Mieterverein Dortmund - Nr. 68

Genossenschaften: Mitbestimmung und Solidarität Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. www.mieterverein-dortmund.de Landtagswahlen: NRW schwarzgrün? 18. JG. Nr. 68, II/2022 Rechtsberatung: Indesxmieten Titelbild: pixabay

Mieterforum II/2022 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Intern Neue Rechtsberaterin ................. S. 3 Intern Beitragsanpassung..................... S. 4 Wohnungspolitik NRW hat gewählt .............. ........ S. 6 Wohnungspolitik FDP für Mietwucher..................... S. 7 Wohnungspolitik Mietenstopp-Gipfel .................... S. 8 Vermieter:innen Adler vor Absturz? ...................... S. 9 Mietrecht Antworten und Urteile ...............S. 10 Titel Genossenschaften I.....................S. 12 Titel Genossenschaften II...................S. 14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Martina Bohn, Alexandra Gehrhardt (age), Martin Grebe (mag), Aichard Hoffmann (aha), Mirko Kussin (mik), Martin Krämer, Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Dr. Tobias Scholz (ts), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 18.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg Diese Ausgabe des Mieterforums ist die letzte, die an alle Mitglieder automatisch per Post verschickt wird. Dies bedeutet eine kleine Zäsur in der Arbeit des Vereins. Geänderte Lesegewohnheiten auf der einen Seite und steigende Druck- und Portokosten auf der anderen Seite haben uns zu diesem Schritt bewogen. Wir freuen uns über die vielen Rückmeldungen von Ihnen, die zeigen, dass Sie das Mieterforum weiterhin beziehen möchten, entweder per Post oder E-Mail. Dies bestärkt uns in unserer Meinung, dass das Mieterforum nach wie vor eine hohe Relevanz für viele Mitglieder hat. Deshalb werden wir auch zukünftig auf wohnungspolitische Forderungen aufmerksam machen und zum Mietrecht informieren. Wer darüber hinaus, auch tagesaktuell, informiert bleiben möchte, kann uns in den Sozialen Medien folgen. Wir freuen uns auch dort auf die Diskussion mit Ihnen. Mindestens genauso wichtig ist allerdings das persönliche Gespräch in der Geschäftsstelle und in den Siedlungen. Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgehen Veranstaltungstipps Impressum Foto: pixabay Foto: MVDO Foto: Martina Hengesbach Foto: pixabay Foto: pixabay ::: Aktuell finden keine Veranstaltungen statt. MVDO in den Sozialen Medien Facebook: @mieterverein Instagram: mietervereindortmund Twitter: @mieterverein_do. Unser Newsletter Alle zwei Monate können Sie unseren E-Mail-Newsletter erhalten. Neben tagesaktuellen Infos finden Sie dort auch zahlreiche weiterführende Links zu spannenden Wohnthemen und eine umfangreiche Presseschau. Anmeldung unter www.mieterverein- dortmund.de/ssl_newsletter.html Unsere Online-Angebote Noch ist noch nicht absehbar, wie die Situation im Herbst sein wird. Wir freuen uns aber darüber, dass persönliche Kontakte und die Arbeit vor Ort aktuell endlich wieder möglich sind! Wenn Sie in Ihrer Siedlung, in Ihrem Haus oder zu einem wohnungspolitischen Thema in Dortmund tätig werden möchten, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Ein Beispiel hierfür finden Sie auch in diesem Heft auf Seite 14.

Mieterforum II/2022 3 ::: Intern Wie angekündigt, werden wir ab der kommenden Ausgabe den Bezug des Mieterforums umstellen. Der elektronische Bezug wird dann der Regelfall. Wer es wünscht, erhält von uns 4 x im Jahr eine Mail mit der Nachricht: Das neue Mieterforum ist erschienen! Ein Klick auf den Link in der Mail und Sie können das Mieterforum auf einem Gerät Ihrer Wahl als PDF oder in unserem neuen, schicken Blätterkatalog lesen. Wer sich einen Eindruck davon machen möchte, findet auch diese Ausgabe unter: www.mietervereindortmund.de/mieterforum.html Selbstverständlich können Sie die Zeitschrift auch weiterhin per Post und auf Papier beziehen – kostenlos, wie bisher. Aber dann müssen Sie es uns sagen! Und das funktioniert so • Sie beziehen das Mieterforum bereits elektronisch? Dann brauchen Sie nichts zu unternehmen. • Sie bekommen das Mieterforum bisher per Post und möchten es künftig per Mail erhalten? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Teilen Sie uns hierfür dann bitte Ihre (aktuelle) E-Mail- Adresse mit, sofern diese nicht bereits bei uns vorliegt. • Sie wollen das Mieterforum weiterhin per Post und auf Papier gedruckt erhalten? Dann teilen Sie uns das möglichst bald mit – schriftlich per Brief oder E-Mail oder telefonisch • Wer bis Ende August keine Rückmeldung zum Bezug des Mieterforums an den Mieterverein Dortmund gegeben hat, erhält ab Herbst 2022 unsere Vereinszeitung nicht mehr automatisch. Falls Sie sich umentscheiden und in Zukunft doch nochmal einen Bezug wünschen, nehmen wir Sie wieder in den Verteiler auf. (mar) Letztmaliger Aufruf Auf Papier nur noch, wenn gewünscht Neue Rechtsberaterin Auf unserer Website können Sie bequem durch das Mieterforum blättern. Seit Mai verstärkt Frauke Elstermeyer das Rechtsberatungsteam des Mietervereins. Die gebürtige Dattelnerin lebt seit ihrem Referendariat in Dortmund. Die Telefonsprechzeiten und Telefonnummer finden Sie wie gewohnt auf der Rückseite dieses Heftes. Foto: Martina Hengesbach

