Mieterverein Dortmund - Nr. 68

Mieterforum II/2022 10 ::: Mietrecht Dürfen zusätzlich auch Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden? Nur eingeschränkt: Das Gesetz sieht vor, dass die Miete während der Laufzeit der Indexvereinbarung nur dann wegen Modernisierungsmaßnahmen erhöht werden darf, wenn diese vom Vermietenden nicht zu vertreten sind. Nicht zu vertreten sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, wie z. B. die Dachdämmung zur Energieeinsparung. Eine Mieterhöhung aufgrund anderer Modernisierungen, wie beispielsweise Bei einem Indexmietvertrag wird bei Vertragsabschluss vereinbart, dass sich die Höhe der künftigen Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, den Verbraucherpreisindex (VPI), richten soll, faktisch also nach der Inflationsrate. Mieterforum sprach mit Rechtsanwältin Martina Bohn darüber, was Betroffene jetzt wissen müssen. Dürfen Vermieter:innen telefonisch unter Hinweis auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten eine sofortige Indexmieterhöhung verlangen? Nein, mündlich reicht keinesfalls und der mögliche Zeitpunkt ist auch gesetzlich festgelegt. Eine Indexmieterhöhung muss – gestützt auf die Zahlen des Verbraucherpreisindexes – in Textform, also beispielsweise per Fax oder E-Mail, abgeben werden. Dabei sind die eingetretenen Änderungen des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Voraussetzung für eine derartige Mieterhöhung ist zudem, dass die bisherige Miete mindestens ein Jahr unverändert geblieben ist. Hat der Mieter oder die Mieterin eine wirksame Indexmieterhöhungserklärung erhalten, so ist die geänderte Miete mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu zahlen. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht möglich. Gibt es eine Grenze für den Umfang der geforderten Erhöhung? Nein, eine Höchstgrenze für die Indexmieterhöhung sieht das Mietrecht nicht vor. dem Anbau eines Balkons oder der Austausch der Fenster ist dagegen ausgeschlossen. Ebenso ist während der Laufzeit der Indexvereinbarung auch eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen. Darf ein:e Vermieter:in den „normalen“ Mietvertrag im laufenden Mietverhältnis auf einen Indexmietvertrag umstellen? Nein. Es beseht kein Anspruch auf Umwandlung des laufenden Mietvertrages in einen Indexmietvertrag. Dies ist nur aufgrund einer Vereinbarung zwischen beiden Parteien des Mietvertrages möglich. Kann die Miete auch wieder sinken? Auch wenn eine Indexmietvereinbarung in erster Linie Grundlage für Mieterhöhungen sein wird, ist bei einer entsprechenden Entwicklung der Inflationsrate auch eine Mietsenkung möglich. Die muss dann von de:r Mieter:in genauso geltend gemacht werden, wie die Indexmieterhöhung, also in Textform. Auch die weiteren Anforderungen, also notwendige Erläuterungen usw., müssen erfüllt werden. Ist damit zu rechnen, dass Verträge mit Indexmiete jetzt populärer werden, also Wohnungssuchenden öfter vorgelegt werden als früher? Ja. Früher war das ja recht selten, weil die Inflation eher gering war. Mit steigenden Inflationsraten werden solche Verträge für Vermieter:innen interessanter. Aus der Rechtsberatung Antworten zur Indexmiete Rechtsberaterin Martina Bohn antwortet auf Ihre Fragen. Die Inflation ist auf einem nie dagewesenen Höchststand. Sogenannte Indexmietverträge rücken dadurch aktuell verstärkt in den Fokus. Foto: MVDO

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