Mieterverein Dortmund - Nr. 67

Mieterforum I/2022 ::: Titel 15 erwartende Mieterhöhung nach der Modernisierung konkret angekündigt werden. Härtegründe – zum Beispiel gesundheitliche oder finanzielle – müssen einen Monat nach der Modernisierungsankündigung eingereicht werden. Für einen Abriss sei eine sogenannte Verwertungskündigung nötig. Die rechtlichen Hürden für den Vermieter hierfür sind jedoch sehr hoch. Die Mieter seien gut geschützt. Zudem gilt in Dortmund eine Wohnraumschutzsatzung, die vorgibt, dass der Abriss von Wohnungen genehmigt werden muss. Die Siedlung in Huckarde hat eine Besonderheit: Sie ist eine ehemalige Eisenbahnersiedlung. Als Vivawest einst die Bestände aus der Vestischen Wohnungsgesellschaft (THS) übernahm, übernahm sie auch die Zusage, auf Verwertungskündigungen zu verzichten. Wer den entsprechenden Nachtrag im Mietvertrag hat, kann lebenslang dort wohnen. Abreißen fürs Klima? Und wie sieht die Klimafreundlichkeit aus? Vivawest will neun Häuserriegel mit 144 Wohnungen abreißen, um 184 neu zu bauen. Wäre es nicht sozial- und umweltverträglicher, die Häuser im Bestand zu sanieren? Nein, sagt Vivawest, weil die ganze Siedlung neuer und moderner werden soll. In Dortmund mangele es an familien- und seniorengerechtem Wohnraum, zudem entspräwill sie nicht. Seit 15 Jahren wohnt sie hier mit ihrem Kind, ihre Mutter ganz in der Nähe. Frühestens im Dezember soll es mit dem Abriss in der Straße losgehen, im Februar 2024 soll sie dann raus. „Im Sommer danach wird mein Kind mit der Schule fertig, soll ich es in den letzten Monaten noch woanders hin verpflanzen? Hier wohnen auch alte Leute, eine Nachbarin ist bettlägerig. Die können gar nicht einfach umziehen.“ Sie selbst war erkrankt und ist noch immer im Genesungsprozess. „Wie soll ich gesund werden, wenn ich kein Zuhause habe?“ Auch ein anderer Mann, der in einem der Häuser wohnt, würde eigentlich lieber bleiben. Auch er war krank, und weiß nicht, ob er den Kampf um die Wohnung aufnehmen kann und will. Einige Nachbar:innen wollen ohnehin umziehen, oder sind schon weg. Wer den Walkmühlenweg entlang spaziert, sieht immer wieder in die Fenster von leerstehenden Wohnungen. Hoher Schutz vor Abriss Aber was dürfen Vermieter bei einem geplanten Abriss eigentlich? Grundsätzlich habe Mieter:innen einen hohen Schutz, erklärte Silke Schwarz, Juristin beim Mieterverein Dortmund, bei einer Mieterversammlung im Februar. Will ein:e Vermieter:in modernisieren, müssen die Maßnahmen und die zu chen die Grundrisse der Wohnungen nicht mehr dem, was heute gesucht wird. Einen ganzen Straßenzug abzureißen und, mit neuem Material, einen neuen aufzubauen ist aber nicht gerade CO2sparsam. Abriss nicht zeitgemäß Prinzipiell ist klimaneutrales und modernes Bauen ja etwas Gutes, sagt auch Dr. Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund. Gleich 144 Wohnungen abzureißen, hält er aber für überdimensioniert – vor allem mit Blick auf den Modellcharakter, den Vivawest dem Projekt zuschreibt. Massenhafter Abriss als Zukunftsmodell – das hält Tobias Scholz nicht für zeitgemäß. Die Bewohnerin aus dem Walkmühlenweg will nicht gehen, und auch nicht so schnell aufgeben. Der Termin mit einer Anwältin und der Verbraucherzentrale liegt schon hinter ihr, auch mit dem Mieterverein will sie Kontakt aufnehmen. Sie hofft, dass die Pläne für den Abriss noch nicht endgültig sind. „Meine Mutter sieht uns noch nicht woanders.“ Der Mieterverein unterstützt Betroffene. Wer sich organisieren möchte kann sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen: 0231-55765636 oder info@mieterverein-dortmund.de. (age) ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Gertraud Cölsche Pacht-und WEG-Recht Strafrecht Zivilrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht Vertragsrecht Verkehrsrecht

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