Mieterforum II/2022 4 ::: Intern Mitgliedschaft Beitragsanpassungen Zwei Jahre Corona-Pandemie waren und sind auch für den Mieterverein Dortmund eine Herausforderung. Die Umstellung der Beratungstermine auf das Telefon, das Ermöglichen der Homeoffice-Arbeit und damit verbundene Investitionen in die Digitalisierung der Geschäftsstelle waren mit Kosten verbunden. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Steigerung der Servicequalität für unsere Vereinsmitglieder, wie etwa die Verbesserung der Telefonanlage (Stichwort Warteschleifen) und den Wechsel des Postdienstleisters, um eine zuverlässige und zügige Zustellung zu gewährleisten. „Solche Maßnahmen sind leider nicht zum Nulltarif zu haben. Wir konnten hier nicht nur einen sehr deutlichen Rückgang der Probleme und damit einhergehenden Beschwerden verzeichnen, sondern haben im Gegenteil eine ganze Reihe positiver Rückmeldungen erhalten. Kleinere Ausfälle lassen sich leider nicht immer vermeiden“, erklärt Geschäftsführer Tobias Scholz. Darüber hinaus wird nach weiteren Einsparmöglichkeiten gesucht, etwa beim Einkauf, der Verlängerung von Serviceverträgen und der Digitalisierung von Arbeitsabläufen. Denn, auch das ist eine Folge der Corona-Pandemie: Wir verzeichnen weniger Neumitglieder, bei trotzdem hoher Inanspruchnahme der Rechtsberatung und damit verbundenen Personalkosten des Vereins. In der Summe ist eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge erforderlich, um eine kompetente und rechtliche Beratung und zugleich wirkungsvolle Interessenvertretung zu gewährleisten. Öffentliche Zuschüsse erhält der Mieterverein bekanntermaßen nicht. Nach drei Jahren mit unveränderten Mitgliedsbeiträgen hat der Vorstand daher zum 01. Januar 2023 eine Anpassung um 50 Cent im Monat für alle Beitragsklassen beschlossen. Diese fällt geringer aus als beim Beitrag für Neumitglieder (siehe Infokasten). Wie bisher wird die Treue zum Mieterverein also belohnt: In Abhängigkeit von der Dauer der Mitgliedschaft ergeben sich geringere monatliche Beiträge. Auch ein ermäßigter Sozialbeitrag als vereinsinternes Solidarmodell bleibt weiterhin im Angebot. Anpassungen gibt es bereits ab dem 01.07.2022 bei bestimmten Leistungen gemäß unserer Beitrags- und Gebührenordnung. Dies betrifft insbesondere die Porto- und Kopierpauschale mit 3 Euro für drei Monate (auch im Sozialbeitrag). Diese fällt bei Schriftverkehr zur Beratungsangelegenheit an. Laufend steigende Porto und Papierpreiserhöhungen sind die Ursache hierfür. Vielleicht fragen Sie sich, warum wir so früh im Jahr über die Beitragsanpassung informieren. Zum einen ist die Notwendigkeit der Erhöhungen bereits jetzt absehbar, zum anderen wird diese Foto: pixabay

Mieterforum II/2022 5 ::: Intern Ausgabe des Mieterforums letztmalig noch an alle Vereinsmitglieder verschickt (siehe Seite 3). Unnötige Versandkosten wollen wir vermeiden. Prämie Rechtsschutzversicherung bleibt stabil Die Prämie in Höhe von nur 2 Euro im Monat (bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadensfall) für unsere Gruppen-Rechtsschutzversicherung zur Abdeckung von Prozesskosten können wir stabil halten. Bitte beachten Sie hierzu unser aktualisiertes Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung. Allgemeine verbraucherrechtliche Vorgaben wurden im Versicherungsvertrag mit der Allrecht Rechtsschutzversicherung umgesetzt. Das Merkblatt erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.mietervereindortmund.de/rechtsschutz.html oder in unserer Geschäftsstelle. Beiträge Wohnraum ab dem 01.01.2023 Beitritte bis 31.12.1984........................................................................6,00 €/mtl. Beitritte 01.01.1985 bis 30.06.1993....................................................6,75 €/mtl. Beitritte 01.07.1993 bis 31.12.1999....................................................7,00 €/mtl. Beitritte 01.01.2000 bis 31.12.2006....................................................7,50 €/mtl. Beitritte 01.01.2007 bis 31.12.2014....................................................7,75 €/mtl. Beitritte 01.01.2015 bis 30.06.2022 ...................................................8,00 €/mtl. Neubeitritte ab dem 01.07.2022..........................................................8,50 €/mtl. Sozialbeitrag Wohnraum (bei Bezug, u.a. von Sozialgeld, ALG II, Grundsicherung und Wohngeld) Beitritte bis 30.09.2019...........................................................................4,50 €/mtl. Neubeitritte ab 01.10.2019.................................................................5,00 €/mtl. Neubeitritte ab 01.07.2022: Ermäßigung von 3,00 €/mtl. auf den regulären Beitrag Mietrechtsschutzversicherung Wohnraum 2,00 €/mtl. (zzgl. zur Mitgliedschaft/nicht erhöht!) Die vollständige Beitrags- und Gebührenordnung mit Stand 20.05.2022 erhalten Sie in der Geschäftsstelle und auf der Internetseite des Mietervereins.

