton wurde lauter, die Drohung Personen von der Veranstaltung auszuschließen, stand plötzlich im Raum. Brisantes Detail: Die neu verabschiedete Satzung orientiert sich an einer Mustersatzung des GdW, des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Dort sind viele Landesverbände organisiert, in denen neben Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen auch börsennotierte Player wie Vonovia und LEG vertreten sind. Mitbestimmung durch Vertreter:innen Beim Spar- und Bauverein wird aufgrund der vielen Mitglieder immerhin eine 145-köpfige Vertreter:innenversammlung gewählt. Doch auch das führt zu Problemen: „Eine Versammlung mit 140 Leuten ist nicht einfach zu organisieren. Man muss sich dabei klar machen, dass sich die gewählten Vertreter:innen zum großen Teil gar nicht kennen! Zwar wird denen sich Genossenschaften positiv von börsennotierten Wohnungsunternehmen abgrenzen. Beim Thema Mitbestimmung wird aber deutlich, wie sich Mitglieder und operative Leitung voneinander entfernen. „Jedes Mitglied kann in unserer Genossenschaft mitwirken. Die Mitglieder werden zur Mitgliederversammlung eingeladen und können mit ihrer Stimme den Aufsichtsrat wählen oder sich selbst zur Wahl stellen“, heißt es seitens der gwg. „Noch mehr Mitgliedervertreter sind eher nicht notwendig“, antwortet der Spar- und Bauverein. Ein Veränderungsbedarf, den Mitglieder anmerken, wird nicht gesehen. Hier wäre es wünschenswert, dass kritische Impulse aus den Reihen der Genoss:innen wertschätzender aufgenommen würden. Damit Genossenschaften dicht an der Stimmung der Basis sind, sich weiterentwickeln können und damit auch zukünftig ihrem Auftrag nachkommen. (mik) ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Gertraud Cölsche Pacht-und WEG-Recht Strafrecht Zivilrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht Vertragsrecht Verkehrsrecht Seit 2008 bündelt die Initiative kritische Stimmen aus den Reihen der Genoss:innen. Infos unter: www.genossenschaft-von-unten.eu Grafik: Genossenschaft von unten

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