Mieterforum II / 2022 6 ::: Wohnungspolitik bodo SCHAFFT CHANCEN bodo e.V. Schwanenwall 36 – 38 44135 Dortmund Mo. bis Fr. 9 – 16 Uhr www.bodoev.de Haushaltsauflösungen Entrümpelungen Entsorgungen Transporte Rufen Sie uns an – wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Tel.: 0231 – 950 978 0 | E-Mail: transport@bodoev.de Ansprechpartnerin: Brunhilde Posegga-Dörscheln bodo packt an bodo DAS STRASSENMAGAZIN / bodoev Neue Farbenlehre in Düsseldorf Nach der Landtagswahl in NRW stehen die Zeichen auf schwarz-grün – eine Farbkombination, die inzwischen schon in mehreren Bundesländern getestet wurde, in Düsseldorf aber ein Novum darstellt. Ein Novum zudem, das man sich schwer vorstellen kann. Die Vorstellungen darüber, wie dieses Land regiert werden sollte, liegen zwischen CDU und Grünen auf beinahe allen Politikfeldern weit auseinander. Das gilt auch für die Wohnungspolitik. Mehr bauen, schneller bauen, Eigentum fördern, auch für mittlere Einkommen, heißt es im Wahlprogramm der CDU. Mieterschutzbestimmungen ausweiten, Mieter vor Verdrängung schützen, längere Mietpreisbindungen, mehr Sozialwohnungen stehen für die Grünen an erster Stelle. Entsprechend dünn ist das Kapitel „Bauen und Wohnen“ im Sondierungspapier von Schwarz und Grün, dass die Grundlage für die nun zu führenden Koalitionsverhandlungen bilden soll. „Die Zukunft des Wohnens in Nordrhein-Westfalen ist bezahlbar, ökologisch und sozial“, heißt es darin recht vage. Öffentliche Wohnraumförderung und Förderung des Eigentums stehen als gleichberechtigte Ziele nebeneinander. Man will für mehr „preisgedämpften“ Wohnraum in Ballungszentren sorgen – ein neues Wort, von dem niemand weiß, was es bedeutet. Die Mieterschutzverordnungen sollen „erneuert“ werden, mit welchem Zeil auch immer. Landeseigene Grundstücke sollen nicht mehr nach dem Höchstbieterprinzip verkauft und Kommunen in die Lage versetzt werden, eine vorsorgende Bodenpolitik zu betreiben. Nun ist ein Sondierungspapier natürlich noch nicht das letzte Wort, sondern erstmal nur die Festlegung einer Marschrichtung. Von weit größerer Bedeutung ist, was hinterher im Koalitionsvertrag steht. Es zeigt allerdings, wie klein der gemeinsame Nenner zwischen CDU und Grünen in der Wohnungspolitik ist – und wohl auch, dass für keine der beiden Parteien dieses Politikfeld die allerhöchste Priorität hat. Aus Sicht der Grünen wäre mit der SPD sicher mehr drin gewesen – wie auch auf vielen anderen Politikfeldern. Doch machen wir uns nichts vor: Für rot-grün reicht es ja nicht, die FDP wäre mit im Boot. Und die Ampel im Bund zeigt ja bereits, dass auch so eine kleine 6-Prozent-Partei völlig ausreicht, Verbesserungen im Sinne der Mieter effektiv auszubremsen. aha CO2-Preis Entlastung für Mieter:innen Die Ampelkoalition im Bund hat sich auf eine Entlastung für Mieter:innen beim CO2-Preis ab Januar 2023 geeinigt. Zu diesem Zeitpunkt soll ein Stufenmodell eingeführt werden, das Vermieter:innen umso stärker an den Kosten beteiligt, je schlechter der energetische Zustand des Hauses ist. Bisher wird der CO2-Preis über die Heizkosten allein von den Mieter:innen gezahlt. Der Deutsche Mieterbund hatte dies schon immer kritisiert, weil so jeder Anreiz für Vermieter:innen fehlt, in eine Senkung des CO2-Ausstoßes zu investieren, während umgekehrt Mieter:innen keinerlei Einfluss auf die Art der Beheizung der Wohnung und auf ihre Wärmedämm-Eigenschaften haben. Insofern begrüßt der DMB die Einführung eines Stufenmosells, ist mit dem konkreten Plan aber dennoch unzufrieden. So sollen Mieter:innen selbst in den energetisch schlechtesten Häusern mit alten Ölheizungen immer noch 10 Prozent des CO2-Preises tragen.

Mieterforum II / 2022 7 ::: Wohnungspolitik INFO: Bundesratsinitiative In ganz Deutschland gültige Gesetze werden vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das normale Verfahren hat mehrere Stufen. Zunächst arbeitet das zuständige Fachministerium einen Entwurf aus und legt ihn dem Bundeskabinett (der Ministerrunde) vor. Wenn diese zustimmt, wird der Entwurf im Parlament, dem Deutschen Bundestag, eingebracht und dort mit Mehrheit verabschiedet. Einige Gesetze sind auf die Zustimmung der Länder angewiesen und werden danach noch einmal in der Länderkammer, dem Bundesrat, beraten. Es gibt jedoch auch den umgekehrten Weg. Will ein bestimmtes Bundesland (oder mehrere) ein Bundesgesetz anstoßen, bringt es einen Vorschlag in den Bundesrat ein. Findet der Vorschlag dort eine Mehrheit, wird er als sog. „Bundesratsinitiative“ dem Bundestag vorgelegt. Dabei wird natürlich vorher ein Votum der Fachministerien eingeholt. FDP für Mietwucher Die Bundesratsinitiative von Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und NRW, den sogenannten „Mietwucherparagraphen“ des Wirtschaftsstrafgesetzes wieder scharf zu stellen, wird im Bundeskabinett von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gebremst. Medienberichten zufolge hat er in einer Kabinettsvorlage wegen „Bedenken“ eine Ablehnung der Bundesratsinitiative vorgeschlagen. Das von den Grünen geführte Wirtschaftsministerium und das Bauministerium unter SPD-Leitung haben der Vorlage dagegen zugestimmt. Die anderen Ressorts erhoben keinen Einspruch. Der Deutsche Mieterbund ist verärgert: „Wenn selbst CDU-geführte Bundesländer die dringende Notwendigkeit, den Wucherparagraphen zu reformieren und endlich wieder anwendbar zu machen, erkennen, ist es völlig widersinnig, wenn eine Ampelregierung, in der SPD und Grüne zusammen deutlich stärker vertreten sind als die sich sträubende FDP, den Weg für die Reform versperrt“, sagte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten bereits bei der Einbringung der Bundesratsinitiative ins Kabinett.“ Der DMB erwartet jetzt, dass die größeren Koalitionspartner sich durchsetzen und endlich Schluss damit ist, dass auf diesem Politikfeld „der Schwanz mit dem Hund wedelt“. Hintergrund: Wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, sieht § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes eine Absenkung der Miete und ein Bußgeld für d:ie Vermieter:in vor. Bisher ist die Norm in der Praxis jedoch kaum anwendbar, da Mieter:innen beweisen müssen, dass d:ie Vermieter:in eine Zwangslage aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt hat. Der Bundesrat forderte den Gesetzgeber im Februar 2022 auf Initiative des Freistaates Bayern auf, § 5 WiStG anwendbar zu machen und gleichzeitig zu verschärfen. Auf die Erfordernis des Ausnutzens einer Zwangslage soll verzichtet und der Bußgeldrahmen auf 100.000 € verdoppelt werden. Größter Vorteil des „Wucherparagraphen“: Er gilt bundesweit, anders als die Mietpreisbremse. In den letzten Legislaturperioden der Großen Koalition stellte die SPD die Spitze im Bundesjustizministerium: zuerst Heiko Maas, dann Christine Lambrecht. Schon diese wurden bei wichtigen mietrechtlichen Vorhaben immer wieder vom CDU-geführten Kanzleramt ausgebremst. Als nach der letzten Wahl die Ampel das Justizministerium an die FDP vergab, war klar, dass das nichts Gutes heißen konnte für Mieter:innen. Jetzt ist der erste Fall eingetreten. Im Bundesjustizministerium in der Berliner Mohrenstraße sitzt jetzt ein FDP-Mann: Dr. Marco Buschmann. Fotos: imago images/POP-EYE/Behring / BPA Steffen Kugler

Mieterforum II / 2022 8 ::: Wohnungspolitik Bochum Hauptstadt des Mieterschutzes Da staunten die VoNO!via-Demonstant:innen am 23. April nicht schlecht, als sie an der Bushaltestelle Oskar-Hoffmann-Straße vorbeikamen. „Laub harken, Müll abholen, Mieter bescheißen“ verkündete ein Plakat, unterschrieben von „Vonovia – wir lassen Mieter bluten“. Auf der anderen Seite hieß es „Sanieren bis der Pöbel draußen ist“. Deutschlands größte Vermieterin zur Abwechslung mal mit ganz ehrlichen Werbemotiven? Leider nein. Beim Mieterverein und anderen Medien ging dazu ein Bekennerschreiben der Klimagerechtigkeitsgruppe „Ende Gelände Bochum“ ein. Mit ihrer Aktion wollten die Aktivist:innen auf Mietsteigerungen aufmerksam machen, die sie auf die Handlungen der Vonovia zurückführen, sowie auf deren umstrittene Geschäftspraktiken. „Wir unterstützen lediglich die Vonovia dabei, ihre eigenen Transparenzansprüche umzusetzen“, hieß es in dem Schreiben. Vertreter:innen von lokalen MieterInitiativen aus ganz Deutschland und großen Verbänden wie dem Deutschen Mieterbund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Paritätischen Gesamtverband haben vom 22. bis 24. April beim zweiten bundesweiten Mietenstopp-Gipfel in Bochum Wege aus der Wohnraumkrise diskutiert. Man war sich einig: „Die Lage für viele Menschen in Deutschland ist dramatisch: Sie haben Angst um ihr Zuhause“, sagte zum Beispiel Matthias Weinzierl, Sprecher der Kampagne Mietenstopp. „Die Bundesregierung muss endlich Lösungen für die extremen Probleme auf dem Wohnungsmarkt finden. Dabei muss die öffentliche Hand viel stärker aktiv werden und darf den Markt nicht überwiegend den Privaten überlassen.“ Eine erste, schnelle Hilfsmaßnahme wäre aus Sicht der Teilnehmer:innen des Gipfels ein Mietenstopp für sechs Jahre. Also ein Einfrieren der Mieten in stark angespannten Wohnungsmärkten. Die Mietenstopper:innen kündigten einen Aktionstag im Herbst an. Matthias Weinzierl: „Die Bewegung der Mieter:innen sieht sich als Teil der Zivilgesellschaft in der Verantwortung, die Frage nach dauerhaft bezahlbarem Wohnraum zum zentralen Thema der sozialen Kämpfe der nächsten Jahre zu machen.“ Höhepunkt des Gipfels war eine Demonstration gegen die Geschäftspraktiken von Vonovia und Co. am Samstag. Mit gut 400 weiteren Demonstrant:innen zogen Begrüßungsgimmik für Gipfelteilnehmer:innen die Gipfel-Teilnehmer:innen vom Bahnhof durch die Innenstadt und bis zur Vonovia-Zentrale an der Universitätsstraße. Anlass war die Aktionärsversammlung der Vonovia SE eine Woche später, auf der dann einmal mehr eine „unanständig hohe Dividende“ beschlossen wurde: 44 Cent pro Euro Mieteinnahmen wandern dieses Jahr in die Taschen der Aktionär:innen. Dazu gab es zwei interessante Podiumsdiskussionen, die – wie auch alle Workshops – man hier anschauen kann: https://kurzelinks.de/xls4

Mieterforum II/2022 9 ::: Vermieter:innen Ein neuer Wirecard Skandal auf dem Wohnungsmarkt? So lesen sich jedenfalls viele Berichte in landesweiten Medien zur Adler Group. Vorgeworfen wird dem Unternehmen unter anderem die Wohnungen zu hoch bewertet zu haben. Sollte die Blase am Wohnungsmarkt platzen, könnte Adler jedoch nur der Anfang sein. In seiner heutigen Form ist die Adler Group noch sehr jung. Sie entstand 2020 in einer Fusion mehrerer Unternehmen. Sie hielt damals knapp 70.000 Wohnungen in ganz Deutschland. Zum Konzern gehört ebenfalls die Brack Capital Properties NV. Diese hält im Ruhrgebiet mehrere größere Bestände (Hausverwaltung RT Facility). Im Herbst 2021 warf der britische Investor Fraser Perring der Adler Gruppe vor, die Immobilien seien in der Bilanz systematisch zu hoch bewertet. Perring hatte freilich zuvor auf fallende Adler Kurse gewettet. Mit dieser Masche hatte er auch schon den Wirecard Skandal angestoßen und hiervon profitiert. Nach erneuter Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer KPMG sieht sich Adler zwar von Betrugsvorwürfen freigesprochen. Laut Presseberichten habe Adler aber nicht einmal die Hälfte der angefragten Dokumente vorgelegt. Viele Vorwürfe seien demnach nicht überprüfbar. Auch für den Jahresabschluss 2021 konnte KPMG nicht alle Zweifel ausräumen. In Folge der noch im Raum stehenden Vorwürfe, ist die Adler Gruppe laut Medienberichten inzwischen praktisch vom Finanzmarkt abgekoppelt. Damit wäre es fast unmöglich an frisches Geld zu kommen. Die Adler Group versucht derweil durch den Verkauf großer Bestände einen „Neustart“ zu ermöglichen. Laut aktuellem Geschäftsbericht besitzt der Konzern nur noch knapp 27.000 Wohnungen. Mehrere tausend Wohnungen verkaufte der Konzern an die LEG und an Velero. Die LEG sicherte sich zudem eine Option auf die Brack Capital. Die Entwicklungen bei der Adler Gruppe könnten erste Anzeichen einer platzenden Blase auf dem Wohnungsmarkt sein. In den letzten Jahren stiegen die Preise für Immobilien immer weiter, auch begünstigt durch niedrige Zinsen. Die Preisschraube scheint sich allerdings auf einigen Märkten nicht mehr weiter zu drehen. Gleichzeitig deuten sich wieder steigende Zinsen an. Beides führt dazu, dass die Wohnungen an Wert verlieren und Bilanzen korrigiert werden müssen. Dies hätte auch Auswirkungen auf andere Unternehmen. Die hohen Immobilienwerte dienen als Absicherung für neue Kredite. Bei Vonovia und LEG resultieren die immer höheren Bilanzgewinne und damit auch die höheren Dividenden zu einem großen Teil aus den immer besser bewerteten Immobilien. Für Mieter:innen zeigt sich erneut, wie ihre Wohnungen zum Spielball auf dem Finanzmarkt geworden sind. Ihnen droht bei einem Ende der Party auf dem Wohnungsmarkt wieder eine Phase mit (noch) weniger Investitionen in die Bestände. Erinnerungen werden wach an die Finanzkrise nach 2008, als viele Finanzinvestoren in Schieflage gerieten und die Bestände immer mehr vernachlässigten. (mar) Immobilienkarussell Absturz des Adlers? Foto: pixabay

Mieterforum II/2022 10 ::: Mietrecht Dürfen zusätzlich auch Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden? Nur eingeschränkt: Das Gesetz sieht vor, dass die Miete während der Laufzeit der Indexvereinbarung nur dann wegen Modernisierungsmaßnahmen erhöht werden darf, wenn diese vom Vermietenden nicht zu vertreten sind. Nicht zu vertreten sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, wie z. B. die Dachdämmung zur Energieeinsparung. Eine Mieterhöhung aufgrund anderer Modernisierungen, wie beispielsweise Bei einem Indexmietvertrag wird bei Vertragsabschluss vereinbart, dass sich die Höhe der künftigen Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, den Verbraucherpreisindex (VPI), richten soll, faktisch also nach der Inflationsrate. Mieterforum sprach mit Rechtsanwältin Martina Bohn darüber, was Betroffene jetzt wissen müssen. Dürfen Vermieter:innen telefonisch unter Hinweis auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten eine sofortige Indexmieterhöhung verlangen? Nein, mündlich reicht keinesfalls und der mögliche Zeitpunkt ist auch gesetzlich festgelegt. Eine Indexmieterhöhung muss – gestützt auf die Zahlen des Verbraucherpreisindexes – in Textform, also beispielsweise per Fax oder E-Mail, abgeben werden. Dabei sind die eingetretenen Änderungen des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Voraussetzung für eine derartige Mieterhöhung ist zudem, dass die bisherige Miete mindestens ein Jahr unverändert geblieben ist. Hat der Mieter oder die Mieterin eine wirksame Indexmieterhöhungserklärung erhalten, so ist die geänderte Miete mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu zahlen. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht möglich. Gibt es eine Grenze für den Umfang der geforderten Erhöhung? Nein, eine Höchstgrenze für die Indexmieterhöhung sieht das Mietrecht nicht vor. dem Anbau eines Balkons oder der Austausch der Fenster ist dagegen ausgeschlossen. Ebenso ist während der Laufzeit der Indexvereinbarung auch eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen. Darf ein:e Vermieter:in den „normalen“ Mietvertrag im laufenden Mietverhältnis auf einen Indexmietvertrag umstellen? Nein. Es beseht kein Anspruch auf Umwandlung des laufenden Mietvertrages in einen Indexmietvertrag. Dies ist nur aufgrund einer Vereinbarung zwischen beiden Parteien des Mietvertrages möglich. Kann die Miete auch wieder sinken? Auch wenn eine Indexmietvereinbarung in erster Linie Grundlage für Mieterhöhungen sein wird, ist bei einer entsprechenden Entwicklung der Inflationsrate auch eine Mietsenkung möglich. Die muss dann von de:r Mieter:in genauso geltend gemacht werden, wie die Indexmieterhöhung, also in Textform. Auch die weiteren Anforderungen, also notwendige Erläuterungen usw., müssen erfüllt werden. Ist damit zu rechnen, dass Verträge mit Indexmiete jetzt populärer werden, also Wohnungssuchenden öfter vorgelegt werden als früher? Ja. Früher war das ja recht selten, weil die Inflation eher gering war. Mit steigenden Inflationsraten werden solche Verträge für Vermieter:innen interessanter. Aus der Rechtsberatung Antworten zur Indexmiete Rechtsberaterin Martina Bohn antwortet auf Ihre Fragen. Die Inflation ist auf einem nie dagewesenen Höchststand. Sogenannte Indexmietverträge rücken dadurch aktuell verstärkt in den Fokus. Foto: MVDO

Mieterforum II/2022 11 ::: Mietrecht Fazit Der Bundesgerichtshof erleichtert die Kündigung eines Stellplatzes für Vermieter:innen. Bisher hatte er bei Garagen, die auf demselben Grundstück liegen wie die Wohnung ein Indiz für einen gemeinsamen Mietvertrag gesehen. Der BGH liefert quasi die Blaupause für eine derartige Kündigung. AZ: BGH VIII ZR 94/20 Kündigung der Mietwohnung bei einem Mietrückstand über zwei Monate Der Fall Eine Mieterin blieb von ihrer Miete 135,00 € schuldig. Für den darauf folgenden Monat zahlte sie keine Miete. Daraufhin kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich. Das Landgericht Berlin hatte zunächst entschieden, der Mietrückstand reiche für eine Kündigung nicht aus. Die Entscheidung Das Mietverhältnis kann gekündigt werden, wenn ein Mietrückstand mit „einem nicht unerheblichen Teil der Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine“ besteht. Unstreitig hatte die Mieterin einen Monat gar keine Miete bezahlt. Allerdings betrug der Rückstand für den ersten Monat nur 19 % der zu zahlenden Miete. Dies hatte das Landgericht Berlin als unerheblich gewertet. Nach Meinung der Berliner Richter liegt nur dann ein erheblicher Mietrückstand vor, wenn ein Mietanteil etwa in Höhe einer halben Monatsmiete nicht gezahlt werden kann. Dieser Gesetzesauslegung schob der BGH nunmehr einen Riegel vor. Nach Meinung der Richter bestimmt das Gesetz abschließend, welche Anforderung an einen nicht unerheblichen Rückstand zu stellen ist. Unerheblich ist der Rückstand dann nicht, wenn er insgesamt über einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Monaten die für einen Monat geschuldete Miete übersteigt. Fazit Im Ergebnis führt die Klarstellung des Bundesgerichtshofs dazu, dass ein kündigungsrelevanter Rückstand dann vorliegt, wenn über einen Zeitraum von zwei Monaten ein Mietrückstand in Höhe einer Monatsmiete plus einem Cent vorliegt. Bei nicht pünktlicher oder nicht vollständiger Mietzahlung innerhalb von etwas mehr als einem Monat kann bereits schnell ein solcher Rückstand vorliegen. (mag) AZ: BGH VIII ZR 32/20 BGH Neues aus Karlsruhe Stellplatz Kündigung unabhängig von der Mietwohnung möglich Der Fall Eine Mieterin mietete eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Berlin an. Im Mietvertrag war ein kostenloser Parkplatz für einen PKW vereinbart. Zehn Jahre später schloss die Mieterin einen gesonderten Mietvertrag über den Stellplatz ab, inklusive einer Stellplatzmiete und einer Kündigungsmöglichkeit für den neuen Vermieter. 2019 kündigte der Vermieter dann den Stellplatz. Die Entscheidung Laut Mieterin bildeten der Wohnungsmietvertrag und der Stellplatzmietvertrag rechtlich eine Einheit. Der Mietvertrag über den Stellplatz hätte nicht gesondert gekündigt werden dürfen. Das sahen die Karlsruher Richter anders. Bei zwei separaten Mietverträgen, liegt eine tatsächliche Vermutung für die Selbstständigkeit beider Verträge vor. Dagegen spricht auch nicht, dass sich der Stellplatz auf demselben Grundstück wie die Wohnung befindet. Auch, dass die Mieterin zehn Jahren den Stellplatz unentgeltlich nutzen konnte, werteten die Richter nicht zugunsten der Mieterin. Gegen die Mieterin sprach auch aus Sicht des BGH, dass der Stellplatzmietvertrag an keiner Stelle auf den Wohnungsmiettvertrag Bezug nahm. Der Bundesgerichtshof kam daher zu dem Ergebnis, dass der Stellplatz gesondert gekündigt werden kann.

Mieterforum II/2022 12 ::: Titel ren Wohnraum für die nicht-wohlhabende Bevölkerung zu schaffen – auch Wohnungsgenossenschaften gehören. Noch heute regelt das Gesetz den klaren Zweck von Genossenschaften: „den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“. Für den Bereich Wohnen heißt das: bezahlbaren Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu schaffen und im Sinne des Gemeinwohls zu handeln und mitzugestalten. Das hat Vorteile: Wer Mitglied Die Idee der Genossenschaften ist untrennbar mit der Industrialisierung verbunden. Im 19. Jahrhundert zogen viele Menschen in die Städte, dorthin, wo die Arbeit war. Die Lebens- und Arbeits-, aber auch die Wohnbedingungen der Arbeiter:innen waren schlecht, es kam zu Massenverelendungen. Aus Arbeiterkämpfen entstanden schließlich aus zwei Gründen die ersten genossenschaftlichen Unternehmen. Um erstens die Folgen der Streiks besser tragen zu können und um zweitens gemeinschaftlich die eigenen Bedingungen zu verbessern. Es ging also nicht nur um finanzielle Ziele sondern auch um die Orientierung am Gemeinwohl. Daran hat sich im Prinzip bis heute nicht viel verändert: Im Kaiserreich legte das Genossenschaftsgesetz von 1889 den Grundstein für heutige Genossenschaften, zu denen – mit dem Ziel, bezahlbain einer Genossenschaft ist, hat meist ein Wohnrecht, zudem stehen Genossenschaften grundsätzlichen für günstige(re)n Wohnraum. Und: Wenn Genoss:innen also zugleich Mieter:innen und Vermieter:innen sind, dürfte das Interesse an bezahlbaren Mieten und an nachhaltiger Instandhaltung der Wohnungen höher sein als bei „unbeteiligten“ Eigentümer:innen. Die Mitbestimmung hat ihren Preis. Um mitreden und -gestalten zu können, muss man einen Genossenschaftsanteil erwerben, sich also „einkaufen“. Manchmal Allein in Dortmund gibt es mehr als 15.000 Wohnungen, die in der Hand von vier relativ großen und zahlreichen kleineren Genossenschaften liegen. Für deren Mitglieder hat das Wohnen in einer Genossenschaftswohnung zahlreiche Vorteile. In dieser Ausgabe schauen wir genau hin und zeigen, worum es bei Genossenschaften eigentlich geht. Gut zu wissen Was sind eigentlich Genossenschaften? Genossenschaften sind wichtige Player am Wohnungsmarkt. Hier die gws-Zentrale in Dortmund-Hörde. Foto: MVDO Foto: pixabay

Mieterforum II/2022 13 ::: Titel ein paar hundert Euro, manchmal deutlich mehr als 1.000 Euro. In Dortmund sind vor allem der Spar & Bauverein, die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Hombruch-Barop eG, die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Dortmund eG und die gwsWohnen e.G. bekannt. Daneben gibt es kleinere Genossenschaften, die aus Wohnprojekten entstanden sind, mit Wohnungsbestände von oft nur einem oder zwei Dutzend Wohnungen. Hier wurde häufig die Rechtsform der Genossenschaft gewählt, um die Projekte mit der Hilfe von Unterstützer:innen gemeinsam umzusetzen. Dazu gehören zum Beispiel das Wohnprojekt WIR aufm Revier der Ko-Operativ e.G. in Hörde oder auch das Projekt MOSAIK, das in Eving Wohnraum für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen realisieren will. Seit einiger Zeit wird Kritik laut, dass Genossenschaften zunehmend wie andere Wohnungsunternehmen auftreten – auf Kosten der Mitbestimmung (siehe folgende Seiten). So kritisiert beispielsweise die Initiative „Genossenschaft von unten“, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitglieder geschwächt, während die Kompetenzen der Aufsichtsräte ausgebaut werden. Gemeinsam mit aktiven Genoss:innen, plant der Mieterverein am Samstag 12.November 2022 eine Dialogveranstaltung, um interessierte Genossenschaftsmitglieder mit einander ins Gespräch zu bringen. Es geht auch darum gemeinsam Perspektiven und Positionen zu entwickeln, wie Genossenschaften zukünftig erfolgreich und sozial agieren können. Hierzu laden wir alle Interessierten schon jetzt herzlich ein. (age) Große Wohnungsbaugenossenschaften in Dortmund Spar & Bauverein e.G. gegründet: 1893 Anzahl Mitglieder: ca. 21.000 (2020) Anzahl Wohnungen: ca. 12.000 (2020) gws-Wohnen e.G. gegründet: 1897 Anzahl MItglieder: ca. 5.000 (2020) Anzahl Wohnungen: ca. 3.700 (2020) Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Dortmund eG, gwg gegründet: 1901 Anzahl Mitglieder: > 3.000 Anzahl Wohnungen: ca. 1.600 Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Hombruch-Barop eG, gwg gegründet: 1896 Anzahl Mitglieder: ca. 1.700

Mieterforum II/2022 ::: Titel 14 Wohnungen, mit gutem Service“, heißt es. Und auch: „Wenn es Probleme gibt, werden diese schnell behoben.“ Trotzdem bemerken die Genossenschaftsmitglieder eine stetige Veränderung. „Der Spar- und Bauverein nähert sich immer mehr der Politik normaler Wohnungsunternehmen an und entfernt sich von den Menschen“, sagt ein Mitglied und erzählt von Problemen, die auch bei großen Playern wie Vonovia oder der LEG immer wieder für Kritik sorgen: steigende Mieten, intransparentes Handeln, Neubaumaßnahmen im höherpreisigen Segment und Abbau von Kontaktmöglichkeiten direkt vor Ort. Insbesondere das Verhältnis von Bestandsmieterhöhungen und der Finanzierung von Neubauprojekten wirft Fragen „Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“, heißt es in der Satzung der SparBau eG. Aber wie wird diese „sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“ in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes eigentlich definiert? Einige Genoss:innen des Spar- und Bauvereins sowie der gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft (gwg), die der Redaktion namentlich bekannt sind, stellen sich seit einiger Zeit genau diese Frage und wollen eine breite Diskussion anstoßen. Generell zufrieden, aber kritisch Vorab stellen die Mitglieder klar, dass sie allesamt gern in einer genossenschaftlichen Wohnform leben. „Das sind bezahlbare auf: „Lange Zeit verneinte SparBau jeden Zusammenhang zwischen Mietpreiserhöhungen im Altbaubestand und Neubauinvestitionsvorhaben. In einem aktuell vorliegenden Mieterhöhungsschreiben wird dieser Zusammenhang aber sehr wohl benannt. Brauchen wir als Genossenschaft teure Mietwohnungen für Mieter:innen, die sich Wohnungen auch auf dem normalen Wohnungsmarkt leisten können? Und findet dadurch nicht eine Entfremdung vom eigentlichen Ziel der Genossenschaft statt?“ Ähnliche Erfahrungen schildern die Mitglieder der gwg: „Wir haben das Gefühl, dass wir von der Geschäftsführung gar nicht als Miteigentümer wahrgenommen werden. Das fängt schon bei der Wortwahl an. Von uns als Genoss:innen redet da niemand.“ Generell sehen sie ein Demokratiedefizit in der Organisation: „Die gwg hat mehr als 3.000 Mitglieder. Die einzige Möglichkeit Vorschläge, Kritik und Änderungswünsche anzubringen, ist die jährliche Mitgliederversammlung. Aber wie demokratisch ist sowas eigentlich, wenn von den 3.000 Genoss:innen noch nicht einmal 100 zur Versammlung kommen?“ Streitpunkt Satzungsänderung So wurde beispielsweise auf der letzten Mitgliederversammlung der gwg eine umfangreiche Satzungsänderung beschlossen. Ein Antrag auf Verschiebung einer so weitreichenden Änderung wurde aus formalen Gründen abgelehnt. Einige Mitglieder fühlten sich überfahren, Die großen Wohnungsgenossenschaften in Dortmund haben eine lange Geschichte. Spar- und Bauverein, gwg, gws – jeder dieser Akteure hat bereits mehr als 100 Jahre auf dem Buckel. Schaffen sie es heute noch, ihren ursprünglichen Zielen gerecht zu werden? An zwei Beispielen zeigen wir, dass – trotz vieler Vorteile für die Nutzer:innen der Wohnungen – die Arbeit von Genossenschaften immer wieder kritisch durch die Mitglieder hinterfragt werden muss. Zukunft der Genossenschaften Zwischen Beständigkeit und Wandel

Mieterforum II/2022 ::: Titel 15 einmal im Jahr eine Bus-Rundreise zu verschiedenen SparBau-Projekten organisiert und anschließend gemeinsam gegessen, aber das reicht natürlich kaum aus, um sich auszutauschen. Hinzu kommt, dass die Hürden für die Mitwirkung ziemlich hoch sind. So bedarf es ein Drittel der Unterschriften der Vertreter:innen, damit ein Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wird. Darüber hinaus sind viele Themen Gegenstand des operativen Geschäfts des Vorstands, so auch die Mietpreisgestaltung.“ Und das operative Geschäft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Für die beiden erwähnten Genossenschaften stellt sich die Situation anders dar. Sowohl SparBau als auch die gwg verweisen auf Rückfrage auf die zahlreichen Kontaktmöglichkeiten, auf lebenslange Nutzungs- bzw. Wohnrechte und auf Durchschnittsmieten von 5,02 €/m² (SparBau) bzw. 4,43 €/m² (gwg), die deutlich unter dem Dortmunder Durchschnitt von 7,52 €/ m² liegen. Allesamt wichtige Punkte, mit hilf- und machtlos und von der Versammlungsleitung nicht gut vertreten. Der Ton wurde lauter, die Drohung Personen von der Veranstaltung auszuschließen, stand plötzlich im Raum. Brisantes Detail: Die neu verabschiedete Satzung orientiert sich an einer Mustersatzung des GdW, des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Dort sind viele Landesverbände organisiert, in denen neben Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen auch börsennotierte Player wie Vonovia und LEG vertreten sind. Mitbestimmung durch Vertreter:innen Beim Spar- und Bauverein wird aufgrund der vielen Mitglieder immerhin eine 145-köpfige Vertreter:innenversammlung gewählt. Doch auch das führt zu Problemen: „Eine Versammlung mit 140 Leuten ist nicht einfach zu organisieren. Man muss sich dabei klar machen, dass sich die gewählten Vertreter:innen zum großen Teil gar nicht kennen! Zwar wird denen sich Genossenschaften positiv von börsennotierten Wohnungsunternehmen abgrenzen. Beim Thema Mitbestimmung wird aber deutlich, wie sich Mitglieder und operative Leitung voneinander entfernen. „Jedes Mitglied kann in unserer Genossenschaft mitwirken. Die Mitglieder werden zur Mitgliederversammlung eingeladen und können mit ihrer Stimme den Aufsichtsrat wählen oder sich selbst zur Wahl stellen“, heißt es seitens der gwg. „Noch mehr Mitgliedervertreter sind eher nicht notwendig“, antwortet der Spar- und Bauverein. Ein Veränderungsbedarf, den Mitglieder anmerken, wird nicht gesehen. Hier wäre es wünschenswert, dass kritische Impulse aus den Reihen der Genoss:innen wertschätzender aufgenommen würden. Damit Genossenschaften dicht an der Stimmung der Basis sind, sich weiterentwickeln können und damit auch zukünftig ihrem Auftrag nachkommen. (mik) ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Gertraud Cölsche Pacht-und WEG-Recht Strafrecht Zivilrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht Vertragsrecht Verkehrsrecht Seit 2008 bündelt die Initiative kritische Stimmen aus den Reihen der Genoss:innen. Infos unter: www.genossenschaft-von-unten.eu Grafik: Genossenschaft von unten

Mieterforum II/2022 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 8,50 Euro, Aufnahmegebühr 25,00 Euro Name Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Rücktrittsrecht Ich erhalte nach Eingang meiner Beitrittserklärung die Satzung des Mietervereins sowie ggf. den „Rahmenvertrag zur Mietrechsschutzversicherung“ zugesandt. Danach kann ich innerhalb von 14 Tagen den Beitritt in den Mieterverein bzw. die Rechtsschutzversicherung widerrufen. Bei Inanspruchnahme der Rechtsberatung erlischt das Rücktrittsrecht. Datum Unterschrift Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Liebe/r Briefträger/in! Wenn unser Mitglied verzogen ist, teilen Sie bitte dem Mieterverein die neue Anschrift mit: Danke! Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo - Do 8:30 - 18:00 Uhr, Fr 8:30 - 14:00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo, Mi, Do, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Di 11.00 - 12.00 Uhr und Mo - Do 16:00 - 17:30 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Dagmar Linder -50 Mi 9:00 – 10:00 Uhr, Di + Do 11:00 – 12:00 Uhr Do 15:30 – 16:30 Uhr Mine Lech -51 Mo + Mi + Do + Fr 9:00 – 10:00 Uhr Mo 15:30 – 16:30 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10:00 – 11:00 Uhr Di + Do 15:30 – 16:30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Fr 10:00 – 11:00 Uhr Di 16:00 Uhr – 17:00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16:00 – 17:00 Uhr Martina Bohn -55 Mo – Do 11:00 – 12:00 Uhr Di + Mi + Do 16:00 – 17:00 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Do + Fr 11:00 – 12:00 Uhr Di + Mi 15:00 – 16:00 Uhr Frauke Elstermeyer -58 Mo – Mi 11:00 – 12:00 Uhr Do 10:00 – 11:00 + 16:00 – 17:00 Uhr FR 10:00 – 11:00 Silke Schwarz -59 Mo – Fr 13:00 – 14:00 Uhr Außenberatungen in Lünen, Brambauer, Castrop-Rauxel und Waltrop Die Beratungen in den Außenberatungsstellen können aktuell nicht stattfinden. Bitte nutzen Sie unsere Beratungsangebote, wie alle anderen Vereinsmitglieder (Hotline, Kurzberatung, Terminvereinbarung). Bis zum Sommer wird das Angebot für die Außenberatungsstellen geprüft und weiterentwickelt.

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